Bibliotheksservice – Hilfestellung rund ums Urheberrecht

Bibliotheken sind in Zeiten der Fotokopierer und Digitalisierungsmöglichkeiten bzw. der digital vorhandenen Daten zunehmend mit Urheberrechtsfragen konfrontiert. Dies fängt bereits in der eigenen Arbeit an, z.B. im Bereich der Fernleihe oder wenn es darum geht digitale Daten zur Verfügung zu stellen als Semesterapparat oder als Datenbankangebot. Aber auch unsere Nutzer wie Lehrende, Forschende, Studierende und Beschäftigte von Hochschulen werden bei ihrer Arbeit ständig mit urheberrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Als Stichworte seien hier das Kopieren, Scannen von Artikeln einer Zeitschrift, Verwendung von Materialien in Vorlesungen oder das Zitieren fremder Quellen genannt. Häufig fehlt ein Bewusstsein, doch selbst wenn es eines gibt, so fehlt oft der passende Ansprechpartner.

Doch das soll sich an Universitätsbibliotheken änderen.

In der Arbeitsgruppe der Ruhr-Universität Bochum (RUB) haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den zentralen Einrichtungen Datenschutz, Justiziariat, Stabsstelle IT-Sicherheit, Stabsstelle eLearning und der Universitätsbibliothek zusammengefunden. Erweitert wurde die Arbeitsgruppe Urheberrecht der RUB im letzten Jahr um Kolleginnen und Kollegen von der Universität Duisburg-Essen und der Technischen Universität Dortmund. Die Arbeitsgruppe arbeitet nun hochschulübergreifend. Rechtlich beraten wird die Arbeitsgruppe neben dem Justiziariat der RUB auch von Professor Karl Riesenhuber von der Juristischen Fakultät der RUB.

Die AG Urheberrecht stellt auf ihren Internetseiten Informationen zum gelten Recht zur Verfügung, hilft aber auch mit Tipps zum Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Hochschulbetrieb weiter.

Auf dieses neue Angebot an der Universitätsbibliothek in Dortmund machte heute das UB-Blog aufmerksam. Ein hervorragendes Angebot, das mir in seiner Beschreibung aus einem anderen, DFG-geförderten Projekt bekannt vorkam.
IUWIS schreibt auf seinen Internetseiten:

Das Projekt IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft) will Wissenschaftlern, Studenten, Lehrern und allen anderen, die in Wissenschaft und Bildung tätig sind, eine Handreichung bieten, um sich im komplexen Themengebiet Urheberrecht zurecht zu finden.

Leider sind die Angebote dieses Projektes jedoch weniger handlungs- und nutzerorientiert als die der AG Urheberrecht. Mehr oder minder scheint man eine Literatursammlung aufzubauen, jedoch fehlen konkrete, aufbereitete Hilfestellungen für die Zielgruppe. Dass Blog und seine Veröffentlichungen bieten keine Handreichung bei Urheberrechtsfragen. Damit würde ich sagen, hat man das eigene Ziel weit verfehlt.

Quelle:
Hilfestellung rund um das Urheberrecht, UB-Blog

Pilotprojekt Touchpoint an der UB Lüneburg

Der GBV bemüht sich, ähnlich wie der Bayerische Bibliotheksverbund es bereits getan hat, den Bibliotheksnutzern innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches eine einfachere Suchmöglichkeit anzubieten. Der Trend geht zu Bibliothekssuchmaschinen und weg vom OPAC, da unsere Nutzer die Suche mit Suchmaschinen besser gewöhnt sind.

Bianca Rühling von der Verbundzentrale des GBV berichtete auf der 14. Verbundkonferenz des GBV über die Einführung von Touchpoint als lokaler Katalog am Beispiel der UB Lüneburg. Sie schilderte dabei zuerst die Einstiegsseite.

Das Formular zur Abfrage (der Suchschlitz) lässt sich auf der Homepage einbinden, aber natürlich auch auf der Startseite des Kataloges, welche den zentralen Sucheinstieg bilden soll. Dort können auch eine kontextsensitive Hilfe angezeigt werden oder in einem Feld am Rand Aktuellmeldungen aufgerufen werden. Voreingestellt bei der Einstiegsseite der Bibliothekssuchmaschine von Touchpoint ist die einfache Suche und die Anzeige der Datenbankauswahl. Rechts besteht zudem die Möglichkeit, individuell gestaltete Infoboxen anzuzeiten.

Zur Datenbankauswahl gehören der lokale OPAC mit der Ausleihanbindung, auf Wunsch Teilkataloge der Online Contents (OLC) und später auch des Gemeinsamen Verbundkatalogs (GVK). Dies soll über einen SOLR/Lucene-Index geschehen. Auch weitere überregionale und internationale Kataloge sollen so hinzugeschaltet werden, möglichst mit Anbindung an die Fernleihe. Auch die Einbindung von lizensierten Fachdatenbanken soll möglich sein. Dabei werden die Zugriffsrechte über Touchpoint gesteuert. Im Administrationsbereich von Touchpoint können einzelne Zugriffsrechte selbst angelegten Nutzergruppen zugeordnet werden, um diesen Zugang zu lizenzierten Angeboten zu ermöglichen oder zu verwehren. Außerdem können dorch individuelle Bereiche gestaltet werden, z.B. mit Infotexten.

Für die Recherche stehen eine einfache und erweiterte Suche zur Verfügung. Im Gegensatz zum derzeitgen OPAC ist eine Invertierung des Autors (Nachname, Vorname) nicht notwendig. Ein Spellcheck hilft bei Rechtschreibfehlern weiter. Auch ist es möglich, Sucheinschränkungen nach Publikationsform, Sprache und Jahr hinzuzuschalten. Bei einer Anmeldung des Nutzers kann er seine Suchgeschichte, Sucheinstellungen, Datenbankauswahllisten und Merklisten (datenbankübergreifend) speichern. Die erweiterte Suche entspricht der des Standard-OPACs.

Auch die Trefferliste weist Neuerungen gegenüber dem OPAC auf. So wird rechts eine Faszettierung angezeigt, derzeit nach Autor, Thema, Publikationsform, Jahr und ggf. nach Teilbibliothek. In der Kurzliste werden dabei Titelblätter und Hinweise auf Inhaltsverzeichnisse und Volltexte angezeigt, die sofort angeklickt und aufgerufen werden können. Zu Beginn der Detailanzeige steht die individuell gestaltbare Kurzanezige. Darunter folgen in Reitern die Anzeige der Exemplare und die Vollanzeige der bibliographischen Daten unter “mehr zum Titel”.

Es gibt für die bibliographischen Daten zudem verschiedene Ausgabeoptionen. So können die Daten gedruckt oder per E-Mail versandt werden. Außerdem lassen sich die Daten in verschiedenen Formaten speichern, z.B. in Endnote, so dass ein Import in Literaturverwaltungsprogramme möglich ist.

Das Benutzerkonto erlaubt wie auch im OPAC die Anzeige der Benutzerdaten, der Entleihungen und der Vormerkungen. Durch die Anbindung an das LBS von Pica können so über Touchpoint auch Vormerkungen, Bestellungen und Verlängerungen vom Nutzer vorgenommen werden. Für Touchpoint ist derzeit eine Loan Function 4, z.Zt. in der Version 2.8 notwendig. LBS4 muss also zumindest auf dem LBS-Server im Hintergrund aktiv sein und kann parallel mit OPC3 laufen. Als großes Problem stellt sich momentan noch der Dublettencheck dar. Derzeit wird kein Check durchgeführt.

Nächste Schritte für die Touchpointlösung von Lüneburg ist die Einbindung von GVK und OLC in den Lucene-Index, da die Fascettierung nur über die Kataloge im Index läuft. Am 10.10. soll dann der Produktivtest mit der Evaluierung des Angebots an der UB Lüneburg starten.

Eines muss Bibliotheken, die auf Touchpoint setzen, klar sein: Hinter Touchpoint wird der OPAC (OPC4) versteckt und der Umfang an Suchkriterien zur Spezifizierung der Suche ist eingeschränkt. Daher empfielt es sich für Nutzer, die eine differenzierte Suche durchführen wollen oder Bibliothekare im Auskunftsdienst den OPAC als zweiten Sucheinstieg weiterhin anzubieten.

Auch zu den Kosten machte Frau Rühling eine kurze, wenn auch recht unspezifische Angabe. Es wird für die Nutzung von Touchpoint ein jährliches Nutzungentgeld notwendig. Dies soll jedoch so günstig ausfallen, dass es sich jeder leisten kann.

Für meine Arbeit habe ich eine kurze Präsentation zusammengestellt, die zeigen sollte, warum Bibliothekssuchmaschinen ein interessantes Serviceangebot von Bibliotheken für ihre Nutzer sind und welche Entwicklungen bereits laufen / entstanden sind:

“Libraries Will Survive”: Mut und Humor in Krisenzeiten

„Etatkürzungen, Reduzierung der Bibliotheksangebote, Verringerung der Öffnungszeiten bei gleichzeitiger Gebührenerhöhung und schleichender Abbau des Personals beschneiden die Dienstleistungen der widerspiegelt. Bibliotheken massiv.“

Nein, diesmal zitiere ich nicht aus den USA, sondern Monika Ziller, die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbands. Der Verband forderte kürzlich alle Kommunalpolitiker auf, sich weiteren Kürzungsvorschlägen der Kommunalverwaltungen im Bibliotheksbereich entschieden zu verweigern. Mich würde interessieren, ob es Kommunalpolitiker gibt, die in der Regierungsverantwortung ihrer Gemeinde sind und sich dennoch weigern gerade in diesem Bereich weiter einzusparen. Bisher schrieben ich und Dörte schon über Bibliotheksstreiks in Frankreich und Budgetkürzungen in Bibliotheken der USA. Großbritannien nimmt unter der neuen Regierung unter David Cameron ebenfalls massive Kürzungen im Öffentlichen Dienst vor, die besonders Schulbibliotheken betreffen und bei öffentlichen Bibliotheken oftmals vorsieht “gelernte” BibliothekarInnen durch Ehrenamtliche zu ersetzen. Brigitte Döllgast titelte vor wenigen Tagen “Bibliotheken in Deutschland müssen sparen“. Positiv hob sie die beiden Bibliotheksgesetze in Hessen und Thüringen hervor. Aber wem nützt ein Tierschutzgesetz, wenn es beispielsweise den Hundehaltern die Wahl lässt, ob sie ihre Tiere pfleglich behandeln oder quälen wollen? Wem nützt ein Bibliotheksgesetz, das den Kommunen die Freiheit lässt, ob sie Leistungen für den Bibliotheksservice bereitstellen oder nicht? Den Kommunen und den Kritikern? Lange Zeit glaubte ich ein Gesetz sei eine verbindliche Rechtsnorm. Mir scheint das eher einer Farce zu gleichen, die an schlichte Symbolpolitik erinnert, die keiner gesetzlicher Grundlage bedarf. Es ist wohl wie mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der Atomkaftwerksbetreiber, die in Ökoenergien investieren dürfen, wenn sie wollen.

Inspiriert durch den Diskoklassiker “I will survive” aus dem Jahr 1978 entstand ein Film, der die Arbeit der BibliothekarInnen der “Central Rappahannock Regional Library” (Bundesstaat Virginia) in Zeiten von Budgetkürzungen auf humorvolle Art porträtiert. Auf der Facebookseite, die ich weiterempfehle, findet regelmäßig Kommunikation mit den “Usern” statt und es gibt spezielle Thementage (“Favorite Quotes Friday”, “What are you reading?” Wednesday) und Informationen über den Service der Bibliotheken (z.B. “Need to do some legal research? Visit the Law Library! The Law Librarian is available from …). Darüber hinaus verfügt die Bibliothek über einen eigenen YouTube-Kanal. Zum untenstehenden Video existiert auch eine Kurzversion. Nach der Veröffentlichung des Videos, wurde davon im Fernsehen und im Internet berichtet, so z.B. in der “Chicago NBC morning show“. In den meisten Fällen hilft bei Ausweglosigkeit und Krisenstimmung Humor eher weiter, als (die völlige) Resignation.

“Everyone knows times are tough. Budget cuts and belt-tightening are commonplace. The library has felt the pinch too, but we know we’ll carry on and continue to offer the best possible service to our patrons. Humor often helps us through the hard times, so we’d like to share this video made by and featuring CRRL staff.”

P.S: Gibt es denn eigentlich schon ein Best Practice Buch zum Thema “Wege aus der Krise: Wie Bibliotheken erfolgreich ihren Service trotz Sparmaßnahmen aufrechterhalten”? Es muss doch Lösungen und Strategien geben sich erfolgreich gegenüber Unterhaltsträgern und der Lokalpolitik zu behaupten, anstatt sich dem Sparzwang dauerhaft zu beugen.