Die Tinte an der Wand

Heute wurde in einer spektakulären Kunstaktion auf der Wartburg dem 526. Geburtstag von Martin Luther (1483-1546) gedacht. Dabei wurde eine der berühmtesten Mythen um den Reformator an authentischer Stätte in der Lutherstube nachgestellt.

Dieser Legende nach hat Luther 1521/22 wurde Luther bei seiner Bibelübersetzung auf der Burg vom Teufel belästigt und warf deshalb mit einem Tintenfass nach dem Beelzebub1 und vertrieb ihn damit. Als Beweis für Luthers Gegenwehr galt über Jahrhunderte ein Tintenfleck an der Wand.

Der Wuppertaler Ästhetik-Professor Bazon Brock und der in Halle an der Saale lebende Künstler Moritz Götze versuchten Luthers Wurf mit dem Tintenfass zu rekonstruieren. Sicherheitshalber zum Schutz vor Beschädigung wurden die Wände und die Einrichtung der Stube mit Folien abgedeckt.

Die beiden Akteure warfen während dieser Aktion insgesamt 150 mit Tinte gefüllte Glaskugeln von Luthers Stehpult aus auf Büttenpapier, welches an der entsprechenden Wand befestigt wurde. Ab 21.30 Uhr am 24. November will Brock die Ergebnisse in einer zwölfstündigen Veranstaltung in der Temporären Kunsthalle am Berliner Schlossplatz vorstellen. 120 der 150 Tintenklecksarbeiten sollen über den Kunsthandel vertrieben werden. Die übrigen 30 Arbeiten hat die Wartburg-Stiftung erhalten..

Quelle:
«Experimentelle» Kunstaktion auf der Wartburg: 150 fliegende Tintenfässer erinnern an Luther via Netzeitung.de
150 neue Tintenkleckse in Luthers Stube auf der Wartburg auf evangelisch.de

  1. Die Legende ist nach übereinstimmender Expertenmeinung wissenschaftlich nicht haltbar. Der Mythos fußt auf einer Notiz Luthers, wonach er im übertragenen Sinn hinterließ, dass er mit seiner Bibelübersetzung den Teufel mit Tinte vertrieben habe. []

Verlag Ulmer vs. ULB Darmstadt wurde verschoben

2008 begann die ULB Darmstadt ihren wissenschaftlichen Nutzerinnen und Nutzern digitalisierte Studien- und Lehrbücher (§ 52 b UrhG) aus ihrem Buchbestand zugänglich zu machen. Diese konnten in Teilen im Rahmen des § 53 UrhG auch heruntergeladen werden. Allerdings waren gleichzeitig nur so viele Zugriffe möglich, wie gedruckte Bücher im Bestand der Bibliothek vorhanden waren. Betroffen waren auch Werke des Verlags Eugen Ulmer KG, der das Vorgehen für rechtswidrig erachtete und klagte.

Am 13.05.2009 fand vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Verlages Eugen Ulmer KG gegen die TU Darstadt statt zu den “Urhberrechtsverletzungen” durch die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek ULB Darmstadt.

In der ersten Instanz Mai diesen Jahres wurde das 2008 neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie (§ 52b UrhG, Bibliotheksschranke) im Wesentlichen bestätigt. Doch der Verlag ging in Revision und heute wurde das zweite Urteil in der Causa Darmstadt erwartet. Doch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main über die Einstweilige Verfügung des Ulmer Verlags gegen die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt wird nun erst am 24. November bekannt gegeben.

Im Berufunsverfahren, in dem der Ulmer Verlag durch den Rechtsanwalt Gernot Schulze vertreten wird, geht es konkret um die Rechtmäßigkeit der Digitalisierung von Büchern, welche anschließend über Leseterminals in den Räumen der Universität den Studierenden, Lehrenden und Wissenschaftlern zugänglich gemacht werden sollen. Dies war in der ersten Instanz als legal beurteilt worden, wobei die Möglichkeit, diese digitalisierten Lehrbücher auch auf einen Datenträger (USB-Sticks) herunterladen zu können (kopieren), als unzulässig erklärt wurden.

Der Ulmer Verlag ging nun mit dem Argument in Berufung, den betroffenen Verlagen hätte zunächst die Chance eingeräumt werden müssen, ein vertragliches Angebot zur Digitalisierung vorzulegen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Sollte das OlG Frankfurt hier der Vorinstanz folgen, müsste der Ulmer Verlag die Frage der Digitalisierung in einem Hauptsacheverfahren klären lassen.

Quelle:
Ulmer Verlag gegen ULB Darmstadt : Entscheidung wird erst am 24. November bekannt gegeben via Börsenblatt.net

Zum Feiern: Vierzig Jahre Sesamstraße

Seit 40 Jahren bringen uns die Puppen der Sesamstraße zum Lachen.

40 Jahre Sesamstraße bei Google

40 Jahre Sesamstraße bei Google


Viele Kinder sind mit Grobi, Tiffi, Samson, Finchen und Rumpel haben inzwischen einige Kindergenerationen unterhalten. Beliebt auch immer wieder das gierige Krümelmonster, dass nur Kekse kannte und so gierig fraß, dass die meisten Kekse links und rechts aus dem Maul krümelt.

Ich kannte allerdings diese Szene nicht: Das Krümelmonster in der Bibliothek (englisch):


[Korrektur zur Verbesserung des Datenschutzes. Umstellung Youtube-Video auf “privacy-enhanced mode”: 07.06.2018]