DRM – geht auch anders?

Es gibt Alternativen zu den klassischen Maßnahmen von Digital Rights Management, so die Forscher des Internet Centre am Imperial College London:engl: .

Die neuen Ansätze, die mit digitalen Wasserzeichen und einer servergestützten Simultan-Nutzungskontrolle übers Internet arbeiten, sollen einige als besonders nutzerfeindlich empfundene Auswirkungen von gängigen Konzepten wie etwa Verfallszeitpunkten, Nutzungszählern, gerätebezogenen Lizenzdateien und Ähnlichem vermeiden.

Dieser Ansatz soll Anwendern die Herstellung von Pirvatkopien sowie die Wiedergabe auf verschiedenen Abspielgeräten weiterhin erlauben, die unerlaubte Weitergabe der Inhalte und ihre massenhafte illegale Verbreitung aber unattraktiv machen

Es wurden zwei verschiedene Spielarten von “nutzerfreundlicher” Kontrolle vorgestellt, die mit robusten individuellen Erkennungscodes (Wasserzeichen) arbeiten. Bei der Vervielfältigung der betreffenden Dateien durch den Nutzer, inclusive des Komprimieren und Dekomprimieren, sollen diese erhalten bleiben. Bei der ersten Variante wird verhindert, dass die Datei eines so gekennzeichneten Stücks gleichzeitig auf zwei Geräten abgespielt wird.

Wenn der Kontrollserver entdeckt, dass ein zum Abspielen vorgesehenes Dateiexemplar bereits irgendwo läuft, sperrt er die neue Abspiel-Anfrage.

Eine Weitergabe der Dateien wird unattraktiv, weil der Nutzer befürchten muss, dass die jeweilige Datei bereits woanders läuft, wenn er sie abspielen will. Damit ist die Weitergabe unattraktiv für ihn.
Der Vorteil dieser Methode, so Rayna, sei die Anonymität, da bei jeder Prüfung nur der SchutzcodBei dieser Methode würden nur die Wasserzeichen übermittelt. Allerdings werden dabei keine personen- oder gerätebezogenen Daten weitergegeben. In diesem Sinne gäbe es wohl kaum Probleme mit dem Datenschutz.

Die zweite Variante schaut beim Shareware-Konzept ab, das vielen aus dem Bereich der Computerprogramme bekannt ist. Verknüpft wird das DRM-Angebot mit Elementen des Pay-per-Use-Modells. Verwendet werden hier Ideen des Potato-DRMs, bei dem der Nutzer aktiver Teilnehmer der Vertriebs-, Verbreitungs- und nicht zuletzt auch der Promotion-Kette wird.

Nach der Vorstellung der Forscher soll man die betreffenden Unterhaltungsdateien oder Programme zunächst frei herunterladen und auch abspielen beziehungsweise anwenden dürfen, wobei jeder Einsatz online protokolliert wird.

Zukünftig soll nach Ablauf einer Testphase, in der die bisherige Art und Dauer der Nutzung ermittelt wird, ein Preis berechnet, der künftig dafür gezahlt werden muss. So würde man für selten abgespielte Musik weniger als für oft gehörte bezahlte. So würde der Kunde geringere Beträge für Produkte bezahlen, die er sonst gar nicht ausprobieren oder nur illegal beziehen würde.

Das mag manche Nachteile von DRM kompensieren, aber dennoch enthalten beide Methoden weiterhin denselben Nachteil, der für viele Nutzer DRM-geschützte Medien inakzeptabel macht. Um die Medien zu nutzen, benötigt man einen ständigen Internetzugang, der bei kleinen MP3-Playern und anderen mobilen Abspielgeräten nicht vorhanden ist. Der Datenverkehr bei mobilen Endgeräten ist noch sehr teuer und viele Kunden sind nicht bereit, Zusatzkosten für die Datenübermittlung beim Abspielen von Musik oder Videos zu berappen.
Das Argument der Befürworter dieser modifizierten DRM-Konzepte, dass die klassischen Methoden wesentlich stärkere Einschränkungen für rechtmäßige Nutzer digitaler Inhalte bedeuteten, etwa die Plattformabhängigkeit und Interoperabilität der Systeme, sind letztendlich nicht überzeugend genug.

Wasserzeichen als Teil von DRM sind nix Neues, und wer Wasserzeichen verwendet, sollte nicht drm-frei auf sein Label setzen. Noch ist die Nutzung von Wasserzeichen personalisiert. Die neuen Methoden entpersonalisieren zwar die Wasserzeichen, aber sie verhindert nicht, dass Massen von Daten gesammelt werden, die dann für eine zielgerichtete Werbung mißbraucht werden können bzw. für ungerechtfertigt hohe individualisierte Bezahlung. Außerdem steigen die Kosten für den Endverbraucher, der nun neben den Dateien auch nachträglich noch ihre Benutzbarkeit bezahlen müssten. Hier sollten die Tüftler nachbessern, denn so ist DRM mit Wasserzeichen keine wirkliche Alternative zum klassischen DRM (sofern Wasserzeichen keine klassischen Bestandteile von DRM sind).

Quelle:
Opitz, Rudolf: Suche nach neuen Wegen für digitales Rechtemanagement via heise online