DRM und Öffentliche Bibliotheken

Eckhard Kummrow von der Hessischen Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken sprach auf der Frankfurter Buchmesse dieses Jahr in diesem Interview mit dem Stadtfernsehen Dreieich.

Er erklärt, warum BibliothekarInnen auch in Zeiten des Internets die Buchmesse besuchen und welche Aufgaben die Hessische Fachstelle für ÖBs hat. Interessant fand ich seine Sichtweise auf Digital Rights Management und die damit verbundene Definition von DRM:

DRM ist die Abkürzung für Digital Rights Management, also die Notwendigkeit die digitalen Werke aus der Bibliothek kopierzuschützen und vor unrechtmäßiger Benutzung zu schützen und auch eine Ausleihe zu ermöglichen, d.h. daß es dem Nutzer nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung steht.

Ich weiß, dass Öffentliche Bibliotheken schwer an digitale Medien gelangen, die sie als Download ihren Nutzern anbieten, dennoch bin ich etwas geschockt, wie sehr Bibliotheken mitlaufen, z.B. das einzige Gerät, dass DRM-geschützte Hörbücher abspielt), um überhaupt Angebote machen zu können. Heißt das in Zukunft, dass die Anbieter digitaler Medien zunehmend den Bibliotheken auch die Geräte aufzwingen, mit denen sich ihre Medien nutzen lassen? Wird elektronisches Werk mit Gerätebindung das neue “analoge Werk” in der digitalen Ausleihe?

Hier spricht viel dafür, dass Bibliotheken auf eine stärkere Standardisierung achten müssen bei dem, was sie digital Einkaufen. Wenn es schon nicht ohne DRM geht, dann bitte soll der Nutzer die Werke dennoch mit seinen handelsüblichen Geräten nutzen können. Es ist für Bibliotheken ein Kampf an zwei Ecken: einmal der Kampf um passende digitale Medien und auf der anderen Seite um ihre Unabhängigkeit von Geräten durch entsprechende Einhaltung von Standards beim verwendeten DRM.

5 Kommentare

  • Erschreckend ist, dass Eckhard Kummrow ein DRM-fähiges Gerät als “schönstes Messererlebnis” anführt. Hurra, wir können die Nutzer einschränken und geben ihre Daten und unsere Kontrolle in die Hände einer Firma! :peinlich:

    • Dörte Böhner

      Einen gewissen Pragmatismus benötigen Öffentliche Bibliothken in diesem Sinne schon. Sie haben wenig Lobby. Manchmal habe ich das Gefühl, die Verlage und Anbieter digitaler Anbieter nutzen ihre eigene Angst, Kontrolle über ihre Inhalte zu verlieren, und bürden diese den Bibliotheken auf, die eine vermeintliche Konkurrenz sind, weil dort ja die Bibliotheksnutzer nicht direkt für die Medien zahlen. Heh, und was ist besser, diese zu knebeln und von einem Anbieter abhängig zu machen? So behält man wenigstens über etwas Kontrolle.

      In Hinblick, auf die Notwendigkeit, Lösungen zu finden, um Nutzern überhaupt DRM-geschützten Inhalt oder besser gesagt, mit Digital Rights Enforcement versehner Content = DRE-verseuchte Ware, anbieten zu können, ist natürlich der Erfolg, ein Gerät gefunden zu haben, dass dies möglich macht, ein Erfolgserlebnis und macht den Messebesuch erfolgreich. Allerdings denkt man dies bezüglich des Nutzers der Bibliothek weiter, ist das ein Armutszeugnis für den Inhalteanbieter als auch für den Inhaltevermittler.

      Nun mag man davon ausgehen, dass Herr Kummrow ein wenig überrascht worden ist von der Frage zu DRM und seinem schönsten Messeerlebnis und nun schnellstmöglich versuchte, eine richtige und vor allem verständliche Antwort zu geben. Was mich aber immer wieder schockt, ist wie kritiklos man DRE-verseuchtes Zeug unter die Menschen bringt. DRM als Kopierschutz darf gerade von Vertretern einer Fachstelle nicht unkritisch hingenommen werden. Dies ist leider Alltag. Dass für einen wirkungsvollen Schutz nämlich immer Daten der Nutzer preisgegeben werden – mindestens einmal bei der Anmeldung für Adobe Digital Edition -, macht man sich da nicht bewusst.

  • Pingback: Gelesen in Biblioblogs (46.KW’13) | Lesewolke

  • Pingback: Digital Rights Management kurz erklärt | Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

  • Pingback: Bookmarks der letzten Woche (KW 47, 2013) | Büchereizentrale Niedersachsen...