[Nachtrag zum Bibliothekskongress 2010] Ulmer erklärt sein gerichtliches Vorgehen gegen Leseplatzangebote

Eigentlich sollte dieser Beitrag über den Vortrag von Herrn Ulmer auf dem Bibliothekskongress längst veröffentlicht sein. Aber er ist irgendwie untergegangen. Daher nehme ich die Anfrage von Kathrin als Anlass, ihn jetzt doch noch zu veröffentlichen.

Herr Matthias Ulmer hielt seinen Vortrag ohne Folien. Er machte deutlich, dass er die Gerichtsverfahren nicht aufrollen will und es ihm mit seiner Klage um eine Musterlösung ging. Er sei kein ideologischer Vertreter der Verlage, sondern er sähe sich als Rechteinhaber, der für so ein Musterverfahren den Kopf hinhält. Sein Ziel sei es, in die Diskussion einzutreten und um Verständnis für die Verlegerseite zu werben. Er könne viele Positionen nachvollziehen, aber häufig seien ihm gemachte Aussagen gerade seitens der Bibliotheken wenig produktiv. Er wolle nicht polemisieren sondern die Verlagssicht (er-)klären.

Als erstes definierte er dann die Aufgabe der Verlage / seines Verlages als Sicherstellung einer optimalen Nutzung von Lehrbüchern für Studierende. Prüfkriterien wären das geänderte Lern- und Leseverhalten der Zielgruppe. Für eine optimale Lösung bedürfe es technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfungen. Dazu mussten als erster Schritt die rechtlichen Grundlagen mit den Autoren geklärt werden. Dies ist seiner Meinung nach ein Grund für die verspäteten elektronischen Angebote der Verlage.

Um den Studierenden gerecht zu werden, hat sich der der Ulmer-Verlag am UTB E-Book-Angebot beteiligt. Bei den Gesprächen zu diesem Angebot hätten 50% der Bibliotheken für eine Copy&Paste-Option ausgesprochen und 50% wären strikt dagegen gewesen – so in der Art: Um Gottes Willen, der Studierende lernt ja sonst nichts mehr. Da habe ich mich natürlich gefragt, was das für gefragte Bibliotheken waren…

Der Ausdruck von Seiten aus dem “utb-studi-e-book”-Angebot sei auch deshalb ein Problem, weil über die Ausdruckoption nicht sichergestellt werden kann, dass nur ein Papierausdruck und kein PDF erstellt wird. Ein weiteres Problem sind auch die Metadaten gewesen, um die Bücher automatisch in den Katalog übernehmen zu können. Das nächste ist der aufzubauende neue Workflow. Neben der Belastung der Mitarbeiter gibt es einen hohen Bedarf an Investitionen. Der kann jedoch noch nicht aus den Einnahmen der E-Books gedeckt werden. Nach Ulmers Angaben betrugen die Einnahmen aus dem E-Book-Verkauf für den Ulmer-Verlag nur 5000 Euro im Jahr 2009. Der Aktualisierungsaufwand für Produktionssoftware usw. ist außerdem wesentlich höher als bei gedruckten Büchern.

Damit nicht genug. Die nächste offene Frage betrifft Nutzungsstatistiken, die nicht nur wichtig sind, um herauszufinden, was benötigt wird, sondern die auch für eine angemessene Vergütung (Honorierung) der E-Books notwendig sind. Hauptproblem für den Verlag sind fehlende Erfahrungen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Angebotsmodelle. Um Erfahrungen zu sammeln, führt Herr Ulmer derzeit einen Hybridtest durch, auch um die Chancen und Risiken der E-Books besser ausloten zu können

Der Ulmer-Verlag ist im E-Book-Geschäft seit drei Jahren dabei. Ulmer sieht, dass einige Verlage bereits tragbare Modelle besitzen. Denen will man es im Verlag gleichtun und etwas an Potential abjagen. Doch wichtig ist, dass das Hauptgeschäft – der Print-Bereich – darunter nicht leidet. Zurzeit sieht man, dass die Einnahmen im Bereich der Printprodukte sinken, aber noch kann man nach drei Jahren keine mittelfristigen Aussagen treffen. Es führt jedoch zu einer Verunsicherung, da die Einnahmen aus dem Printbereich stärker sinken als sie im E-Book-Bereich steigen. Dabei waren elektronische Produkte eigentlich als zusätzliche Einnahmequelle gedacht. Zumindest bedarf es eines Ausgleiches, der nicht da ist.

Wie ist jedoch nun die Haltung zur Schranke des § 52b UrhG? Erstmal ist diese demokratisch so gewollt und somit okay, aber Ulmer schränkte das auch gleich ein. Die Schranke ist okay, wenn sie vielleicht auch nicht gut ist. Die Anwendung ist gut, aber es geht um die Ausgestaltung der Umsetzung. Der Verlag hatte die betroffenen Autoren angeschrieben, als man auf das Angebot der TU Darmstadt aufmerksam wurde. Damals sprach man in diesen Briefen von einem “kriminellen Verhalten” der Bibliothek. Dies hatte zu starker Kritik geführt. Anders als im Fazit der UB der TU Darmstadt hat das Verfahren Ulmer vs. TU Darmstadt zu mehr Rechtssicherheit geführt und das Hauptsacheverfahren sei deshalb nicht notwendig. Man müsste sozusagen durch die Gegenseite dazu gezwungen werden.

Die Ziele des Gesetzgebers, die dem § 52b UrhG zugrunde liegen, sind auch aus Sicht der Verlage sinnvoll, aber nur wenn seitens der Verlage keine Angebote oder nur Angebote zu inakzeptablen Bedingungen gemacht werden. In der Leipziger Verständigung hatte man auch den Ausdruck und eine campusweite Nutzung vereinbart. Die Priorität sollte dabei auf Verlagsangeboten mit annehmbaren Konditionen liegen. Nach Ulmers Meinung leg(t)en die Bibliotheken diese Vereinbarung zu weit aus.

Er sprach auch kurz die Verhandlungen um eine angemessene Vergütungsabgabe an, die an die §§ 52a und 52b UrhG gekoppelt werden soll. Der bisherige Schiedsspruch für § 52a UrhG wurde abgelehnt und man erhofft sich, durch die Kopplung einen zusätzlichen Ausgleich zu schaffen. Der Verlag selbst würde eine privatwirtschaftliche Lösung einer pauschalisierten Vergütung durch die VG WORT vorziehen.

Ulmer sieht es als gemeinsame Aufgabe von Verlagen und Bibliotheken an, Studierenden den Zugang zur Information zu ermöglichen. Derzeit stände man am Anfang, zumal die neue Technik auch neue Vernetzungsmöglichkeiten ermöglicht. Das Angebot von komplexen Datenbanken, die im Rahmen schwieriger Nutzungsmöglichkeiten, einen Schutz vor Urheberrechtsverletzungen bieten, geht seiner Meinung nach nur in der Zusammenarbeit mit Verlagen. Neben der Schaffung des Zugangs ist auch die Qualitätssicherung der Lehrmittel eine Aufgabe der Verlage.

Die Bedeutung der Bibliotheken als Einnahmequelle für Verlage wird größer werden. Bisher waren Bibliotheken nicht von direktem Interesse, da diese die Medien über den Buchhandel erworben haben. Aber durch die Lizenzierung elektronischer Medien wird der Kontakt zueinander direkter werden. Bei der Frage des Zugangs sieht Ulmer ein Scheitern, denn der Zugang wurde nicht verbessert, weil man nicht auf Basis der Leipziger Verständigung weitergearbeitet hat. Seit dem Sündenfall “Download” bestand Ulmers Meinung nach keine Möglichkeit der Verständigung mehr.

Eine weitere Aufgabe sei die Finanzierung des Ganzen. Dies ist ein bildungspolitisches Thema. Sowohl bei der Qualitätssicherung, dem Zugang als auch bei der Finanzierung sei man derzeit gescheitert. Man hätte viele Chancen vertan. So hätte man beispielsweise die Bildungspolitik bei der Bundestagswahl gemeinsam wesentlich weiter nach oben puschen müssen. Die Politiker seien sogar froh, dass Bibliotheken und Verlage sich streiten. So hätte man bei den ständigen Kostendiskussionen derzeit keine schlagfertigen Gegner, wenn es um Kürzungspotentiale in diesem Bereich geht.

Aus Ulmers Sicht benötigen wir eine Einigung und einen Verzicht auf gegenseitige Brüskierung. Dies ist etwas schwer, da die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien zum Dritten Korb als eine solche Brüskierung angesehen werden. Deswegen ist es dringend, dass man jetzt auf Ideologien verzichtet und dem Pragmatismus bei den Lösungen Vorrang einräumt.

Eine solche Forderung wirkt seltsam in einem doch immer wieder von Ideologien geprägten Vortrag, der an einigen Stellen an den Forderungen und Wünschen der Bibliotheksnutzer, denen die Bibliotheken verpflichtet sind, vorbeigeht. Eine erhoffte Erklärung des Kommunikationsverzichtes zwischen Bibliothek und Verlag, eine wirkliche Diskussionsbereitschaft und das damit verbundene Akzeptieren anderer Wünsche und Notwendigkeiten konnte ich in diesem Vortrag nicht finden.

[Update] Rechtschreib- und Grammatikkorrektur, 30.06.2010, 16.45 Uhr u. 01.07.2010, 17.00 Uhr

4 Kommentare

  • Matthias Ulmer

    Das ist eine sehr gute Zusammenfassung, alle Achtung!

    Die Bibliothekare, die zu 50% gegen Copy-Paste waren, waren Mitglieder der Expertengruppe Erwerbung und Bestandsentwicklung des dbv und weitere E-Book Spezialisten deutscher Bibliotheken (so die Beschreibung des Treffens im Protokoll des dbv).

    In der Zwischenzeit gab es weiterführende Gespräche auf der einen Seite, die gezeigt haben, dass man in vielen Punkten aneinander vorbei geredet hat. Während die Bibliotheksseite in der Diskussion auf das Thema Zugang zu wissenschaftlicher Literatur fokussierte, ging es den Verlagen um eine Absicherung der Existenzgrundlage von Lehrbüchern. Die Lehrbuchproblematik ist auf Seiten der Bibliotheken und Wissenschaftsgesellschaften wenig bekannt. Das Thema Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und die Nöte der Bibliotheken dagegen sind den meisten Verlagen nicht bewusst. (Ein gutes Beispiel für das Aneinander vorbei reden zeigte sich in der Stellungnahme von Herrn Kuhlen zum Urteil des OLG Frankfurt.)

    Auf Seiten der angemessenen Vergütung gibt es noch immer keinen Fortschritt. Seit nunmehr dreieinhalb Jahren wurde für 52a und 52b keinerlei Vergütung gezahlt.

    Aktuell wird bei Subito ein Angebot entwickelt, das für die Bibliotheken gegenüber der gesetzlichen Schranke eine deutliche Verbesserung bedeuten wird. Das ist auf Transparenz, Rechtssicherheit und einen Interessenausgleich angelegt. Man kann nur hoffen, dass die Unglücks-Schranken damit an Brisanz verlieren.

    • Dörte Böhner

      Hallo Herr Ulmer,

      vielen Dank für Ihre aktuellen Ergänzungen.

      Im Nachhinein betrachtet werden jetzt einige Aussagen in Ihrem Vortrag dadurch verständlicher. Vielleich müsste man in dieser Richtung einen größeren Austausch anregen.

      Bibliothekaren ist vielleicht zu selbstverständlich, dass man Medien nicht zum Selbstzweck anschafft, sondern nur deshalb, damit die Nutzer (Kunden) Zugang zu ihnen erhalten (möglichst kostenlos). Und neben den steigenden Kosten werden daher vor allem die gefährdeten Zugänge als ein großes Problem gesehen. Open Access ist im gewissen eine Antwort auf dieses Problem.

      Wenn Bibliotheken sich einen einfachen Zugang wünschen, dann nur aus dem Grund, dass sie ihren Nutzern einen guten Service bieten möchten. Dass sie möglichst viel für ihr Geld haben möchten, ist dabei wohl menschlich 😉

      Die Angst um die Zukunft des Lehrbuches schwappte für kurze Zeit durch die Diskussionen im Netz, aber sie war auch genauso schnell wieder weg. Ich bin viel im Netz unterwegs und habe dadurch ein wenig davon aufgeschnappt, aber in den einschlägigen Bibliothekszeitschriften habe ich nichts davon gelesen. Doch was könnten Bibliotheken da tun? Ihre Mittel sind beschränkt und werden durch steigende Kosten für Zeitschriften erheblich geschwächt… (Altes Lied…)

      Handelt es sich bei den Verhandlungen mit Subito um das gleiche / ein ähnliches Modell, wie es Subito und der Thieme-Verlag für die E-Books des Verlages im Februar diesen Jahres geschaffen haben?

  • Matthias Ulmer

    Hallo Frau Böhner,

    das Subito-Modell wird gemeinsam mit Thieme entwickelt und sobald das steht, werden die anderen Verlage folgen. Ich gehe davon aus, dass dort recht schnell ein maßgeblicher Anteil der Lehrbuchproduktion verfügbar sein wird.

    Die Position der Bibliotheken ist aus meiner Sicht absolut verständlich. Natürlich muss es das Ziel sein, möglichst alle für das jeweilige Studienfach relevante Literatur den Studenten und Dozenten optimal und kostenfrei anbieten zu können. Und es ist logisch, dass das Optimum nicht erreicht sondern nur angestrebt werden kann.

    Was können Bibliotheken (und Verlage) für das Lehrbuch tun? Zunächst müsste gemeinsam formuliert werden, dass ein großes und vielfältiges Angebot an aktuellen und didaktisierten Lehrwerken eine Bedingung für eine gute universitäre Ausbildung ist.
    Um das zu sichern müssen die Verlage ihre Hausaufgaben im Lektorat und in der Herstellung machen, müssen die Dozenten das Schreiben von Lehrwerken auch als notwendige Aufgabe und Verpflichtung sehen, und müssten die Dozenten und Bibliotheken erkennen, dass das Angebot nachhaltig nur möglich ist, wenn die Lehrwerke korrekt genutzt würden. An diesem Punkt kann sehr viel getan werden:
    – richtige Nutzung von 52 a und 52b
    – angemessene Vergütung dafür
    – Investition des Anschaffungsetats nach studentischem Bedarf und nicht nach Ideologie
    – Abbestellen und boykottieren zu teurer Zeitschriften
    – Investition in Lehrwerke statt in Konkurrenzangebote
    Und natürlich der gemeinsame Kampf für eine zukunftsfähige Finanzierung des Bildungswesens, nicht durch unsinnige Exzellenzprojekte sondern durch das Schaffen einer modernen Grundlagenbildung.

    Na ja, man hat eben noch Träume…

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