Schwedens Nationalbibliothek verzichtet auf Zusammenarbeit mit OCLC

Die Vertragsverhandlungen zwischen OCLC und der schwedischen Nationalbibliothek sind gescheitert, da beide Parteien sich nicht einigen konnten. Die seit 2006 geführten Verhandlungen wurden nun durch die Bibliothekare der Bibliothek nach einer Diskussion der mit der National Reference Group und der Expertengruppe für den nationalen Bibliothekssystems LIBRIS (Schwedisch) beendet.

In den Verhandlungen mit OCLC ging es vorrangig um zwei Themen: die Konditionen für das Hochladen der Daten des schwedischen Verbundkataloges Libris in den Worldcat und die Lizenz-/Eigentumsbedingungen für das Herunterladen der bibliografischen Daten des WorldCats in LIBRIS.

Gerade für die Nachnutzung der WorldCat-Metadaten gab es Bedingungen seitens OCLC, die so von der Nationalbibliothek nicht akzeptiert werden konnten, da sie mit bestehenden Verträgen kolidieren. Grundlegend ist die Teilnahme der Bibliotheken an diesem Verbundkatalog freiwillig. Die Bibliotheken können die dort enthaltenen Daten nutzen1, im Verbundkatalog oder im eigenen Bibliothekssystem speichern oder so verwenden, wie sie das für ihre Einrichtung als gut erachten. Die Nationalbibliothek kontrolliert daher nicht, wie die bibliografischen Datensätze des Verbundkataloges verwendet werden. So lautet die Vereinbarung mit allen beteiligten Bibliotheken und externen Partnern.

Zwar besitzt die Nationalbibliothek die Rechte an den Daten, ermöglicht aber im Gegenzug den freien Zugang in Abhängigkeit der von den Bibliotheken angegebenen Methoden. Diese Vereinbarung ermöglich den Abschluss von Verträgen über Metadaten mit anderen Partnern, verbrieft aber das Recht der teilnehmenden Bibliotheken, diese Daten dann auch frei nutzen zu können. OCLC verbietet dies jedoch für die WorldCat-Metadaten in seinen Lizenzen.

Das führt zu folgenden Problemen: Verlässt eine Bibliothek LIBRIS, so dürfen die nachgenutzten WorldCat-Datensätze nicht mit in ein eigenes System übernommen werden. Dies verletzt aber den Vertrag, der zwischen der Nationalbibliothek und den an LIBRIS beteiligten Biblitoheken gilt. Die Nationalbibliothek kann eine Verletzung des Vertrags mit OCLC und dem WorldCat nicht verhindern, da sie kein Mandat besitzt, die Handlungsfreiheiten der Bibliotheken einzuschränken. Schließlich dürfen alle an LIBRIS beteiligten Bibliotheken über die Nutzung der Daten aus LIBRIS selbst entscheiden.

Problematisch wird dieser Vertrag mit OCLC auch dann, wenn es darum geht, bibliografische Daten zur Europeana oder der Europäischen Bibliothek zu liefern. Die Europeana verlangt z.B., dass die Daten unter einer offenen Lizenz (Stichwort: Linked Open Data) zugänglich gemacht werden. Dadurch würden die Lizenzbedingungen des WorlCats verletzt. Trotz der Verhandlungen mit OCLC kommt man an dieser Stelle nicht auf einen Nenner, da der WorlCat auf lange Sicht rentabel sein muss.

Für die Schwedische Nationalbibliothek und ihre über den Verbundkatalog angeschlossenen Bibliotheken heißt dies, dass eine Sichtbarkeit ihrer Bestände über den WorldCat z.B. auch in Google Books langfristig nicht gegeben sein wird.

Quelle
Beitrag übertragen aus dem Englischen:
Hedenström, Maria: No deal with OCLC, National Library of Sweden

  1. Eine kleine Präsentation von Anders Söderback zur Linked Open Data-Politik von Libris []

RDA wird kommen …

Am 05.12.2011 fand die 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses statt. Ein wichtiger Top war die “Internationalisierung der deutschen Standards” und u.a. die Umstellung auf den Resource description and access (RDA)-Standard.

Derzeit planen in den USA auch größere Bibliotheken nach dem RDA-Standard ihre Medien zu erfassen. Die Library of Congress, die National Library of Medicine und die National Agricultural Library wollen die RDA nach Beseitigung des bestehenden Anpassungsbedarfs offizell bis Januar 2013 (Ende der 18monatigen Testphase) einführen. Im November 2011 hat die LoC ihre Katalogisierung nach RDA begonnen.1 Die von der LoC erarbeiteten Anwendungsregeln sollen dann in Deutschland nachgenutzt werden. Die deutsche Übersetzung der RDA liegt auch bereits in einem ersten Entwurf vor.

Bereits seit letztem Jahr erarbeitet die DNB allgemeine Schulungsunterlagen. Dem folgt die Erarbeitung eines Workflows in Zusammenarbeit mit den Verbünden. Ziel ist es, einheitliche Anwendungsregeln für alle Verbünde zu schaffen2, die sie an denen der LoC orientieren und die kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen. Grundlage dafür ist eine deutsche Übersetzung der RDA.

Die Verbünde erklären sich grundsätzlich bereit, den Umstiegsprozess mitzutragen, wünschen sich jedoch, stärker eingebunden zu werden. Sie benötigen noch mehr Informationen, um Planungssicherheit zu haben.

Der Ausschuss vereinbart, vorhandene Informatinsstrukturen rund um das Projekt RDA auszubauen und den Umstieg auf RDA organisatorisch durch eine AG RDA zu unterstützen. Ansprechpartner der Verbünde bei Fragen rund um die RDA ist zudem die AG Kooperative Verbundanwendungen.

Das browser-basierte Web-Interface (RDA-Toolkit), welches das reine Regelwerk, zahlreiche Dokumente, Mappings und Schulungsmaterialien enthält, ist seit September 20103 kostenpflichtig und für die Nutzung muss eine entsprechende Lizenz erworben werden. Die Einzelplatzlizenz pro Bibliothek liegt derzeit bei 170 € / 195 USD im Jahr.

Frau Niggemann verhandelte im Auftrag des Standardisierungsausschusses mit den Verlegern um einen möglichst kostengünstigen Zugang zum Regelwerk RDA. Ziel war es, mit einem jährlichen Beitrag den Verbünden einen unbegrenzten Zugang zum RDA Toolkit zu ermöglichen. Auf der IFLA-Tagung im August 2011 führten die Verhandlungen zu der Empfehlung, dass die DNB und die Mitglieder des Standardisierungsausschusses ein Konsortium für 3 1/2 Jahre gründen sollten, um so den öffentlich finanzierten deutschen Bibliotheken einen unbeschränkten Zugriff zu ermöglichen.

Basis der Kalkulation ist die Statistik des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv), die Aufteilung der Gesamtsumme in Höhe von 200.000 USD pro Jahr sollen sich die Verbünde, die ekz sowie die beiden Staatsbibliotheken und die DNB teilen.

Es gab etliche Bedenken gegen die vorgelegte Regelung:

  • ein zu kurzer Zeitraum zwischen der Vorlage des Angebots und der Abstimmung, um innerhalb der Verbünde belastbare Absprachen zu treffen.
  • Bedarf des Toolkits zu gering bei Öffentlichen Bibliotheken (laut Vertreter der EKZ)
  • fehlende Absehbarkeit, in welchem Umfang die den Verbünden angeschlossenen Bibliotheken das Toolkit nutzen werden.
  • Startzeitpunkg der gemeinsamen Nutzung und Finanzierung des RDA-Toolkits ab Mitte nächsten Jahres ist für die Verbünde viel zu früh, da wirklicher Einsatz RDA in Verbünden nicht vor Mitte 2014 realistisch.

Generell steht man der vorgeschlagenen Regelung der Finanzierung über eine Nationallizenz aufgeschlossen gegenüber.

Für die Aufteilung der Gesamtsumme wird folgender Schlüssel zugrunde gelegt:
75 % (150.000,- USD) zahlen die Verbünde, jeweils 12,5 % (25.000,- USD) die ekz sowie die Deutsche Nationalbibliothek(9.000,- USD), die Bayerische Staatsbibliothek (8.000,- USD) und die Staatsbibliothek zu Berlin (8.000,- USD). Über die genaue Aufteilung des Verbundanteils in Höhe von 75 % einigen sich die Verbundzentralen untereinander.

Bei der Abstimmung gab es jedoch 4 Nein-Stimmen, so dass momentan das Modell einer Nationallizenz nicht weiterverfolgt wird.

In Deutschland plant die Deutsche Nationalbibliothek ab Mitte 2013 auf RDA4 umzusteigen. Eine Alternative zu RDA wird von keinem der Mitglieder des Standardisierungsausschusses gesehen, dennoch können sie noch nicht endgültig über eine Einführung des Standards im deutschsprachigen Raum entscheiden. Vorher muss in den beteiligten Einrichtungen und Verbundgremien darüber ein entsprechender Beschluss erfolgen. Ein entsprechendes Entscheidungsverfahren soll nun in Gang gesetzt werden, um in der 21. Sitzung dann endgültig über die Einführung von RDA entscheiden zu können.

Protokoll des 20. Sitzung des Standardisierungsausschusses

  1. Aktuelle Informationen der LoC []
  2. Dies ist besonders wichtig für die Fremddatenübernahme, die in Deutschland bei 80% liegt. []
  3. Eine Weile lang, konnte das Toolkit kostenlos getestet werden. []
  4. Informationen der DNB zu RDA []

[Kurz] KOBV-Kuratorium empfiehlt Freigabe der Katalogdaten als Open Data

Die Debatte um die Freigabe von Katalogdaten wird nun auch beim Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg diskutiert und einhellig befürwortet:

Nachdem zahlreiche Bibliotheken weltweit ihre Daten frei zur Nachnutzung ins Netz gestellt haben, spricht sich auch das KOBV-Kuratorium für die Freigabe von bibliographischen Daten aus und schließt sich damit dem Empfehlungen der Kommission für Erschließung aus dem Bayerischen Bibliotheksverbund zur Veröffentlichung der Daten aus der gemeinsamen Verbunddatenbank B3Kat an.

Bei Fragen der Lizenzierung und der technischen Aufbereitung besteht zwar noch (verständlicher) Diskussionsbedarf, es gibt aber bereits Empfehlungen, die hier online nachgelesen werden können.

Kurz: RDA veröffentlicht

Ein kurzer Hinweis darauf, das die RDA (Resource Deskription & Access) gestern vom JSC veröffentlicht wurden und bis zum 31. August kostenfrei mit dem RDA: Resource Description & Access Toolkit getestet werden können (nach Registrierung).

Die RDA sollen die Anglo-American Cataloguing Rules, second edition, (AACR2) ersetzen und stellen Richtlinien für die Katalogisierung digitaler Ressourcen bereit. Die RDA bauen auf zwei konzeptionellen Modellen auf, die von der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) entwickelt wurden: den Funktionellen Anforderungen an bibliografische Datensätze (Functional Requirements for Bibliographic Data (FRBR)) und den Funktionellen Anforderungen an Normdaten (Functional Requirements for Authority Data (FRAD)). Weitere Informationen gibt es hier und hier.

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