Jahrhundertealtes Wissen auf Knopfdruck
Kategorie(n): Bibliotheksbestand, Digitale Bibliothek, Digitale Projekte
Weiteres:
Wir alle hätten gern auf Knopfdruck das Wissen der letzten Jahrhunderte auf unserem Bildschirm, während wir es uns mit einer Tasse Kaffee/einem Bier auf dem Sofa bequem machen. Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) schafft ein Archiv der Zeitgeschichte und digitalisiert dafür 400.000 Seiten von 15 verschiedenen Zeitungstiteln der ehemaligen Kronländer der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Zu den Titeln zählen die Zeitungen “Pester Lloyd”, das “Pester Lloyd”, das “Prager Tagblatt”, die “Cernowitzer Allgemeine Zeitung” oder die “Bukowinaer Nachrichten”. Bis Ende des Jahres will man etwa 25 Laufmeter an Zeitungen digitalisiert und online gestellt haben. Dann können neben historischen Ereignissen auch Feuilletons, Theater-Rezensionen und sogar Inserate von damals im Netz gelesen werden.
Es werden aber nicht nur Zeitungen für das Projekt “AustriaN Newspapers Online” digitalisiert. Unter dem Namen “ANNO” werden auch Fotos, Ton- und Filmaufnahmen zugänglich gemacht. Finanziert wird es aus dem ÖNB-Haushalt und durch EU-Gelder. Möglichst lückenlos sollen am Ende die österreichischen Medien bis 1939 abrufbar sein. Bei jüngeren Ausgaben wird man warten müssen, da gedruckte Medien erst 70 Jahre nach Tod des Autors gemeinfrei werden.
Im digitalen Archiv können die Zeitschriften über Jahresregister gefunden werden. Der erste digitale Eintrag stammt aus dem Jahr 1716. Außerdem steht ein Zeitungsregister und eine Liste mit den letzten hinzugefügten Titeln zur Verfügung. Wer gerne etwas Gedrucktes in der Hand haben möchte, kann einzelne Seiten oder die ganze Ausgabe ausdrucken. Man sollte sich jedoch vorher die Anleitung dazu durchlesen, da diese Funktion nicht ganz so intuitiv zu bedienen ist. Was fehlt momentan ist eine Volltextsuche oder eine inhaltlich, thematische Erschließung. Doch daran wird nach eigener Auskunft gearbeitet.
Bettina Kann, Leiterin der ÖNB-Hauptabteilung “Digitale Bibliothek”, macht deutlich, dass durch die Digitalisierung nur die Information bewahrt wird, nicht jedoch die Medien selbst. So kann die Information auch einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Vorrang haben die Zeitungen auch daher, weil sie sich langfristig wohl als erste zu Staub zersetzen.
Um einen dauerhaften Zugang zu ermöglichen, wird das digitale Archiv auf einem speziellen System von Festplatten gespeichert und auf einem zweiten, identischen System gespiegelt. Dabei werden beide Festplattensysteme fortlaufend aktualisiert. Hinzu kommen Sicherungskopien auf Magnetbändern, die in einem Hochsicherheitsbunker bei Sankt Johann im Pongau gelagert werden. So sollte auch im Falle einer Katastrophe Österreichs Kulturgut nicht verloren gehen.
Übrigens beginnen die meisten Zeitungen in der digitalen Bibliothek erst mit dem 19. Jahrhundert. Davor gab es nämlich nicht viel zu lesen. Zeitungen erschienen generell unregelmäßig und sahen ein bisschen wie Flugblätter aus.
Warum konnte ich mich eigentlich bei diesem Satz von Eva Stanzl nicht des Eindrucks erwehren, sie steht mit erhobenen Zeigefinger und freudestrahlenden Gesicht da, ganz in der Manier “Ich weiß was. Ich weiß was!” …
Die älteste noch laufend erscheinende Tageszeitung des Projektes ist die “Wiener Zeitung”, aus der Artikel stammt, durch den ich auf das “ANNO” aufmerksam wurde. Sie wurde 1703 von Kaiser Leopold I gegründet. Viele andere Zeitungen der digitalen Bibliothek begannen erst im 19. Jahrhundert. Der Verleger der Zeitung erhielten das Privileg, über die Neuigkeiten bei Hof zu berichte und alle amtlichen Mitteilungen bekannt machen zu dürfen. Aufgrund ihres Engagement für die Pressefreiheit wurde sie 1857 verstaatlicht. Heute sind bereits eine Million Seiten dieser Tageszeitung online.
Quelle:
Stanzl, Eva: Auf Knopfdruck zum Wissen der letzten Jahrhunderte, Wiener Zeitung, 11.03.2010 // gedruckt: 12.03.2010
Ähnlichen Beiträge
Diese Historiker in muffigen Bibliotheksräumen
Das weite Feld der Menschheitsgeschichte kann durch die Historiker nur in muffigen Bibliotheken untersucht werden, wenn sie alte Schinken in vollgestaubten, deckenhohen Regalen durchforsten. Mit diesem Klischee beginnt der Beitrag auf Welt online. Natürlich geht es auch 2010 nicht ohne Bibliotheken, aber das Klischee, dass man hier den Bibliotheken anhaftet sollte man auch gleich noch als solches entlarven. Nicht alle Bibliotheken sind klein und auf Präsenznutzung ausgelegt und wohl kaum findet man in allen Geschichtsbibliotheken die historischen Ausgaben aus der Kaiserzeit. Inzwischen werden die angehenden Historiker und Forscher zunehmend durch Online-Angebote unterstützt.
Nach dem Motto “von Wissenschaftlern – für Wissenschaftler – durch Wissenschaftler” kann der Student / Forscher von heute über die Plattform H-Soz-U-Kult fachspezifische News, Hinweise auf neue wissenschaftliche Publikationen und ca. 1000 Rezensionen jährlich erhalten, ohne dafür seinen Schreibtisch zu verlassen. Da die Plattform nicht nur Inhalte liefert, können Autoren dort ihre eigenen Arbeiten auch online publizieren. Zudem gibt es zahlreiche Berichte über Fachtagungen, Ankündigungen fachwissenschaftlicher Veranstaltungen sowie Stipendien- und Stellenausschreibungen. Besonders hilfreich sind die aktuellen Inhaltsverzeichnisse von mehr als 450 Periodika, welche durch die Redaktion von H-Soz-U-Kult bereit gestellt wird. Hier kann man auf dem Laufenden bleiben uns sich manchmal auch den Gang in eine Bibliothek ersparen.
H-Soz-U-Kult kann man über RSS-Feeds für das gesamte Angebot oder einzelne Beitragsrubriken abonnieren. 18 000 Abonnenten nutzen diesen Service bereits auf diese Weise.
Das Online-Angebot H-Soz-u-Kult ist ein Teil der Fachinformationsangebote des Vereins Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. des Instituts für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Verein ist Träger für folgende Portale und Fachinformationsangebote:
- Clio-online – Fachportal für die Geschichtswissenschaften
- Zeitgeschichte-online – Themenportal für die Zeitgeschichte im Internet
- Themenportal Europäische Geschichte
- H-Soz-u-Kult – Kommunikation und Fachinformation für die Geschichtswissenschaften
- Geschichte.transnational – Fachforum zur Geschichte des kulturellen Transfers und der transnationalen Verflechtungen in Europa und der Welt
- Historische Literatur – Rezensionszeitschrift von H-Soz-u-Kult: edoc.hu-berlin.de/e_histlit
- Historisches Forum – Themenhefte von Clio-online
- Projekt Docupedia-Zeitgeschichte
Mitglieder des Trägerveins Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e.V. sind verschiedene Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, z.B. Bayerische Staatsbibliothek München, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung (BBF) / Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Humboldt-Universität zu Berlin (HU), Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) oder die Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz (SBB).
Quelle:
Henning, Jasmin: Raus aus der Bibliothek via Welt online
Ähnlichen Beiträge
Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da
Kategorie(n): Netzpublikationen, Online-Recht(Oberbegriff), Urheberrecht
Weiteres:
Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:
Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.
Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).
In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt.
Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de
Ähnlichen Beiträge
Europeana – Inhalte werden gebraucht
Kategorie(n): Digitale Bibliothek, Digitale Projekte
Weiteres:
Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden – Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.
Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
Dazu mehr …
Ähnlichen Beiträge
Eine Geschichte des Buches
Kategorie(n): Ausbildung, Digitale Projekte
Weiteres:
Im Blogbeitrag des IBI-Weblogs machte Elke Greifeneder heute auf ein Projekt der Erlanger Buchwissenschaft aufmerksam, die in Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek München und der Fachinformationsplattform b2i “Eine digitale Geschichte des Buches” aufbauen möchten. Sie wollen dabei auch gezielt die Möglichkeiten des Internets einbeziehen. Ziel ist es, die lineare Form des Buches zu verlassen und die Buchgeschichte rund um vier thematische Schwerpunkte aufzubauen. Man setzt dabei auf die Hypertextstruktur, die neben einer zeitlichen und inhaltlichen Verknüpfung auch den Einbau multimedialer Elemente ermöglicht, um so einen umfassenden Einblick in das gesamte Buchsystem ab Erfindung des Buchdrucks zu schaffen. An diesem Projekt beteiligen sich Buchwissenschaftler und -historiker aus Deutschland, Österreicht und der Schweiz.
Bevor man sich nun an diese völlig neue Form für eine digitale Buchgeschichte wagt, soll mit der unten verlinkten Umfrage die Interessen und Wünsche der potentiellen Nutzer erfragt werden. Die Umfrage enthält Fragen zu Ihrem Nutzungsverhalten beim wissenschaftlichen Arbeiten im Internet stellen und welche Inhalte und Funktionen Ihnen bei Onlinequellen wichtig sind.
Der Fragebogen wurde vom Lehrstuhl für Buchwissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie dem Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin entwickelt.
Ermittlung typischer Nutzerprofile einer online verfügbaren Buchgeschichte
Teilnehmer, die ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, können einen von zehn Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 Euro gewinnen. Rechnen Sie mit etwa 15-20 Minuten Zeit, um diese Umfrage zu beantworten.
Ähnlichen Beiträge
Das Projekt Deutsche Digitale Bibliothek
Kategorie(n): Digitale Bibliothek, Digitale Projekte
Weiteres:
Der Startschuss zur Deutschen Digitalen Bibliothek ist gegeben. Online soll die Bibliothek 2011 gehen, bleibt die Frage, ob Deutschland so ein Projekt an finanziell wirklich stemmen kann. Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen hat sich da so seine Gedanken gemacht und ich mir jetzt auch.
Zum Zeitpunkt:
In der Politik sind endlich alle auf Linie gebracht und befürworten den Ausschluss Deutschlands vom größten Digitalisierungsprojekt bisheriger Zeiten. Dass die Buchbranche die Atempause durch das neue Google Book Settlement begrüßt, ist ein Schlag ins Gesicht ihrer wissenschaftlich ausgerichteten Kunden. Das ist ein anderes Thema, denn zumindest glaubt man jetzt, erstmal Atem holen zu können. Die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen der europäischen Antwort auf Google Books – sprich der Europeana – wird viel Kraft, Ausdauer und rechtliche sowie finanzielle Unterstützung benötigen. Sogleich erklingt das Lied: Wer soll das bezahlen, wer …
Politische Struktur
Wir alle bedauern inzwischen anscheinend die föderale Struktur in Bezug auf Bildung und Kultur. Bis Bund, Länder und Kommunen sich geeinigt haben, können Jahre ins Land gezogen sein und aus ehemals guten Ideen sind nur noch Minimalkonsense geworden, die an sich nur noch scheitern können. Keiner der Beteiligten wird bei den zu erwartenden Kosten zugunsten eines Allgemeininteresses, das von Fachleuten formuliert worden ist, von seinen Wünschen und Vorstellungen zurücktreten.
Finanzielle Struktur
Finanziell steht die DDB auch nicht auf sicheren Beinen. Zwar sind Infrastruktur und Betrieb gesichert, doch sind dies ja nicht die einzigen Kosten, die da auf alle zukommen. Wer finanziert die Digitalisierung, die Lösung von Archivierungsproblemen, den Zugang? Das gesamte Projekt muss zudem in Einzelprojekte zerstückelt werden, um förderwürdig durch die DFG zu werden. Sicherlich wird auch das ein oder andere Bundesland ein wenig durch Sonderprogramme zuschießen, aber die DDB ist ein langwieriges Projekt, das nachhaltig finanziert werden muss und das in Zukunft viele Mitarbeiter benötigen wird, die ihr Können (Langzeitarchivierung, Zugang, technische und fachliche Betreuung, Weiterentwicklung, etc.) beisteuern müssen. Sicherlich kann man hier auch andere Projekte gut verankern, z.B. Nestor, aber das muss dauerhaft passieren. Private Geldgeber sind sicherlich gut für Projektfinanzierungen, z.B. für die Massendigitalisierungen. Ob Google hier einsteigen wird, ist fraglich aus meiner Sicht, aber ob es besser wird mit den Abhängigkeiten, wenn Microsoft, Amazon oder andere vielleicht interessierte Großkonzerne einsteigen, ist wohl eher fraglich.
Struktur “Bibliothek”
Eine Chance ist die DDB für libreka! und die Verlage. Libreka! wäre als Volltextplattform der geeignete Partner, um über lieferbare Titel zu informieren, und die Verlage könnten ein Modell zur kommerziellen Nutzung digitaler Buchinhalte entwickeln, das dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dient.
In der DDB eine Chance für libreka! zu sehen, halte ich derzeit eher für fraglich. Die Volltextplattform muss eher als Vorbild dienen, wie man die ganze Sache möglichst nicht aufzieht. Außerdem ist es aus bibliothekarischer Sicht schwierig, die DDB in eine weitere Verkaufsplattform für Verlage zu verwandeln. Bibliotheken verkaufen nichts. Ihre Aufgabe ist es nach Gisela Ewerts und Walther Umstätters Definition „unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichtspunkten publizierte Information für die Benutzer [zu] sammel[n], ordne[n] und verfügbar [zu] mach[en]“.[1]. Natürlich spricht nichts dagegen, Libreka! als ein weiteres Informationsmittel in die DDB zu integrieren, aber es muss hier deutlich werden, wo der Schwerpunkt der BIBLIOTHEK liegt.
Für Geschäftsmodelle könnten sich die Verlage ja ein Vorbild an PaperC nehmen, wo kostenlos online lesen auch von Zuhause aus möglich ist und der Druck aus diesen Büchern nur gegen Gebühr erlaubt ist. Doch würde bei PaperC auch niemand von einer Bibliothek sprechen. Ein Einzwängen der DDB in Leseterminals hingegen sollte am besten gleich vergessen werden, denn damit scheitert das Projekt. Um den Informationsbedürfnis der Gesellschaft Rechnung zu tragen, muss man auch die finanziellen Grenzen vieler Mitbürger beachten. Wer Geld verlangt für die Nutzung dieser Bibliothek, ohne soziale Härtefälle zu beachten, verschließt vielen die Tür zu Informationen.
Quelle:
Roesler-Graichen, Michael: Gretchenfrage Finanzierung, Börsenblatt.net
- Ewert, Gisela, Umstätter, Walther: Die Definition der Bibliothek, Bibliotheksdienst 33. Jg. (1999), H. 6, S. 966 [↩]
Ähnlichen Beiträge
Die neue Gefahr für Verlage
Ehrhardt F. Heinold sieht die “alten Medien” einer neuen Gefahr ausgesetzt. Communitys wie Lokalisten oder gutefrage.net haben nicht nur Unterhaltungswert, sondern decken mittlerweile auch beinahe alle Fach- und Special-Interest-Themen ab. Verlage haben reagiert. Holzbrink erwarb 2007 StudiVZ erworben. Zum Teil wurden auch eigene Communitys gegründet, z.B. im Bereich des Rechts die nwb-Community (Verlag Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG) oder aquiriert, wie Chefkoch.de (Gruner und Jahr) oder Holidaycheck.de (Burda).
Erfolgreichaus finanzieller Sicht kann man die Communitys momentan nicht nennen. Derzeit funktionieren weder die Werbefinanzierung nicht oder sie sind grunsätzlich nicht kommerziell. Ein Beispiel für letzteres ist die Wikipedia. Heinold sieht in diesen Internetproduktenoft keine Konkurrenz zu klassischen Verlagsprodukten wie Bücher oder Zeitschriften.
Der lange gefürchtete und viel beschworene Kannibalisierungseffekt tritt oft nicht ein, eher im Gegenteil: Durch Communityportale findet eine Marktausweitung statt, es werden neue Kundengruppen erreicht.
Aus dieser Richtung entsteht den Verlagen keine Konkurrenz, denn sie bestimmen diesen Markt. Dennoch können Probleme entstehen, wenn Community-Mitglieder plötzlich selbst “alte” Verlagsprodukte mit dem in vielen Fällen sehr wertigen Inhalten aus der Community zu erstellen beginnen. Wikipedia ist ja mit der Pediapress ein Vorreiter. Dort können die Nutzer mit Wikipediainhalten individuelle Bücher zusammenstellen.
Auch die Wiki-Communitys legen mit dem Projekt “HP MagCloud print-on-demand for Wikia users” nach. Jeder kann mit dem Die Community, aber auch jeder einzelne Nutzer, kann mit dem Softwaretool MagCloud jeder seine Zeitschrift zusammenstellen.
Mitglieder von Wikia können über ein Widget ganz einfach ein Magazin zusammenstellen und und durch MagCloud drucken lassen.
HP’s und Wikia kooperieren zukünftig und bieten Wikia’s Inhalte-Produzenten und Nutzern (Prosumern) und den mehr als 50.000 Communities von Wikia einen einfachen Weg über MagCloud [on-Demand Publishing Service] Magazine und Publikationen zu produzieren, den Wikia Magazine Creator (Quelle)
Jimmy Wales, Wikipedia-Gründer, spricht in seinem Blog deutlich von einem Wettbewerb zu traditionellen Verlagen, wenn dieser auch nicht von heute auf morgen zu spüren sein wird.
Recently, Conde Nast announced the closure of Gourmet Magazine. What happened there? It’s really very very simple: the traditional magazine has not kept pace with the needs of readers or advertisers. It isn’t that reading is going out of style – quite the opposite. It isn’t that people don’t care about quality – quite the opposite. The death of the traditional magazine has come about because people are demanding more information, of better quality, and faster.
So steht dieses Angebot nicht als Ersatz für qualitätsgeprüfte “verlegerische” Printprodukte, sondern soll den Bedarf decken, gute Online-Inhalte auch gedruckt auf Subskriptionsbasis zu erhalten.
Wales glaubt daran, dass Communitys eine massive Konkurrenz für Verlage sein können, da sie gedruckte Zeitschriften mit höherer Qualität, zeitnaher und bedarfsgerechter (bzgl. des Informationsbedarfs spezialisierter Gruppen) erstellen können, als dazu Verleger in der Lage sind.
YOU can publish your own cooking magazine or cookbook on Wikia. (Make one for your family, with all your great grandmother’s favorite recipes?) I predict that this could end up having a huge impact on dozens of titles. How soon will car magazines be replaced by our auto wikis?
Einfacher waren der Selbstverlag und die Umwandlung von Web-to-Print-Product nie. Mit MagCloud zeigt sich ein potentielller Konkurrent, der das traditionelle Publikationsmodell verändern kann.
Heinold stellt in seinem Fazit einen ganzen Fragenkatalog auf:
Welche Rolle werden Verlage (und Buchhandlungen) in dem wachsenden Selfpublishing-Markt einnehmen? Werden sie Communitys (eigene, aber auch andere) durch Inhalte und Services (z.B. Layout, Redaktion, Druck, Distribution, Abrechnung) publikationsfähig machen, ohne Angst vor Konkurrenz zu bestehenden Verlagsprodukten? Werden Verlage dann endgültig zu jenen Community-Publishern, die bisher vor allem durch die Powerpoint-Charts von Business Developern und Beratern geistern?
Für mich zeigen sich zwei Dinge: Die Menschen wollen immer noch Texte gedruckt lesen, denn sonst gäbe es hier keinen Markt, der zur Konkurrenz werden kann. Und das zweite ist, dass Verlage das Netz nicht ignorieren dürfen, denn hier liegen sozusagen neue Geschäftsfelder direkt vor der eigenen Haustür. Man muss sie nur sehen.
Quelle:
Heinold, Ehrhardt F.: Community-Medien: Ein weiterer Angriff auf Verlage und Buchhandel? in: Das Blog zum Publishing-Business: Verlage, Medien, Internet, Web 2.0…
Ähnlichen Beiträge
Feiert der Börsenverein da nicht voreilig?
Kategorie(n): Digitale Projekte, Urheberrecht, Urheberrecht international
Weiteres:
Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.
„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.
Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:
Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?
Dabei sehen sie deutlich:
„ Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen.”
Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch Mist, nur anfangen muss man. Mit der geforderten Anpassung des europäischen Urheberrechts wird Google nicht zugespielt. Solche Behauptungen seitens des Börsenvereins zeigen eher ein Desinteresse am Erhalt kultureller Güter durch Digitalisierung. Sich darauf auszuruhen, dass der Staat hier komplett einzuspringen hätte und ihm aber beim Urheberrecht zu einem stark restriktiven Recht zu zwingen durch rein profitorientierte Gründe, zeigt eine gewisse Janusköpfigkeit.
Das US-Justizministerium machte vergangenen Freitag deutlich klar, dass das zuständige Gericht die Vereinbarung zwischen Google und der US-Buchbranche ablehnen sollte. Das Ministerium äußerte unter anderem Urheberrechts- und Wettbewerbsbedenken.
Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung, die das Einscannen von Millionen von Büchern durch Google regeln soll, sondern rief die Beteiligten auf, die Bedenken möglichst schnell auszuräumen.
Auf Grund der vom US-Justizministerium geäußerten Bedenken sind die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände gestern im Einverständnis mit Google an den United States District Court of the Southern District of New York herangetreten und baten, das für den 7. Oktober 2009 angesetzte Fairness-Hearing abzusagen und am 6. November in einer „Status Conference“ einen neuen Terminplan festzulegen. Man reagiert damit auch auf die Bedenken mehrerer US-Bundesstaaten, die einzelne Aspekte der Einigung mit Sorge betrachten.
Da europäische und deutsche Urheberrechtsinteressen mit betroffen sind, fordert der Börsenverein, die europäischen Verlegerverbände in den weitern Verhandlungen zu beteiligen. Ob man dieser Forderung nachkommt? Bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google hatte man eine Beteiligung verlangt.
Eine Einigung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ist zwar wieder ein Stück in die Zukunft gerutscht, aber sie ist nicht ausgeschlossen und ob hier die europäischen Verleger davon profitieren werden, steht in den Sternen. Sicherlich hat Google signalisiert, europäische Interessen zu berücksichtigen, aber ob dazu eine direkte Beteiligung bei den Verhandlungen zählt, ist aus meiner Sicht eher fraglich.
Quellen:
Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“ Pressemmitteilung Börsenverein
Books: Google bereit zu Änderungen & Verlage wollen länger Zeit via Googlewatchblog.de
Regierung schreitet ein – Süddeutsche Zeitung
US-Verleger fordern mehr Zeit zum Verhandeln via Spiegel online
„Höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen“ – Gemeinsame Erklärung der EU-Kommissare Reding und McCreevy anlässlich der „Google Books“-Zusammenkünfte diese Woche in Brüssel Presseerklärung auf Europa.eu
Ähnlichen Beiträge
Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik
Kategorie(n): Digitale Projekte, Urheberrecht international, Volltext-Buchsuche
Weiteres:
Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des “Google Book US Settlement Agreement” auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.
Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:
“Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung [...].[1]
In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.
1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of “commercial availability”
5. Consumer issues
Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).
Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.
für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.
Kritik bei Archivalia, 20.11.2008
“Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.htmlUnd dann so ein Murks!
Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.
Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan “Don’t be evil” nach Außen getragen.
In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.[2] Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.
Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:
Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.[3]
EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
————————— Dazu mehr …
- Google-Books
EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln [↩] - Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. [↩]
- EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 [↩]
Ähnlichen Beiträge
Weiter gegen den Abmahnwahn
Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books “Wegweiser-Abmahnung” hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks “Wegweiser-Abmahnung” veröffentlicht.
Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen “Erste-Hilfe-Koffer” für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.
Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!
Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.
Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.
Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.
Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com



