Fair Use – neuer Anlauf

Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses legten am 28. Februar einen Gesetzentwurf vor, der unter bestimmten Voraussetzungen das Knacken von Technischen Schutzmaßnahmen erlauben soll. Dies würde dazu führen, dass der „Digital Millennium Copyright Act“ (DMCA) von 1998 liberalisiert würde.

Mehr dazu:
Gehring, Robert A.: US-Abgeordnete wollen Urheberrecht liberalisieren auf iRights.info
Neuer US-Gesetzesvorschlag will Recht auf Privatkopie stärken auf heise online


Ähnliche Beiträge

Urheberrecht globales Thema

Nun seit den Berichten über “Raubkopierer”, die über das Internet in den P2P-Börsen urheberrechtlich geschütztes Material verbreiteten, sollte klar sein, dass das Urheberrecht ein internationales Thema ist. Diesem Fakt trug die Electronic Frontier Foundation [EFF] nun Rechnung und eröffnete ein Büro in Brüssel.

Das EFF-Büro in Brüssel solle dazu beitragen, dass aktuelle europäische Entwicklungen in die globale Debatte mit aufgenommen werden, teilte die Organisation zur Eröffnung ihrer Europa-Niederlassung Anfang Februar mit.

Das ganze Interview:
“Digitale Rechte sind ein globales Thema” Futurezone ORF.at

Web-Erfinder Berners-Lee: Netzneutralität

Berner-Lee spricht sich für die Netzneutralität und gegen DRM aus.
“Ein Internet, das allen zu gleichen Bedingungen zur Verfügung steht, ist sehr, sehr wichtig für eine Web-basierte Gesellschaft”, erklärte der Entwickler bei einer Anhörung über die “Zukunft des World Wide Web” im Unterausschuss für Telekommunikation und Internet im US-Repräsentantenhaus. “Ich glaube, dass das Kommunikationsmedium so wichtig ist, dass wir es besonders schützen sollten.”

Da Kommunikation bereits vorher schon besonders geschützt war – Eingriff in den Verkehr der Snail Mail (Postverkehr) wurden hart bestraft – müsse man dies auch für das Internet gelten lassen. DRM würde in einer Welt offener Netzstandards nicht funktionieren.

Mehr dazu:
Web-Erfinder Berners-Lee spricht sich für Netzneutralität und gegen DRM aus auf heise online

Begrifflichkeit
Netzneutralität per Wikipedia.de

Online in Büchern blättern

Die beiden US-amerikanischen Großverlage Random House und HarperCollins erlauben ab sofort, online in ihren Büchern zu blättern. Dabei nutzen sie nicht Angebote von Google oder Amazon, sonder sie bieten diese Möglichkeit selbst an. Das ist ein wunderbares Angebot. Fraglich ist allderings, wie hoch die Schranken für den Zugriff sind.

Mehr noch, frei nach dem Motto “Wenn schon, dann aber richtig” bieten beide Verlage auch die Möglichkeit an, die Buchinhalte in Social-Networking-Seiten wie etwa MySpace einzubinden. Auf dass der Kunde sich zum besten Werber für das Produkt entwickele.

Quelle:
Patalong, Frank: Online lesen erlaubt in Spiegel online

Mehr dazu:
Browse&Search:engl: von Randomhouse.

Schweiz sagt nein zur Buchpreisbindung

In der Schweiz erklärte ein Gericht die Buchpreisbindung für gesetzwidrig und wies mit dem Urteil eine Beschwerde des Schweizerischen Buchhändler- und Verleger-Verbandes sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ab.

Mehr dazu: Gericht kippt Buchpreisbindung in der Schweiz in der Netzeitung

Hoeren: Script zum Internetrecht März 2007

Thomas Hoeren hat wiedereinmal eines seiner Bücher online gestellt. Unter der CC-Lizenz kann sein Script zum Internetrecht genutzt werden.