[Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 5

Die zweite große Diskussionsrunde war das Panel der Urheber mit Dr. Florian Cramer von der Willem de Kooning Academie, Wolfgang Schimmel, Sekretär im Fachbereich Medien bei ver.di und den Autor Peter Glaser, moderiert durch Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung.

Autor Glaser begann die Diskussion. Er ist für die Digitalisierung des menschlichen Kulturerbes, wobei die Googlescanns eher für Quantität denn Qualität stehen. Als interessantes und qualitativ höherwertiges Projekt preist er das Gutenberg Project als leuchtendes Vorbild und hofft, dass durch die Entwicklungen nun die Kulturpolitik geweckt wird. Die Vorteile sieht er bei Google in Bezug auf die Rettung von Büchern, die derzeit vom Säurefraß bedroht sind. Er befürchtet aber auch, dass das Gutenberg Project mit seiner Qualität durch das GBS maginalsiert wird. Florian Cramer wirft ein, dass das Gutenberg Project durch das Urheberrecht häufiig keine guten Editionen zu Texten enthält, da diese eben noch dem Schutz des Gesetzes unterliegen. Glaser hingegen äußert, dass eben nicht nur Google enteignet, sondern auch andere. Als Beispiel bringt er die Werke Kafkas, welche dieser testamentarisch dem Feuer überantwortet, denn keines seiner Werke sollte veröffentlicht werden.

Jan Engelmann stellt die These auf, dass kleine Autoren das Google-Angebot annehmen sollten, 60 Dollar sicher und Beteiligung an den Einnahmen mit 63 Prozent, sofern sich Gewinne ergäben. Er unterscheidet dabei auch zwei Systeme der Entlohnung der Autoren. Belletristik-Autoren schrieben für Gratifikationen, Wissenschaftsautoren für das Prestige. Ihnen allen gemein wäre, dass die Unterschreiber des Heidelberger Prozeses nur Angst hätten, nie wieder ein Buch zu veröffentlichen. Open Access und das GBS ständen für einen Verlust von Kontrolle und den Verlust der Chance, ein Werk zu veröffentlichen, um damit Geld zu verdienen oder durch eine Buchpublikation Prestige zu gewinnen. Wissenschaftler selbst verdienen in der Regel kein Geld mehr damit, sondern müssen sogar eher dafür bezahlen.

Auf Engelmanns Frage, ob Google Schuld an der heutigen Urheberrechtssituation habe, reagiert Herr Schimmel von Verdi und macht deutlich, das Urheberrecht sei das Arbeitsrecht des Kreativen. Der Wissenschaftler braucht die Veröffentlichung für seine Arbeit, wobei die Arbeit die eigentliche Einnahmequelle ist. Der Autor eines Belletristikromans sei auf die Einnahmen durch die Zahl der verkauften Bücher angewiesen. Er rechnet dem Auditorium vor, wwas der Autor heute so verdient. Von einem Hardcoverbuch, das heute für 19,90 Euro verkauft wird, erhält der Staat 1,30 € (7 Prozent Mehrwertsteuer), der Autor 1,86 € (ca. 10 %), der Buchhandel 8,37 € (ca. 45 %) und der Verlag 8,40 €. Bei einem Taschenbuch von 9,90 € bleiben nach dieser Rechnung für den Autor ganze 0,46 €, da sind die 60 Dollar + 63 Prozent Umsatzbeteiligung für kleine Autoren schon ein Anreiz.

Der deutsche Literaturmarkt zeichnet sich durch eine gute Förderstruktur aus. Welche Auswirkungen hätte da das GBS?
Dr. Cramer antwortete darauf, dass diese Förderstruktur Deutschlands einzigartig sei, aber sich die Auswirkungen des GBS nicht prognostizieren lassen. Er vermutet aber auch, dass die kleinen Autoren aus diesem Settlement keine signifikaten Einnahmen erhalten würden. Lyriker beispielsweise würden häufig über Mischfinanzierungen verlegt. Im Grunde genommen sieht er in Google nur einen Strohmann, der jetzt den Kopf hinhalten soll. Der Literaturbetrieb litt bereits vorher schon und Nischen verschwanden. Bei aller anzubringenden Skepsis sieht er hier eine Vermischung der Probleme.

Glaser verteidigt die Verlage als diejenigen, welche das wirtschaftliche Risiko trügen. Der Autor erhielte 1/3 der Vertragssumme bei Vertragabschluss, 1/3 während des Schreibens und das letzte Drittel, wenn der Autor das Manuskript ablieferte. Das GBS würde den Focus zu sehr verzerren, wenn es um die Entlohnung der Autoren geht. Er erwartet eine Stagnation beim Papierbuch, wenn die derzeit “steinzeitlichen” E-Book-Reader endlich eine ausreichende Qualität erreichten. Für ihn ist klar, dass das E-Book neue Formen entstehen lässt. Er sieht aus dem Buch von heute ein multimediales Ereignis werden und en neues Buchgenre entstehen.

Glaser gibt zu, dass er den Heidelberger Prozess unterschrieben hat, weil er gegen das GBS sei. Google sei nur am “weißen Rand” interessiert, um dort mit den Kleinanzeigen Geld zu verdienen. Mit Besorgnis sieht er eine zukünftige Abhängigkeit von Kleinanzeigen in den Büchern von Google. Diese Abhängigkeit wird derzeit den Zeitungen zum Verhängnis und sei durch die Verlagerung der Kleinanzeigen Ursache für das Zeitungssterben.

Herr Schimmel macht die Position der VG Wort zum GBS deutlich. Die VG Wort sei verpflichtet Warhnehmungsberechtigte und Berechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Sie besitzt dafür einen gesetzlichen Auftrag. Die Änderung des Wahrnehmungsvertrages sollte die VG Wort zu verschiedenen Dingen ermächtigen. Ersten sollte die VG Wort danach das “Remove” vom Settlement wahrnehmen. Die VG Wort erhielt auch einen zweiten Auftrag. Die VG Wort sollte mit Google eine Lizenz erarbeiten, um eine weltweite Zugangsmöglicheit zu den Werken zu schaffen. Derzeit ist der Zugang technisch aus urheberrechtlichen Gründen auf die USA beschränkt. Und der dritte Punkt in der Arbeit war der Auftrag, durch die Wahrnehmung der Rechte auch anderen Parteien – nicht nur Google – Lizenzen für die digitale Nutzung zu erteilen.

Die Lizenz, die VG Wort erteilt, ist nicht sonderlich weitreichend. So dürfen Scanns angefertigt werden, über die dann eine OCR-Software läuft. Die so angefertigte Kopie darf für eine Volltextsuche verwendet werden, um dann die bibliographischen Daten anzeigen zu lassen. Problematisch ist nur die Anzeige des Gesamtdokuments oder Auszügen davon.

Schimmel sieht keine Alternative zum GBS, deshalb sollte daran weitergearbeitet werden. Er bekräftigt aber auch, dass wenn die VG Wort über die Vergabe der Lizenzen für verwaiste Werke zu entscheiden hätte, sie diese Lizenz auch der Europeana erteilen könnte.

Angesprochen auf die Fragen bezüglich des Aufrufs z.B. des Aktionsbündnisses Urheberrecht, reagiert Schimmel heftig, nannte dann aber Zahlen. Der Änderung des VG Wahrnehmungsvertrages widerssprochen hätten ca. 100 wissenschaftliche Autoren und zwei Verlage, alles “Anhänger der Open Access-Lehre”. Der Aufruf wäre unverstandener Aktionismus, da die Änderungen auch nach und nach noch widerufen werden könnten.

Herr Cramer griff das Thema Europeana auf. Diese sei “ein Witz”, besäße zwar Potential, sei aber momentan noch unbrauchbar. Es fehle am politischen Willen, solche Dinge zu finanzieren. Man müsse sich klar werden, was man will. Sollen Bücher digital zugänglich sein oder müssen Autorenrechte so stark sein, dass diese eine arbeitsrechtliche Priorität erhalten.

Schimmel mach deutlich, dass eine öffentliche Infrastrukture für digitale Medien geschaffen werden muss, die einen Zugang zu Informationen bietet. Infrastruktur kostet aber und Bequemlichkeit ist teurer. Der eigentliche Knackpunkt ist die angemessene Vergütung “sofern der Urheber das will”.

Rauer, der mit am Informationschreiben der VG Wort beteiligt war, entschuldigte sich für das wenig schöne Anschreiben, aber nach §308 BGB müssen die Änderungen von Rechten erklärt werden. Es sei die Quadratur des Kreises gewesen, das sehr komplexe GBS und seine Regelungen auf drei Seiten verständlich zu erklären.

Christoph Bruch vom Aktionsbündnis Urheberrecht verteidigte das Vorgehen. Sie hätten die Wissenschaftler besonders im Punkt der Zugänglichmachung ihrer Werke und im Zugang zu den Werken nicht gut vertreten gesehen durch die VG Wort.

Ilja Braun von irights.info wollte wissen, was der Kampf gegen das GBS die VG Wort gekostet hätte. Herr Schimmel bestätigte, dass es ein Risiko gewesen sei, auf ein schwebendes Verfahren zu reagieren, aber es gab hundertausende Wahrnehmungsberechtigte, deren Interessen zu wahren gewesen seien und deshalb sei auch eine schnelle Reaktion notwendig gewesen. Letztendlich wären nur Reisekosten entstanden. Gutachten usw. wären kostenlos gewesen. In einem nächsten Schritt wandte sich Schimmel dann gegen Herrn Bruch und das Aktionsbündnis. Die Probleme des Zugangs sollten die Wissenschaftler erstmal unter Ihresgleichen klären. Die VG Wort sei da der falsche Ansprechpartner. Das eigentliche Problem wären doch schließlich die Kollegen, die Verträge mit auschließlichen Rechteübertragungen unterschrieben.

Engelmann unterband eine Debatte in dieser Richtung und stellte die Frage, wer die Kontrolle über unsere Kulturgüter besitzen sollte. Als Beispiel führte er Amazons Löschung von gekauften E-Books auf dem Kindle an, für welche keine Rechte bestanden. Worauf sollte man daher in Zukunft achten?

Peter Glaser meinte daraufhin: “Ein bißchen DRM muss sein.” DRM wäre eine Art Grundsicherung, sei aber auch ein Rückschritt, wenn dadurch das Verborgen nicht mehr möglich sei. GBS sei ein Kontrollverlust, wodurch auf Seiten der Autoren und Verleger auch durch die fehlende Transparenz das Vertrauen verloren gegangen sei. Die Autoren seien auch durch den Zeitdruck verängstigt. Google hätte viel besser aufklären müssen.

Schimmel sieht in Google nur ein Symptom für den Bruch der Kulturtechniken. Heute hieß verleihen = borgen = tauschen und aus Tausch wird in der digitalen Welt unerlaubte Vervielfältigung. In Bezug auf DRM sieht er technische Verfahren als gescheitert an, da sie entweder nicht funktionieren oder nicht akzeptiert würden durch den Verbraucher. Man befände sich zur Zeit in einer Orientierungsphase. Im GBS sieht er einen Versuch in einem Konflikt eine Lösung zu finden, aber Google sei nicht vertrauenswürdig. Privatwirtschaftlichhe Unternehmungen seien kein Ersatz für öffentliche Infrastruktur. Die eigentliche Frage sei: Was passiert mit unseren Kulturtechniken.

Cramer befürchtet den Verlust der Mitte des Literaturbetriebs. Die Diskussion sei eine der Extreme. Auf der einen Seite stehen die Undergrounder, z.B. die Wissenschaftler und auf der anderen die Bestsellerautoren. Den einen geht es um den Zugang, die anderen befürchten Verluste. Diese Extreme spiegeln sich auch in der Diskussion der Tagung wieder “Infotopia oder Enteignung”. Die bürgerliche Mitte wäre der eigentliche Verlierer. Dies geschieht nicht durch die Digitalisierung sondern durch verschiedene Modalitäten im Umfeld.

Damit endete die Diskussion dieses Panels, welche nicht immer den roten Faden erkennen ließ. Der Diskussion schloss sich die Kaffeepause an, bevor im letzen Panel Verleger, Google und Bibliotheken aufeinander treffen sollten.