Ein Trend zum E-Book

Archivalia und das IBI-Weblog berichten bereits darüber. Auch der Deutschlandfunk hat es schon von den Dächern gepfiffen: In Würzburg an der Universitätsbibliothek gibt es demnächst – finanziert aus Studienmitteln – mehr E-Books für die Studenten.

Heutzutage zu studieren, geht ins Geld. […] Rechtzeitig zum Weihnachtsfest macht die Universität Würzburg ihren Studenten daher ein “Geschenk”: 500 Lehrbücher, die statistisch am häufigsten ausgeliehen werden, gibt es bis zu den Feiertagen in elektronischer Form.

Die Universitätsbibliothek scannt die statistisch am häufigsten entliehenen Bücher ein und stellt sie den Studierenden elektronisch zur Verfügung. 💡
Dazu nutzt man den § 52b UrhG.

Dieser Paragraph erlaubt es zum ersten Mal innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung elektronisch Gedrucktes bereitzustellen. Die Universitätsbibliothek sieht darin einen Freibrief fürs Digitalisieren. Wer allerdings hofft, jetzt aus dem Internet darauf zugreifen zu dürfen, muss sich enttäuschen lassen. Diese nachträglich zu E-Books umgewandelten Werke dürfen laut der Regelung des Paragraphen nur in den engen Räumlichkeiten an PCs vor Ort genutzt werden. Und mit rund 70.000 € aus Studienmitteln ist das auch kein billiges Weihnachtsgeschenk, dass hier den Studenten gemacht wird.

Ach ja, apropos Urheberrecht. Sich das Werk einfach herunterladen oder komplett ausdrucken – zweite Variante beim Palandt eine zeitaufwendige, teure und unnütze Lösung – funktioniert nicht.

Der Leiter des Projekts, Hans-Günther Schmidt dazu:

“Sie können ausdrucken, sie können Teile davon herunterladen. Der ganze Text – das wird wohl nicht gelingen. Wir haben verschiedene technische Sicherungen drin, so dass das ganze Buch, wie es das Urheberrecht auch vorsieht, nicht heruntergeladen werden kann…”

Ach ja, da war ja was. Das hört sich doch glatt nach DRM an. Wo bleiben die entrüsteten Schreie derjenigen, die Digital Rights Managment verteufeln? Es ist okay, denn das Projekt an sich bietet noch einige Risiken und auch den Wünschen der Verlage muss man Rechnung tragen.

Ich finde es auf den ersten Blick jedoch eine gute Sache, ein guter Anfang, wenn auch einige Einschränkungen, die durch §52 b UrhG gegeben sind und diesen Fortschritt erheblich eindämmen. Hoffen wir mal, dass die so angefertigten Scans die Bibliothek in den Köpfen oder auf Papier verlassen und nicht hinein in die bunte digitale Welt des Internets gelangen, damit sich Aufwand, Mut und dieser kleine Fortschritt auch lohnen.

Weihnachtszeit

Die Adventskalender werden in den verschiedensten Blogs geöffnet und mit wundervollen Beiträgen gefüllt. Mir fehlte dazu ein wenig die Zeit, so dass ich allen mit einem einfachen Theme eine Schöne Weihnachtszeit wünschen möchte.

Ich wünsche allen ein Frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2009.

Es gibt so wunderweiße Nächte

Es gibt so wunderweiße Nächte,
drin alle Dinge Silber sind.
Da schimmert mancher Stern so lind,
als ob er fromme Hirten brächte
zu einem neuen Jesuskind.

Weit wie mit dichtem Demantstaube
bestreut, erscheinen Flur und Flut,
und in die Herzen, traumgemut,
steigt ein kapellenloser Glaube,
der leise seine Wunder tut.

[Rainer Maria Rilke]

PS: Und für die, die mich besser kennen, wünsche ich noch ein Schmunzeln über die Wahl des Themes ins Gesicht.

Neuregelung für Fotokopien in Schulen

Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt und das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt.

Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.

Damit ist es den Lehrern bundesweit wieder erlaubt auch aus Schulbüchern Kopien in Klassenstärke anzufertigen. Allerdings dürfen dadurch Bücher nicht vollständig ersetzt werden.

Kopiert werden dürfen an Schulen

  1. bis zu 12 % eines jeden urheberrechtlich geschützten Werkes, jedoch höchstens 20 Seiten. Dies gilt insbesondere auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
  2. soweit es sich nicht um Schulbücher oder sonstige Unterrichtsmaterialien handelt, ausnahmsweise sogar ganze Werke, wenn diese nur von geringem Umfang sind, und zwar
    • Musikeditionen mit maximal 6 Seiten
    • sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern oder Unterrichtsmaterialien) mit maximal 25 Seiten sowie
    • Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Eine weitere Einschränkung ist, dass nur einmal im Jahr aus einem solchen Werk kopiert werden darf. Außerdem bleiben digitale Kopien verboten. Einem Schüler mal kurz die Seite mit den entsprechden Übungsaufgaben zu mailen ist auch nach dieser Entscheidung nicht möglich.
Besteht ein Kopierbedarf darüber hinaus, müssen sich die Schulen direkt mit den Verlagen einigen.

Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an – auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten.

Diese Lösung wird gefeiert als

eine praktikable, unaufwändige und bedürfnisorientierte Kopierpraxis, die für den Unterrichtsalltag tauglich ist. Gleichzeitig werden die Rechte der Autoren und Verlage besser als in der Vergangenheit geschützt.

Diese Lösung bietet Lehrern auf jeden Fall Rechtssicherheit und stärkt das Bewusstsein für den urheberrechtlichen Schutz der Materialien. Wie zukunftsweisend diese Lösung ist, muss sich allerdings beweisen. Die Stärkung des Urheberrechtsbewußtseins kann in Rahmen dieser Regelung sicherlich gestärkt werden. Problematisch ist jedoch die Stärkung der Medienkompetenz. Digitale urheberrechtlich geschützte Materialien müssen ebenfalls eine Rolle in den Schulen finden. Wie sollen Schüler ein Bewußtsein für Urheberrecht digitaler Medien entwickeln, wenn sie schon allein durch die möglichen Angebote der Schulen keinen Kontakt dazu erhalten?

Quelle:
Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Börsenblatt.net
Urheberrecht: Neue Regeln für Fotokopien an Schulen via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

In eigener Sache

Mein Vortrag auf der AGMB-Tagung in Magdeburg ist jetzt als Artikel in der Online-Zeitschrift GMS Medizin – Bibliothek – Information erschienen und das gibt mir die Möglichkeit auf eine Neuerung zu meiner Person hinzuweisen: Ich habe geheiratet und den Namen meines Mannes angenommen. Deshalb wurde der Artikel bereits unter meinem neuen Namen Doreen Thiede veröffentlicht.

Europeana testet neue Hardware – Erneut Beta-Status

Europeana is testing newly configured hardware. The site is therefore open for you to use but the user experience may not be optimal in this test phase e.g.: the number of users will be limited in peak times.

Mit der erneuten Beta-Phase öffnet sich Europeana wieder den neugierigen Blicken der Öffentlichkeit und man entgeht so geschickt den Vorwürfen, sollte das Portal unter dem Ansturm einmal mehr zusammenbrechen oder sollte es zu Problemen kommen. Ausprobieren ist jetzt wieder erwünscht. 🙂

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