Archiv für die Kategorie ‘Digitale Projekte’
18.08.2010 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Februar diesen Jahres wies ich hier im Blog auf ein Projekt der Erlanger Buchwissenschaft hin, die in Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek München und der Fachinformationsplattform b2i "Eine digitale Geschichte des Buches" aufbauen möchten. Für die Umsetzung dieser online zugänglichen Buchgeschichte erachten die Macher es als notwendig, mehr über potentielle Nutzer und ihre Wünsche und Zielvorstellungen zu erfahren. Daher führte man eine Umfrage durch, deren Ergebnisse nun in einem achtundzwanzigseitigen Text veröffentlichte.
Greifeneder, Elke et al.: Aufbau und Entwicklung einer digitalen Buchgeschichte : Studie zu Anforderungen und Zielgruppen. - Buchwissenschaft / Universität Erlangen-Nürnberg, 2010 (ALLES BUCH, Studien der Erlanger Buchwissenschaft, Bd. XXXIV). - ISBN: 978-3-940338-16-7.
Leider lassen sich nicht einmal kleine Passagen aus dem Text kopieren :confused: , um hier einen knappen, vom Zitatrecht gedeckten Einblick gewähren zu können, so dass Sie das PDF auch ohne anlockende Auszüge öffnen müssen, um sich über den Inhalt zu informieren.
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6.04.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |
Das Siebenbürgen-Institut in Gundelsheim nutzt das digitale Medium verstärkt auch für seine Forschungsarbeit. Im Mai letzten Jahres wurde die Website des Instituts modern und professionell umgestaltet. Dies war der erste Schritt in eine digitalere Ausrichtung. Jetzt setzt man mit einem Auflichtscanner einen neuen technischen Schwerpunkt besonders im Bereich Familienforschung.
Seit Ende letzten Jahres besitzt das Siebenbürgen-Institut besitzt einen hochmodernen, 35.000 Euro teuren Aufsichtscanner der Marke Zeutschel. Dieses Gerät verdanken sie der Förderung durch den Beauftragten für Kultur und Medien (BKM). Dieser Scanner ermöglicht ein sanfte Behandlung des Scangutes, welches durch eine Glasplatte auf einer Buchwippe, die einen Höhenausgleich ermöglicht, fixiert wird. Die Seiten werden dann eingescannt. Das Abspeichern in mehreren Formaten ist möglich (jpg, pdf, tif).
Nett war die Beschreibung der Probleme, die es gab, zumal man selten davon liest. In den ersten zwei Monaten mussten die Hard- und Softwarespezialisten des Lieferanten öfter vorbeikommen, da nicht alles sofort so funktionierte wie es sollte. Der Scanner steht nicht für die öffentliche Benutzung bereit, sondern wird intern vom Fotoarchiv genutzt. Damitsollen vor allem Drucke und Handschriften, Lankarten (bis DIN A2), beschädigte Bücher und Schriften gescannt werden. Sie sollen dann in bester Qualität, in mehreren Formaten und besten Farbeinstellungen gespeichert und gesichert werden. Dabei kam es beim Abspeichern großer Datenmengen zu Softwareproblemen und auch der Laser streikte zeitweilig.
Jutta Fabritius, die Betreuerin des Bildarchivs und „Herrin“ des Geräts, hat mit viel Geduld alle Macken registriert und mit den Fachleuten über optimale und schnelle Lösungen kommuniziert.
Erste eingescannte Ergebnisse können auf der Website frei unter "E-Transylvanica" bewundert werden. Zu finden sind die ...
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11.03.2010 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |
Wir alle hätten gern auf Knopfdruck das Wissen der letzten Jahrhunderte auf unserem Bildschirm, während wir es uns mit einer Tasse Kaffee/einem Bier auf dem Sofa bequem machen. Die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) schafft ein Archiv der Zeitgeschichte und digitalisiert dafür 400.000 Seiten von 15 verschiedenen Zeitungstiteln der ehemaligen Kronländer der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Zu den Titeln zählen die Zeitungen "Pester Lloyd", das "Pester Lloyd", das "Prager Tagblatt", die "Cernowitzer Allgemeine Zeitung" oder die "Bukowinaer Nachrichten". Bis Ende des Jahres will man etwa 25 Laufmeter an Zeitungen digitalisiert und online gestellt haben. Dann können neben historischen Ereignissen auch Feuilletons, Theater-Rezensionen und sogar Inserate von damals im Netz gelesen werden.
Es werden aber nicht nur Zeitungen für das Projekt "AustriaN Newspapers Online" digitalisiert. Unter dem Namen "ANNO" werden auch Fotos, Ton- und Filmaufnahmen zugänglich gemacht. Finanziert wird es aus dem ÖNB-Haushalt und durch EU-Gelder. Möglichst lückenlos sollen am Ende die österreichischen Medien bis 1939 abrufbar sein. Bei jüngeren Ausgaben wird man warten müssen, da gedruckte Medien erst 70 Jahre nach Tod des Autors gemeinfrei werden.
Im digitalen Archiv können die Zeitschriften über Jahresregister gefunden werden. Der erste digitale Eintrag stammt aus dem Jahr 1716. Außerdem steht ein Zeitungsregister und eine Liste mit den letzten hinzugefügten Titeln zur Verfügung. Wer gerne etwas Gedrucktes in der Hand haben möchte, kann einzelne Seiten oder die ganze Ausgabe ausdrucken. Man sollte sich jedoch vorher die Anleitung dazu durchlesen, da diese Funktion nicht ganz so intuitiv zu bedienen ist. Was fehlt momentan ist eine Volltextsuche oder eine inhaltlich, thematische Erschließung. Doch daran wird nach eigener ...
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25.02.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |
Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden - Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.
Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
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22.02.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |
Im Blogbeitrag des IBI-Weblogs machte Elke Greifeneder heute auf ein Projekt der Erlanger Buchwissenschaft aufmerksam, die in Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek München und der Fachinformationsplattform b2i "Eine digitale Geschichte des Buches" aufbauen möchten. Sie wollen dabei auch gezielt die Möglichkeiten des Internets einbeziehen. Ziel ist es, die lineare Form des Buches zu verlassen und die Buchgeschichte rund um vier thematische Schwerpunkte aufzubauen. Man setzt dabei auf die Hypertextstruktur, die neben einer zeitlichen und inhaltlichen Verknüpfung auch den Einbau multimedialer Elemente ermöglicht, um so einen umfassenden Einblick in das gesamte Buchsystem ab Erfindung des Buchdrucks zu schaffen. An diesem Projekt beteiligen sich Buchwissenschaftler und -historiker aus Deutschland, Österreicht und der Schweiz.
Bevor man sich nun an diese völlig neue Form für eine digitale Buchgeschichte wagt, soll mit der unten verlinkten Umfrage die Interessen und Wünsche der potentiellen Nutzer erfragt werden. Die Umfrage enthält Fragen zu Ihrem Nutzungsverhalten beim wissenschaftlichen Arbeiten im Internet stellen und welche Inhalte und Funktionen Ihnen bei Onlinequellen wichtig sind.
Der Fragebogen wurde vom Lehrstuhl für Buchwissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie dem Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin entwickelt.
Ermittlung typischer Nutzerprofile einer online verfügbaren Buchgeschichte
Teilnehmer, die ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, können einen von zehn Amazon-Gutscheinen im Wert von je 20 Euro gewinnen. Rechnen Sie mit etwa 15-20 Minuten Zeit, um diese Umfrage zu beantworten.
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10.12.2009 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |
Der Startschuss zur Deutschen Digitalen Bibliothek ist gegeben. Online soll die Bibliothek 2011 gehen, bleibt die Frage, ob Deutschland so ein Projekt an finanziell wirklich stemmen kann. Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen hat sich da so seine Gedanken gemacht und ich mir jetzt auch.
Zum Zeitpunkt:
In der Politik sind endlich alle auf Linie gebracht und befürworten den Ausschluss Deutschlands vom größten Digitalisierungsprojekt bisheriger Zeiten. Dass die Buchbranche die Atempause durch das neue Google Book Settlement begrüßt, ist ein Schlag ins Gesicht ihrer wissenschaftlich ausgerichteten Kunden. Das ist ein anderes Thema, denn zumindest glaubt man jetzt, erstmal Atem holen zu können. Die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen der europäischen Antwort auf Google Books – sprich der Europeana – wird viel Kraft, Ausdauer und rechtliche sowie finanzielle Unterstützung benötigen. Sogleich erklingt das Lied: Wer soll das bezahlen, wer …
Politische Struktur
Wir alle bedauern inzwischen anscheinend die föderale Struktur in Bezug auf Bildung und Kultur. Bis Bund, Länder und Kommunen sich geeinigt haben, können Jahre ins Land gezogen sein und aus ehemals guten Ideen sind nur noch Minimalkonsense geworden, die an sich nur noch scheitern können. Keiner der Beteiligten wird bei den zu erwartenden Kosten zugunsten eines Allgemeininteresses, das von Fachleuten formuliert worden ist, von seinen Wünschen und Vorstellungen zurücktreten.
Finanzielle Struktur
Finanziell steht die DDB auch nicht auf sicheren Beinen. Zwar sind Infrastruktur und Betrieb gesichert, doch sind dies ja nicht die einzigen Kosten, die da auf alle zukommen. Wer finanziert die Digitalisierung, die Lösung von Archivierungsproblemen, den Zugang? Das gesamte Projekt muss zudem in Einzelprojekte zerstückelt werden, um förderwürdig durch die ...
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23.09.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.
„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.
Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:
Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?
Dabei sehen sie deutlich:
„ Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen."
Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch ...
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8.09.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |
Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des "Google Book US Settlement Agreement" auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.
Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:"Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung [...].Google-Books
EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.
1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of "commercial availability"
5. Consumer issues
Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).
Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür ...
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19.05.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |
Die Kulturhochburg Bild berichtet in einem Digital-Telegramm:
Herzog August Bibliothek bietet jetzt in ihrer Digitalen Bibliothek mehr als eine Million digitalisierter Seiten an und ist damit eine/r der größten AnbieterInnen digitalisierter Bücher aus der Zeit vor 1800 in Deutschland. Seit 10 Jahren wird der Bestand systematisch digital erfasst, Seite für Seite fotografiert und ins Netz gestellt.
Mit Hilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind in den vergangenen zehn Jahren rund 6300 alte Drucke und Handschriften auf diese Weise der Öffentlichkeit frei zugängig gemacht worden.
Damit können über die Wolfenbüttler Digitale Bibliothek der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel unter anderem kostbare mittelalterliche Handschriften wie der berühmte Wolfenbütteler Sachsenspiegel betrachtet werden.
Quelle:
Bibliothek mit einer Million digitaler Seiten via Bild.de
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20.03.2009 | von Dörte Böhner | 5 Kommentare » |
Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als "Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht". Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort "Größenwahn" in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen. Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu - wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.
Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren.
Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich "Google Book Settlement" eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden.
Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden.
So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“. Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar.
Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war ...
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