Monatsarchiv vom 11.2008

Wie zitierfähig ist Google Books?

26.11.2008 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Hm, die Frage dachte ich, stellt sich nicht. Allerdings tauchte sie bei Suchanfragen ans Blog immer wieder auf. Daher soll es hier eine Antwort geben. Google Books hat zum jetzigen Zeitpunkt etwa sieben Millionen Bücher im Index, die per Volltextsuche durchforscht werden können. Volltextsuche heißt, dass alle Seiten als Volltext indiziert worden sind. Es heißt jedoch nicht, dass man alle Bücher auch im Volltext angezeigt bekommt. Bibliothek (Google Library) Bibliothek (Google Library) Verlag (Google Print) Urheberrechtsschutz abgelaufen urheberrechtlich geschützt urheberrechtlich geschützt Anzeige im Volltext keine Anzeige/ Anzeige in Auszügen Anzeige in Auszügen Google Books ist rein theoretisch schon daher keine Zitiergrundlage, da von vielen Büchern nur Auszüge vorliegen oder überhaupt keine Vorschau möglich ist. Sie erhalten allenfalls eine Bestätigung, dass sich das Zitat auf einer bestimmten Seite, in einer bestimmen Randnote befindet. Das Zitat selbst ist damit noch nicht überprüft! Google Books bildet zwar die Orignale ab und man könnte dann daher davon ausgehen, dass der gefundene Ausschnitt in dem angegebenen Buch auch wirklich auf Seite xy steht. Das mag sein, aber zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört auch, das Umfeld des Zitates zu evaluieren. Denn wenn der Autor dieses Zitates hier gerade etwas Gegenteiliges zu seiner eigentlichen Meinung darlegen wollte, zitiert man zwar vermutlich formal korrekt, inhaltlich jedoch verfälschend. Zitate dürfen in diesem Sinne nicht aus dem inhaltlichen Kontext herausgelöst werden. Sollte das Buch im Volltext vorliegen - das tut es meist, wenn die Schutzfrist der Urheberrechte abgelaufen ist und das Werk gemeinfrei ist. Hier kann man das Buch in einer vollständigen, zitierfähigen Form einsehen. In diesem Fall zitieren Sie das Buch und können dann als nächstes optional angeben, ...

Google-like und doch bibliothekarisch

25.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Gestern hatte ich ja bereits einen recht langen Post zu Google veröffentlicht. Und auch Fabienne von the fabilous librarian hat in ihrem Post weitere Punkte hinzugefügt. Sie schreibt: Was ich an Google mag, ist zunächst die schlichte und übersichtliche Einstiegsseite: eine Suchzeile, in die ich direkt meine Anfrage (wie auch immer die aussehen mag) tippen kann, ohne mir vorher noch zu überlegen, welche Wörter ich in welche Felder eintragen muss (wie es bei vielen vermeintlich “einfachen” Suchen in Bibliothekskatalogen der Fall ist). [...] Das sind die Funktionalitäten von Google, die ich mir für Kataloge wünschte und die mich (trotz aller gerechtfertigten Diskussionen um Google) sagen lassen, dass Kataloge künftig in so einigen Punkten “just like Google” werden müssen. Dabei habe ich mich an einen interessanten Ansatz erinnert, aus Bibliothekskatalogen eine "google like"-Suchmaschine zu gestalten. In Kooperation von KOBV und der Pilotbibliothek Wissenschaftspark Albert Einstein (WAE) in Potsdam wurde die Library Search Engine "ALBERT" entwickelt. ALBERT steht dabei für All Library Books, journals and Electronic Records Telegrafenberg.Der Wissenschaftspark Albert Einstein, dessen Bibliothek diese Suche nutzt, liegt in Potsdam auf dem Telegrafenberg. Es handelt sich um eine Web-Applikation für Bibliotheksangebote auf der Basis von Lucene. Das neue Tool, im Einsatz für den WAE "ALBERT" genannt, ersetzt die Suche in den Bibliothekskatalogen des WAE und erschließt über die eigenen Bibliotheksbestände (Bücher, Zeitschriften) hinaus weitere Suchräume - u.a. neueste Inhaltsverzeichnisse, Open Acces-Publikationen und fachspezifische Bibliographien.Artikel zur Library Search Engine des KOBV In dem dazu erschienen Artikel Karin Herm und Sibylle Volz The Library Search Engine: A Smart Solution for Integrating Resources Beyond Library Holdings in: The ...

Warum Google sterben muss?

25.11.2008 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Gründe dafür sucht John C. Dvorak im PC Magazine:engl: . Once you learn how Google handles SEO, you see that getting the right results takes a miracle. SEO steht für Suchmaschinenoptimierung. Ein Mythos, der sich dahinter versteckt, ist, dass man damit ein besseres Google-Ranking erhält, als man es verdient. Aber tatsächlich denken diejenigen, die SEO einsetzen eher, dass Googleergebnisse sind schlecht und sie müssen ihre Seiten mit SEO verbessern, um die Ergebnisse zu erhalten, die sie verdienen. From a user's perspective, once you learn how Google does what it does, it's a miracle that you ever get the right results. And from my experience, the right results in many circumstances are nearly impossible to obtain—and may never be obtainable in the future. Dvorak macht folgende Probleme mit Google fest: Unfähigkeit, die Homepage zu identifizieren : Man sollte davon ausgehen, dass wenn man nach Art Jenkins sucht und dieser eine Homepage jenkinsart.com besitzt, sollte seine Homepage ganz weit vorne gelistet werden. Pustekuchen! Zu viel Kommerz, nicht genug Information : Ein weit verbreiteter Irrtum gerade bei Google ist wohl, dass Menschen nur ins Internet gehen, um Geld auszugeben und zu shoppen. Wer nach Informationen über ein aktuelles Produkt, z.B. über ein Handy, sucht, findet lange Zeit erstmal nur Seiten, die ihm das Produkt verkaufen wollen. Objektiv ist da wohl sehr deutlich was anderes. Ziel der Suche sollte es doch eigentlich sein, die beste Seite als erstes anzuzeigen, ohne dass es darum geht, viel Geld für die Suchmaschinenoptimierung auszugeben. Geparkte Seiten : Man muss schon von Betrug sprechen, was da die Suchmaschinen mit einem machen. ...

Drei Uhr morgens

24.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

:engl:

DRM – geht auch anders?

23.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: . Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden. Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen Es wurden zwei verschiedene Spielarten von "nutzerfreundlicher" Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird. Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage. Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn. Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz. Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, ...

[Studie] Deutschland Digital Divide

20.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Die Zahl von 58 Prozent, die laut BAT-Studie "hartnäckig online-abstinent" bleiben, ist erschreckend. In dieser Studie hat der Internetkritiker Opaschowski die "Offliner" genau untersucht. Danach sind Alte und Hauptschüler weiterhin von der Informationsgesellschaft ausgeschlossen. Der Anteil privater Internetnutzer hat sich seit 1999 von 16 % auf 42 % im Jahr 2008 mehr als nur verdoppelt. Das darf nicht darüber hinweg täuschen, dass 58 % nie im Internet sind. 71 % der 14- bis 29-Jährigen surfen mindestens einmal in der Woche im Internet, wobei das bei 27 % allerdings Zeit zum Bücherlesen kostet. Bei dieser repräsentativen Umfrage der BAT Stiftung für Zukunftsfragen (British American Tobacco) wurden 2.000 Menschen ab 14 Jahren nach ihren Mediengewohnheiten gefragt. Das Ergebnis der Studie wurde heute in Hamburg vorgelegt. Die meisten Bundesbürger (58 Prozent) sind demnach weiterhin "nie" im Internet, bei der Generation der über 55-Jährigen sind es laut Studie sogar 83 Prozent. Horst W. Opaschowski, der wissenschaftliche Leiter der BAT-Stiftung: "Die elektronischen Datennetze liegen voll im Trend, aber privat liegen die meisten Bundesbürger lieber vor dem Fernseher auf der faulen Haut." Ein wenig zu erwarten war wohl, dass die Bildung bei der digitalen Spaltung - das Interesse an Informationen - eine entscheidende Rolle spielt, wobei die Bessergebildeten auch im Internet besser klarkommen, da der Umgang mit den neuen Informationstechnologien Bildung, Wissen und Können voraussetzt. Damit sind Einstiegshürden für viele Bürger einfach zu hoch. Hier müssen Bibliotheken sich engagieren, doch funktioniert das wohl nur mit guten Konzepten, die nicht nur im Rahmen des lebenslangen Lernens anzusiedeln sind. Ein Einstieg können hier die Unterhaltunsangebote des ...

Das wird teuer für US-amerikanische Hochschulen

20.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Da hat die US-Unterhaltungsindustrie-Lobby in den USA wohl einen großen Sieg gefeiert. Anfang 2008 scheiterte der 2007 unternommene Vorstoß, die Vergabe bundesstaatlicher Fördermittel an ein aktives Vorgehen der Hochschulen gegen illegale Downloads und illegales P2P-Filesharing zu knüpfen. Die Verpflichtung der Hochschulen, sollten ihre entsprechenden Aktivitäten nachweisen und ihre Studenten regelmäßig über Urheberrechtsverletzungen im Internet belehren. Die in diesem Vorstoß enthaltenen Bestimmungen wurden kurz vor der Verabschiedung des Higher Education Act Anfang des Jahres aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Aus diesem Grund ging man einen Schritt zurück und konzentriert sich nun auf die einzelnen Bundesstaaten. Dass ihre Rechnung aufzugehen droht, zeigt ihr erster Erfolg beim Gouverneur von Tennessee. Dieser unterzeichnete in der vergangenen Woche ein Gesetz, nach dem alle Hochschulen und Universitäten verpflichtet sind, gegen Urheberrechtsverletzungen in ihren Netzwerken aktiv vorzugehen. Im Gesetz heißt es dazu: "Jede öffentliche und private höhere Bildungseinrichtung, die permanent ein Computernetzwerk betreibt, muss... angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung der Urheberrechte an geschützten Werken über die Computer und Netzwerke der Einrichtung zu verhindern, wenn sie 50 oder mehr im Sinne des Digital Millennium Copyright Act von 1998 rechtsgültige Hinweise auf Verletzungshandlungen im vorangegangenen Jahr erhalten hat." Ergänzend müssen die Bildungseinrichtungen Nutzungsrichtlinien für die Computer- und Netwerknutzung erlassen, die Urheberrechtsverletzungen untersagen und Hinweise auf die bundsrechtlichen Strafbestimmungen enthalten. Bis zum 1.4.2009 müssen die Einrichtungen Nachweise zu ihrem Vorgehen vorlegen. Abschreckend wirkte nicht einmal die Kostenabschätzung für die im Gesetz vorgeschriebenen Maßnahmen. Allein die Implementierung würde ca. 9,5 Millionen US-Dollar anfallen. Allerdings kommen im Haushaltsjahr 2008/2009 weitere 1,65 Millionen und im Haushaltsjahr 2009/2010 nochmal fast 2 ...

Drunter und Drüber

17.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Heute geht es ein wenig drunter und drüber bei Bibliothekarisch.de. Ich bin gerade dabei, alte Artikel von Chaoslinie.de händisch in das neue System zu übertragen. Immer mal wieder wird dafür ein Feed ausgespuckt, der natürlich "veraltet" ist.

BITKOM gibt einen “Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung” heraus

17.11.2008 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |

Interessanter Lesestoff, den die BITKOM da mit "Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung" liefert. Neben einer kurzen Darstellung der Prinzipien des Web 2.0 gibt es dann auch nationale und internationale Kurzvorstellungen von Angeboten. Hier werden positive Beispiele der nationalen und internationalen Verwaltung gezeigt. Die 32-seitige Broschüre ist ein netter Überblick. Quelle: News: BITKOM - Leitfaden für Web 2.0 in der öffentlichen Verwaltung via Juristisches Internetprojekt Saarbrücken

“Ariadne” – Oktoberausgabe

17.11.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Die Oktoberausgabe 2008:engl: von Ariadne ist jetzt online. Es gibt einige relevante Texte zu Open Access: Rob Davies, Europeana: An Infrastructure for Adding Local Content:engl: Leo Waaijers, Copyright Angst, Lust for Prestige and Cost Control: What Institutions Can Do to Ease Open Access:engl: R. John Robertson, et al., A Bug's Life?: How Metaphors from Ecology Can Articulate the Messy Details of Repository Interactions:engl: Sally Rumsey und Ben O'Steen, OAI-ORE, PRESERV2 and Digital Preservation:engl: Zu finden ist hier auch der Artikel von Jakob Voss: Get Tooled Up: SeeAlso: A Simple Linkserver Protocol:engl: Jakob beschreibt die Kombination OpenSearch und unAPI für die Kataloganreicherung.