Die globale Enteignungsmaschinerie – stellt das Urheberrecht in Frage

Millionenfach werden im Netz Urheberrechtsverletzungen begangen. Fragt danach noch überhaupt jemand oder ist es noch unter Kontrolle zu bekommen?

Wer hinein will, muss zahlen – Honorare und Lizenzen. Das ist die Grundidee, und sie hat zweihundert Jahre lang leidlich gut funktioniert. Aber dann kam das Internet; es funktioniert wie eine globale Enteignungsmaschinerie. Es enteignet den geistigen Arbeiter oder den, der ihm diese Arbeit zur wirtschaftlichen Nutzung abgekauft hat.

Berichten tut Heribert Prantl über die Klage der Firma Viacom gegen Googles YouTube.

Die Klage folgt amerikanischem Recht. Betrachtet man die Angelegenheit nach deutschem Recht, fällt einem der Artikel 14 Grundgesetz ein. Der Schutz des Eigentums gilt auch für das geistige Eigentum. Allerdings steht im Artikel 14 auch der Satz: Eigentum verpflichtet. Dieser Satz verpflichtet aber nicht dazu, sich das Eigentum wegnehmen zu lassen.

Der ausführliche Artikel:
Prantl, Heribert: Zwei Klicks vom Abgrund entfernt in der Süddeutschen Zeitung