Die Gretchenfrage bei DRM

„Nun sag, wie hast du’s mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, du hältst nicht viel davon.“

Ersetzt man Religion durch DRM landet man wieder in unserer Unterhaltungsindustrie, die sich dieser Gretchenfrage stellen muss. Sehr deutlich geworden ist dies auf der Konferenz “Copyright Summit” in Brüssel. Da hat sich ein tiefer Graben zwischen Befürwortern von DRM und denen der Kultur-Flatrate-Modells aufgetan.
Befürworter der Flatrate werfen der Musikindustrie vor, an einem gescheiterten Modell festzuhalten.

DRM wird bereits seit über 10 Jahren eingesetzt. Zum ersten Mal kamen Konsumenten mit digitalem Rechtemanagement 1996 auf DVDs in Berührung. Dort wurde erstmals das Content Scrambling System (CSS) eingesetzt, mit der Inhalte verschlüsselt wurden. 2002 führte Bertelsman sein DRM-System für Musik-CDs ein. Und mit Windows Vistas “Protected Media Path” setzt seit Januar Microsoft regelmäßig auf die Kontrolle digitaler Inhalte.
Dies alles sind Versuche, digitale Unterhaltungsmedien durch Technik zu schützen. Doch vertraut man der nicht allein, sondern setzt auch auf abschreckende juristische Maßnahmen wie Massenklagen und Abmahnungen.

Auf der “Copyright Summit” schwor zumindest die Sprecherin des Vivendi-Konzerns die Macht des Gesetzes. Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen müssten drakonisch ausfallen, um hier eine Abschreckung zu erhalten.

Dass die Führungsebene der EU trotz aller Rückschläge auf DRM setzt, verkündete ein Sprecher von Viviane Reding, der EU-Kommissarin für Information, Gesellschaft und Medien. Die EU glaubt daran, dass die Unternehmen und die Gesellschaft (Konsumenten) hier funktionierende DRM-Systeme schaffen würden.

Ingnoriert die EU dabei, dass es inzwischen in den Reihen der Akteure der Musikindustrie bröckelt? Nicht alle wollen ihre Kundschaft kriminalisieren und hoffen so auf steigende Verkaufszahlen. So verzichtet Apple auf den Einsatz von DRM oder auch nicht?

Viele halten jedoch an DRM fest, weil es problematisch ist, gemachte Investitionen als verloren abzuschreiben.

“DRM ist ein Glaubenssystem. Es wurde an die Plattenindustrie als eine Lösung verkauft, mit deren Hilfe sie ihren alten Weg fortsetzen könnten. Und den Verwertungsgesellschaften, Musikmanagern und Künstlern, indem man ihnen erzählte, dass mit DRM das Geld unter allen Rechteinhabern fair verteilt werden könnte, denn schließlich sei im Netz jede Spur nachvollziehbar.” (Peter Jenner)

Als Alternative zu DRM sehen viele die Kulturflatrate, der jetzt Chancen ausgerechnet werden, da:

Einige haben bereits erkannt, dass DRM nicht die Eier legende Wollmilchsau ist, als die sie verkauft wurde. Einen gangbaren Ausweg aus der derzeitigen Situation, so Peter Jenner, könnte eine so genannte “blank licence” sein, auch bekannt unter dem Stichwort “Kultur-Flatrate”.

Erfolgreich vorgeführt wurde dieses Modell durch die Rundfunkanstalten, wo anstatt nach Titeln nach dem Modell Flatrate abgerechnet wird. Warum sollte dasselbe System jetzt nicht auf die Internetnutzer ausgeweitet werden? Die Höhe der Flatrate dürfte allerdings nicht zur Belastung werden. Nur wenn die Menschen das Gefühl bekämen, dass legaler Musikgenuss fast nichts kostet, würden sie legale Wege nutzen. Jenner hält vier bis fünf Euro für einen freien Zugang zu Musik, Video und Text für angemessen. Die Verwertungsgesellschaften sollen für eine gerechte Aufteilung sorgen.
Viele Gegner sehen gerade in der Kulturflatrate ein unmögliches Konzept.
Jenner sieht ein, dass das System nicht perfekt ist, aber man hätte zur Zeit keine besser Alternative.

Peter Jenner: “Ich glaube daran, dass die User im Grunde genommen kein Problem damit haben, einen kleinen Beitrag für die Lizenzen zu entrichten, wenn sie es effizient, digital, und für alle Medien auf einmal erledigen können. Ich habe kein Problem damit, dass manche viel und andere nur wenig benutzen werden. Das ist egal. So funktionieren Kabel-TV und öffentlich-rechtliche Rundfunksender auch. Ausschlaggebend ist, dass es eine einzige Stelle gibt, wo diese Lizenz, die alle Rechte abdeckt, erworben werden kann. Das erscheint mir als der Heilige Gral.”

Quelle:
Unterluggauer, Mariann: Der Glaube an die digitalen Fesseln auf futurezone.ORF.at

China setzt auf Urheberrecht

Zwei Abkommen, die Abkommen über das Urheberrecht und die Aufführung von Audioprodukten, der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sind in China in Kraft getreten.

Bereits Ende 2006 hatte der Ständige Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongress sich endlich entschlossen, der WIPO beizutreten und ratifizierte beide Abkommen. Bereits Anfang März wurde der WIPO der Aufnahmeantrag Chinas vorgelegt.

In der letzten Woche wehrte sich China gegen die Vorwürfe der USA bei der WTO.

Die chinesische Regierung habe stets großen Wert auf den Schutz des geistigen Eigentums gelegt und große Erfolge bei Gesetzgebung und Gesetzanwendung erzielt, sagte ein Sprecher Chinas. China weise die Anklage der USA entschieden zurück.

China vertritt die Meinung, genug Maßnahmen getroffen zu haben, die vollkommen der Vereinbarung über das Urheberrecht im Handel entsprächen.

China hoffe, die USA würden die von China vorgelegten Informationen und die chinesischen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums gewissenhaft prüfen und richtig bewerten.

Quellen:
Weitere Abkommen zum Urheberrechtschutz in China auf China Internet Information Center
China weist Anklage der USA wegen Urheberschutzverletzung zurück auf China Internet Information Center

Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige

Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.

Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche “allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist”, entschieden die Richter.

Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.

Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.

Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. […]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.

Wer schützt an dieser Stelle eigentlich unbedarfte Jugendliche vor den Anwalthaien? Ist es bei Jugendlichen in diesem Bereich nicht häufig schon mit einer Emahnung von einer offiziellen Seite getan? Es nützt nichts, diese jungen Leute für ihr Leben lang zu verunsichern. Wichtiger ist frühzeitiges Beibringen von Informationskompetenz. Neben einer sicheren Handhabung der Technik, des Netzes und deren Möglichkeiten, werden sie für erlaubte und unerlaubte Handlungen frühzeitig sensibilisiert. Erst dann kann man trotz der aktuellen Diskussion davon ausgehen, dass so viel Wissen zum allgemeinen Kenntnisstand auch einer 15jährigen gehört. Beim momentanen Stand der Regelung wird hier eher den Abmahnern Haus und Hof geöffnet. Verängstigte Jugendliche werden eine weitere Auseinandersetzung mit dem richtigen Umgang mit Medien vermeiden und das kann keiner wollen.

Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de

IPRED 2 – strafrechtliche Unklarheiten

Strafrechtsexperten sehen im EU-Rat große Probleme mit der Rechtsgrundlage, dem Ausmaß und zahlreichen Einzelbestimmungen der geplanten Richtlinie zur besseren strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2:engl: ). So steht es in einem Vermerk:engl: der deutschen Ratspräsidentschaft für die Arbeitsgruppe “Materielles Strafrecht” des Gremiums der Regierungsvertreter aus den Mitgliedstaaten.

“Gerade die Einschränkung des Anwendungsbereiches der Richtlinie und die qualitative Einschränkung der Tatbestände sind weiterhin wichtige Diskussionspunkte”, bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums die Bedenken gegenüber den im Raum stehenden Strafvorschriften.

Die Beratungen im Rat befindenn sich auch nach der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Anfang der Woche noch in einem Anfangsstadium.

Die Direktive sieht vor, dass jede vorsätzliche Verletzung ein Rechts des geistigen Eigentums strafrechtlich geahndet werden soll, sofern die Verletzung gewerbsmäßigen Umfangs ist. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsverletzungen sondern auch um Verstöße gegen das Marken- und Gebrauchsmusterrecht und das Halbleiterschutzgesetz. Patente werden anders als bei den 2004 verabschiedeten zivilrechtlichen Maßnahmen:engl: (IPRED1) nicht erfasst.
Nicht kriminalisiert werden dabei Urheberrechtsverletzungen im persönlichen und nicht auf Gewinn abzielenden Bereich.

Der Tatbestand des Vorsatzes wird ferner neu beschrieben mit der “bewussten Verletzung des betroffenen Rechtes mit dem Ziel, einen wirtschaftlichen Vorteil im gewerbsmäßigen Umfang zu erlangen”.

Die Strafrechtler im Rat halten viele der Definitionen, ob alt oder neu, für zu ungenau. Zweifel sind ihrer Meinung nach auch bei den vorgeschlagenen Strafen für natürliche sowie für die Haftungsauflagen für juristische Personen angebracht. Ziemlich unklar sind ihnen die Tatbeständen Beihilfe und Anstiftung, die ausgeweiteten Beschlagnahmerechte sowie die gemeinsamen Ermittlungsteams von Strafverfolgern mit Vertretern der Rechtehalter.

Die weiteren Beratungen über Sinn und Zweck der Richtlinien sollen nun unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben dazu bereits eine umfassende Vorschlagsliste:engl: erarbeitet.

Quellen:
Krempl, Stefan: Offene Fragen zu geplanten Strafvorschriften beim geistigen Eigentum via heise online
Moechel, Erich: EU-Strafrecht gegen Tauschbörsennutzer auf futurezone.ORF.at

G8 – Patente, Piraterie und wo bleiben die Nutzer?

Neben der Entwicklungshilfe und dem vieldiskutierten Klimawandel stand auch das geistige Eigentum auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm. Für die ersten Themen interessierten sich die Gipfelgegner und die Medien sehr, aber weniger öffentliche Aufmerksamkeit gab fürs Gipfelthema geistiges Eigentum. Bei diesem Thema konnten sich die Staatschefs auf den verstärkten Kampf gegen die Piraterie einigen und darauf, das Patentsystem “zu straffen und zu harmonisieren, um den Erwerb und Schutz von Patentrechten weltweit zu verbessern”. Dafür soll eine “Task Force für geistige Eigentumsrechte” geschaffen werden. Gegen die Piraterie soll ein stärkerer Informationsaustausch der Zollbehörden und “einschlägigen Vollzugsbehörden” stattfinden und zudem soll es “Pilotpläne der technischen Hilfe zum Aufbau der zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten und nachgemachten Gütern erforderlichen Kapazitäten” geben.

“Der Nutzen der Innovation für das wirtschaftliche Wachstum und die wirtschaftliche Entwicklung wird immer mehr durch Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums weltweit bedroht. Wir bekräftigen daher nachdrücklich unser Bekenntnis zur Bekämpfung der Piraterie und Fälschung.” heißt es allgemein in der Erklärung der G8-Teilnehmer:engl: . Der Handel mit nachgemachten und gefälschten Gütern bedrohe die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern weltweit, insbesondere in ärmeren Ländern. Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Welthandelsorganisation (WTO), die Weltzollorganisation (WCO), Interpol, die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), APEC und der Europarat sollen ihre Maßnahmen dagegen intensivieren.

Die G8-Staaten wollen nach ihrem Papier in einen “Dialog zu Innovation und den Schutz des geistigen Eigentums” mit den Schwellenländern im Rahmen der OECD treten. Ergebnisse sollen dazu auf dem nächsten G8-Gipfel vorgestellt und diskutiert werden.

In dem Dialog könnten auch “Initiativen zur Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums ermittelt werden, die dann in den entsprechenden internationalen Gremien behandelt werden sollten.” Gestartet werden soll der Dialog wohl am heutigen Gipfeltag in den Diskussionen mit China, Indien, Brasilien, Süd Afrika und Mexiko.

Insgesamt ist hier wieder eine rein wirtschaftliche Ausrichtung zu sehen. Wen wundert da die Kritik der Ärzte ohne Grenzen:

“Die G8 kündigen Initiativen an, die Regeln geistigen Eigentums wie das internationale Patentrecht zu verschärfen. Aus Sicht von Ärzte ohne Grenzen stellt dies eine Gefahr für die Versorgung von Menschen in ärmeren Ländern mit Medikamenten dar”.

Quelle:
Emert, Monika: G8: Weiche Ziele beim Klima, aber starke Rechte fürs geistige Eigentum via heise online

Freie Netze. Freies Wissen.


Das Buch “Freie Netze. Freies Wissen.” beschäftigt sich mit den verschiedenen Anwendungsbereichen von Freien Netzen und Freiem Wissen.

“In jedem der neun Kapitel kommen in Interviews Menschen wie Lawrence Lessig oder Richard Stallman zu Wort, die mit dem Thema als ExpertInnen, PionierInnen oder unmittelbar Betroffene zu tun hatten oder haben.”

Die Schreibweise ist vielleicht an manchen Stellen etwas polemisch, aber die behandelten Gegenstände wie Creative Commons, Urheberrecht, Copy Left oder Open Access werden informativ und verständlich beschrieben. Die Homepage verfügt darüber hinaus über ein Blog, in dem u.a. Ankündigungen zu Veranstaltungen im Bereich Freier Zugang zum Wissen gemacht werden.

via Duftender Doppelpunkt

Zu viele Bibliotheken?

Stadtbibliothek Treptow-Köpenick von Berlin

So titelt (PDF, S. 3) die Lokalausgabe für Treptow des Berliner Abendblattes und berichtet vom Kampf der Treptower Bürger gegen die Schließung der Bibliothek des “Ratz-Fatz“. Diese Bibliothek soll bereits in diesem Jahr geschlossen werden statt 2010, wenn in Köpenick eine neue Mittelpunktsbibliothek öffnet. Dabei wird die Bibliothek rege genutzt:

Eine Lehrerin der Grundschule an der Feuerwache schilderte, dass die Kinder eine Doppelstunde in der Bibliothek verbringen, um ihre Lesefertigkeit zu verbessern und selbstständig neue Bücher zu erkunden.

Im Moment existieren im Bezirk Treptow-Köpenick noch 13 Bibliotheken und eine Fahrbibliothek, von denen laut Bezirksstadtrat Simdorn zur Umsetzung der Einsparungen 4 zu schließen wären. Hintergrund ist die vor kurzem bekanntgewordene Feststellung des Landesrechnungshofs, dass Berlin im Bereich der Bibliotheken sparen könne. Das Beispiel des Bezirks Treptow-Köpenick zeigt leider, wie schnell solche unreflektierten und an puren Zahlen orientierten Vorschläge, wie der des Landesrechnungshofs, zur Einsparung aufgegriffen werden und welchen Schaden sie damit anrichten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Bildung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick hat sich zumindest einstimmig gegen die Schließung der Bibliothek im “Ratz-Fatz” ausgesprochen: “Nun hat die Bezirksverordnetenversammlung das Problem auf dem Tisch.”

Gebrauchtbücher jetzt auch bei Libri.de

Testweise bietet jetzt Libri.de gebrauchte Bücher an. Allerdings setzt man hier auf qualitativ höhere, eigene Titelaufnahmen. Bei den Gebrauchtbüchern handelt es sich nicht um private Verkäufe, d.h. Kunden können auch weiterhin dort keine gebrauchten Bücher selbst anbieten.

Die gebrauchten Bücher liegen preislich laut Libri 45 bis 65 Prozent unter dem Neupreis. Angeboten werden sollen während der Testphase insbesondere gebrauchte Exemplare aktueller Titel – eine Mängelbeschreibung inklusive.

Versandkostenfrei liefert Libri.de erst ab 20 Euro.

Auch Libri.de hat den Gebrauchtwarenmarkt für sich entdeckt. Es klingt dabei aber eher so, als ob neuwertige Remmitenden verkauft werden sollen. Die Frage ist, ob Libri.de damit nicht zu spät kommt, denn viele andere Anbieter haben sich diesen Markt bereits zu Nutze gemacht, wie Amazon und Booklooker, die es den Kunden ermöglichen, Waren selbst einzustellen. Allerdings ist dort eine Recherche häufig schwierig. Gerade bei Amazon ist es häufig schwierig, die richtige Auflage zu finden, da der Verkäufer sich hier zwar an bestehende Titel anhängen kann, aber häufig nicht die notwendige Sorgfalt aufbringt, sich da die richtige Aufnahme herauszusuchen.

Quelle:
Libri.de testet Verkauf gebrauchter Bücher via golem.de

Web 2.0 ist eine Gefahr

Wie können sich nur so viele Nutzer des Internets mit Web2.0-Technologien beschäftigen? Ihnen fehlt es an Zeit sich mit kommerziellen Angeboten zu beschäftigen und das gefährdet den Informationsmarkt.
Jeder dritte Manager sagt, die Konkurrenz durch so genannten user-generated Content sei die größte Bedrohung fürs Geschäft der Medien- und Unterhaltungsindustrie.

Doch die Branche will sich der Herausforderung stellen: 66 Prozent der weltweit Befragten beabsichtigen, innerhalb der kommenden drei Jahre Umsatz mit user-generated Content zu machen. Deutsche Firmen sind da etwas zurückhaltender: Zwischen einem und fünf Jahre werde es dauern, bis man damit Geld verdienen werde, so drei Viertel der Befragten.

Internetsurfer veröffentlichen eigene Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen. Die sozialen Medien sind nach Ansicht der Unternehmen keine Modeerscheinung. Daher brauchen die Anbieter traditioneller Medieninhalte neue Strategien, sogenannte “Cross-Media-Angebote”.

67 Prozent der Befragten sagen, der Geschäftsbereich Video werde in den kommenden fünf Jahren voraussichtlich am stärksten zum Wachstum beitragen (Deutschland: 75 Prozent), insbesondere Kurz-Clips, Serien und andere TV-Formate.
[…]
Der Nutzer hat mehr Macht denn je. Es werden diejenigen Unternehmen erfolgreich sein, die Inhalte, Erzählform und medialen Verbreitungskanal am besten auf den Abnehmer zuschneiden. So eigneten sich etwa Spielfilme für Fernsehanbieter und die Bereitstellung im Internet oder per IPTV. Auf seinem Handy erwarte der Nutzer jedoch im Wesentlichen individualisierte Dienste.

Quelle:
Web 2.0-Nutzer beunruhigen die Medien- und Unterhaltungsbranche : Besonders deutsche Unternehmen fühlen sich bedroht via de.internet.com


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Die Richter nehmen damit in Teilen den Gesetzentwurf für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorweg, denn auch der aktuelle Regierungsentwurf schränke die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen bzw. gänzlich unmöglich machen. Diese soll nur noch dann zulässig sein, wenn die Fachzeitschriften nicht von den Verlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, was in der Regel zu vergleichsweise hohen Preisen der Fall ist.

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Laßt die Brieftauben wieder fliegen!!!

Quelle
Gericht untersagt Artikelversand per E-Mail : Subito & Co. verletzen nach Auffassung des OLG München Urheberrechte, via golem.de

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