Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 4)

Diesmal habe ich mir auch die vielen Posterpräsentationen angesehen und es gibt zum Beispiel auf der Internetseite von EIGE (European Institute for Gender Equality) nun europaweite Ressourcen zur geschlechtsspezifischen Gewalt, auch gegen Männer, wie Frau Dr. Karin Aleksander  mir gegenüber betonte. Doch ist Spiralcurriculum nicht schon seit Jahren in Nordrhein-Westfalen, Hamdburg und anderswo ein etablierter Standard zur Kooperation mit Schulen und Bibliotheken, um Medien- und Informationskompetenz zu fördern? Auch hierzu gab es ein Poster über Leipziger Kooperationen zwischen Schulen und Stadtbibliotheken und deren Kooperationsweisen in der Vermittlung von Medienkompetenz und Leseförderung. Leider habe ich das Poster zum Thema “Train the Trainer: Motivation, Selbstreflexion und fachliche Kompetenz von Student Advisors bei der Vermittlung von Informationskompetenz” nicht gesehen oder übersehen, was von Michaela Zemanek von der UB Wien stammte. Dabei ging es um folgende Fragen: “Was müssen Studierende, die andere Studierende in Informationskompetenz unterweisen sollen, können? Über welche Kenntnisse und Soft Skills sollen sie verfügen? Was hilft ihnen, ihre eigene Kompetenz richtig einzuschätzen? Wie kann ihre Motivation gesteigert werden? Welche neuen Lehr- und Lernformen sind dafür geeignet?”

Am Nachmittag fand die öffentliche Arbeitssitzung des Arbeitskreises Kritische Bibliothek statt, die ich zum ersten Mal besuchte. Es sprach Peter Jobmann, der den ganzen Vortrag übernahm, den er sich ursprünglich mit Gerhard Zschau teilen wollte. Beide haben ein zusätzliches Fernstudium Demokratiepädagogik an der Freien Universität Berlin bald abgeschlossen und gemeinsam eine Abschlussarbeit zum Thema “Demokratiepädagogik und Bibliotheksentwicklung” verfasst, welche die arg bestandorientierte Sichtweisen und Herangehensweisen in öffentlichen Bibliotheken kritisierte.

Ein weiterer Aspekt war die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff des Kunden, der deutlich machte, dass es hierzu keinen funktionalen Problembezug und keine wissenschaftliche Auseinandersetzung zu dessen Verwendung im bibliothekarischen Berufsfeld gibt. Jobmann machte die Machtasymmetrien deutlich und prangerte den semantischen Mißbrauch hierzu an. Den die Auftragsformen Markttausch, Vertragsbezeichnung und bürokratische Subordination sind Indizien dieser Asymmetrie. Er plädierte für eine berufsstandsweite Rollendiskussion und untersuchte in einem nächsten Schritt den Begriff des Leitbilds und deren Verwendung in Bibliotheken, sowie deren Implikationen. Dabei wurden 6 Typen von Leitbildern unterschieden: implizite, explizierte, propagierte (z.B. Ideen mit Leitbildpotenzial), explizite und oktroyierte Leitbilder.

Der “Code of Ethics” vom BID (BID e.V.) wurde vom Referenten als okrtoyiert eingestuft, da das Leitbild als fremdgesetzt bewertet wurde. Demokratiepädagogisch betrachtet müssten z.B. Leitbilder 3 Dimensionen erfüllen, um wirklich als impliziert und expliziert bezeichnet werden zu können: 1. Die Erscheinungsform: mental und manifest, 2. Handlungswirksamkeit = zukunftsbezüglich, verinnerlicht, denk- und handlungsanleitend und 3. von den Vertretern selbst getragen. Bin ich automatisch Mitglied bei BID e.V., wenn ich Mitglied im Berufsverband BiB bin? Wie auch immer, wie lässt sich ein von (allen) Mitgliedern aller Bibliotheks- und Informationsverbände getragener “Code of Ethics” denn durchsetzen? Durch Liquid Democracy? Beispiele aus anderen Ländern bzw. anderen Bibliothekwesen im internationalen Vergleich, wo Entscheidungen und Willsensbildungsprozesse auf bibliothekarischer Ebene demokratiepädagogisch durchgesetzt wurden und werden, wären sehr interessant und wichtig gewesen, um dnoch deutlicher zu machen, wie wichtig die Demokratiesierung von Bibliotheken, Berufsverbänden und dem Berufsstand im Allgemeinen wäre.

In einem vorletzten Kapitel seines Vortrags ging Jobmann auf Musik in öffentlichen Bibliotheken im Speziellen ein. Mir war zwar bekannt, dass öffentliche Bibliotheken Musik des Labels Aggro Berlin anschaffen, das frauenfeindliche und sexistische Texte enthält, aber neonazistische Musik war mir neu. Die Methode Standing Order wurde hier  teilweise kritisiert. Auch die zurecht in der Kritik stehende Musikgruppe Frei.Wild (Rechtsrock) und die Anschaffung von Musik nach dem Motto, weil es der “Kunde so will”, wurde hierbei angeprangert. Jobmann plädiert für den Aufbau von Medienkompetenz bei Bibliothekaren und Bibliothekarinnen, was laut ihm eine Leerstelle in der bibliothekarischen Aus- und Weiterbildung darstellt. Meines Erachtens ist unser Rollenverständnis durchaus in Gefahr, wenn wir Medien gleich welcher Art anschaffen, aber dem “Kunden” nicht medienkompetent genug machen und jeden Wunsch erfüllen. Der Referent sprach sich auch für Veranstaltungen in öffentlichen Bibliotheken aus, in denen über Musikalien wie Labels wie Aggro Berlin und anderen Medien über Gefahren und deren Inhalt kritisch aufgeklärt wird. Sein Credo war das einer dialogischen Bestands- und Bibliotheksentwicklung, als nur ungefragt und unreflektiert gewünschten Content für den “Kunden” zur Verfügung zu stellen. Das Publikum gab ihm größtenteils Recht. Besonders gefiel mir das Statement einer Bibliothekarin, die wie ein Gedicht das Rollenverständnis von vielen BibliothekarInenn satirisch deutlich machte:

“Ein Leser liest, ein Nutzer nutzt, ein Bibliothekar betreut eine Bibliothek. Ist diese krank?”

Prof. Dr. Rösch kritisierte die Novolatrie im Bibliothekswesen, die Alles Neue sofort für gut befindet und ständig Neues als gut und Altes als per se schlecht einordnet. Dabei machte er deutlich, dass nach seiner Meinung die Bestandorientiertung in deutschen Bibliotheken immer noch von einem obrigkeitsstaalichen Handeln geprägt ist. Statt nur Ausleihen und die Mediennzutung zu messen und zu beurteilen, galt sein Plädoyer den Bildungsprozessen, die durch Bibliotheken angeregt werden und im Lernort Bibliothek mit verschiedenen Lehrarrangement stattfinden. Wie können Unterhaltsträger diesen Mehrwert erkennen? Er lobte ausdrücklich den Vortrag, sprach sich gegen die “marktkonforme” Bibliothek aus und appellierte an die Bibliothekswelt mehr Transparenz bei Entscheidungsprozessen zu schaffen und mehr Diskurse zu organisieren. Shaked Spier verlangte vom Berufsstand mehr in die Offensive zu gehen, als in Deckung und seine Rolle und sein Verständnis des Berufs besser nach außen zu kommunizieren und deutlicher zu machen, was unsere Aufgaben und unser Wert ist.

Ein letzter Votrag des Tages, welchen ich noch besuchte, handelte vom E-Day an der Staatsbibliothek zu Berlin, der phonetisch betrachtet eine Ähnlichkeit mit dem D-Day von 1944 hat. Dabei handelt es ich bei Ersterem um einen Thementag zu elektronischen Ressourcen. So wurde ein erster E-Day 2011 von 800 Menschen besucht.

Zu guter letzt ein Schlussplädoyer, das wohl von Peter Jobmann oder Gerhard Zschau stammt. Beide könnten zusammen als die Willy Brandts des deutschen Bibliothekswesens bezeichnet werden, da sie legitimerweise “Mehr Demokratie wagen” fordern, was wohl das Credo von Brandt war. Heute scheint dies dringender und nötiger denn je. Im Europäischen Jahr der Bürger und Bürgerinnen (2013), in dem Vereine wie “Mehr Demokratie e.V.” großen Zulauf  und Zuspruch finden und Volksentscheide und -begehren mehr und mehr von Menschen in Deutschland eingefordert werden, greifen die beiden ein Thema auf, dass auch im Unternehmenskontext zunehmend Machtstrukturen verändert werden. Doch Demokratie macht Arbeit und Innovation entsteht wohl leichter durch demokratische als durch autokratische Strukturen, oder?

Ich will weg vom Verwaltungsbibliothekswesen. Ja – dieser Teil wird den Weg gehen, den Gunter Dueck beschreibt: unterbezahlt und in Masseneinrichtung organisiert. Der einzige Weg in die Zukunft führt Bibliotheken über demokratische Wege. Bisher sind wir grenzwertig “unterprofessionell”. Wir haben fast keine Ahnung von Medienpädagogik, obwohl wir täglich Medien hin und her reichen und wir haben keine Ahnung ob unsere Leseförderung funktioniert, obwohl wir uns damit legitimieren. Wir wissen auch nicht, wie wir eigentlich die Verteidigung gegen unmenschliche (fängt bei Alltagsrassismus an) Inhalte organisieren, so wir denn überhaupt wollen (wo wir ja so neutral sind).

[Zitat] Unkommentiert – 2012

Allowing the global public to view what America’s best universities, libraries, and museums have to offer from the comfort of their browsers must be at the heart of any “public diplomacy 2.0” efforts.[…] Similarly, American libraries and museums should be encouraged to open up their virtual doors to foreign audiences. Although not every Indonesian or Egyptian can visit New York’s Metropolitan Museum of Art or Harvard’s library, they would surely appreciate more opportunities to explore their vast collections from their laptops and cell phones. A stronger nudge from the government, especially if it comes with financial incentives, could help boost the nascent digital outreach strategies that many of these institutions have already developed.” Evgeny Morozov

Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 3)

Der zweite Tag begann unter anderem mit der Session “Was Ihr Wollt” – Nutzerforschung in Bibliotheken, die von Ulla Wimmer (HU Berlin) moderiert wurde. Dabei möchte ich eigentlich vor allem auf den Vortrag von der Ethnologin und Bibliothekarin Corinna Haas eingehen, die in einer Einführung Ethnographische Methoden in der Bibliotheksforschung vorstellte. Besonders bemerkenswert war, dass bereits Pierre Bourdieu als einer der ersten weltweit 1965 “The Users of Lille University Library” verfasste, was viele Jahre in der anglo-amerikanischen Welt und darüber hinaus wohl kaum jemand zur Kenntnis nahm. Er untersuchte die Bibliotheksbenutzung als Perfomance im Raum und griff als Vorreiter auch Fragestellungen um das Thema “Informationskompetenz” auf. Weitere Infos zum Originaltext hier:

Les utilisateurs de la bibliothèque universitaire de Lille, in Rapport pédagogique et communication, Bourdieu, Passeron, Saint-Martin (eds.) Mouton, Cahiers du Centre de sociologie européenne, 2, 1965, p.9-36; aussi, Les temps modernes, 232, septembre 1965, p.109-220

Doch nach einer kurzen Recherche, stelle ich schon fest, dass es noch mindestens ein weiteres ethnografisches Projekt an einer Universitätsbibliothek in Frankreich gibt, das Anthrolib nicht verzeichnet. 2008 wurde an der “Bibliothèque universitaire centrale de l’Université Toulouse Le Mirail” eine “enquête ethnographique” durchgeführt. Die Publikation hierzu ist “Du lecteur à l’usager”: Ethnographie d’une bibliothèque universitaire aus dem Jahr 2010, welche von der Soziologin Mariangella Roselli und Marc Perrenoud verfasst wurden. Ein 33-seitiger Fachartikel “Formes de réception et d’appropriation des ressources numériques en milieu étudiant” von Roselli zur ethnografischen Untersuchung in Toulouse findet sich unter folgendem Link. Eine lesenswerte Rezension zu diesem Buch findet sich auf der Internetseite von “La Vie des Idées”, wo auch erwähnt, welche Nutzertypen Roselli und Pernoud die B.U. in Toulouse frequentieren. Dabei wird auch auf die Feminisierung des Bibliothekspersonals eingegangen, was einer kritischen Betrachtung unterzogen wurde.

Weitere Erkenntnisse aus dem Vortrag waren, dass es bislang erst insgesamt etwa 60 Projekte ethnografischer Forschung in bibliotheks- und informationswissenschaftlichen Einrichtungen gab, wovon sehr viele in den USA an der Universität von Rochester durchgeführt wurden, wie auf der Webseite von Anthrolib der eben genannten Einrichtung zu sehen ist.  Dabei waren das sehr unterschiedliche Herangehensweisen von Untersuchungen zur “Information infrastructure in rural libraries in Romania” bis hin zu “How children are using computers”. Hierbei fielen für mich neue Fachausdrücke wie “Participatory Design” oder Space Design, die im bibliothekarischen Bereich bei der Anwendung ethnografischer Methoden einen Schwerpunkt bilden. Werden ethnografische Methoden außer am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaften an der HU Berlin auch an Hochschulen gelehrt? Aufgrund der Tatsache, dass die Vortragsfolien nun schon online sind, will ich nur noch auf die letzte Folie eingehen. Dabei warf Haas einige Fragen auf, die für die weitere Bibliotheksarbeit und -forschung zukünftig eine Beantwortung verlangen: “Brauchen wir mehr Bibliothekare, die ethnographische Methoden in ihrer Einrichtung anwenden oder mehr Ethnografen ( wie Corinna Haas oder Frank Seeliger)? Wer ist überhaupt in der Lage solche Studien durchzuführen? Wie ist bislang hierzu die Interessenlage oder die Finanzierung?”

Sie plädierte dafür ethnografischen Methoden auch in Schulbibliotheken und öffentlichen Bibliotheken auszuprobieren, was bislang noch zu wenige weltweit “wagten”. Warum eigentlich?

Der anschließende Vortrag “Von der Ethnography zum Participatory Design: Qualitative Nutzerstudien als integraler Bestandteil in der (Weiter-)entwicklung bibliothekarischer Services von Kerstin Schoof & Frank Seeliger ist leider noch nicht online. Schorf benannte des Dialog und die teilnehmende Beobachtung als zentrale Elemente, um Rückschlüsse auf neue und geforderte Dienstleistungen der eigenen Einrichtung zu ziehen. Participatory Design wurden in dern 1970er und 1980er Jahren in Skandinavien entwickelt und sieht vor, User/Nutzer systematisch in Planungs- und Gestaltungsprozesse mit einzubeziehen. So wurde bei der Planung des Urban Media Space in Aarhus (Dänemark) die Bürger und Mitbürger (Nutzer- und Nicht-Nutzer von Bibliothek) integrativ mit eingebunden. Dies geschah z.B. mittels Medthoden wie dem World Café und Village Square, aber auch Befragungen. Diese partzipatorische und demokratische Element wäre sicherlich auch für den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek unbedingt von Nöten, da viele die Entscheidung für die Errichtung in Tempelhof als autoritativ bezeichnen und deshalb einen Bau mehr um Zentrum der Hauptstadt fordern.

All research is problematic, because it’s historical. It’s like looking out the back of a car.” Terry Leahy

Beim letzten Vortrag dieser Session, den ich sah, ging es um die Neubauplanungen der UB Marburg insbesondere durchgeführte Benutzerumfragen, deren Ergebnisse exakt die einer geisteswissenschaftlich geprägten Universiät widerspiegeln. Begonnen wurde mit dem oben genannten Zitat eines früheren Tesco-Mangers, wenn ich mich richtig erinnere. Der Direktor Hubertus Neuhausen berichtete von 3 Benutzerumfragen, die er im Laufe mehrere Jahre von Mitarbeitern am IBI der HU Berlin durchführen ließ, deren Service er ausdrücklich lobte und weiterempfahl.  Anschließend bewertete deren Ergebnisse, die durchaus Unterschiede aufwiesen, wobei er Interpretationen und Deutungsmöglichkeiten benannte. Für die Nachmittagssessions, welche ich besuchte, werde ich einen weiteren vierten Blogeintrag verfassen.

BGH weist Verfahren zu § 52a UrhG zurück ans OLG München

Mein gestrige Beitrag “Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG” hatte den Sachstand bezüglich des umstrittenen § 52 a UrhG aufgegriffen, der gestern noch vorm BGH verhandelt wurde. Überraschenderweise hat das Gericht das Verfahren (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – I ZR 84/11) zurück ans OLG München verwiesen, welches am 24.11.2011 ein Urteil zur Vergütungshöhe gesprochen hatte (OLG München, 24.03.2011 – 6 WG 12/09).

In der Pressemitteilung des BGH heißt es dazu:

Es sei zwar nicht zu beanstanden, dass der Gesamtvertrag einen Vorrang angemessener Angebote der Rechteinhaber und eine Erfassung und Abrechnung einzelner Nutzungen vorsehe. Das Oberlandesgericht habe jedoch nicht überzeugend begründet, weshalb es bei der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs teilweise von den Regelungen abgewichen sei, die die Parteien im gleichfalls Sprachwerke betreffenden “Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen” getroffen haben; danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Als nicht sachgerecht erscheint den Richtern des BGHs, dass anders als in den mit den anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtvertrag, die Vergütung nach dem Werk(teil) und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengröße und nicht nach Zahl der Veranstaltungsteilnehmer berechnet wird und die Höhe zunehmend vermindernd und nicht linear bemessen wird.

Was die Höhe der Vergütung angeht, sei nicht zu beanstanden, dass das OLG München als Orientierungen für die Höhe der Kosten die Kopiervergütung herangezogen habe, die nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrag vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage. Die VG Wort hatte sich 0,125 € (12,5 ct) pro Seite erhofft.

In der Verhandlung geht es jetzt um die weitere Vertragsausgestaltung, in der das OLG gemäß § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG einen Gesamtvertrag nach “billigem Ermessen” festzusetzen hat oder besser gesagt, den Gesamtvertrag nachbessern muss.

Quellen:
Bundesgerichtshof zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen, Nr. 50/2013, Presseerklärung des BGH
BGH verweist 52a-Verfahren zurück nach München : Gesamtvertrag muss neu austariert werden, Boersenblatt.net

Ein interaktives Crowfunding-Projekt zu Videobüchern

Vidya Books ist eine interaktive Bucherfahrung, welche über ein iPad/iPhone app läuft.Es handelt sich um einen Roman. Das besondere ist, dass es sich gleichzeitig um ein Buch und ein Spiel handelt. Bei Vidya Books kann es sich um Abenteuerromane handeln, traditionellen Romanen oder modernen Action-Games, die etwas Neues und Magisches schaffen. Mit diesen userorientierten und interaktiven Bücher bestimmt der Nutzer den Fortgang der Story. Bei einer klassischen Geschichte hat die Geschichte eine Richtung und ist von Anfang an festgelegt. Hier kommt es auf die Aufmerksamkeit an und die eigene Wahl an, wie sich eine Geschichte weiterentwickelt. Die erste Geschichte von Vidya Book ist ein episches Abenteur im Stil von Indiana Jones, Uncharted und Tomb Raider. Unser Held/Unsere Heldin reist quer über den Globus, um ein Mysterium aufzudecken, das mehrere Jahrhunderte umfasst. Die Geschichte spricht gleichermaßen Junge und Alte an. Der Titel kann frei durch jeden User gewählt werden.

Der BGH verhandelt den Intranet-Paragrafen 52 a UrhG

Die einen nennen ihn Intranet-Paragraf, die anderen halten ihn für den wichtigsten Paragrafen für E-Learning-Angebote. Derzeit sind zwei Verfahren zur Auslegung dieses Paragrafen bei den Gerichten anhängig.

Gestern fand eine mündliche Verhandlung zum § 52a UrhG am BGH statt, bei der es um die Höhe der Vergütung ging, welche die Hochschulen an die Verlage für die Nutzung von Werkteilen entrichten sollen.

Der § 52a UrhG erlaubt es Hochschulen, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften digital zu verwenden und sie im Rahmen des E-Learning bzw. für elektronische Semesterapparate öffentlich zugänglich zu machen. Voraussetzung ist, dass die so angebotenen Materialien nur einem kleinen (abgegrenzten) Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Wie bei allen gesetzlichen Schranken des Urheberrechts wird im Gegenzug eine “angemessene Vergütung” fällig

Vor dem BGH klagt die VG Wort als Intressenvertretung der Rechteinhaber gegen die Bundesländer, die Träger der Hochschuleinrichtungen sind. Ein Gesamtvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und den Bundesländern scheiterte bisher an der gewünschten Höhe der Vergütung. Hier scheiden sich die Geister. Die VG Wort fordert eine individuelle Abrechnung und hat in ihren Tarifen 0,125 Euro pro Seite und Teilnehmer veranschlagt. Dies wird von den Bundesländern als zu hoch erachtet, da neben dem technischen Aufwand, eine Individualabrechnung möglich zu machen, auch die so entstehenden Kosten für die Länder nicht einschätzbar1 sind.

Mit der Vergütung, so die Forderung der VG Wort, sollte zugleich ein Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzungen verbunden sein.

In einer Vorsinstanz wurde durch das OLG München bereits ein Gesamtvertrag festgesetzt. Dieser sieht eine Einzelvergütung ab 01.08.2008 vor. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 7 bis 13 Euro pro Kurs und Werk, je nach Größe der Teilnehmer2. Festgelegt wurde außerdem, dass “kleine Teile eines Werken” max. 10% höchstens jedoch 100 Seiten eines Werkes betragen dürfen. Gegen dieses Urteil gingen die Kultusminister der Länder in Revision vor dem BGH. Eine Vergütung, wie sie der § 52a UrhG fordert, wurde auf Grund der strittigen Höhe noch nicht an die VG Wort gezahlt.

Anders sieht das u.a. für die VG BildKunst und die GEMA aus. Hier gibt es bereits einen gültigen Rahmenvertrag (2007, aktuelle Fassung 2010). Im Urteil des OLG München heißt es auf S. 36 zum geforderten Tarif der VG Wort:

Bei einer vergleichbaren Nutzungshandlung [vergleichbar zu den Vereinbarungen mit der GEMA und VG Bildkunst, Anm. d. Verf.] kann der Unterschied sich auf das 240-fache belaufen.

Dieser sehr umstrittene Paragraf trat September 2003 nur befristet in Kraft und wurde seit 2006 alle zwei Jahre – häufig erst in letzter Sekunde – verlängert. Letztmalig wurde der Paragraf Dezember 2012 bis Ende 2014 verlängert. Bis dahin soll eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Der Börsenverein forderte wiederholt3, die Vorschrift gänzlich zu streichen. Bibliotheken und Hochschulen befürchten jedoch bei Streichung des Paragrafen ein Ende des E-Learning4.

Laut Börsenblatt.net ist mit einer Entscheidung des BGH erst in einigen Monaten zu rechnen. Warten wir ab und harren wir der Dinge, die da noch kommen werden, oder besser des Wahnsinns (zumind. bezüglich des Urhberrechts), der da noch auf uns wartet. Ob es je zu einer Wissenschaftsschranke oder einer passenden “Fair use”-Regelung kommt?

Quelle:
Bundesgerichtshof verhandelt zu Paragraf 52 a, Boersenblatt.net
Braun, Ilja: Die Zukunft der elektronischen Semesterapparate, Digitale Linke, 07.11.2012
Nina Breher im Interview mit Thomas Hartmann: Verlängerung des E-Learning-Paragraphen, UnAufgefordert, 14.12.2013
Weiterführende Informationen:
Linksammlung zum § 52a UrhG, IUWIS

  1. Thomas Hartmann sprach von einer Verdopplung der nach § 52a UrhG genutzten Inhalte innerhalb von drei Jahren. Eine Verlangsamung dieser Entwicklung ist auf Grund von Personaleinsparungen, neuer Lern- und Lehrmodelle sowie steigender Studienzahlen nicht zu erwarten. []
  2. Siehe dazu: Urteil vom 24.03.2011, 6 WG 12/09, §4, S. 5. []
  3. Dies geschieht immer wieder mit rethorischem Säbelrasseln, z.B.: Presse-Information : Börsenverein fordert: § 52a Urheberrechtsgesetz muss abgeschafft werden, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, 12.04.2012,
    Skipis, Alexander: Urheberrecht: § 52a – “Eiskalte Enteignung der Wissenschaftsverlage”, Börsenblatt.net, 22.11.2012
    []
  4. vgl. Contzen, Mona: Offline an der Uni : Ende des Jahres schlägt das letzte Stündlein des § 52a des Urheberrechtsgesetzes., Unicum, 02.10.2012
    []

Neue Lesesäle der Staatsbibliothek Unter den Linden heute eröffnet

Hell, lichtdurchflutet, modern. Der neue Lesesaal der Staatsbibliothek Unter den Linden ist das genaue Gegenteil des Klischees einer verstaubten, dunklen Bücherhalle – mit hellem Holz, leuchtend orangenen Böden und Stühlen und vor allem einem: Raum.” Veronique Leheis

Foto: Staatsbibliothek zu Berlin - PK / Jörg F. Müller

Der erleuchtete Lesesaal am Abend, im Vordergrund das Dach des Rara-Lesesaals

Ein “Hochaltar des Lesens“, Bücherpalast, „Kathedrale des Wissens“ (Hermann Parzinger), “Palast der Worte“, Berlins “Superhirn” –  selten gab es soviele Liebkosungen und Superlative für zwei neue Lesesäle in Deutschland. Heute wurde der neue Lesesaal der Staatsbibliothek Berlin im Ostteil der Stadt “Unter den Linden” eröffnet und bejubelt. Ein lichtdurchfluteter Kubus, mitten im alten Gemäuer des wilhelminischen Riesenbaus von 1914. Entworfen vom Architekten HG Merz, der die Ausschreibung hierzu vor 13 Jahren gewann. Nun hat es 69 Jahre gedauert, bis der im 2. Weltkrieg zerstörte Lesesaal wieder neu aufgebaut wurde. Der Präsident der  Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger und Wolfgang Thierse eröffneten nach zehn Jahren Bauzeit den vom Architekten HG Merz entworfenen neuen Lesesaal. Wäre damit nun künftig das Platzproblem im Jakob- und Wilhelm-Grimm-Zentrum gelöst? 🙂

Heute abend lief auf dem Lokalfernsehsender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine 45-minütige Dokumentation “Berlins Superhirn” über die Staatsbibliothek mit dem Schwerpunkt auf der Geschichte des Gebäudes Unter den Linden. Die Doku ist unter folgendem Link auf der RBB-Seite verfügbar.

Ab dem 21. März können auch Besucher den Lesesaal nach 10-jähriger Bauzeit betreten. Im Lesesaal befinden sich 130.000 Bücher, was etwa einem Anteil von einem Prozent der größten Universalbibliothek Deutschland entspricht. Er bietet 250 Arbeitsplätze und 19 Carrels.Darüber hinaus gibt es noch einen kleinen Rara-Lesesaal, neue Tresormagazine und ein neues Freihandmagazin. Lesen wird hier als Event inszeniert, wie die Berliner Morgenpost am 17.03. schrieb, denn es gibt eine Lounge mit weichen Sofas und  einen Kaffeeautomaten in nächster Nähe. Nach Fertigstellung der Renovierung des Altbaus im Jahr 2016 werden hierfür insgesamt 500 Millionen Euro hierfür ausgeben werden, die vom Bund übernommen werden. Der zweite Bauabschnitt umfasst weitere neue Lesesäle für die Sondersammlungen mit 230 Arbeitsplätzen, viele Rechercheplätze und ein Bibliotheksmuseum eingerichtet. Die “FSK”-Regelung ab 16 Jahren leuchtet mir nicht ein. Es gibt doch tatsächlich auch (“normale”) Schüler, Hochbegabte und wissenschaftliche Interessierte Menschen, die jünger als 16 Jahre alt sind und Interesse hätten diese Bibliothek zu nutzen.

Nun wird hoffentlich Wim Wenders doch noch “Der Himmel über Berlin” Teil 2 drehen können. 🙂

Meine persönliche Rückschau auf den BID-Kongress 2013 (Teil 2)

Eine weitere Session vom Montag, den 11.03., die ich teilweise besuchte, lautete “Migranten-Communities” besser kennenlernen. Im ersten Vortrag mache Martina Dannert von der Stadtbibliothek den Anwesenden Mut auf potentielle Migranten-Zielgruppen zuzugehen und dort präsent zu sein, wo sich diese aufhalten.

Susanne Schneehorst erzählte im anschließenden Vortrag von ihren Erfahrungen, wie Kontakte, Beziehungen und Freundschaften mit den entsprechenden Menschen entstehen können. Sie lieferte ein exzellentes Beispiel, wie sich über Jahre hinweg durch eine gute Beziehungs- und Kontaktarbeit ein Medienbestand und Veranstaltungen aufbauen lassen. Dabei erwähnte sie unter anderem die rumänische Community, die dem christlich-orthoxen Glauben angehört, die in Nürnberg so zahlreich vertreten ist, dass diese sogar über einen eigenen Bischof aus Rumänien verfügen. Auch die verschiendenen kulturellen Feste wie z.B. die griechischen Nationalfeiertage, den 25.03. und den 28.10. hob Schneehorst stellvertretend hervor, die ein prima Anlass sind, um als Bibliothekar_in sich zu präsentieren, für die eigene Einrichtung und deren Medien- und Veranstaltungsangebote zu werben. Ein Fest, das mir und auch Susanne Schneehorst noch gänzlich neu war, ist Masleniza (Butterwoche), das Russische Frühlingsfest, das in der Fastnachtswoche begangen wird. All diese Tipps und Vorschläge erfordern natürlich, dass sich der (die) einzelne Bibliothekar (Bibliothekarin) außerhalb seiner (ihrer) Arbeitszeit an Wochenenden und Abenden an Treffen von Kulturvereinen, dem Migrationsrat (Integrationsbeirat je nach Kommune trägt dieser eine andere Bezeichnung, in München heißt dieser immer noch Ausländerbeirat) und Stadtteilfesten einen Namen macht und seine bibliothekarische Einrichtung bekannter macht.

Der anschließende Vortrag “An Oppurtunity for Internationalization in Turkish Libraries with Retired Immigrants and International Students” von Frau Esin Sultan Oguz war sehr allgemein gehalten. Woran ich mich besonders erinnere ist, dass die Zahl der englischen Rentner, die ihren Lebensabend in der Türkei verbringen, dem der deutschen Rentner um etwa 10.000 übersteigt. Letztendlich erwähnte Oguz zwar, dass eine stattliche Anzahl an religiösen und ethnischen Minderheiten in der Türkei (z.B. Kurden, Tscherkessen, Armenier, Assyrer, Roma oder Aramäer) gibt, aber benannte die in der Klammer aufgeführten Beispiele nicht. Es scheint in der Türkei – ähnlich wie in Frankreich – keine “echte” interkulturelle Bibliotheksarbeit zu geben, wenn man von einigen touristischen Orten absieht:

In der Türkei sind derzeit ganze 18 Sprachen gefährdet, drei davon bereits ganz ausgestorben. Die Zahlen der UNESCO haben jetzt eine nicht-staatliche Gruppe in der Türkei auf den Plan gerufen. Sie beschuldigen die Regierung, die kulturelle Vielfalt des Landes mit ihrer „Nationalstaats“-Politik auszurotten.” Deutsch-Türkische Nachrichten

Dennoch war dieser Vortrag voller Optimismus und Enthusiasmus, so dass das Publikum den Eindruck hatte, in den nächsten Jahren wird es mehr Bibliotheksarbeit vor allem für Rentner aus dem Ausland, Deutsch-Türken und Touristen geben.

Der letzte Vortrag von Dr. Jan-Pieter Barbian “Eine Geschichte mit Zukunft”. Die Türkische Bibliothek in der Stadtbibliothek Duisburg”  ist nahezu identisch mit dem Artikel “Von der Türkischen Bibliothek zur Interkulturellen Bibliothek” in der Märzausgabe der Zeitschrift BuB S. 215-221.

Um nicht zu pessimistisch über die Türkei zu berichten, möchte ich noch in diesem 2. Teil auf den Artikel in der Leipziger Volkszeitung mit dem Titel “E-Books – die Türken gehen voran” von Lisa Berins eingehen. Wer sich nicht gerade in Sessions begab, die auf Englisch waren, hatte nicht unbedingt das Gefühl, dass dieser Kongress so international war, wie ihn die Leipziger Volkszeitung am 14. März betitelte. Doch es gab Bibliothekare und Bibliothekarinnen aus 25 Ländern, die Teilnehmer/-innen waren. Neben dem Direktor des amerikanischen und des italienischen Bibliotheksverbands, war auch die Präsidentin der IFLA, Ingrid Parent anwesend und es hätte die Gelegenheit gegeben sie am BIB-Stand zu besuchen. Darüber hinaus war auch eine Kollegin aus den Niederlanden zu sehen oder eine Kollegin aus Russland, die ich traf. So meinte Michael Dowling (ALA-Präsident), dass sich die US-amerikanischen Kollegen und Kolleginnen etwas vom türkischen Bibliothekswesen abschauen können, denn dort werden ab nächstem Monat E-Books für jeden Bibliotheksnutzer frei zugänglich gemacht.

Es fällt aber leider auf, dass Jahr für Jahr nahezu dieselben BibliothekarInnen zum Thema Interkulturelle Bibliotheksarbeit auf den Bibliothekartagen vertreten sind, Vorträge halten oder in der Mailingliste ÖB-Multikulturell Beiträge versenden. Leider gibt es oftmals in vielen Kommunen keine “Extratöpfe” für die entsprechende Förderung der Mehrsprachigkeit der Einwohner im Einzugsgebiet der Bibliotheken und die Guidelines for “Library Services für multikulturelle Gemeinschaften” kennen sicherlich viele politische Entscheidungsträger und Geldgeber kaum. Im Gegensatz zu Österreich oder Schweiz, wo man sein Abitur in mehreren Sprachen ablegen kann und auch in manchen Bibliotheken ein mehrsprachiger Bestand nichts Besonderes ist, scheint es hierzulande noch häufig an Rechtfertigungsgründen gegenüber den Unterhaltsträgern zu mangeln. Das Bewußtsein Mehrsprachigkeit, Diversität und die Förderung des kulturellen Pluralismus mag ja bei den meisten BibliothekarInnen sicherlich vorhanden sein, aber die Ganzheitlichkeit, die oftmals mit einer interkulturellen Öffnung verbunden ist, die von der gesamten Stadtverwaltung getragen wird, scheint eher nur in Stuttgart, München, Berlin und Frankfurt und wenigen anderen Großstädten (und wenigen Kleinstädten) vorhanden zu sein. Ist es schon eine Innovationspreis wert, wenn jemand eine Bachelorarbeit zum Thema “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” schreibt? Dennoch zeigt sich, dass die Einführung von Gesprächsgruppen für Migranten (SprachGartenInternational-Deutsch sprechen und Menschen treffen“) in der Stadtbibliothek Bremen sicherlich eine gutes Angebot der Bibliothek ist, aber warum der Defizitansatz “SiemüssendochDeutschlernen” als innovativ ausgezeichnet wurde, erschließt sich mir nicht. Ja, ich wundere mich sogar sehr, denn das Hamburger Projekt Dialog in Deutsch gibt es schon länger und “das Neue” in Bremen hat nur einen anderen Namen. Inwiefern werden die EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG in diesen und vielen anderen Bibliotheken umgesetzt? Das “Language Café” in Nottingham bietet den Ureinwohnern (den Alteingeßenen Nicht-Migranten) die Möglichkeit die Sprachen der Herkunftsländer der Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber zu erlernen. In Nottingham gibt es auch Konversationskurse, bei den Flüchtlinge und Migranten Englisch lernen, aber das wurde nie als innovativ dargestellt bzw. niemand würde das ernsthaft als innovativ bezeichnen. Es war eher das “Language Café” oder die Themen des Konversationskurses, die innovativ und beeindruckend waren. Ein echtes “Language Café” wie das an der TU Berlin (Telquel) setzt aber vor allem Neugier der Biodeutschen voraus und macht zusätzlich Arbeit.

Ich habe im November ein Weiterbildungsseminar besucht und unter den Teilnehmern war eine Studentin mit türkischem Namen. Auf die Frage des Kursleiters, ob sie denn türkisch könne, entgegnete diese sehr schüchtern mit nein. Eine mir bekannte aus dem Iran stammende Deutsch-Kurdin kann kein Farsi (und will es gerne lernen), eine in Deutschland geboren Deutsch-Türkin schämt sich mit Türken aus der Türkei türkisch zu sprechen, da sie viele Fehler macht und die sich nicht immer verstehen. Ein Freund schämt sich zwar nicht Rumänisch zu sprechen, weiß aber das er viele Fehler macht und es langsam verlernt, obwohl es seine Muttersprache ist. Bekannte und Freunde von mir haben nie die deutsche Minderheitensprache Sorbisch gelernt, obwohl sie sorbischer Herkunft sind. Es geht viel verloren in Deutschland. Ein Bekannter, den ich letztes Jahr zufällig in der Nacht traf möchte gerne chinesisch lernen. Wollen wir Bibliothekare und Bibliothekarinnen Vielfalt erhalten oder sprachliche Homogenität fördern? Chinesisch und Türkisch erfreuen sich einem regelrechten Boom. Warum nicht voneinander und miteinander lernen anstatt gelehrt und belehrt zu werden von Mitgliedern der sogenannten Mehrheitsgesellschaft?  Mangelnde Deutschkenntnisse sind nicht allein der anderen Muttersprache geschuldet, sondern bei Deutsch-Türken und Deutsch-Deutschen gleichermaßen vorhanden, wenn diese eher einer bildungsfernen Schicht angehören und nicht aufgrund der ethnischen Herkunft zu erlären. Deshalb ist es dann ein soziales Problem. Experten des Berlin-Instituts beschreiben benannten neun Kernelemente für eine erfolgreiche Sprachförderung, darunter ist der systematische Einbezug der Erstsprache. Inwiefern können Bibliothekare und Bibliothekarinnen, deren Muttersprache meist Deutsch ist diese im Rahmen der Lese- und Sprachförderung leisten? Eine Schlagzeile Anfang des Jahres lautete: “Deutsche lernen begeistert Türkisch – die Deutschlandtürken nicht” und in der Tat besuchen derzeit mehr Deutsch-Deutsche Türkischkurse als Menschen türkischer Herkunft zur Festigung und dem besseren Erlernen deren Muttersprache:

Meine Befürchtung ist es, dass sich die Türken in Deutschland zu einer Gesellschaft entwickeln, die kein Türkisch spricht. Mit Bedauern beobachte ich eine Generation, die nicht in der Lage ist, die türkische Sprache wenigstens als Basis für das Erlernen der deutschen oder einer anderen Sprache nehmen kann […] Die zweite Generation ist in der Umgebung von Eltern aufgewachsen, die kein Deutsch konnten und nur Türkisch gesprochen haben. Dadurch ist das Türkisch der zweiten Generation relativ besser. Doch nun sind wir mit einer Generation konfrontiert, deren Eltern entweder nicht ausreichend Türkisch sprechen oder es vorziehen, ihren Kindern zu Hause gar kein Türkisch beizubringen – ein solches soziales Phänomen können wir momentan beobachten.” Kemal Basa

Die Preisträgerin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte in ihrer Schneehorst et al. und sprach davon, dass Integration nicht die „defizit- und differenzorientierte[n] Perspektive“ einehmen soll, aber diese Gesprächsgruppen scheinen eben gerade dies zu tun. Auch von Beidseitigkeit ist in ihrer Arbeit die Rede, was Integration ausmacht, dass ich anderen auch etwas von meiner Kultur und meinem Erfahrungswissen weitergebe und nicht nur Deutsch lerne. Letzlich gibt es ja schon “Dialog in Deutsch” in Hamburg und was soll denn der “innovative” Unterschied zwischen der neuen Deutschlerngruppe in Bremen im Vergleich mit dem Hamburger Beispiel sein? Serdar Somuncu kritisiert(e) ebenso dieses quantiative Erfassung “Integration” messbar machen zu wollen und die Wortwahl des Nationalen Aktionsplans, dessen Duktus und Intention von ihm durchaus kritisch gesehen wird. Die Autorin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte mehrfach in ihrer Arbeit diesen Aktionsplan, der eher etwas von Aktionismus hat und 50 Jahre zu spät kommt.

Dem US-amerikanischen Soziologen Rogers Brubaker zufolge ist seit dem Jahr 2000 in vielen Ländern Europas einschließlich Deutschland ein Return on Assimilation festzustellen. Ob nun Sprachcafé Deutsch oder Dialog in Deutsch (in Hamburg), das mag soziale oder assimilative Bibliotheksarbeit sein, aber strenggenommen ist das nicht die inter-kulturelle Bibliotheksarbeit, wie sie andernorts (z.B. in den USA, Spanien oder anderswo) so genannt wird. Dialog Deutsch erinnert an ein Buch des Goethe-Instituts oder an Dialogpunkte in der arabischen Welt der Robert-Bosch-Stiftung. Das Label “Inter-kulturell scheint hier hier zwar heterogene Migranten aus verschiedenen Herkunftsländern anzusprechen, aber eigentlich hat der Rest des Ureinwohner-Bibliothekspublikums von dieser kulturellen Vielfalt herzlich wenig. Auch in vergangenen Gesprächen mit einem mir bekannten Migrationsforscher hat dieser andere ähnliche Projekte wie das eben genannte nicht als inter-kulturell und innovative Bibliotheksarbeit klassifiziert. Diese Entwicklung macht mich nachdenklich und traurig. Mit der Förderung des Interkulturellen Dialogs hat dies herzlich wenig zu tun.

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