E-Books – Opfer von DRM?

Rob Beschizza kommt in seinem Artikel:engl: in Wired Blogs zu dem Fazit: Killed By DRM: e-Books!

Zu den Gründen:

  • Die Technologie für eBooks ist durch agressives DRM in Verruf gekommen.
  • Nutzer von eBooks möchten nicht mit tausenden mehr oder minder stabilen Formaten/Standards konfrontiert werden.
  • eBooks sind immer an einen Computer/ an eine begrenzte Anzahl von Computern gebunden durch DRM. (eingeschränkte Bewegungsfreiheit)
  • Durch die enge Bindung an den PC sollte dieser möglichst nie ausfallen, weil dann bereits vorher erworbene eBooks nicht mehr genutzt werden können. (Viel Geld für nix ausgegeben.)
  • Viele eBook-Firmen sind pleite gegangen. Für die Nutzer bedeutet dies Unsicherheiten bei den dort erworbenen eBooks. (Updates, Backfiles usw.)
  • DRM-geschützte Inhalte der public domain können nicht andersweitig verwendet werden, weil nach dem digital millenium copyright act (DMCA) das Umgehen von DRM strafbar ist.
  • Die hohe Komplexität von DRM-Schutzmaßnahmen macht sie und damit die eBooks sehr störranfällig.
  • Hit Control-C, go directly to jail? – Wer kopiert geht sofort hinter schwedische Gardinen?
  • DRM-Systeme werden immer wieder geknackt und sind daher keine wirklich wirksame Garantie dafür, dass man auch eine legale Kopie des Buches erworben hat.

Nur zu verständlich daher die Forderung:

E-books are growing, thanks to the improving simplicity and mobility of acquired content. With the masters of digital music finally relenting and offering DRM-free tracks, it’s time to kill e-book rights management once and for all: give us we want, in the file format we want, and you get our money. Once.

Quelle:
Beschizza, Rob: Killed By DRM: e-Books:engl: in Wired Blogs

[Kurz] Podcast zu einer Musik-Welt ohne DRM

Yasmin Kötter spricht über den DRM-Verzicht bei EMI mit Gerd Fuchs vom Bundesverband Digitale Wirtschaft über DRM, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsperspektiven. Gesprochen wird dabei über Formate, was mit DRM-freier Musik möglich ist. Genannt werden Interessen der Kunden, von Apple iTunes und Musicload, aber auch der Künstler.
In einer umfangreichen Form werden aktuelle Entwicklungen gut verständlich besprochen.

Kötter, Yasmin: Podcast: Eine Musik-Welt ohne DRM?:x: via Netwelt.de

Kampagne "Ich bin Bib(liotheks)fit"

Die von von Büchereien, Fachstellen und dem Borromäusverein durchgeführte Leseförderungskampagne “Ich bin Bib(liotheks)fit” erhielt gestern in Wiesbaden den Auslese Preis 2007 der Stiftung Lesen in der Kategorie “Förderpreis für herausragende Initiativen”. Die Auszeichnung war mit 1.000 Euro dotiert.
Die Aktion startete November 2006 und führte Kindergartenkinder an den Aufbau und Nutzungsmöglichkeiten in Büchereien heran.

Bisher wurde bereits für 2.200 Kindergartengruppen Aktionspakete von den diözesanen Fachstellen und den Büchereien vor Ort eingesetzt.

Diese Aktion erfreut sich aber auch außerhalb der katholischen Büchereiarbeit einer großer Nachfrage. Daher wird die Aktion im Mai mit einer zweiter Materialstaffel mit 3.300 Aktionspaketen fortgesetzt.

Quelle:
Auszeichnung für Kampagne “Ich bin Bib(liotheks)fit” via Börsenblatt Online

Weitere Informationen unter:
Bibfit.de
Projekte der Stiftung Lesen

[Kurz] Stärkung der (Print-)Verwerter

Das Börsenblatt berichtet, dass gestern ein Grundlagenpapier von der Abgeordnetenversammlung verabschiedet wurde, welches die die Inneren Regeln der Buchbranche ergänzt.

Der Gesetzgeber erkennt die besonderen Aufgaben der Branche an, indem er wesentliche Rahmenbedingungen unseres Handelns schützt. Dazu gehören unter anderem die Bindung des Buchpreises und die Gewährung des Umsatzsteuerprivilegs.

Quelle:
Grundlagenpapier via Börsenblatt Online

Unser digitales Gedächtnis: ein Sieb mit vielen Löchern

Steintafeln halten ewig, Disketten und CDs nicht. Atari-Dateien lesen ist schon verflucht schwer. Bibliotheken suchen verzweifelt nach Lösungen zur Langzeitspeicherung. Europa will sich vereinheitlichen: Muss man am Ende wieder Daten in Büchern ablegen?

Dies ist die Einleitung des Artikels von Hendrik Werner in Welt Online.
5100 Jahre wie Tontafeln aus der Metropole Uruk am Euphrat hat kein Stück Papier gehalten und unsere digitalen Medien halten kaum 20 Jahre. Aber nicht nur die Haltbarkeit der Trägermedien digitaler Daten ist ein Problem, sondern auch ihre Kodierung. Wie soll man noch Daten entziffern, die in den Neunzigern auf einem Atari-Computer geschrieben wurden? Mitte der Achtziger jubelte der Philosoph Vilém Flusser noch in seinem Manifest “Die Schrift”:

„Es gibt jetzt Codes, die besser als die der Schriftzeichen Informationen übermitteln. Was bisher geschrieben wurde, kann besser auf Tonbänder, Schallplatten, Videobänder oder Disketten übertragen werden. Künftig wird mit Hilfe der neuen Codes besser korrespondiert, Wissenschaft getrieben, politisiert, gedichtet und philosophiert werden können als im Alphabet.“

Tja, heute kann man nur noch traurig darüber schmunzeln. Am effektivsten und am dauerhaftesten für die Archivierung hat sich noch immer das Buch erwiesen, totgesagt und schwachgeredet.

Der Bibliothekswissenschaftler Uwe Jochum warnt vor der Alterung der Hardware digitaler Speichermedien, die es notwendig mache, die Systeme alle drei Jahre auf neue, kompatible Versionen umzustellen.

Das Ergebnis der Konferenz zur Digitalen Langzeitarchivierung in Frankfurt a. M. hat viele Fragen aufgeworfen, aber keine Antworten gefunden. Man einigte sich nur darauf, dass die Kräfte auf europäischer Ebene gebündelt werden müssen, um die vielfältigen Probleme rasch und möglichst ressourcenschonend zu lösen. Wichtig dafür ist die Standardisierung von Workflows und Prozessen für die digitale Langzeitarchivierung.
Neil Beagrie von der British Library warnte davor:

„Die Risiken, die mit einem Nachlassen der gemeinsamen Bemühungen verbunden sind, sind kaum zu kalkulieren. Wir stehen alle in der Pflicht, das Bewusstsein für die Bedeutung dieser globalen Herausforderung hochzuhalten“.

Quellen:
Werner, Hendrik: Digitale Gedächtnisse bekommen Alzheimer auf WELT ONLINE
Experten vereinbaren multinationale Zusammenarbeit bia Börsenblatt Online

Mehr Informationen:
Herausforderung: Digitale Langzeitarchivierung. Strategien und Praxis europäischer Kooperation

Keinen wichtigen Welttag mehr verpassen…

Wenn es anderen geht wie mir, die nie wissen, ob gerade ein wichtiger Welttag ist, an dem man eigentlich etwas bewegen sollte, so wie gester der “Welttag des geistigen Eigentums”, der kann sich auf der Seite “Internationale Tage, Wochen, Jahre und Dekaden der Vereinten Nationen” darüber informieren. Dort finden sich auch Links zu Informationen und Hintergründen.

Der nächste Welttag ist der 3. Mai, der Welttag der Pressefreiheit.

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Vorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen

Gestern fand die 1. Lesung des des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte statt. Im Plenum des Bundestags waren es Abgeordnete von Schwarz-Rot, welche die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Zweifelhaft ist, ob so tatsächlich einen besserer Schutz des Urheberrechts erreicht würde. Hingegen Vertreter der Linksfraktion und der Grünen standen hinter dem Bestreben der Regierung, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern.
Auffallend ware jedoch, dass Immaterialgüterrechte am “Tag des geistigen Eigentums” bei den Abgeordneten nur ein Randthema waren, denn auf eine Aussprache nach den Reden wurde verzichtet.

Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, die von der Regierung mit ihrem Vorstoß umsetz werden soll, liegt der Schwerpunkt eigentlich auf der Bekämpfung von Produktpiraterie. Diese Richtlinie wurde schon im Rahmen ihrer Verabschiedung im Jahre 2004 Bürgerrechtlern und Verbraucherschützern kritisiert. Sie gaben zu bedenken, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte.

Langer Artikel:
Krempl, Stefan: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen via heise online

Wie gut sind die Computerkenntnisse von Europas Frauen?

Nicht einmal die Hälfte aller Frauen Europas besitzen gute Computerkenntnisse. Zu diesem Ergebnis kommt der Bitkom-Verband gestern anhand von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat:engl: . In Deutschland hat nur die Hälfte der Frauen ab 16 Jahren mittlere bis gute Computerkenntnisse.
Diese 51 Prozent Frauen mit guten PC-Kenntnissen reichen in Europa aber offenbar für eine Spitzenposition im EU-Vergleich aus.

Nur in Dänemark (Spitzenreiter mit 64 Prozent), Schweden und Finnland sind die Frauen noch fitter am PC.

Der Europäische Durchschnitt mit 41 % ist da wesenstlich geringer. Viel mehr Nachholbedarf haben allerdings die süd- und osteuropäischen Länder.

Bitkom sieht jedoch auch in Deutschland weiteren Bildungsbedarf. “Gerade in Deutschland haben wir traditionell Probleme, junge Frauen für neue Technologien zu begeistern”, meint Verbands-Vize Jörg Menno Harms. Gerade Studiengänge und Ausbildungsberufe der Hightech-Branche benötigen gute PC-Kenntnisse.

In Deutschland halten sich 64 Prozent der Männer für fit im Umgang mit dem Computer.

Das mag auch an der Methode der Untersuchung liegen: Die Daten beruhen auf einer repräsentativen Umfrage, die sechs verschiedene computerbezogene Tätigkeiten unterschiedlicher Schwierigkeit abfragte. Die Befragten mussten in Interviews selbst Angaben zu ihren Fähigkeiten auf den jeweiligen Gebieten machen. Wer mindestens drei der abgefragten Tätigkeiten beherrscht, hat laut Statistik mittlere bis gute Kenntnisse.

Diese Form der Befragung ist dann doch eher unzureichend.

Die auch im Internet täglich vorgeführten offensichtlichen Defizite gerade männlicher PC-Experten dürften in der Studie also wenig Berücksichtigung gefunden haben.

Da hilft wohl nur eines: Lernen, Lernen, Lernen!

Quelle:
Studie: Nur 41 Prozent der EU-Bürgerinnen haben gute PC-Kenntnisse via heise online

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online