Bibliotheken in der Wissensgesellschaft

Welche Aufgaben besitzen Bibliotheken und welche Aufgaben müssen sie in einer Wissensgesellschaft übernehmen? Im Rahmen einer Tagung des internationalen Dachverbands der Bibliotheksvereinigungen (IFLA) diskutieren mehrere hundert Experten im Auswärtigen Amt über diese Problematik.

Eine moderne Gesellschaft ohne ein funktionierendes System von Bibliotheken sei nicht vorstellbar, verglich Erler [in seiner Begrüßungsrede] die zumeist staatlichen Einrichtungen in den Worten von Altkanzler Helmut Schmidt mit “geistigen Tankstellen einer Nation”.

Programmpunkte des 2. IFLA Presidential Meeting 2008 unter dem Motto “Free Access and Digital Divide – Herausforderungen für Wissenschaft und Gesellschaft im digitalen Zeitalter “ sind:

  • Die gesellschaftliche Verantwortung im Informationszeitalter
  • Bibliotheken: Partner für Wissenschaft und Gesellschaft in Zeiten veränderter Informationsanforderungen
  • Kommerzialisierung versus Öffentliche Förderung? Grenzen und Chancen der Informationsversorgung
  • Literaturversorgung für Wissenschaft und Gesellschaft
  • Digitalisierung im kulturellen und gesellschaftlichen Kontext
  • Working Nets: Der Aufbau internationaler netzbasierter Forschungsumgebungen

Auch morgen wird sich noch einmal eingehend mit Themen wie Open Access, Fragen zum Urheberrecht und Lizenzen, den Informationsanforderungen heute, den Grenzen des Machbaren sowie der Digitalisierung beschäftigt. Dabei wird auf eine aktive Zusammenarbeit von Wissenschaft und Forschung, Bibliotheken, Unterhaltsträgern und den gesellschaftlichen und politischen Kräften gedrungen. Es wird der Frage nachgegangen: Wo sind die Grenzen, wo die Möglichkeiten?

Quellen:
Free Access and Digital Divide
Krempl, Stefan: Bibliotheken überdenken ihre Rolle in der Wissensgesellschaft via heise online

Informationskompetenzen – nur wissenschaftlich notwendig?

Ich bin momentan dabei mich ein wenig mit der Frage von Informationskompetenz (IK) und den dazu benötigten Teilkompetenzen zu beschäftigen. Die Fragestellung betrifft dabei vor allem die Informationskompetenz bei Facharbeitern in kleineren und mittleren Betrieben.
Dabei ist mir eine Sache aufgefallen: Wenn es um Informationskompetenz geht, beschäftigt man sich immer mit der von Schülern oder Lehrenden und Studierenden.
Thomas Hapke spricht in einem Artikel sogar schon von der “Informationskompetenz 2.0” (Hapke, S. 5). Er versteht unter IK 2.0 das “Verständnis für das gesamte System wissenschaftlicher Information”. Dies mag für Schüler und darunter die angehenden Studierenden und Wissenschaftler sicherlich von immenser Wichtigkeit sein.
Die Kritik zielt nicht auf den ganzheitlichen Ansatz dieser Definition von IK, der im Vergleich zur klassischen IK zu begrüßen ist, sondern auf das Vergessen der Fachkräfte, die bereits in Firmen, Behörden etc. arbeiten. Welche Angebote gibt es von Bibliotheken zur Unterstützung einer fachspezifischen, berufsfeldbezogenen IK für Berufsschüler, Berufsanfänger (nicht Auszubildene) und vor allem für diejenigen, die fest in betriebliche Abläufe eingebunden sind?

Hapke, Thomas : Informationskompetenz 2.0 und das Verschwinden des “Nutzers”, 2007, Preprint zum Themenheft Bibliothek 2.0 der Zeitschrift “Bibliothek – Forschung und Praxis”

IPRED2: Zielsetzungen

April 2007 hieß es noch aus dem EU-Berichterstatterumfeld zur die geplante EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums (IPRED2):

“Kinder, die Musik aus dem Internet laden, sollen nicht ins Gefängnis wandern.”

Nun scheint sich das Ziel zu ändern. Aus “Mafia-ähnlich organisierte Kriminelle” sind jetzt “zunehmende systematische Verletzungen von Urheberrechten durch einige Internetnutzer”. Damit richtet sich die IPRED2 auch verstärkt gegen Filesharer.
Woher plötzlich dieser Sinneswandel, da Juni 2007 noch die verschiedensten Vorbehalte gegen die Richtlinie hatten?

Zingaretti fragte den Rat engl:

Given the need for urgent action by the EU in response to the increasingly systematic violation of copyright by some Internet users, can the Council provide a time frame for discussion of the directive of the European Parliament and of the Council on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights?

In dieser Frage sieht der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) den Beweis, dass die Strafvorschriften doch Filesharer treffen und eine Inhaftierung dieser möglich machen könnten. Sie befürchten, dass die Öffentlichkeit dabei nicht genug Aufmerksamkeit diesem wichtigen Punkt zollt, da die Debatte um IPRED2 ein wenig eingeschlafen wirkt.

Quellen:
Krempl, Stefan: EU-weite Strafvorschriften auch gegen Filesharer? via heise online
Die Kriminalisierung von Filesharing durch die EU via netzpolitik.org
Europe to send downloaders in jail without any public attention? via Digital Majority engl

Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er:

“Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst”

Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen.
Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen – er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden – wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber.

Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger […] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben.

Wer’s glaubt…

Quellen:
EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online
Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online
Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie

Digital vs. Gedruckt : Bücher sind unsere Freunde

Jakob hat in seinem Blog ein Plädoyer für digitale Fachzeitschriften gehalten. Das kann ich ganz gut nachvollziehen, weil das Problem, Papierausgaben hinterherzurennen, kenne ich auch. Und nach einem dritten vergeblichen Versuch (incl. Suchauftrag) kann dann schon mal leichte Frustration entstehen. Er macht aber für das Digitale auch einige Einschränkungen:

P.S: Belletristik, Taschenbücher, Bildbände, Zeitungen etc. sind erstmal ausgenommen.

Ben Macintyre der Times kommt in seinem Artikel:engl: zum Schluss:

E-books will never be our friends

Dies ist unabhängig von guten Kontrasten, Suchfunktionen und integrierten Ton- und Filmsequenzen zu sehen.
Dafür macht Macintyre auch einen ganz spezifischen Grund aus:

A reader who falls in love with a book, even if first read in electronic form, will still want to own it. Books do more than furnish a room: they are our intellectual companions.

Schluss mit dem Internetzugang für Urheberrechtsverletzer

Im Vereinigten Königreich wird darüber nachgedacht, Urheberrechtsverletzern, die ihre Tat im Internet begangen haben, den Zugang zum Internet zu verwehren. Damit würde den Internetprovidern die Rolle der Urheberrechtspolizei zugeordnet.
Großbritannien würde damit dem Vorbild von Frankreich folgen. Dem “Aussperren aus dem Netz” würde ähnlich wie in Frankreich ein dreistufiges System vorgeschaltet, welches Verwarnungen und Strafen beinhaltet, bevor überhaupt an die Sperrung gedacht wird.
Für die Internetprovider würde dies einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, da sie ihre Kunden permanent überwachen müssten, um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren.

Laut dem Bericht der Times droht Internetprovidern, die das dreistufige System nicht durchsetzen, eine Anklage. Die Daten der verdächtigten Kunden würden darüber hinaus einem Gericht übergeben werden.

Die Unterhaltungsindustrie freut es natürlich, da sie sich so eine bessere Kontrolle der Internetnutzer erhoffen können. Die großen Internetprovider möchten mit dieser Form der Selbstregulierung gesetzlichen Maßnahmen zuvor kommen.

“Every right-thinking body knows that self-regulation is much the better option in these areas.”

Quellen:
Gehring, Robert A.: UK: Urheberrechtsverletzern soll Internet abgeschaltet werden via iRights.info
Eliott, Francis: Internet users could be banned over illegal downloads engl via Times Online

Ein Jahr bloggen

Das Blog von Chaoslinie ist jetzt seit einem Jahr online. Ich bin selbst ein wenig erstaunt, dass in diesem Zeitraum 316 Beiträge zusammengekommen sind. Zwar ist es zur Zeit etwas ruhiger im Blog, was aber eher den Prüfungen geschuldet ist, als gesunkenem Interesse. Dann hoffe ich mal, dass ich bald wieder mehr Zeit habe, hier wieder aktiver zu werden.

Blogs in / für Wissenschaft und Bildung

Die Diskussion rund um Blogs in Wissenschaft & Bildung und ihr Nutzen für Wissenschaft & Bildung ist zum Glück nicht eingeschlafen. Dinge zum Selbstzweck zu betreiben macht keinen Sinn, daher ist es schon wichtig, immer wieder zu überprüfen, inwieweit Zielsetzungen innerhalb dieses Bereiches erfüllt werden.
1. Wird die gewünschte Zielgruppe erreicht?
2. Wie hoch ist der Aufwand zu bewerten und welche Ergebnisse ergeben sich daraus?
3. Welche Vorteile bieten sich im Vergleich zu anderen Kommunikationsmöglichkeiten und werden diese genutzt?
4. Welche Mehrwerte können Blogs bieten?

Christian Hauschke stellt akutell in seinem Beitrag zu “Weblogs in Wissenschaft und Bildung” in Infobib die Frage, die den “Knackpunkt für viele Lehrende und Lernende” darstellt:

Was habe ich eigentlich vom Bloggen?

Eine mögliche Antwort: Nur wer bloggt und aktiv in die Bloggosphäre eintaucht, kann den Wert für sich feststellen. Es ist ein Nachdenken, Sich-einordnen, Informieren und letztendlich auch die Diskussion, die möglich wird, weil man nicht an Raum und Zeit gebunden ist. Wissenschaftliches Bloggen ist ein Stück Freiheit.

Nestor-Handbuch zu Langzeitarchivierung…

…ist in einer ersten Ausgabe (Version 0.1, März 2007) erschienen:

Einzelne, von verschiedenen Experten erstellte Fachaufsätze gestatten einen Einblick in die diversen Themengebiete der Langzeitarchivierung: von technischen und rechtlichen Aspekten bis hin zur Definition von Rahmenbedingungen.

Gut die Hälfte der Beiträge ist allerdings noch “grau”, das heißt in Bearbeitung.

via BSZ

Veranstaltungshinweis zum Urheberrecht

Der John Jacob Astor Award in Library and Information Science wird 2008 zum sechsten Mal durch die Checkpoint Charlie Stiftung in Berlin vergeben – zum ersten Mal allerdings an eine deutsche Kollegin!

– Einen herzlichen Glückwunsch an Frau Dr. Beger. –

Daher freut sich der Veranstalter, die Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V. besonders, Frau Dr. Beger für einem Vortrag gewonnen zu haben.
Am 23.05.2008 stellt die Preisträgerin in Berlin die Frage: “Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Die Neuregelungen im deutschen Urheberrecht”.
Dank der Checkpoint Charlie Stiftung wird diese Veranstaltung kostenlos angeboten. Der Veranstaltungsort ist allerdings noch nicht bekannt.

Mehr Informationen:
Programm
Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e.V.
The John Jacob Astor Award in Library and Information Science:engl: