Barrierefreiheit – eine erste Kapitulation?

Für eine bessere Barrierefreiheit empfiehlt das W3C offene Standards. Bereits Juni 2008 startete man dazu ein neues Forum. Diese “eGovernment Interest Group” hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit Experten, Bürgern und Behörden. W3C-Direktor Tim Berners-Lee spricht sich für offene Standards aus:

“Offene Standards, insbesondere Standards des semantischen Web, können helfen die Kosten von Regierungen zu senken. Zudem machen sie die Zusammenarbeit unabhängiger Behörden leichter und verbessern die Flexibilität angesichts des Wandels im Informationszeitalter.”

Bürger werden von den Ämtern immer mehr dazu angehalten, Dinge im Netz zu regeln, bspw. die Online-Steuererklärung. Hier bieten interoperable, offene Standards im E-Government wirkliche Vorteile.

So könnten sie einem breiten Personenkreis mit unterschiedlichen Möglichkeiten und Endgeräten Zugriff auf Information ermöglichen. Weiters würden Daten bei Nutzung offener Standards eher langfristig verfügbar bleiben, was den Wert entsprechender Investitionen steigere.

Das W3C hat dafür relevante Standards entwickelt, z.B. XML, das semantische Web, die Barrierefreiheit und den mobilen Zugriff. Eine barrierefreie Gestaltung von offiziellen Websites sollte also doch erreichbar und umsetzbar sein. Und heute dann dies:

Der Bundesrat hat sich in einer heute erschienenen Stellungnahme eigentlich von den Plänen der EU-Kommission für eine barrierefreie Informationsgesellschaft verabschiedet. Prinzipiell begrüßt man die Pläne der EU-Kommission, Menschen mit Behinderungen so schnell wie möglich an der digitalen Kommunikationstechnik teilhaben zu belassen. Andererseits sieht man die Vorgabe der Kommission, 100 Prozent barrierefrei zugängliche Websites bis 2010 zu machen, als unmöglich an.

Der Begriff “Barrierefreiheit” ist für Internetanwendungen weltweit noch nicht abschließend definiert. In der Bundesrepublik sind unterschiedliche Vorgaben entwickelt worden.

Der Bundesrat empfiehlt eine Modifikation des Anspruchs. Bestehende öffentliche Webseiten sollen jetzt allenfalls “schnellstmöglich” auf so barrierefrei “wie möglich” umgestellt werden.
Bei allen Neuinstallationen schlägt der Bundesrat eine Umsetzung entsprechend des für die EU vorgesehenen Ansatzes der Barrierefreiheit über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG :engl: ) 2.0 des World Wide Web Consortium (W3C :engl: ) vor. Diese Richtlinien müssten aber weiterentwickelt werden. Die Richtlinien enthalten noch Forderungen, die derzeit nicht umsetzbar sin.

So werde darin etwa gefordert, zu jedem nicht-textlichen Inhalt alternativ eine Text-Variante zur Verfügung zu stellen. Dies sei derzeit zum Beispiel bei einer interaktiven Landkarte nicht möglich. Stattdessen müssten Geoinformationen über Ortsnamen vermittelt werden.

Grundlage zur Erreichung einer besseren Barrierefreiheit bei allen E-Government-Projeken ist ein einzuführendes Verfahren, bei dem alle Behindertenverbände ihre Belange besser einbringen können.

Quellen:
E-Government profitiert von offenen Standards via standard.at, 11.07.2008
Krempl, Stefan: Bundesrat: EU-Ziele zur Barrierefreiheit im Netz unrealistisch via heise online
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ….. der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009 Stellungnahme des Bundesrates, Dokument vom 23.02.2009 zum 06.03.2009

4 Kommentare

  • Dieses Verhalten des Bundesrats darf meiner Ansicht nach bereits als Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bezeichnet werden (ganz davon abgesehen, dass hier die Kompetenzen der EU erneut offensiv in Frage gestellt werden). Aber war es anders zu erwarten? Wohl kaum, würde eine zeitnahe Umstellung auf barrierefreie Inhalte unter Umständen ein paar Euro mehr kosten, die man zur Zeit viel lieber in Bankenrettungspakete steckt. Unmöglich ist hier sicher nicht die Umsetzung, sondern das Abstimmungsverhalten im Bundesrat!

    • Dörte Böhner

      Ganz als Kapitulation kann man das sicherlich nicht bezeichnen, da ja doch versucht wird, Mindeststandards einzuhalten. Allerdings wird so getan, als ob die Barrierefreiheit erst seit gestern droht. Wenn ich in meiner Erinnerung krame, wird mindestens seit 2002 über Barrierefreiheit gesprochen. Das ärgert mich eher, dass man da nicht bereits vorher aktiver vorgegangen ist. Mit Diskriminierung bin ich nicht so schnell bei der Hand, aber eine Benachteiligung ist das auf jeden Fall. Über die so genannten Social Media will ich in diesem Zusammenhang aber besser auch nicht sprechen.

  • Über das Argument mit der interaktiven Landkarte musste ich lachen. Das ist entweder bewusst an den Haaren herbeigezogen oder die Damen und Herren haben vor lauter deutscher Gründlichkeit den Sinn der Text-Alternative übersehen.

    Für Informationen, die nur über Bilder oder andere Medienformate zugänglich wären, muss eine textbasierte Alternative bereit gestellt werden.
    Was ist eine interaktive Landkarte? Eine grafische Art der Navigation. Wer also neben seiner geliebten interaktiven Landkarte eine textbasierte Navigation anbietet, die zu den selben Inhalten führt, hat die Anforderung schon erfüllt.

    Der deutsche Bundesrat hat auf http://www.bundesrat.de hervorragende barrierefreie Seiten. Die Bundesregierung stellt mit dem “Government Site Builder” barrierefreie Seiten am laufenden Meter ins Web. Wenn man selbst immer und immer wieder beweist, dass es möglich ist, aus welchen Urgründen kommt dann wohl ein Brief, der behauptet, es sei nicht möglich?

    • Dörte Böhner

      Vielen Dank für diesen Kommentar. Das Problem, was sich hier wohl zeigt, ist nicht, dass keine barrierefreien Seiten vorhanden sind und dass kein Bemühen zu sehen ist. Doch wie sieht das ganze im Detail aus? Manchmal ist es nicht genug, neben dem grafischen Angebot eine textliche Alternative zu bieten, wenn diese nicht problemlos zu finden ist oder vergleichsweise zu ausführlich wird.
      Das Beispiel der Landkarten ist sicherlich nicht ganz glücklich aber bewusst gewählt, aber für viele vielleicht noch am anschaulichsten. So werden über die Karten ja nicht nur Informationen zu Ortsnamen wiedergegeben, sondern auch Angaben zur Lage und zur ungefähren Entfernung zu einem anderen geografischen Punkt.

      Dass neue Webinformationsangebote barrierefrei erstellt werden, ist wohl hoffentlich inzwischen selbstverständlich. Aber ein paar weitere Fragen stellen sich trotzdem: Wie weit sind inzwischen auch Archivseiten barrierefrei zugänglich? Sind diese Massen an Information inzwischen oder bis zum Stichtag barrierefrei gestaltet/gestaltbar? Können alle geforderten Bedingungen der Barrierefreiheit umgesetzt werden? Und hier sieht es meiner Meinung danach aus, dass dies nicht der Fall ist.