Ich miet mir einen Artikel…

Bei meinem Bericht über die Abschaltung von TIBORDER bin ich auch über das Angebot der Technischen Informationsbibliothek (TIB) gestolpert, bei dem man sich einen Artikel für einen Tag mieten kann. Ein wenig stellt sich mir da die Frage: Wie verzweifelt muss man sein, ein solches Angebot zu nutzten?
Ich kann (aus) diesen(m) Beitrag weder kopieren noch drucken. Ich kann den Artikel für 24 Stunden lesen und vielleicht handschriftlich abpinseln (dafür wird die Zeit gerade noch reichen) oder durch andere Verfahren die analoge Lücke ausnutzen. Und dann wird der Artikel in dieser Form irgendwo als freie Version erscheinen.

Welche Argumente sprechen seitens der Bibliothek eigentlich für so ein Angebot?

Einmal gibt es da das Argument des Zugangs. Ich kann als Nutzer der Bibliothek zumindest den gesamten Inhalt dieses Artikels wahrnehmen, bevor ich mich entscheide, diesen notfalls zu kaufen.

Als Bibliothek kann ich auch seltene Zeitschriften(-beiträge) nachweisen und in irgendeiner Form zugänglich machen, die ich sonst nicht anbieten könnte. Damit bleibe ich als Bibliothek erster und umfassendster Anlaufpunkt für die Recherche der Fachwissenschaftler.

Aber habe ich als Bibliothek nicht auch die Verantwortung, unmögliche Geschäftsmodelle nicht zu unterstützen und zu fördern? Diese Frage stellt(e) sich bereits bei der Onleihe oder dem sehr restriktiv gestalteten Angebot der UTB-eBooks (Artikel von 2009).

Was passiert eigentlich für die Bibliothek? Wird sie nicht zum Kopierladen, nur eine weitere Vertriebsplattform im Portfolio der Verlage? Lassen sich Bibliotheken alles gefallen, nur um vermeintlich Zugang zu allen Informationen bieten zu können? Werden Verlage bald Geld von den Bibliotheken verlangen, wenn ein Student ein gedrucktes Buch ausleiht? Lässt sich das rechtlich und ethisch überhaupt absegnen, wenn Bibliotheken zu Verkaufsplattformen umfunktioniert werden? Werden solche Angebote durch die BID-Arbeitsgruppe für Ethik und Information erörtert?

Auf der Seite des Bibliotheksportals zum Thema “Informations- und Berufsethik” steht der Zugang zur Information ganz oben.

Hermann Rösch, Mitglied in der IFLA Kommission “Free Access to Information and Freedom of Expression (FAIFE)”, wird auf der Seite wie folgt zitiert:

“Bibliotheken aber haben keine Wahl: Sie müssen den Informationsauftrag in der demokratischen Gesellschaft wahrnehmen. Sie müssen Klarheit darüber schaffen, welche informationsethischen Grundsätze sie ihrer Arbeit zugrunde legen und in welchen Fällen mit Einschränkungen des ungehinderten Zugangs zu Informationsangeboten über Bibliotheken zu rechnen ist.”

Durch den Mietvertrag (oder besser gesagt Lizenzvertrag), der ja letztendlich mit Kosten für ein kaum zu nutzendes Dokument stellt sich mir eine weitere Frage, mit der sich die Ethik-AG und andere Aktive beschäftigen sollten:
Wann gilt Information als zugänglich und muss zugängliche Information dann auch noch (gut) nutzbar sein?

Scherzhaft mit bitterem Beigeschmack kamen wir (@esteinhauer und @bibliothekarin) in einem Twittergespräch gestern in Bezug auf die Mietartikel zum Schluss, dass dieses Mietangebot Bibliotheken zu “Bezahlschaufenstern der Verlage” macht und dies fast den Praktiken bei Butterfahrten entspricht. Nun ja, aus dem Rotlichtvierteln kennen vermutlich einige Herren diese Kabinen, wo man erst was sieht, wenn man bezahlt. Dann wird für einen gewissen Zeitraum ein roter Vorhang geöffnet und Mann darf zuschauen…

5 Kommentare

  • Pingback: Gelesen in Biblioblogs (31.KW’12) « Lesewolke

  • Sehr geehrte Frau Böhner,
    zunächst vielen Dank für die sehr sachliche Kommentierung unseres Pilotangebotes “Artikel mieten”. Der Auftrag der TIB ist eine umfassende Informationsversorgung für Technik und Naturwissenschaften. Um dieser Aufgabe jetzt und in Zukunft gerecht zu werden, prüfen wir verschiedene Modelle, dazu gehört auch das Angebot “Artikel ansehen” für einen sehr geringen Preis.

    • Dörte Böhner

      Sehr geehrte Frau Sens,

      vielen Dank für Ihre kurze Stellungnahme. Dies entspricht der Funktion “umfassendster Anlaufpunkt”, warum Bibliotheken solche Angebote machen (incl. Auftragserfüllung). Dafür habe ich vollstes Verständnis einerseits, frage mich aber weiterhin, ob solche Angebote auch kritisch hinterfragt werden. Welche Prüfkriterien werden angelegt und wie werden solche Angebote letztlich bewertet?

      Ansehen ja, aber wenn Sie mehr wollen, zahlen Sie als Nutzer eben dafür? Oder ist das Angebot, das Bibliotheken durch Zugänglichmachung der Informationen bieten wollen, umfassender? Ist ein “Arbeiten-Können” mit den Texten noch Teil des Angebots, zu dem Bibliotheken per Auftrag verpflichtet sind? An welcher Stelle ist es sinnvoll solche Geschäftsmodelle und Praktiken zu unterstüzten? Bedenklich finde ich, dass z.B. der Nutzer sich seperat für den Service anmelden muss, d.h. er muss einer weiteren Partei Daten über sich verraten. Ist so das annonyme Lesen und Informieren auf Dauer noch möglich? Wie werden die einzelnen Aspekte gewichtet?

      Fragen über Fragen… Kann / darf / soll man die Entscheidungskriterien, z.B. für andere Bibliotheken oder die Allgemeinheit öffentlich machen?

      • Wir testen dieses Angebot aus und für einen Piloten war es das Schnellste zunächst zum Anbieter durchzureichen. Das ist nicht eine auf Dauer angestrebte Lösung, sondern wir werden, wenn sich das Modell durchsetzt, , wie bei unserern PPV (Pay-per-view)-Angeboten auch, den Artikel als TIB abholen und dem Nutzer/Kunden bereit stellen.

        Wir wollen mit diesem Piloten ausloten, ob für unsere Kunden ein solches Angebot attraktiv ist.

        • Dörte Böhner

          Danke für diese zusätzliche Information. Das relativiert natürlich ein wenig das Problem der erneut herauszugebenden persönlichen Daten in Zukunft. Sicherlich ist das Lesen eines Beitrages vor Kauf (PVV) eine Möglichkeit, bestimmte Kosten zu reduzieren. – Hier muss man wohl auch die Entwicklungen im wissenschaftlichen Arbeiten beobachten. Ich kann mir vorstellen, dass es zumindesten einigen Nutzern ausreichen wird, den Artikel lesen zu können.

          Es wird aber Auswirkungen auf die Arbeit an sich haben. Derzeitiges Überfliegen und Zurücklegen des Artikels für spätere Zeiten ist dann nicht mehr möglich, sondern der Artikel muss innerhalb dieser 24 Stunden komplett ausgewertet werden. Es wird auf jeden Fall interessant sein, das zu beobachten. Eine Bewertung des Ganzen ist sicherlich nur in diesem Zusammenhang möglich.