Sind gemeinfreie Werke wirklich Werke der Public Domain?

In Archivalia – heute schon mehrfach drauf bezogen, gibt es eine heftige Diskussion zur Gemeinfreiheit. Nun so einfach Gemeinfreiheit mit Public Domain gleichzusetzen, hieße meiner Meinung nach zu sagen, das Urheberrecht ist Copyright. Allerdings müssen an dieser Stelle Juristen laut aufjaulen, denn wir sprechen hier über zwei unterschiedliche Rechtssysteme, die im Endeffekt zu ähnlichen (!) Ergebnissen kommen. Seine Urheberpersönlichkeitsrechte kann man in Deutschland nicht veräußern (§ 29 UrhG), auch wenn man auf eine aktive Verfolgung verzichten könnte. Aber selbst wenn man in einem Fall diese nicht verfolgt, so kann man es in einem anderen dennoch tun. Werke der Public Domain unterliegen dem Copyright, wo vor allem kommerzielle Interessen verfolgt werden. Betroffen sind also im deutschen wie im amerikanischen Rechtssystem die Verwertungsinteressen, sprich wieviel Geld man damit verdienen kann.