[Kurz] Rückschlag für die Buchpreisbindung in der Schweiz

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Ständerats votierte erneut dafür, den Internethandel aus dem geplanten Preisbindungsgesetz für Bücher herauszunehmen. Das Votum gegen eine Einbindung in das Preisbindungsgesetz fiel mit acht zu drei Stimmen und einer Enthaltung.

Bereits Dezember letzten Jahres berichtete ich hier im Blog darüber, dass die Chancen für eine Preisbindungsgesetz in der Schweiz als gut erachtet werden. Der Nationalrat der Schweiz hatte sich für ein solches Gesetz ausgesprochen. Mit einer Entscheidung rechnet man Mitte März.

Dani Landolf vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) sieht in der Empfehlung der Kommission keine Niederlage und glaubt weiterhin an die guten Chancen eines solchen Gesetzes, zumal die Parlamentarier des Nationalrates mit 106 zu 73 Stimmen dem Minderheitsantrag eines Parlamentariers folgten und damals gegen eine Ausnahme des Internetbuchhandels aus dem Preisbindungsgesetz stimmten.

Würde man den Internethandel aus dem Preisbindungsgesetz herausnehmen, hätte man nichts gewonnen. Ein Preisbindungsgesetz wäre dann eine große Gefahr für den stationären Buchhandel, der so nicht mehr wettbewerbsfähig gegenüber dem Internethandel wäre.

Quelle:
Kommission: Keine Preisbindung im Internet, Börsenblatt.net

2 Kommentare

  • Keine Ahnung wieso Jungbibliothekarinnen sich vehement auf die Seite eines Mechanismus schlagen, der dafür gesorgt hat, dass Bücher und insbesondere Fachbücher immer teurer werden. Wegh mit der Buchpreisbindung und wenn dann einige Hochpreisverlage bankrott gehen und ihre Mitarbeiter entlassen müssen, dann ist das eben so.

    • Dörte Böhner

      Eine Buchpreisbindung an sich ist nicht ein Muss, wobei mir momentan Zahlen und empirische Belege fehlen, dass dies der Vielfalt an Büchern nicht schadet, wenn es um qualitativ hochwertig Bücher für einen kleinen Kundenkreis geht.
      Und meine Befürchtungen betrafen bei einer Ungleichbehandlung nicht Hochpreisverlage, sondern es ging um die Benachteiligung der kleinen Buchhandlung um die Ecke, die sich nicht gegen das Diktat einer Buchpreisbindung wehren können, während der Internetriesenbuchhändler Dumpingpreise bieten kann. Es geht um gleiches Recht und gleiche Chancen für alle Buchhändler.