Umgang mit beschädigten, beschmutzten oder innen angestrichenen Büchern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie gehen Sie in Ihrer Bibliothek damit um, wenn Sie ein Buch beschädigt oder mit Anstreichungen zurückerhalten, der Entleihende aber bestreitet, diese verursacht zu haben. Bei klaren Fällen ist es kein Problem, aber das ist ja selten der Fall.
Wenn im normalen Betrieb etwas auffällt, wird es im Buch vermerkt, damit der nächste Nutzer nichtdafür haftbar gemacht wird. Da aber in einer großen Bibliothek mit starker Lesesaalnutzung nicht jedes benutztes Buch nach der Nutzung kontrolliert werden kann, sind gerade Anstreichungen in Büchern, ausgeschnittene Grafiken, lose Seiten immer wieder ein Problem. Da die wenigsten Nutzer die Bücher vor der Entleihung prüfen und sich melden, führt dies an der Ausleihe natürlich immer wieder zu heftigen Diskussionen, wenn es dann um eine Ersatzbeschaffung oder Reparaturkosten geht.

Es wird a) in Schulungen auf diese Problematik hingewiesen und b) natürlich ist auch in der Nutzungsordnung eine Haftung durch den Nutzer geregelt, aber a) erreichen wir nur einen bestimmten Anteil der Nutzer durch Schulungen und b) noch weniger lesen sich freiwillig die “Bibliotheks-AGBs” durch. Noch mehr Schilder und Warnhinweise helfen auch nicht wirklich weiter, weil man sich in dem Wust der Beschilderungen und Leitsysteme gar nicht mehr die Zeit nimmt, sie zu lesen oder sie überhaupt noch warnehmen kann.

Ich bin mit der Bestandspflege derzeit allein zuständig für ungefähr 2.000 Regalmeter (wenn ich der Statistik glauben darf). Das, was ich finden, entdecken, markieren kann, ist eben nur der Tropfen auf den heißen Stein. An der Ausleihe ist oft Hochbetrieb und es muss schnell gehen, so dass nicht immer bereits im Vorfeld bei der Entleihung eine Beschädigung entdeckt wird. Auch können die Nutzer sich die Bücher über den Selbstverbucher ausleihen.

Haben Sie in Ihrer Bibliothek eine Strategie, wie Sie mit dieser Problematik umgehen? Schaffen Sie es, jedes Buch regelmäßig auf äußerlich nicht so offensichtliche Beschädigungen zu prüfen? Wie geht Ihre Bibliothek in Zeiten knapper Etats damit um?

Ein Kommentar

  • vform

    Ich glaube, es gibt dafür kaum eine gute Lösung. Wir hatten neulich auch mal mehrere Fälle in diese Richtung, eben aber auch am Selbstverbucher. Da es keine Entleihungshistorie gibt, letzte Nutzer also nicht zu ermitteln sind (theoretisch schon, aber nicht ohne datenschutzrechtliche Klärung), kann es nur unter “Verschleiß” zu den Akten gehen.

    Bei der Anmeldung (nunja, vielleicht eher theoretisch) und den (akzeptierten!) Nutzungsbedingungen auf die Prüfpflicht hingewiesen. Wenn bei Rückgabe ein Schaden festgestellt wird, könnte man nach dem Motto “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” verfahren, es steht schließlich in den Bedingungen. In der Praxis fällt sicher eher selten etwas auf, wenn es nicht gerade durch den Regen in die Bibliothek getragen wurde. Nun kann man allerdings auch davon ausgehen, dass jmd., der etwas beschädigt hat und nicht von sich aus ehrlich sein will, die Rückgabe am Selbstverbucher vornehmen wird. Womit wir bei dem Nachweisproblem sind…

    Also eine wirkliche Lösung sehe ich nicht, schon gar nicht ohne Historie. Die Markierung á la “Beschädigt Datum” machen wir natürlich auch, d.h. mit einer Historie wäre immer der letzte Entleiher haftbar zu machen. Hier ist aber m.E. der Datenschutz wichtiger als die Gießkanne über allen Nutzern auszugießen. Tatsächlich sind wir jetzt aber auch nicht gebeutelt von solchen Fällen.