WuE-Books – führen wir den §52b UrhG ad absurdum

Würzburger Universitätsbibliothek startete ebenfalls auf Basis des §52b UrhG ein Angebot für digitale Lehrbücher “WuE-Books”. Referent Dr. Karl Südekum, Direktor der Universitätsbibliothek Würzburg, berichtete über seine Erfahrungen. Hier kam es zwar nicht zu einem Verfahren, aber auch bei Würzburg blieb die Reaktion eines namhaften Verlages nicht aus.
Südekum wies ebenfalls wie Herr Nolte-Fischer darauf hin, dass es viel Halbwissen gibt. Er machte deutlich, dass es beim Angebot von digitalisierten Büchern nach §52b UrhG nicht um eine Enteignung der Verlage oder rücksichtsloses Handeln von Bibliotheken geht, sondern um die praktische Umsetzung eines schlecht gemachten Gesetzes und um die Gewährleistung von Wissenschaftsinformation.

Bibliotheken reagieren damit u.a. auch auf das veränderte Nachfrageverhalten durch Bachelorstudenten, die auf einen bestimmten Bücherkanon festgelegt sind.Bibliotheken haben auch mit einem weiteren Problem gerade in Bayern zu kämpfen. Dort kommt durch das Gymnasium in acht Jahren ein doppelter Abiturjahrgang auf die Hochschulen und damit auf ihre Bibliotheken zu.

Zur Zeit befindet man sich in einer Phase der Neustrukturierung des Marktes auf beiden Seiten. Auf der einen Seite heißt dies einen notwendigen Verzicht auf bestimmte verwertungsmodelle und die Schaffung neuer Bewertungsmodelle.

In Würzburg hatte man den elektronischen Lesesaal der “WuE-books” trotz der zu erwartenden Konflikte gewollt und die Reaktionen abgewartet. Die Reaktionen waren dann doch überraschend.
Würzburg ist eine mittelgroße Volluni ohne eine große technische Fakultät mit 22.000 Studenten. Die dazugehörige Bibliothek ist sehr dezentral und als zweischichtige Bibliothek mit starker Zentral- und 78 Teilbibliotheken organisiert. Das bringt für die Bibliothek aber auch Probleme mit. Neben der starken räumlichen Zersplitterung gibt es ein strukturelles Haushaltsdefizit mit bis zu 900.000 Euro im Jahr. Lücken im Bestand und gerade der Bedarf bei Lehrbuchsammlungen können in Bayern häufig durch Studiengebühren gedeckt werden, aber das Stellplatzproblem gerade bei Mehrfachexemplaren kann man damit nicht lösen. Daher besteht eine dringende Nachfrage nach E-Books. Die UB Würzburg zahl über 1 Million Euro für elektronische Medien im Jahr. Leider gibt es dort bei vielen populären Büchern häufig kein adäquates Angebot – entweder gar keines oder eine mit vielen Ladenhütern im Gesamtpaket oder nur Altauflagen.

Was die Digitalisierung von Büchern nach §52b UrhG angeht: Bibliotheken haben kein Interesse am Reverseengeneering! Wenn ein annehmbares Verlagsangebot vorhanden ist, dann bevorzugen Bibliotheken dieses. §52b macht für Bibliotheken nur Sinn, wenn kein Angebot seitens der Verlage vorhanden ist, da auch hier für die Bibliotheken erhebliche Kosten entstehen, Personal gebunden und Technik benötigt wird. Außerdem ist das so entstehende Angebot nicht konkurrenzfähig zum Angebot der Verlage, da eine Volltexterschließung nicht durch den §52b UrhG gedeckt wird.


Bei den WuE-Books hat man die meistgenutzten Bücher pro Fach berücksichtigt, für die kein entsprechendes Verlagsangebot bestand. Man hat berechnet, dass man, um gut sichtbar zu sein, mindestens 500 Bücher aus allen Fächern digitalisieren musste. Für diese Bücher musste die Bibliothek finanzielle Rücklagen machen, um die Tantiemen zahlen zu können (Stichwort: angemessene Vergütung). Die Digitalisierung der Titel wurde aus Studiengebührgeldern finanziert.

Die Bibliothek wusste, dass für den §52b UrhG ein Klärungsinteresse besteht, aber die heftige Reaktion der Verlage hatte man in dieser Form nicht erwartet. An der UB Würzburg muss sich jeder, der das Internet nutzen möchte, authentifizieren, so dass entgegen den Behauptungen, die Bibliothek sei ein Selbstbedienungsladen (S. 13, Sp.2), nicht jeder einfach an die Bücher herankommen konnte, auch wenn keine Maßnahmen gegen Download und Druck getroffen wurden.

Die Infrastruktur wurde so gewählt, dass sie für andere Bibliotheken nachnutzbar sein sollte. Genutzt wurde Digitool 3.0. Die PDFs selbst wurden zum Problem. In jedes einzelne PDF (die Bücher wurden kapitelweise gespeichert) mussten die Regelungen des Digital Rights Management verankert werden. Südekum wies auch darauf hin, dass es zum Entfernen des DRM zahlreiche Programme im Netz gibt, so dass das PDF an sich die Schwachstelle war.

Der Bibliothek war unklar, wie hoch die Pflicht der Bibliothek sei, den Urheberrechtsverletzungen nachzugehen. Diese wären höher als bei den Verlagsangeboten für E-Books, kopierbaren Printwerken usw.

Die Digitalisierung wurde unter Einsatz von Digitool 3.0 durch eine Fremdfirma übernommen. Die PDFs wurden durch DRM geschützt. Der Zugriff wurde auf einen zeitgleichen Zugriff begrenzt, obwohl man meist mehrere Exemplare der Lehrbücher hatte und der Zugang wurde nur an ausgewählten Rechnern gewährt. Das Projekt startete Dezember 2008 und wurde bereits Ende Dezember in der Form wieder offline gesetzt, um beim DRM-Schutz/Urheberrechtsschutz nachzubessern. Erst als das Angebot offline war kam die Abmahnung durch den Beck-Verlag.

Die Verhandlung übernahm die Rechtsabteilung der Universtität Würzburg und man bemühte sich, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Doch diese Chance wurde nicht seitens des Verlages genutzt. Der §52b UrhG konnte mit der vorhandenen Lösung nicht rechtssicher und somit bibliothekstauglich umgesetzt werden.

Statt der nachnutzbaren Lösung hat man nun eine rein lokale, proprietäre Lösung geschaffen, einen Viewer mit mehrfacher Verschlüsselung, der nur mit bestimmten Grafikkarten genutzt werden kann und bei dem man sogar festlegen kann, dass er nur auf Festplatten mit einer bestimmten Nummer läuft. Sobald rechtliche Klarheit besteht, kann man auch einstellen, dass die Dokumente drucken bzw. auch downloaden kann. Screenshots werden durch den Viewer ebenfalls verhindert. In dieser Umsetzung ist §52b praxisuntauglich und mach die so gewonnen Digitalisate kaum nutzbar.

Die Lösung, die in Würzburg gefunden wurde ist eine sehr individuelle, sehr restriktive. Sie ist keine Lösung auf lange Sicht. Kommerzielle Angebote für Digitalisate nach §52b UrhG in Echtbetrieb, die all die oben geschilderten Anforderungen erfüllen, sind Südekum nicht bekannt. Eine entgültige rechtliche Klärung tut not. Das Urteil gegen die TU Darmstadt schätzt der Referent als rechtlich bedenklich ein. Notwendig ist auch eine Lösung bei der Verhandlung um die angemessene Vergütung für diese Digitalisate.

Die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung werden nach Meinung des Referenten nicht erkannt. Es werden realistische Vergütungs- und Geschäftsmodelle benötigt. Der Schaden für die Wissenschaft, wenn die Veröffentlichungen der Wissenschaft als Wirtschaftsgut betrachtet werden, ist bedenklich. Bibliotheken müssen sich daher solidarisch auf die Seite ihrer Nutzer stellen. Das Angebot selbst ist nur komplimentär zum bestehenden Angebot zu sehen. Es wird nie Verlagsangebote ersetzen.

Folien zum Vortrag:
Dr. Südekum, Karl H. : WuE-Books: Digitalisierung und Bereitstellung von elektronischen Lehrbüchern an der UB Würzburg

3 Kommentare