Analoges DRM

Analoges Digital Rights Management

Hier ein Bild unter dem Motto: Was es nicht alles gibt…

Analoges DRM

Analoges DRM, Bild: Dr. E. Steinhauer

Ob dies ernsthaft abschreckt? Wie wird eine Zuwiderhandlung verfolgt? Digital? Und wie war das nochmal mit der Privatkopie? Ist das die Zukunft? Handelt es sich dabei um eine wirksame technische Schutzmaßnahme oder darf man sie getrost umgehen, da sie unwirksam ist?

10 Kommentare

  • Stefanie Hotze

    “[…]heimlich markiert[…]” Was soll ich mir denn darunter vorstellen? Finde ich irgendwie alles sehr albern.

    • Dirk

      Das ist doch ganz einfach.
      Das wird sogar recht oft gemacht.
      Z.B nimmt man einfach an bestimmten Stellen verschieden Schriftarten. Dann kann man genau nachvolziehen, wenn das Dokument in die Öffentlichkeit kommt, wer es veröffentlicht hat.
      Bei Fabkopierern ist es z.B. Normal das sie ihre Seriennummer und Datum und so, codiert mit auf jede Copie drucken. Dort geschieht es meist durch gelbe Punkte.
      Ist also gar nicht so selten auch in der “analogen” Welt 😉
      Mfg
      Dirk

      • Dörte Böhner

        Hallo Dirk,
        danke für den Beitrag.

        Im Grunde genommen wird dem analogen Medium also ein Fingerprint, d.h. eine Art Wasserzeichen mitgegeben, welches auch durch das Kopieren, selbst bei Qualitätsverlusten durch die Vervielfältigung, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht verloren geht. Bei gelben Punkten dürfte sich das bei einer Schwarz-Weiß-Kopie aber schnell erledigt haben… Dann kann man ja oben bei dem Beispiel dankbar sein, dass sie so “dezent” auf dieses Problem hinweisen und somit die eingesetzen Verfolgungsverfahren “sichtbar” machen.

        Gruss
        Dörte

        • Dirk

          Die gelben Punkte Werden eigentlich nur dazu genutzt um z.B. Falschgeld oder der Gleichen zu erkennen.
          Es ließe sich aber auch durch verschieden große Leerzeichen lösen. Das ist relativ dezent, lässt sich aber gut zurückverfolgen.

  • Dörte Böhner

    Tja, vermutlich haben sie irgendwelche Mikrochips ins Papier gewebt 😉 Aber Spaß beiseite, es wird zumindest in elektronischen Dokumenten damit experimentiert – und vermutlich wurde das hier auf die gedruckten übertragen – einzelne Buchstaben geringfügig zu verändern, so dass sie dann bei einer Überprüfung wie ein Art Fingerabdruck dem Original zugeordnet werden können. Voraussetzung ist natürlich, dass das Original selbst in dem Moment mit einer bestimmten Person verknüpft werden kann.

  • Ich bin bestimmt kein Experte auf dem Gebiet – aber gibt’s beim Recht auf Privatkopien nicht auch Ausnahmen? Solche Maßnahmen würden ja nur dann Sinn machen, wenn es die tatsächlich gebe. Ansonsten ist es ein plumper, unwirksamer Versuch, schätze ich.

    • Dörte Böhner

      Oh, ein Recht auf Privatkopie hätte ich gerne, aber das gibt es leider nicht. Es gibt nur eine Schranke im Gesetz, die es erlaubt, Privatkopien unter bestimmten Gesichtspunkten anzufertigen. Diese Schranke (§ 53 UrhG) kann jedoch durch “wirksame Technische Schutzmaßnahmen” in bestimmten Maße umgangen werden.

      Hier geht es meiner Meinung nach vor allem um eine abschreckende Maßnahme. Durch ein Einscannen der Kopie kann dann – so vermute ich mal – mit einem entsprechenden Programm überprüft werden, ob es sich um eine Kopie handelt und wem diese Kopie zugeordnet werden kann. Dies funktioniert solange, solange die Kopie eine gute Qualität hat. Gewisse Toleranzen werden dabei schon mitberechnet. Und durch die Nummerierung und persönliche Auslieferung geschützter Dokumente funktioniert diese Variante des Schutzes sicherlich sehr gut.

  • AndreasP

    Wir wissen ja gar nicht, um was es sich handelt. Wenn etwa ein Unternehmen einen internen Bericht als “geheim” einstuft, ist das sein gutes Recht, und da braucht man das Urheberrecht auch gar nicht, um Verstöße dann zu verfolgen.

    • Dörte Böhner

      Hallo Andreas,
      das stimmt. Es ging auch eher um die etwas “beängstigende” Technik. Natürlich gibt es immer wieder Dokumente, Papiere etc., wo es das gute Recht der Rechteinhaber ist, jegliche Vervielfältigung zu verbieten. Dennoch finde ich wie in diesem Fall es manchmal erschreckend, was technisch in einer analogen Welt möglich ist. Ich will nicht irgendwann von meinem Kopierer/Scanner begrüßt werden beim Einscannen eines gedruckten Aufsatzes etc.: “Hallo Frau Böhner, dies wäre Ihre zweite Kopie. Die Lizenzbedingungen für diesen Aufsatz erlauben es jedoch nicht…”