Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 3)

Der zweite Tag begann unter anderem mit der Session “Was Ihr Wollt” – Nutzerforschung in Bibliotheken, die von Ulla Wimmer (HU Berlin) moderiert wurde. Dabei möchte ich eigentlich vor allem auf den Vortrag von der Ethnologin und Bibliothekarin Corinna Haas eingehen, die in einer Einführung Ethnographische Methoden in der Bibliotheksforschung vorstellte. Besonders bemerkenswert war, dass bereits Pierre Bourdieu als einer der ersten weltweit 1965 “The Users of Lille University Library” verfasste, was viele Jahre in der anglo-amerikanischen Welt und darüber hinaus wohl kaum jemand zur Kenntnis nahm. Er untersuchte die Bibliotheksbenutzung als Perfomance im Raum und griff als Vorreiter auch Fragestellungen um das Thema “Informationskompetenz” auf. Weitere Infos zum Originaltext hier:

Les utilisateurs de la bibliothèque universitaire de Lille, in Rapport pédagogique et communication, Bourdieu, Passeron, Saint-Martin (eds.) Mouton, Cahiers du Centre de sociologie européenne, 2, 1965, p.9-36; aussi, Les temps modernes, 232, septembre 1965, p.109-220

Doch nach einer kurzen Recherche, stelle ich schon fest, dass es noch mindestens ein weiteres ethnografisches Projekt an einer Universitätsbibliothek in Frankreich gibt, das Anthrolib nicht verzeichnet. 2008 wurde an der “Bibliothèque universitaire centrale de l’Université Toulouse Le Mirail” eine “enquête ethnographique” durchgeführt. Die Publikation hierzu ist “Du lecteur à l’usager”: Ethnographie d’une bibliothèque universitaire aus dem Jahr 2010, welche von der Soziologin Mariangella Roselli und Marc Perrenoud verfasst wurden. Ein 33-seitiger Fachartikel “Formes de réception et d’appropriation des ressources numériques en milieu étudiant” von Roselli zur ethnografischen Untersuchung in Toulouse findet sich unter folgendem Link. Eine lesenswerte Rezension zu diesem Buch findet sich auf der Internetseite von “La Vie des Idées”, wo auch erwähnt, welche Nutzertypen Roselli und Pernoud die B.U. in Toulouse frequentieren. Dabei wird auch auf die Feminisierung des Bibliothekspersonals eingegangen, was einer kritischen Betrachtung unterzogen wurde.

Weitere Erkenntnisse aus dem Vortrag waren, dass es bislang erst insgesamt etwa 60 Projekte ethnografischer Forschung in bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Einrichtungen gab, wovon sehr viele in den USA an der Universität von Rochester durchgeführt wurden, wie auf der Webseite von Anthrolib der eben genannten Einrichtung zu sehen ist.  Dabei waren das sehr unterschiedliche Herangehensweisen von Untersuchungen zur “Information infrastructure in rural libraries in Romania” bis hin zu “How children are using computers”. Hierbei fielen für mich neue Fachausdrücke wie “Participatory Design” oder Space Design, die im bibliothekarischen Bereich bei der Anwendung ethnografischer Methoden einen Schwerpunkt bilden. Werden ethnografische Methoden außer am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaften an der HU Berlin auch an Hochschulen gelehrt? Aufgrund der Tatsache, dass die Vortragsfolien nun schon online sind, will ich nur noch auf die letzte Folie eingehen. Dabei warf Haas einige Fragen auf, die für die weitere Bibliotheksarbeit und -forschung zukünftig eine Beantwortung verlangen: “Brauchen wir mehr Bibliothekare, die ethnographische Methoden in ihrer Einrichtung anwenden oder mehr Ethnografen ( wie Corinna Haas oder Frank Seeliger)? Wer ist überhaupt in der Lage solche Studien durchzuführen? Wie ist bislang hierzu die Interessenlage oder die Finanzierung?”

Sie plädierte dafür ethnografischen Methoden auch in Schulbibliotheken und öffentlichen Bibliotheken auszuprobieren, was bislang noch zu wenige weltweit “wagten”. Warum eigentlich?

Der anschließende Vortrag “Von der Ethnography zum Participatory Design: Qualitative Nutzerstudien als integraler Bestandteil in der (Weiter-)entwicklung bibliothekarischer Services von Kerstin Schoof & Frank Seeliger ist leider noch nicht online. Schorf benannte des Dialog und die teilnehmende Beobachtung als zentrale Elemente, um Rückschlüsse auf neue und geforderte Dienstleistungen der eigenen Einrichtung zu ziehen. Participatory Design wurden in dern 1970er und 1980er Jahren in Skandinavien entwickelt und sieht vor, User/Nutzer systematisch in Planungs- und Gestaltungsprozesse mit einzubeziehen. So wurde bei der Planung des Urban Media Space in Aarhus (Dänemark) die Bürger und Mitbürger (Nutzer- und Nicht-Nutzer von Bibliothek) integrativ mit eingebunden. Dies geschah z.B. mittels Medthoden wie dem World Café und Village Square, aber auch Befragungen. Diese partzipatorische und demokratische Element wäre sicherlich auch für den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek unbedingt von Nöten, da viele die Entscheidung für die Errichtung in Tempelhof als autoritativ bezeichnen und deshalb einen Bau mehr um Zentrum der Hauptstadt fordern.

All research is problematic, because it’s historical. It’s like looking out the back of a car.” Terry Leahy

Beim letzten Vortrag dieser Session, den ich sah, ging es um die Neubauplanungen der UB Marburg insbesondere durchgeführte Benutzerumfragen, deren Ergebnisse exakt die einer geisteswissenschaftlich geprägten Universiät widerspiegeln. Begonnen wurde mit dem oben genannten Zitat eines früheren Tesco-Mangers, wenn ich mich richtig erinnere. Der Direktor Hubertus Neuhausen berichtete von 3 Benutzerumfragen, die er im Laufe mehrere Jahre von Mitarbeitern am IBI der HU Berlin durchführen ließ, deren Service er ausdrücklich lobte und weiterempfahl.  Anschließend bewertete deren Ergebnisse, die durchaus Unterschiede aufwiesen, wobei er Interpretationen und Deutungsmöglichkeiten benannte. Für die Nachmittagssessions, welche ich besuchte, werde ich einen weiteren vierten Blogeintrag verfassen.

BGH weist Verfahren zu § 52a UrhG zurück ans OLG München

Mein gestrige Beitrag “Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG” hatte den Sachstand bezüglich des umstrittenen § 52 a UrhG aufgegriffen, der gestern noch vorm BGH verhandelt wurde. Überraschenderweise hat das Gericht das Verfahren (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – I ZR 84/11) zurück ans OLG München verwiesen, welches am 24.11.2011 ein Urteil zur Vergütungshöhe gesprochen hatte (OLG München, 24.03.2011 – 6 WG 12/09).

In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden “Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen” getroffen haben; danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Als nicht sachgerecht erscheint den Richtern des BGHs, dass anders als in den mit den anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtvertrag, die Vergütung nach dem Werk(teil) und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengröße und nicht nach Zahl der Veranstaltungsteilnehmer berechnet wird und die Höhe zunehmend vermindernd und nicht linear bemessen wird.

Was die Höhe der Vergütung angeht, sei nicht zu beanstanden, dass das OLG München als Orientierungen für die Höhe der Kosten die Kopiervergütung herangezogen habe, die nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrag vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage. Die VG Wort hatte sich 0,125 € (12,5 ct) pro Seite erhofft.

In der Verhandlung geht es jetzt um die weitere Vertragsausgestaltung, in der das OLG gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG einen Gesamtvertrag nach “billigem Ermessen” festzusetzen hat oder besser gesagt, den Gesamtvertrag nachbessern muss.

Quellen:
Bundesgerichtshof zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen, Nr. 50/2013, Presseerklärung des BGH
BGH verweist 52a-Verfahren zurück nach München : Gesamtvertrag muss neu austariert werden, Boersenblatt.net

Ein interaktives Crowfunding-Projekt zu Videobüchern

Vidya Books ist eine interaktive Bucherfahrung, welche über ein iPad/iPhone app läuft.Es handelt sich um einen Roman. Das besondere ist, dass es sich gleichzeitig um ein Buch und ein Spiel handelt. Bei Vidya Books kann es sich um Abenteuerromane handeln, traditionellen Romanen oder modernen Action-Games, die etwas Neues und Magisches schaffen. Mit diesen userorientierten und interaktiven Bücher bestimmt der Nutzer den Fortgang der Story. Bei einer klassischen Geschichte hat die Geschichte eine Richtung und ist von Anfang an festgelegt. Hier kommt es auf die Aufmerksamkeit an und die eigene Wahl an, wie sich eine Geschichte weiterentwickelt. Die erste Geschichte von Vidya Book ist ein episches Abenteur im Stil von Indiana Jones, Uncharted und Tomb Raider. Unser Held/Unsere Heldin reist quer über den Globus, um ein Mysterium aufzudecken, das mehrere Jahrhunderte umfasst. Die Geschichte spricht gleichermaßen Junge und Alte an. Der Titel kann frei durch jeden User gewählt werden.