Restaurativ – der Börsenverein in Sachen Urheberrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster äußert sich “buchreport.express 38/2009” über seine Vorstellung vom Urheberrecht für eine digitale Zukunft Europas. Dass sich diese Meinung nicht gerade mit der des Börsenvereins deckt, macht die Sache besonders ineressant. Hören ist ein Befürworter der Initiative der EU-Kommission zur Anpassung des europäischen Urheberrechts an die zukünftigen Bedürfnisse einer Welt, deren Informationsaustausch vorrangig digital erfolgen wird.

Hören hält diese Harmonisierung für sinnvoll und verneint auch ein Einknicken gegenüber dem Giganten Google. Vielmehr gehe es bei diesem Vorstoß um die Zukunft des Urheberrecht und eine Anpassung an die Möglichkeiten und Grenzen einer Wissensordnung. Jura darf nicht dafür benutzt werden, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen. Es ist in den letzten Jahrzehnten etwas passiert, was das Urhheberrecht von Grundauf verändert hat. Aus dem Kulturrecht ist zunehmend ein Wirtschaftsrecht geworden, welches aber die alten Rechtsmodelle des 19. Jahrhunderts in das 21. Jahrhundert transportiert hat. Es ist überfällig, das Urheberrecht an die veränderten Bedürfnisse einer Gesellschaft anzupassen, in der die erste “Digital Natives” mündig werden.
buchreport.express wollte von Hoeren wissen, ob der Vorstoß der EU-Kommission bei der fortgeschrittenen Entwicklung in Sachen “Google Settlement” nicht zu spät sei.
Hoeren verwies auf Googles Entgegenkommen, da die Verantwortlichen zu verstehen beginnen, dass die Situation in Europa für den Service “Google Books” emotional schwierig ist. Europa und die USA sind nicht vergleichbar, deshalb lenkt Google ein und versucht mit den Urhebern und Verwertern aber auch den Nutzern in Brüssel gemeinschaftlich nach Lösungen zu suchen. Auch ist noch gar nicht sicher, ob das Settlement in den USA überhaupt rechtlich Bestand halten wird. Kartellrechtliche Bedenken werden hier zunehmend lauter von den Konkurrenten Googles geäußert.
Von einer “Absenkung der Urheberrechtsstandards” kann nach Hoeren auch keine Rede sein. Er warnt den Börsenverein, nicht länger restaurativ um den Erhalt alter Geschäftsmodelle zu kämpfen, in denen die Buchverleger im Zentrum stehen und die immer wieder mit den gleichen Argumenten verteidigt werden.
So merkt Hoeren an:

Verleger verstecken sich hinter den Schutzstandards für Urheber, obwohl sie noch nicht einmal eigene Rechte gegen Google und Co. haben. Sie verkennen die besonderen Bedürfnisse der Kreativen und der Nutzer, die das Internet auch als Chance für eine Verbreitung von Wissen begreifen. Es fehlt im Börsenverein der frische Wind.

Der Professor aus Münster kann sehr genau benennen, welche europäischen Urheberrechtsregelungen unbedingt angepasst werden müssen.
Die Kreativen selbst müssen gegenüber zu starken, eben übermächtigen Verwertern geschützt werden. So müsste durch eine verstärkte AGB-Kontrolle verhindert werden, dass Urheber von vornherein und fast automatisch ihre Rechte abtreten. Um diesen Rechteusverkauf zu verhindern, müssen auch die Verwertungsgesellschaften verstärkt beaufsichtigt werden. Die Verleger sollen jedoch auch profitieren. Sinnvoll findet er Überlegungen über die Anerkennung eines eigenen Leistungsschutzrechts.

Zugunsten der Nutzer und der Allgemeinheit gilt es, der ständigen Ausdehnung des Urheberrechts entgegenzuwirken und es wieder auf einen Kernbestand wirklich kreativer Inhalte zu beschränken.

Quelle
„Im Börsenverein fehlt frischer Wind“ buchreport.de

Google Books im ZDF Mittagsmagazin

Ein kleiner Bericht über die digitale Bibliothek von Google vom 07.09.2009.

Seit die Internet-Suchmaschine Google alle Bücher dieser Welt digitalisieren möchte, gibt es jede Menge Kritik an diesem ehrgeizigen Projekt. Viele Autoren und Verleger fürchten um ihre Urheberrechte.

http://www.youtube.com/v/-26MwQQJP-k&hl=de&fs=1&color1=0x2b405b&color2=0x6b8ab6 – Video wurde gelöscht.

Geändert am 03.06.2018

[Kurz] Wohin mit alten Websites?

Es ist auch eine nette Art, ein digitales Archiv für Websites “Cyber Friedhof” zu nennen.

In der zunehmend digitalisierten Welt ist der Cyber Friedhof ein Archiv für offizielle Dokumente der US-Regierung, die nicht mehr auf Papier gedruckt wurden. Betrieben wird der Cyber Cemetry durch die University of North Texas und das U.S. Goverment Printing Office.

Associated Press schreibt sehr ausführlich dazu.

Quelle:
Where Do Dead Govt Websites Go? To The Cyber Cemetery via LISNews

Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des “Google Book US Settlement Agreement” auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.

Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:

“Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung […].1

In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.

1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of “commercial availability”
5. Consumer issues

Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).

Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.

für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.

Kritik bei Archivalia, 20.11.2008

“Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.html

Und dann so ein Murks!

Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.

Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan “Don’t be evil” nach Außen getragen.

In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.2 Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.

Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:

Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.3

EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
————————— Weiterlesen

  1. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
    []
  2. Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. []
  3. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []
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