Willkommen bei Web 10.0

Jeder, der den inflationären Gebrauch von Web 2.0:engl: , “irgendwas x.0” fleißig bemängelt hat, kann aufatmen.
Jetzt gibt es ein Zeitbarometer, wie lang uns dieses bei Web x.0 noch verfolgen wird und welche Entwicklungen zu erwarten sind . Der Hype um Web 2.0 :engl: endet spätestens 2010, weil uns dort dann Web 3.0 erwartet. Bis dahin haben wir offiziell das Semantic Web und erwarten unseren ‘personal search agent’.

Quellen:
Cade Metz: Web 3.0 :engl: PC Magazine
Nova Spivack: How the WebOS Evolves?:engl: via ‘Minding the Planet’
Nova Spivack: The Third-Generation Web is Coming:engl: via ‘KurzweilAI.net’


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"Information und Ethik"

Dies war das Motto des 3. Leipziger Kongresses für Information und Bibliothek in – wie nicht anders zu erwarten – Leipzig. Im Rahmen dieses Kongresses hat hat Wikimedia Deutschland Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte herausgegeben. Unter dem Grundsatz: “Gemeinfreies bleibt gemeinfrei” werden Rechtsempfehlungen ausgesprochen, damit Digitalisate von gemeinfreien Werken auch weiterhin gemeinfrei bleiben. Dies ist dem Open Access-Gedanken verpflichtet, den Wikimedia sowieso folgt. Geschaffen werden soll eine “Digitale Wissensallmende”.

Wikimedia Deutschland will mit seinen Empfehlungen Kultureinrichtungen unterstützen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und sich deshalb nicht an dem Versuch beteiligen möchten, gemeinfreie Werke zu remonopolisieren. Gleichzeitig appelliert der gemeinnützige Verein an die Bundesregierung, der Absichtserklärung auf dem UNO-Weltgipfel Taten folgen zu lassen und diesen Aspekt bei der Erarbeitung der nationalen Digitalisierungsstrategie im Rahmen der europäischen digitalen Bibliothek zu berücksichtigen.

Quellen:
Wikimedia veröffentlicht Empfehlungen für Digitalisierungsprojekte auf Wikimedia Deutschland
Gemeinfreies bleibt gemeinfrei, Normdaten fast frei via IB Weblog


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Zitatrecht eingeklagt

Was für seltsame Possen das Copyright schlägt, hat gerade eben die Wissenschaftlerin Carol Shloss erleben müssen. Sie wurde gezwungen, ihr Zitatrecht einzuklagen. Im Rahmen von Fair-Use war es bisher möglich, zu zitieren.
Der Nachlass-Verwalter und Enkel des irischen Schriftstellers James Joyce hatte die Literaturprofessorin Shloss wegen der Nutzung von Zitaten verklagt, die die Wissenschaftlerin in einem Buch über die Tochter des Schriftstellers und auf einer Website verwendet hatte. Allerdings hat der Sieg des Fair Use Project:engl: und von Carol Shloss, einen bitteren Beigeschmack, denn es gibt Auflagen:engl: für die Verwendung dieser Zitate.
Sowohl das Veröffentlichungsrecht für die gedruckte als auch die Online-Fassung gelten nur für das Gebiet der USA. Shloss darf außerdem das erstrittene Recht nicht an andere übertragen. Wissenschaftsfreundlich ist diese Auslegung auf keinen Fall. Sollte sie Schule machen, ist die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in den USA und dann wohl auch bald in Europa in Gefahr.

Quellen:
US-Wissenschaftlerin darf nun doch James Joyce zitieren auf heise online
Shloss v. Estate of James Joyce: Settlement:engl: via Lawrence Lessig Blog