VG Wort und das Vertretungsrecht gegenüber Google

Die VG Wort versucht derzeit von ihren Autoren das Vertretungsrecht gegen Google Books zu erhalten. Bereits Januar diesen Jahres hat VG Wort diese Aktion angekündigt, wie hier im Blog schon berichtet wurde. Die Autoren bekommen Post von der Verwertungsgesellschaft und sollen den vorgefertigten Brief der Rechteübertragung zurücksenden oder auf einer Internetseite der VG Wort diese damit beauftragen, sie in Sachen Google Books zu vertreten. Das in juristischer Sprache gehaltene Schreiben enthält einige Stolpersteine, die dem juristischen Laien nicht auffallen werden.

Was will die VG Wort? Ihr Vorgehen richtet sich gegen Google Books. Für dieses Angebot werden Bücher aus dem “Verlagsprogramm” verwendet oder aus dem “Bibliotheksprogramm”.

Beim Verlagsprogramm liefern die Verlage aufgrund freiwilliger Vereinbarungen die Daten selbst. Diese Bücher sind nur zum kleinen Teil online einsehbar und sind in der deutschsprachigen Version mit dem Hinweis “Eingeschränkte Vorschau” gekennzeichnet. Einige Verlage ermöglichen es sogar, ihre Bücher über Google Books komplett einzusehen, aber diese Anzahl ist sehr gering. Das Angebot innerhalb dieses Verlagsprogramms wird nicht kritisiert oder bemängelt, weil hier jeder Verlag einen entsprechenden Vertrag mit Google geschlossen hat. Urheberrechtliche Probleme gibt es hier nicht (einfaches Verwertungsrecht).

Es kann freilich sein, dass ein Autor erstaunt feststellt, dass Google sein Buch teilweise anzeigt, obwohl er der Ansicht ist, keine solche Rechte an den Verlag vergeben zu haben. Üblicherweise haben bei neueren Buchveröffentlichungen die Verlage aber die Online-Rechte und können – zumindest nach ihrer eigenen Rechtsansicht – diese Google weiterübertragen. Es ist Google nicht anzulasten, wenn es in Einzelfällen dazu kommt, dass Verlage im Verlagsprogramm Google Bücher zur Verfügung stellen, ohne die nötigen Rechte vom Autor erworben zu haben.

Hier wird die VG Wort nicht tätig und überlässt es den Autoren, ihre Interessen gegenüber dem eigenen Verlag durchzusetzen.

Problematisch im Rahmen der VG Wort-Kampagne wird das Bibliotheksprogramm gesehen. So werden aus großen Bibliotheken in den USA, Europa und Japan gesamte Bestände eingescannt. Nicht alle Bibliotheken haben dabei bewusst nur gemeinfreie Bestände zum Scannen freigegeben. So werden gerade in US-Bibliotheken urheberrechtlich geschützte Fachbücher auch deutscher Autoren eingescannt. Genaue Zahlen, wieviel deutsche, urheberrechtlich geschützte Bücher betroffen sind, konnte ich nicht ermitteln. Die einzige Schätzung, die ich fand waren 50.000 Werke von Random House. Genauso ungekannt ist auch, wieviele gemeinfreie deutschsprachige Bücher bereits gescannt und zugänglich gemacht worden sind.

Google versucht derzeit den unterschiedlichen urheberrechtlichen Regelungen Rechnung zu tragen. Dafür unterscheidet Google anhand der IP-Adresse zwei Nutzergruppen: US-Bürger und alle anderen Ländern. Die technische Schutzmaßnahme ist eine Zugriffsbeschränkung für andere Länder mittels IP-Blocking. Natürlich ist das DRM nicht ganz narrensicher. Graf weisst darauf hin, dass sich diese Sperre mit einem sogenannten US-Proxy umgehen lässt. Dann sind auch deutschsprachige Bücher, die zwischen 1869 und etwa 1910/22 veröffentlicht worden sind oder noch ältere zugänglich. Damit kann ein Großteil gemeinfreier Werke eingesehen werden. Auf Wikisource gibt es hier eine sehr genaue Anleitung.

Hier in Deutschland können Bücher dann vollständig eingesehen werden, wenn Google diese als Bücher der Public Domain einordnet und die Scanns aus dem Bibliotheksprogramm stammen.

Urheberrechtlich geschützte Werke werden nur in Auszügen, d.h. Schnipseln (snippets) einsehbar und es ist nicht möglich, einen genaueren Einblick in den Kontext des Trefferumfeldes zu erhalten. Es ist jedoch ausreichend, um das ein oder andere Mal feststellen zu können, dass sich eine Lektüre des Buches vielleicht doch lohnen könnte. Hier ist dann sowieso Bibliothek oder Buchhandel gefragt und der Werbecharakter des Google-Angebotes kommt zu tragen.

Google geht davon aus, dass das Einscannen urheberrechtlich geschützter Bücher bei Zugänglichmachung über “Snippets” unter Fair Use fallen. Dagegen haben die Verleger- und Autorenverbände geklagt. Ergebnis ist das Google Settlement, ein Vergleich der Oktober 2008 ausgehandelt wurde und der jetzt im September noch durch ein Gericht bestätigt werden muss. Ilja Braun bespricht auf iRights.info gut verständlich, was dieser Vergleich für die Autoren und vor allem den Zugang zu den Werken bedeuten würde.

Unbestritten ist, dass der Google Vergleich viele problematische Aspeke beinhaltet, z.B. das Opt-out-Verfahren, bei dem auch deutsche Autoren stillschweigend zustimmen, wenn sie nicht aktiv (oder die VG Wort) dem Vergleich widersprechen. Dabei werden auch Vermarktungsrechte übertragen, d.h. Google darf die gescannten Inhalte (Ansichtsrechte einzelner Werke, Datenbankzugang zu Teilen oder zur ganzen Datenbank inkl. Volltexte für Bibliotheken) verkaufen. Im Gegenzug verspricht Google all jenen Autoren, die ihre Rechte anmelden eine Beteiligung an seinen Einnahmen.

Um genau zu wissen, was das Settlement für einen als Autor bedeutet kann man sich auf der Internetseite zum Google Book Settlement auch auf Deutsch informieren. Juristische Vorkenntnisse auch des amerikanischen Rechts ist dabei von Vorteil. Um seine Fragen loszuwerden, existiert auch eine (deutschsprachige) Hotline. Auf Netethics werden sehr deutlich die Vor- und Nachteile des Settlement beleuchtet.

Am 23. Mai ließ sich die VG Wort auf ihrer Mitgliederversammlung dazu autorisieren, die Rechte der deutschen Autoren gegenüber Google vertreten zu dürfen. Dabei schießt die Verwertungsgesellschaft deutlich über das Ziel hinaus. Es sollte den Autoren keine leichte Entscheidung sein, ihre Rechte der VG Wort abzutreten und den Änderungen des VG Wort-Wahrnehmungsvertrages zuzustimmen.

Vorgesehen ist, dass bei allen lieferbaren und vergriffenen Büchern, für die die VG Wort die entsprechenden Rechte von Verlagen und Autoren erhält, das sogenannte “Removal” erklärt wird. Diese werden aus dem Suchindex von Google genommen, sind also nicht mehr mit dem Volltext präsent. Hinsichtlich vergriffener Bücher will die VG Wort mit Google über Anzeigemöglichkeiten verhandeln, bei noch lieferbaren Titeln darf es künftig keine Schnipsel oder Textauszüge mehr geben. Google darf lediglich die bibliographischen Daten anzeigen – es liegt auf der Hand, dass auf diese Weise die wissenschaftliche Forschung entscheidend behindert wird, da in vielen Fällen die Schnipsel/Auszüge die Entscheidung ermöglichen, ob das Buch den Kauf oder die Einsichtnahme in einer Bibliothek lohnt.

Wiederholt hat das Aktionsbündnis Urheberrecht empfohlen, diese Rechte nicht an die VG Wort zu übertragen, da vor allem die Interessen der wissenschaftlichen Urheber unzureichend vertreten werden. Den Änderungen des Wahrnehmungsvertrages sollte widersprochen oder die Schreiben einfach ignoriert werden.

Wer als Bezugsberechtigter angeschrieben wird, soll nach dieser Empfehlung das Schreiben der VG Wort ignorieren. Wahrnehmungsberechtigte müssen fristgerecht der entsprechenden Ergänzung ihres Wahrnehmungsvertrags widersprechen.

Das Urheberrechtsbündnis fordert damit nicht auf, dem Google Settlement nicht zu widersprechen, sondern hofft in eigenen Verhandlungen mit Google selbst zu einer Eingigung besonders im Umgang mit wissenschaftlichen, verwaisten Werken zu kommen. Einen ersten positiven Schritt in der Hinsicht ist in der Einführung einer Creative Commons Lizenz zu sehen, bei denen nun ein Download des PDFs wie bei den gemeinfreien Werken möglich ist.

Die Währung der Wissenschaft ist Sichtbarkeit. Üblicherweise dienen wissenschaftliche Werke nicht der Einnahmenerzielung, Aufsätze werden in der Regel ohne Honorar geschrieben. Daher muss es im Interesse der Wissenschaftler sein, dass ihre Werke “Open Access” komplett bei Google Book Search einsehbar sind. Und im übrigen müsste eine solche Einsehbarkeit den Buchverkauf nicht ausschließen, eher im Gegenteil: Es gibt sehr viele empirische Hinweise, dass eine freie Online-Zugänglichkeit den Verkauf des gedruckten Buchs nicht behindert, sondern sogar im Gegenteil befördert. [Nachweis]

Dies wurde in den letzten Wochen unter dem Thema Hybridpublikationen (bitte dem Thread folgen) in der Mailingliste Inetbib heftig diskutiert.

Da es nicht im Interesse der Wissenschaftsautoren sein kann, was VG Wort vor hat, empfiehlt Klaus Graf in Bezug auf Monografien folgendes Vorgehen:

1. Bei noch lieferbaren Büchern, bei denen die Rechte in der Regel beim Verlag liegen, sollten Autoren den Verlag bitten, das Buch komplett durch Google kostenfrei anzeigen zu lassen. In den meisten Fällen ist mit einer Ablehnung des Verlags zu rechnen. Lehnt der Verlag ab, kann man ihn bitten, dass – sofern nicht bereits geschehen – das Buch wenigstens teilweise bei Google Book Search im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung steht. Ein “Removal” – komplette Herausnahme des Buchs aus der Buchsuche – kann nicht einseitig vom Verlag gegenüber der VG Wort erklärt werden, Autor und Verlag müssen ihm zustimmen.

2. Bei vergriffenen Büchern sollten Autoren ebenfalls den Verlag bitten, das Buch komplett anzeigen zu lassen. Weigert er sich, so können die Autoren das im Urheberrecht geregelte Rückrufsrecht wegen Nichtausübung in Anspruch nehmen. [Quelle] Die Rechte würden danach wieder bei ihnen liegen und könnten im Rahmen der Settlement-Verwaltung dazu genutzt werden, das Buch frei zugänglich zu machen.

Für alle Wissenschaftler gilt, aufmerksam zu bleiben und sich nicht von scheinbar nachvollziehbaren Appellen einlullen zu lassen, wo es zu einer unstatthaften Vermischung der urheberrechtlichen Probleme bei Google Books und den Ideen hinter Open Access kommt. Die VG Wort darf keine Rechte erhalten, die als Rechteübertragung zur Wahrnehmung von Rechten gegenüber Google Books getarnt sind und zum Schluß gegen Open Access eingesetzt werden können.

Quelle (in starker Anlehnung)
Google Book Search, Open Access und die VG Wort auf H-Soz-u-Kult, 28.08.2009

Weiterführende Informationen
Google Book Search und das Settlement – eine Herausforderung für Kultur- und Wissenschaftspolitik auf Netethics
Aktuelle Informationen Google Buchsuche – Vergleich von VG Wort
Massendigitalisierung und Urheberrecht – Sieben Millionen Bücher sind inzwischen in den Google-Datenbanken gespeichert von Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
Ute Hacker zum Thema Urheberrecht/Google Quelle: Tempest-Forum/Newsletter
Ilja Braun Digitale Schutzwälle auf Perlentaucher.de

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