Monatsarchiv vom 02.2009
28.02.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Es gibt Streit um die Vorlesefunktion des Kindle 2. The Authors Guilde sieht darin Rechte der Autoren:engl: verletzt. Nun reagiert Amazon.com. Nicht jedes Buch soll vorgelesen werden.
Darüber sollen künftig Autoren und Rechteinhaber entscheiden können. Amzon betont allerdings, dass sie damit nicht bestätigt, dass die "experimentelle Text-zu-Sprache-Funktion" nicht illegal ist. So würde ja keine Kopie angefertigt, kein abgeleitetes Werk erstellt und eigentlich auch nichts vorgetragen. Man wolle aber den Urhebern das Recht zur Betimmung über die Verwendung ihrer Werke nicht aus der Hand nehmen.
Die Authors Guild:engl: vertritt jedoch die Meinung, dass die Vorlesefunktion aus Büchern Hörbücher macht und deshalb wären dafür Tantiemen fällig.
Nach Amazons Kehrtwendung ist Aiken noch nicht rechtlos [sic!] überzeugt. Man müsse abwarten "wie das genau implementiert wird", sagte er dem Tech Blog der "L.A. Times".
Nun ja, da ist wohl noch einiges zu klären, auch auf rechtlicher Ebene, denn der Kindle ist bei weitem nicht das einzigste Gerät, welches Schrift in Ton umwandelt. So weist Apples Betriebssystem Mac OS X beispielsweise eine solche Funktion auf. Bei der "Text to speech"-Software gibt es in unterschiedlichen Versionen und Qualitätsstufen. Außerdem gibt es bereits solche Software als Freeware.
Durch den Rückzug von Amazon wird es wohl noch eine Weile dauern, bis auch gerichtlich geklärt wird, ob diese Vorlesesoftware illegal ist. Dabei muss man vor allem an jene Nutzer denken, die Sehbehindert sind und die durch die Vorlesefunktion weit mehr Informationen relativ schnell und unkompliziert erhalten können.
Quelle
Bei manchen Büchern soll Kindle stumm bleiben via Spiegel online
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28.02.2009 | von Doreen Thiede | Comments Off |
Zu Ehren des heutigen 80. Geburtstags des Architekten Frank O. Gehry berichtet die NZZ Online über den Bibliotheksneubau der Princeton University für die Lewis Library:
Die neue Bibliothek, an der Kreuzung von Washington Road und Ivy Lane und damit an einem exponierten Ort inmitten des Universitätsgeländes gelegen, zählt zu Gehrys überzeugendsten Bauten der vergangenen Jahre, und vielleicht hat – ähnlich wie beim Bankbau am Pariser Platz in Berlin – gerade die nötige Restriktion dazu geführt, den sich mitunter frei in den Raum ergiessenden Formen eine Fassung zu verleihen. Vergleicht man die Lewis Library mit den wuchernden Protuberanzen des Stata Center am MIT in Cambridge oder dem Hotel Marques de Riscal im Baskenland, so zeigt sich, dass dem Architekten hier eine Einfügung in das Gewebe des Campus gelungen ist. Ein dreigeschossiger, mit Ziegelsteinen verkleideter und mit Lochfenstern versehener Institutsbau sowie ein zweigeschossiger Bibliotheksflügel mit Auditorium und Lesesälen rahmen die sich aufgipfelnde Stahl-Glas-Konstruktion des Bibliotheksturms. Mit 35 Metern Höhe gibt sich dieser moderat und erreicht lediglich die halbe Höhe des Turms der südlich anschliessenden Fine Hall. Grosszügig wirkt die zentrale Halle, überaus angenehm die Lesebereiche, die mit zunehmender Höhe an Intimität gewinnen.
Hm, ich persönlich finde, es sieht ein bisschen aus, als hätte ein Riesenbaby mit Riesenbauklötzern gespielt und sein wackeliges Gebäude wäre dann in sich zusammengefallen. Aber immerhin hat sich wieder etwas Stein zwischen all das Glas und den Stahl geschoben. Und die zentrale Lage spricht dafür, dass in Bibliotheken zunehmend soziale und kommunikative Orte gesehen werden und nicht nur Bücherreservoirs.
Die Princeton University möchte durch den Neubau auch ...
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28.02.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
STATISTIK: gerade in der reportage bei N24 gehört - berliner u-bahn verbraucht so viel strom wie meine jetzige heimatstadt aschaffenburg #
The Kindle: Good Before, Better Now - DAVID POGUE in der NYT zum Kindle 2 http://is.gd/kGGi #
"In that case, “Kindle” will be the first product name that ever went from verb to noun — and back to verb again." zu: http://is.gd/l4qQ #
Krempl, S.: US-Gesetzesentwurf will staatliche Open-Access-Publikationen streichen http://is.gd/l6gJ - Vorstoß des Demokraten John Conyers #
Wie denken die Manager von morgen heute über die Internet- und Medienwirtschaft? HDM Stuttgart veröffentlicht PDF: http://is.gd/l6ly #
Top 50 Social Media Resources - Feb '09 - http://is.gd/jY89 #
Das IBI der Humboldt-Universität Berlin bietet kostenlos Umfrage zur Benutzerzufriedenheit in Bibliotheken an: http://is.gd/l7P7 #
Quick argument summary - Neil Gaimans Blick auf Kindle 2s Sprachfunktion - http://is.gd/jdS6: #
Test: Sonys schlichter E-Book-Reader PRS-505 (Update): Sony bringt ein veraltetes Gerät auf den deutschen Markt (golem.de) http://is.gd/l85Q #
Gulli.com will Hinweise auf den Kindle 3 haben, der noch dieses Jahr in den Verkauf kommen soll - http://is.gd/l88P #
Plischke, Sascha: Stadt benennt sich für Google um - http://is.gd/l8es - Das franz. Örtchen Eu will nicht von der Landkarte verschwinden #
Staune gerade, was heute an einem Freitag mit meiner Blog-Benutzerstatistik passiert ist - sie hat sich im vergleich zum Montag verdoppelt #
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Im Dezember kündigte die Universitätsbibliothek Würzburg an, die beliebtesten Bücher einzuscannen und als E-Book über entsprechende Terminal im Rahmen von § 52b UrhG zugänglich zu machen.
Jetzt reagiert auch der Börsenverein in einer sehr kurzen Mitteilung.
Muss eine Bibliothek, die Bücher für Leseterminals digitalisieren will, zunächst prüfen, ob der Verlag eine elektronische Lizenz zu angemessenen Bedingungen anbietet?
Um diese Urheberrechtsschranke des § 52 UrhG zu prüfen bereitet der Börsenverein jetzt einen Musterprozess gegen die Universitätsbibliothek Würzburg vor.
Aufmerksam geworden über
Ullmann, Nadine: Börsenverein geht gegen elektronische Lehrbuchsammlung vor via infobib.de
[Update]
Robert A. Gehring fängt seinen Artikel in golem.de mit dem steinigen Weg in die Informationsgesellschaft an. Leidtragend sind natürlich immer die Mutigen, in diesem Fall die Universität Würzburg.
Buchreport berichtet:
Die großzügige Gabe rief die Rechtsabteilung des Börsenvereins auf den Plan. Grund: Bibliothekbesucher konnten die Bücher komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen. Trotz teilweisen Einlenkens der Uni bereitet der Verband eine Musterklage vor, u.a. für den stark betroffenen Verlag C.H. Beck.
Aufgrund dessen ließ der Börsenverein der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die von der Universität auch unterschrieben wurde. Seitdem können die Bücher nicht mehr ausgedruckt oder kopiert werden. Für die Studenten heißt das, sie müssen wie aus Printbüchern die Textpassagen vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.
Doch einmal wachgerüttelt, reicht diese Einschränkungen dem Börsenverein nicht. Nach dessen Auffassung reicht § 52b nicht aus, um die Werke überhaupt einzuscannen, auch wenn sie von den Rechteinhabern nicht selbst in elektronischer Form angeboten werden.
Auch die Intranetregelung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig ...
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27.02.2009 | von Katharina Lachmann | 1 Kommentar » |
Da zur Leipziger Buchmesse der erste E-Reader in Deutschland erscheint, widmet sich heute die Welt Kompakt diesem Thema. Im Artikel wird die Frage auf geworfen ob der Sony E-Reader das gedruckte Papier verdrängen kann. Laut Welt Kompakt spricht folgendes dagegen das er das physische Buch verdrängt:
1. Diebstahlfaktor: Der Verlust des Readers ist für den Besitzer wesentlich teurer als wenn man ein Buch verlegt, verliert oder es einem gestohlen wird.
2. Badewannenfaktor: Wer kennt das nicht man liegt gemütlich in der Wanne und plötzlich entgleitet einem das Buch. Papier kann man trocknen, beim E-Reader hat man danach nur noch Schrott und auch in diesem Fall wird es teuer.
3. Freundefaktor: Man liest ein gutes Buch und will es an einen Freund verleihen. Dies ist mit dem E-Reader nicht möglich.
4. Nostalgiefaktor: Das stöbern im Buchladen und dabei das ein oder andere Buch in die Hand zunehmen, um rein zu lesen. Und auch der typische Geruch des Buches geht verloren.
Diese Faktoren ließen sich mit Sicherheit noch ergänzen. Doch wenn man den Preis des E-Readers bedenkt, sollte man vielleicht erst mal abwarten wie sich der Umsatz entwickelt bevor man vom Tot des Buches spricht.
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Dieser Meinung ist zumindest Herr Hapke und fasst in seinem Blog seine Sicht auf die Dinge zusammen.
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
In der Netzpolitik-Podcast Folge 075 kann man das zweistündige Gespräch von Markus Beckedahl mit dem Medienforscher Dr. Volker Grassmuck über die Kulturflatrate anhören. Die Kulturflatrate ist ein heiß diskutiertes Thema. Die Meinungen gehen von der einzig machbare Alternative bis zum anderen Extrem, der Einführung des Kommunismus. Grassmuck klärt jedoch über Vorurteile und Missverständnisse auf.
Im Podcast spricht Grassmuck über die Idee der Flatrate, über Probleme und eine tecchnische Lösung dieser. Markus Beckedal hat Twitter genutzt, um Fragen für das Gespräch zu gewinnen.
Wie wird der Schlüssel errechnet? Wer bekommt das ganze Geld? Welche Probleme löst die Kulturflatrate, welche Probleme kann auch die Kulturflatrate nicht lösen? Wollen wir als Gesellschaft Kultur fördern? Sollen Tauschbörsen weiterhin bekämpft und eine ganze Generation kriminalisiert werden? Ist das nicht alles eine GEZ oder Zwangssteuer? Sind überhaupt noch Geschäftsmodelle wie iTunes oder Musikflatrates möglich? Ist die Kulturflatrate auch die Rettung für Journalismus und werden damit auch Blogs vergütet? Wer zieht das Geld ein und verteilt es? Wie gehen wir mit neuen Kulturproduktionsformen wie freien Communities um? Gefährdet die Kulturflatrate den Datenschutz und die Netzneutralität?
Dies sind nur einige Fragen, die im Gespräch beantwortet werden.
Ich hoffe, dass man mit dem Podcast ein wenig die gesellschaftliche Debatte entfachen kann, die dringend notwendig ist, Alternativen zum Wettrüsten und dem Abbau von Grundrechten im Netz zu schaffen.
Viele sehen diese Grundrechte durch die zunehmende Verfolgung von Urheberrechtsdelikten in Gefahr. Die Öffentlichkeit muss dies als Problem erkennen und in eine Debatte einsteigen, wie man zukünftig Kultur fördern will.
Die Kulturflatrate könnte ein neuer Sozialvertrag sein, der dies ...
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Die besorgten Eltern - immer hängen ihre Jugendlichen im Netz. Nun will diesen Pessimisten ein Buch erklären, wie die digitale Generation tickt. Macht den das Internet wirklich dumm?
Diesen Pessimisten stehen die bedingungslosen Optimisten gegenüber, die schon in jeder noch so kleinen technischen Entwicklung eine Revolution sehen. Sie sind mit ihren ewigen Gadgets nicht weniger nervig als die Kulturpessimisten.
An den Möglichkeiten, Problemen und Weiten des Internets scheiden sich noch immer die Geister, groß und klein, jung und alt. Die Internetskepsis ist mittlerweile so durchgegähnt, und: Sie ist oft eine Altersfrage.
Diese Form des Generationenkonflikts wächst und wächst und die Autoren John Palfrey und Urs Gasser versuchen sie mit ihrem Buch Generation Internet zu schließen. Sie versuchen das Verhalten der Google-Geborenen zu erklären.
Die Erkenntnisse der beiden Professoren stammen aus persönlichen Gesprächen und wissenschaftlichen Studien und einer insgesamt großen Quellenvielfalt. Ihr Buch widmet sich den grundlegenden Fragen zum Web 2.0: Identität, Sicherheit, Kreativität, Qualität, Gefahren. Es ist eine Annäherung an die Digital Natives, die ganz selbstverständlich zwischen online und offline hin und her springen.
Deren Leben gestaltet sich anders als das ihrer Eltern. Die Jugendlichen kaufen ihre Musik nicht im Plattenlanden sondern bei iTunes oder Musicload. Kontaktpflege passiert nicht telefonisch sondern über Facebook. Da dies eben nicht mehr "draußen, im prallen Leben" stattfindet, sondern im eigenen Zimmer vorm Bildschirm, ist dies alles "unsichtbar" für die Eltern.
Das soziale Leben der Jugend sei nicht deswegen tot, bloß umgezogen. Vom Café ins Virtuelle. Und dort, sagen die Autoren, gelten dieselben Verhaltensregeln.
Das chaotische Web besitzt Chancen für die Jugendlichen. Sie haben dort ...
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | 12 Kommentare » |
"Twittern: Wird schon wieder die nächste Sau durch’s Dorf gejagt?" fragt sich heute Ilona Munique Jürgen Plieninger von Fobikom.
Man könnte das annehmen, denn nicht nur Suchmaschinen entdecken plötzlich den kleinen schnellen Nachrichtendienst.
Unter http://www.twitter.com/ finden Sie einen Dienst, bei dem Sie sich anmelden können und dann die Möglichkeit haben, entweder privat oder öffentlich kleine Nachrichten und Links von maximal 140 Zeichen formulieren und abschicken zu können.
Wie jedoch kann man diesen Dienst nun für Bibliotheken einsetzen? Natürlich müssen die Nachrichten öffentlich sein. Hier lassen sich kleine Ereignisse zeitnah vermitteln. Vorteilhaft ist dafür auch der mit diesem Nachrichtendienst verbundene RSS-Feed, denn so können die dort erstellten Einträge von jedermann abonniert oder in andere Informationsangebote integriert werden.
So lassen sich beispielsweise Neuerwerbungen twittern. Zum Beispiel:
Die Bibliothek der Fachhochschulstudiengänge Burgenland in Eisenstadt twittert ihre Neuerwerbungen.
Das bietet sicherlich nur an, wenn die Zahl der neu erworbenen Medien überschaubar ist.
Eine zweite Möglichkeit, für die Twitter von Bibliotheken einsetzbar ist, ist die Veröffentlichung von Hinweisen zu bibliotheksrelevanten Artikeln, Ereignissen, Konferenzen etc. Beispielsweise ist da das Microblog von der Library of Congress:engl: zu nennen.
Bereits im produktiven Einsatz ist Twitter, wenn es darum geht von Konferenzen zu zwitschern, d.h. auf neudeutsch zu twittern. Auch immer mehr Verlage wie Wiley-VCH:engl: sind bei Twitter, so dass Bibliotheken sich bei ihnen über neuste Verlagsangebote auf dem Laufenden halten können. Auch bibliothekarisch interessante Zeitschrifte informieren über neu erschienene Artikel:engl: oder interessante Quellen.
Auch der fachliche Austausch lässt sich mit Twitter beschleunigen. Da liest man dann auch schon mal folgende Bemerkung, die garantiert ihre Berechtigung hat:
ist man automatisch "informationskompetent", wenn ...
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27.02.2009 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Das Branchenhearing Buchmarkt war von der Bundesregierung wohl eigentlich nur als Bestandsaufnahme geplant geworden, aber die Vertreter des Buchmarktes machten daraus eine heftige Debatte zur Frage:
Wie steht es im Internetzeitalter um die Rechte der Urheber und der Verwerter?
Das Börsenblatt berichtet über diese Auseinandersetzung und die verschiedensten Positionen.
Karl-Peter Winters, Vorstand des Börsenvereins, legte mit einem provozierenden Blick auf die "schöne neue Welt vor. Versöhnlich waren dann eher die Worte von Elisabeth Niggeman, der Generaldirektorin der Nationalbibliothek.
Allerdings spürt man beim Lesen des Beitrages des Börsenblatt an dieser Stelle eine gewisse Hähme des Autors (leider nicht namentlich erwähnt).
Wenn es um die Vermarktung digitaler Bestände gehe, will Niggemann darunter „das Heben von Schätzen und das Aufmerksammachen“ verstanden wissen. Die Bibliotheken strebten nicht nach der kommerziellen Verwertung, sondern „wir wollen es vermarkten im Sinne von: frei an möglichst viele Nutzer bringen“, versicherte sie. Und ergänzte: „Was urheberrechtsfrei geworden ist, sollte vom öffentlichen Bereich nicht wieder unfrei gemacht werden.“
Albrecht Hauff, Thieme-Verleger, wies darauf hin, wie schnell gesetzgeberische Entscheidungen besonders die Wissenschaftsverlage beeinträchtigen können. Er sieht sich insbesondere durch die Internetpiraterie bedroht. Der Thieme-Verlag, der bereits "innovativ" :wink: E-Book-Angebote im Programm hat, warnte vor einem womöglich erweiterten Paragraph 52b UrhG, bei dem künftig die Online-Nutzung der lizenzierten Werke nicht mehr nur auf die Leseplätze des Lizenznehmers beschränkt bliebe.
Anna Dünnebier, Interessenvertreterin der Autoren im Internet, fasste deren Hoffnungen und Befürchtungen zusammen.
„Neue Chancen“ sieht die stellvertretende Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller – „wir können Texte öffentlich machen. Das ist ein großer Gewinn an Informationsfreiheit, leider noch nicht an Verdienst.“ Das Urheberrecht ...
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