Mobil gemacht gegen Google Books!

Der Börsenverein, der Verband deutscher Schriftsteller (VS) und die VG WORT gehen gegen den us-amerikanischen Dienst Google Books vor. Sie wolllen damit eine ihrer Meinung nach ungenehmigte Digitalisierung ihrer Bücher durch Google in den USA beenden.

Ende November 2008 einigte sich Google nach einer Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) und beendete somit einen mehrjährigen Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und den US-Rechteinhabern. Danach darf Google die kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken, die der Internetkonzern gescannt hatte, auf seiner Plattform “Google Books” zugänglich machen.

Für deutsche Bücher ist diese Einigung nicht gültig. Deutsche Verlage und Autoren richten sich dagegen, denn sie sehen nicht ein, warum dieses Abkommen auch für ausländische und somit deutsche Werke gelten soll.

Google habe sieben Millionen Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber vervielfältigt, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. [… ] Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, sind auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein.

Besonders problematisch ist, dass der Onlinezugang zu geschützten Werken, die allerdings nicht mehr gedruckt werden, bei Google Books nur gegen Bezahlung möglich ist, wobei er in Bibliotheken kostenlos ist. Als ein weiteres Problem wird angesehen, dass Rechteinhaber ihre Werke nur schützen können, wenn sie diese in ein Buchrechte-Register eintragen (Opt-Out-Verfahren). Für weiterhin verlegte Titel ist die Aufnahme in Google Books nur mit der Zustimmung der Verleger und Autoren möglich.

“Ein effizienter Schutz der Interessen von Urhebern und Verlagen ist in dieser Situation am besten durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten zu erreichen”, sagte VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats.

Bei ihrem Vorgehen stützt sich die VG WORT auf ein Rechtsgutachten, welches durch eine spezialisierte internationale Anwaltskanzlei erstellt wurde. Auf dieser Basis soll das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Außerdem versucht VG WORT ihr Vorgehen mit anderen Verwertungsgesellschaften im deutschsprachigen Raum abzustimmen.

Quelle:
Deutsches Bündnis gegen Google-Dienst für gescannte Bücher via golem.de
Deutsche Autoren und Verlage wollen Verlust von Bücherrechten an Google verhindern via heise online

Die Kulturflatrate kommt

Vorreiter der Kulturflatrate wird die Isle of Man sein. Die 80.000 Bewohner der Insel sollen egen einen zusätzlichen Aufschlag auf die Monatsgebühr für ihren Breitbandanschluss nach Herzenslust legal Musik aus dem Netz herunterladen können.

Die Höhe des Aufpreises soll nicht mehr als einen Euro betragen. Die Musikbranche stehe dem postiv gegenüber. Britische Provider streben mit den Vertretern der Musikindustrie eine Lizenzlösung an, die jedoch für diesen Preis nicht zu haben ist. Die Frage, ob eine Flatrate oder Lizenzverträge zwischen Internetprovidern und der Musikindustrie besser seien, muss jedoch noch kritisch diskutiert werden.

Einzelverhandlungen und unterschiedliche Deals für unterschiedliche Provider seien zu kompliziert, warnte der ehemalige Vorsitzende des International Music Manager Forum, Peter Jenner. Sowohl Lansman als auch Vertreter der britischen Verbände UK Music und British Phonographic Industry (BPI) sprachen sich übereinstimmend gegen eine Einheitslösung und gegen eine Zwangsgebühr für jeden Nutzer aus.

Quelle:
Emert, Monika: Isle of Man will Kulturflatrate erproben via heise online

Mehr zur Diskussion in Deutschland:

Hier in Deutschland setzte sich das Fairsharing- Netzwerk für die Legalisierung von Filesharing bei einer gleichzeitigen Einführung einer Kulturflatrate ein. Allerdings ist auf der Website seit 2006 nichts mehr passiert.

Auch Attac hat sich mit dem Thema im Bereich der Wissensallmende auseinander gesetzt.

Auch Branchenriesen wie Warner Music beginnen über eine Kulturflatrate nachzudenken.

Marcel Weis diskutiert auf netwertig.com, Warum eine Kulturflatrate desaströs wäre

Interessant ist auch der Ansatz des Elektrischen Reporters, der sich fragt: Urheber 2.0: Was tun, wenn keiner kauft?

Tauschbörsenfehlalarm

Die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America) haben lange Zeit Tauschbörsen für die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen schuldig gesprochen. Dies führte dazu, dass tausende Jugendliche zu Kriminellen gestempelt worden sind, teure Prozesse angestrengt wurden, die dann doch im Sande verliefen und letztendlich eigene Gewinne verschlafen worden, weil man sich nicht auf die Möglichkeiten dieser neuen Technologie einließ.

Jeder illegale Download stellt einen entgangenen Verkauf dar, wenn es nach der Argumentation der Recording Industry Association of America (RIAA) geht.

Die Argumentation der Verbände wurde unterstützt durch die Verurteilung des Ex-Administrators von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung. Dove wurde von einer Jury für 18 Monate ins Gefängnis geschickt.

In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige.

Der Richter zweifelt damit an, dass für die eigentlichen Produkte bei den bestehenden Preisen überhaupt eine Nachfrage bestanden hätte, d.h. dass die Produkte für den ansonsten verlangten Preis überhaupt gekauft worden wären.

Quellen:
‘Files shared don’t equal sales lost,’ judge rules:engl: via p2pnet
RIAA’s “download equals lost sale” theory rejected by federal court in Virginia; restitution motion denied in USA v. Dove:engl: via Recording Industry vs The People
“Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich” via heise online
Schadenstheorie der RIAA vor Gericht abgelehnt via gulli.com

Bibliothekare werden fürs 21. Jahrhundert fit gemacht…

… zumindest namenstechnisch in Edinburgh:engl: . Dort soll der Begriff “Librarian” verschwinden. Namenlos müssen die Bibliothekare jedoch nicht werden. Sie heißen ab demnächst “audience development officers”. Das beschlossen die Machtinhaber der Stadt. Damit sollen die “Buchstempler” ins 21. Jahrhundert geholt werden und den muffigen Charme von Jahrhunderten verlieren. Ob das die Bibliotheksnutzer auch so sehen?

Der Namen Bibliothekar wurde in Frage gestellt durch die Entscheidung

to deploy “self-service borrowing systems similar to those found at supermarket checkouts”. Up to 40 librarians could be for the off, and those who do hold onto their jobs will be expected to “run computer courses, hold talks and encourage kids to read”.

Kaum verwunderlich ist bei einer von oben aufgedrückten Namensänderung, dass 95 Prozent des Personals an ihrer alten Berufsbezeichnung festhalten. Und es wird auch zu erwarten sein, dass die “Leserschaft-Entwicklungsbeamten” bei ihren Nutzern weiterhin einfach nur die Bibliothekarin, der Bibliothekar sein werden.

Der Autor des Artikels kann sich zum Schluss bei der Beurteilung des Ganzen nicht enthalten zu sagen:

In case you’re wondering, Edinburgh is controlled by a Liberal Democrat/Scottish National Party alliance.

Lesenswert sind auch die zahlreichen Kommentare zu diesem Artikel.

Quelle:
Haines, Lester: Librarians redubbed ‘audience development officers’:engl: via The Register

Obere Bildungsschichten sind im Netz unterwegs

Und ein weiteres Mal Statistik für 2008. Diesmal zur Internetnutzung der Erwachsenen in Deutschland im vierten Quartal 2008. Die Ergebnisse stammen von einer repräsentativen telefonischen Befragungen der Forschungsgruppe Wahlen, bei der 3.895 Deutsche ab 18 Jahren befragt wurden.

Der Westen der Republik liegt mit 67 Prozent gegenüber dem Osten mit 61 Prozent zwar noch leicht vorne, doch die Aufholjagd wird bei einem Ost-Wachstum von 6 Prozentpunkten bald beendet sein.

Männer haben mit 73 Prozent die Nase vorne bei der Internetnutzung. Frauen sind nur zu 58 Prozent im Netz unterwegs, holen aber stetig auf mit einem Wachstum von 4 Prozent.

Und noch ein wenig Statistik, wo sich die Deutschen so im Netz rumtreiben und was sie da nutzen.

  • Onlineapotheken: 15 Prozent der Internetnutzer kaufen rezeptfreie Medikamente dort.
  • Onlineshopping: 63 Prozent
  • Onlinebanking: 51 Prozent
  • Preisvergleich: ca. 75 Prozent
  • Aktien- und Fondshandel: 8 Prozent
  • Informationsangebote:
    • Politiknachrichten: 41 Prozent
    • Wirtschafts- und Börsennachrichten: 37 Prozent
    • Versicherungsinformationen: 36 Prozent

Die Nutzungsdauer ist sehr unterschiedlich:

45 Prozent sind zwischen drei und zehn Stunden in der Woche im Internet, 29 Prozent nutzten es lediglich bis zu zwei Stunden und 25 Prozent über zehn Stunden in der Woche. Männer nutzten das Internet dabei intensiver als Frauen.

Wer ist im Netz?
Die jungen Leute bis 40 sind mit 90 Prozent vertreten, die nächste Altersgruppe bis 49 Jahre immerhin mit 82 Prozent und die nächste Gruppe (50-59 Jahre) tauchen mit 70 Prozent im Netz auf. Die Ü-60er hingegen sind derzeit mit nur etwa 29 Prozent online.

Sehr große Unterschiede zeigen sich bei der Internetnutzung in Bezug auf den Bildungsstand.

91 Prozent der Deutschen mit Hochschulreife und 78 Prozent mit Mittlerer Reife sind “drin”. Bei jenen mit Hauptschulabschluss und Lehre waren es kaum die Hälfte. Die Gruppe der Menschen mit Hauptschulabschluss ohne Lehre sind lediglich zu 29 Prozent im Internet unterwegs.

Quelle:
Der Bildungsstand entscheidet über die Onlineaffinität via golem.de

[Kurz] Die nächsten drei Bibliothekskongresse gesichert

BID und Leipziger Messe sind sich einig geworden. Sie schließen einen Rahmenvertrag für die Bibliothekskongresse 2013, 2016 und 2019.

“Mit rund 3.000 Teilnehmenden und einer breit angelegten Fachausstellung sind die Bibliothekskongresse in Leipzig wirklich zu einem Erfolgskonzept geworden”, so die Präsidentin von BID, Barbara Lison.

Quelle:
BID und Leipziger Messe schließen Rahmenvertrag für Bibliothekskongresse bis 2019 via bildungsklick

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