Autoren sollen sachlich bleiben

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die “Frankfurter Mahnung” von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht als unsachlich kritisiert.

Darin heißt es: “Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.”

Das klingt, als haben die Urheber hier einen wunden Nerv getroffen, denn BITKOM erwartet eher steigende Pauschalabgaben für die Gerätehersteller. Die Urheberrechtsnovelle hat entsprechende Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vorgesehen. Würde der Gesetzentwurf so umgesetzt, könnten sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach von einer “Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie”. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. “Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit”, erwiderte Harms gestern in Berlin.

Harms wirft im Gegenzug den Gesetzgebern ebenfalls fehlendes Augenmaß vor:

Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben.

Die Kritik von BITKOM richtet sich dabei weniger gegen die allgemeine Forderung nach Stärkung des Schutzes von geistig-schöpferischen Leistungen als vielmehr gegen das Ansinnen der Autoren, die im »Zweiten Korb« zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgesehene Deckelung von Urheberrechtsabgaben auf Vervielfältigungsgeräte zu beseitigen.

Quelle:
BITKOM: Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen:x: via de.internet.com
BITKOM: »Autoren betreiben Panikmache«:x: urhberrecht.org