[Kurz] Internetrecht – das neue Skript Oktober 2012 ist da

Es ist noch nicht ganz Oktober, aber auf den Seiten der Universität Münster lässt sich jetzt die aktuelle Bearbeitung des 559 Seiten starken, kostenlosen Skripts “Internetrecht” (Stand: Oktober 2012) von Prof. Dr. Thomas Hoeren herunterladen.

Zudem gibt es ganz aktuell ein Skript zum IT-Vertragsrecht (436 S., Stand: Oktober 2012).

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

BGH vertagt Entscheidung im Rechtsstreit Ulmer Verlag vs. TU Darmstadt

Gleich vorneweg: Entschieden ist nichts. Das erwartete Grundsatzurteil gab es nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 20.09.2012, I ZR 69/11 die Entscheidung über die Grundsatzfrage, ob Bibliotheken Digitalisate eines Lehrbuchs anfertigen und über elektronische Leseplätze zugänglich machen dürfen, ausgesetzt und an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) abgegeben.

Drei Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sollen nun rechtlich durch den EuGH vorab beantwortet werden:

  1. Greift § 52b UrhG, wenn die Rechteinhaber der Bibliothek in unbefristeten Lizenzverträgen die Nutzung von Werken in elektronischen Leseplätzen zu angemessenen Bedingungen anbietet?
  2. Haben Bibliotheken das Recht, sämtliche gedruckten Werke zu digitalisieren, um sie in einem elektronischen Leseplatz ihren Nutzern zur Verfügung zu stellen.
  3. Dürfen die Bibliotheken die Werke so zugänglich machen, dass sie ganz oder teilweise auf Papier ausgedruckt oder auf USB-Sticks abgespeichert und mitgenommen werden dürfen?

Seit Mai 2009 beschäftigen sich die Technische Universität Darmstadt, der Ulmer-Verlag, der Deutsche Bibliotheksverband, der Börsenverein und diverse Gerichte mit diesen Fragen. Sie alle kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Gegen das Urteil (AZ 2-06 O 172/09) des Verfahrens vor dem LG Frankfurt vom 13.05.2009 ging der Verlag in Revision. Am 16.03.2011 wurde das Urteil (AZ 2-06 O 378/10) der Revision veröffentlicht worden und untersagte den Druck und das Anfertigen digitaler Kopien von den im Rahmen des § 52b UrhG digitalisierten Werken.
Mit einer Sprungrevision ging man dann zur Urteilsfindung an den BGH.

Zum Hintergrund:

Die TU Darmstadt bot in ihrer Bibliothek über elektronische Leseplätze ihren Nutzern Zugang zu digitalisierten Werken aus dem Bestand der Bibliothek an. Aus diesen konnte die Leser dann beliebige Seiten ausdrucken, bzw. das Werk auf einen USB-Stick abspeichern. Der Ulmer Verlag, dessen Buch “Einführung in die neuere Geschichte”unter den von der Bibliothek digitalisierten Büchern befand und der seiner Meinung nach, ein angemessenes digitales Angebot machte, sah darin einen Verstoß gegen den Bibliotheksschranke genannten § 52b UrhG.

Grundlage des § 52b UrhG ist Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, nach der Mitgliedsstaaten die Rechte von Urhebern und Verlagen einschränken dürfen. Die Einschränkung besteht darin, dass für die Nutzung der Werke keine Regelungen über Verkauf und Lizenzen gelten und diese sich in Sammlungen öffentlich zugänglicher Bibliotheken befinden.

Mehr dazu:
Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor, Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 155/2012
BGH erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Kostenlose Urteile
BGH legt EuGH Streit um Urheberrecht vor : Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken, Legal Tribune Online
BGH: EuGH soll Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken klären : zu BGH, Beschluss vom 20.09.2012 – I ZR 69/11, Beck-aktuell

Siehe auch:
Positionen zu § 52b UrhG, IUWIS

[Zitat] Unkommentiert – 2010

“[…] Oder indem man der Leiterin einer öffentlichen Bibliothek erklärt, dass sie in ihrer Bücherauswahl der Tatsache gerecht werden muss, dass in ihrem Großstadtbezirk mehr als ein Drittel der Bevölkerung und bei der Jugend vielleicht schon fast die Hälfte aus anderen Ländern stammt und dass sie ihr Angebot viel besser auf Literatur auch aus den Herkunftsländern ausweiten kann, wenn sie bikulturelle Mitarbeiterinnen beschäftigt.”

Klaus Bade & Feros Forudastan (APuZ 46-47/2010, S. 43) auf die Frage, wie man Entscheider aus Personalabteilungen der verschiedenen Institutionen davon überzeugen kann, dass sie mehr Mitarbeiter aus Migrantenfamilien einstellen.

BibliothekarInnen in Bilderbüchern

Eine beeindruckende Präsentation hat LIS-Studentin Kelly Allen zusammgestellt. (14. April 2011)

An exploration of librarians in picture books and whether or not the “librarian stereotype” is upheld or challenged by their depictions.

Aufmerksam geworden über:
Abram, Stephen: Librarians in Picture Books, Stephen’s Lighthouse

Ein Imagevideo der Stadtbibliothek Kouvola (Finnland)

[To Read] #4 ’12

Bild: Antje Schröter, Pixelio.de

 
Schmundt, Hilmar: Streit über das Urheberrecht : Viel Meinung, wenig Wissen, Spiegel Online, 19.09.2012 (wird zahlungspflichtig).

Schmundt bringt in diesem Artikel die Diskussion ums Urheberrecht auf einen Punkt, der da mit meinen Worten lautet: …, denn eigentlich wissen Sie nicht, worüber sie reden.
 

Je länger man mit Urheberrechtsforschern spricht, desto stärker drängt sich ein eigenartiges Paradox auf: Die Wissensgesellschaft weiß wenig über sich selbst. Sie sucht nach einem Konsens mit Augenmaß, ist aber blind für die Frage, wie eigentlich Wissen, Innovation, Kultur entsteht und wie sie sich fördern lassen.

Deutlich wird, dass die an dieser deutschen Urheberrechtsdebatte beteiligten eigentlich nicht miteinander reden wollen. Lobbyismus wird betrieben, indem man anderen Lobbyismus vorwirft. Das eigentliche Problem, wie fehlende Fakten und Zahlen, wird gar nicht ernsthaft angegangen. Hier spielt man mit einer Zukunft, die geregelt sein muss, bevor Deutschland in einer digitalen Welt abgehängt wird. Zahlreiche Spiegelartikel und einige externe Links belegen die Argumente von Schmundt.

Hier gesondert nochmal der Hinweis auf die im obigen Artikel erwähnte Studie von Kretschmer, welche bereits vor fünf Jahren erschienen ist.

Kretschmer, Martin; Hardwick, Philip: Authors’ earnings from copyright and non-copyright sources: A survey of 25,000 British and German writers. – CIPPM / ALCS, 2007. – ISBN: 978-1-85899-244-0.

Für die Datenerhebung wurden 2006 ganze 25.000 Fragebögen and die Mitglieder der “Authors’ Licensing & Collecting Society” (ALCS) und an die Mitglieder des Verbands deutscher Schriftsteller und des Verbands der Drehbuchautoren versendet. Ca. 6,8 % der englischen Befragten und 4,5 Prozent der deutschen antworteten. Dies ist eine der ersten Studien zu diesem Thema mit belastbarem Zahlenmaterial.

Die Autoren schreiben:

After this study, copyright policy cannot remain the same. (1. Preface, S. 4)

Ganz offensichtlich fand die Studie keinen Einzug in die Bedenken der Copyright- und Urheberrechtspolitik.

Ein weiterer Hinweis auf wichtige Literatur zum Thema Urheberrecht aus Schmundts SPON-Artikel:
Auf der Intellectual Property and Innovation Summit des Lisabon Councils wurde eine 67-seitige Aufsatzsammlung von zehn international renommierten Forschern vorgestellt.

Hargreaves, Ian (Ed.); Hofheinz, Paul: Intellectual property and innovation : A framework for 21st century growth and jobs, The Lisbon Council for Economic Competitiveness and Social Renewal asbl, 2012.

Das Dokument steht unter einer CC BY-NC-ND 3.0-Lizenz.

  1. Hargreaves, Ian: Foreword : the European dimension, S.4 – 10.
  2. Lynn, Jeff: Copyright for growth, S.11- 16.
  3. Klimpel, Paul: Preserving Europe’s cultural heritage, S. 17 – 21.
  4. Perez, Nico: New creative- and content-delivery services, S. 22 – 26.
  5. Kreutzer, Till: A new model for tomorrow’s challenges, S. 27 – 31.
  6. Manara, Cédric: The French exception, S. 32 – 36.
  7. Edwards, Lilian: Next steps in the UK, S. 37 – 41.
  8. Vivant, Michel: The way forward for France and the world, S. 42 – 47.
  9. Hilty, Reto: Licensing for competition, innovation and creation, S. 48 – 51.
  10. Hugenholtz, Bernt: The Dutch case for flexibility, S. 53 – 55.

Hamilton, Michelle C. et al.: Can librarians trust resources found on Google Scholar? Yes… and no., Impact of Social Sciences, 17.09.2012.

Michelle C. Hamilton, Margaret M. Janz and Alexandra Hauser stellten sich der Frage “Can librarians trust resources found on Google Scholar? Yes… and no.” Der Blogbeitrag bezieht sich dabei auf den Artikel “Scholarish: Google Scholar and its Value to the Sciences” von von Jerry E. Gray, Michelle C. Hamilton, Alexandra Hauser, Margaret M. Janz, Justin P. Peters, and Fiona Taggart in der Sommerausgabe der Issues in Science and Technology Librarianship.

Es ist erstaunlich, dass man wissenschaftlichen Bibliothekaren 8 Jahre nach dem Start von Google Scholar noch folgenden Rat geben muss:

For that reason, Google Scholar should be included in library instruction to familiarize users with its functionality as well as its limitations. Knowing how to get the most out of all resources is important for librarians; Google Scholar shouldn’t be excluded simply because it’s unconventional.

Andrea Tavchar (TEDxHumberCollege): “Teaching the professional digital native”

Andrea Tavchar lehrt als Dozentin am Humber College in Toronto (Kanada) und beschreibt sich selbst als eine lebenslange Lernerin. “Digital natives” wissen, wie Facebook zu benutzen ist, um mit ihren Freunden zu quatschen und wie Partyeinladungen erstellt werden können, aber sie haben nur wenig Ahnung, wie Twitter verwendet werden kann, um sich mit Kunden zu vernetzen. Bei TEDxHumberCollege unterscheidet Andrea Tavchar zwischen Technologien zum persönlichen und sozialen Gebrauch und Lerntechnologien, bei denen die Definiton, was “digital literacy” meint, auf den Arbeitsplatz angewandt werden muss. Laut Tavchar stellt es eine Herausforderung dar “Sociale Media” Kompetenzen Schülern und Studenten beizubringen, welche viele Freunde auf Facebook haben und mehr Apps auf ihren iPhones haben.Das kollaborative Lernen über Soziale Medien zeigt, worum es bei dieser Art von Erwachsenenbildung geht. Andrea Tavchar bringt 15 Jahre Erfahrung in der Geschäftskommunikation in einer größeren Anzahl von Fernsehsender mit. Tavchar verfügt zudem über einen Mastertitel in Erwachsenenbildung und erhielt 2010 einen Fakultätspreis.

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