Archiv für die Kategorie ‘Netzpublikationen’

Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da

4.03.2010 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft: Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen. Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010). In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden - ebenfalls kostenlose - Musterverträge zur Verfügung gestellt. Aufmerksam geworden über: Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de

Die neue Gefahr für Verlage

29.10.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Ehrhardt F. Heinold sieht die "alten Medien" einer neuen Gefahr ausgesetzt. Communitys wie Lokalisten oder gutefrage.net haben nicht nur Unterhaltungswert, sondern decken mittlerweile auch beinahe alle Fach- und Special-Interest-Themen ab. Verlage haben reagiert. Holzbrink erwarb 2007 StudiVZ erworben. Zum Teil wurden auch eigene Communitys gegründet, z.B. im Bereich des Rechts die nwb-Community (Verlag Neue Wirtschafts-Briefe GmbH & Co. KG) oder aquiriert, wie Chefkoch.de (Gruner und Jahr) oder Holidaycheck.de (Burda). Erfolgreichaus finanzieller Sicht kann man die Communitys momentan nicht nennen. Derzeit funktionieren weder die Werbefinanzierung nicht oder sie sind grunsätzlich nicht kommerziell. Ein Beispiel für letzteres ist die Wikipedia. Heinold sieht in diesen Internetproduktenoft keine Konkurrenz zu klassischen Verlagsprodukten wie Bücher oder Zeitschriften. Der lange gefürchtete und viel beschworene Kannibalisierungseffekt tritt oft nicht ein, eher im Gegenteil: Durch Communityportale findet eine Marktausweitung statt, es werden neue Kundengruppen erreicht. Aus dieser Richtung entsteht den Verlagen keine Konkurrenz, denn sie bestimmen diesen Markt. Dennoch können Probleme entstehen, wenn Community-Mitglieder plötzlich selbst "alte" Verlagsprodukte mit dem in vielen Fällen sehr wertigen Inhalten aus der Community zu erstellen beginnen. Wikipedia ist ja mit der Pediapress ein Vorreiter. Dort können die Nutzer mit Wikipediainhalten individuelle Bücher zusammenstellen. Auch die Wiki-Communitys legen mit dem Projekt "HP MagCloud print-on-demand for Wikia users" nach. Jeder kann mit dem Die Community, aber auch jeder einzelne Nutzer, kann mit dem Softwaretool MagCloud jeder seine Zeitschrift zusammenstellen. Mitglieder von Wikia können über ein Widget ganz einfach ein Magazin zusammenstellen und und durch MagCloud drucken lassen. HP's und Wikia kooperieren zukünftig und bieten Wikia's Inhalte-Produzenten und Nutzern (Prosumern) und den mehr ...

Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da

17.08.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der "Klassiker" wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert. Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf: die Zulässigkeit von Google-ad, die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing, die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).

Bitkom-Leitfaden zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

1.04.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Bitkom, der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) haben sich über einen Leitfaden zum Umgang mit der Verordnung über die Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Nationalbibliothek verständigt. Oktober 2008 wurde die Pflichtablieferung von Netzpublikationen im Rahmen der “Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek” (PflaV) festgeschrieben. Es sollen nunmehr nicht nur “körperliche Medienwerke” (Printmedien, Datenträger), sondern auch “unkörperliche Medienwerke” (Online-Medien) dauerhaft gesammelt und archiviert werden. Das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) und auch die PflaV lassen viele Fragen offen. Welche Webpublikationen werden erfasst? Sind betroffene Online-Autoren verpflichtet, selbst relevante Publikationen einzureichen? In welcher Form müssen zu erfassende Netzpublikationen bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden? Und wird man bestraft, wenn man der Pflichtablieferung nicht nachkommt? § 3 Abs. 3 DNBG bezeichnet ohne genauere Unterteilung als Medienwerke in unkörperlicher Form “alle Darstellungen in öffentlichen Netzen. Recht schnell nach Inkrafttreten der PflaV wies die DNB darauf hin, dass nicht alle Blogger, Foren- oder private Websitebetreiber aktiv an die Nationalbibliothek herantreten müssen oder zu den Betroffenen zählen. Aber Unklarheiten blieben dennoch bestehen. Der nun veröffentlichte Leitfaden (öffnet sofort) von Bitkom und DIHKsoll den potentiell Betroffenen helfen, die Auswirkungen auf ihre Angebote einschätzen und Missverständnisse im Vorfeld ausräumen zu können. Wichtig ist aus Sicht von BITKOM und DIHK, dass derzeit kein Homepage-Inhaber selbst aktiv werden muss. Die Webanbieter müssen nicht befürchten, dass sie ohne Aufforderung durch die Deutsche Nationalbibliothek zur Abliegerung verpflichtet sind und dass sie so auch nicht mit einem Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen müssen. Die DNB setzt vor allem auf eine automatische Sammlung der Inhalte durch ...

Zurück zu Bezahlinhalten

1.03.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Die Zeitungen, die vom US-Medienkonzern Hearst herausgegeben werden, sollen demnächst wieder kostenpflichtig werden. Damit schwimmt Hearst gegen den Strom, denn in den letzten Jahren haben immer mehr US-Zeitungen möglichst viele Angebote kostenlos zugänglich gemacht. Damit wollte man mehr Nutzer und vor allem mehr Werbung anlocken, um so die Papierausgaben querzufinanzieren. Durch die Wirtschaftskrise, zurückgehende Online-Werbeerlöse und stetig sinkende Auflagenrückgänge, sieht man bei Hearst: "Eine unausweichliche Schlussfolgerung unserer Analyse ist, dass unsere Kostenstruktur erheblich von dem heutigen Umsatzpotential unserer Branche abweicht", schrieb Swartz. Kürzer gesagt: Zeitungen kosten in den USA heute mehr, als sie einbringen. Der Chefredakteur der "New York Times" hat vor kurzer Zeit ebenfalls laut über eine Rückkehr zu Paid Content gegrübelt. Die "NYT", der wie vielen anderen US-Medien das Geld ausgeht, überlebte nur durch ein 250 Millionen Dollar-Darlehen des Mexikaners Carlos Slim. Die Frage ist allerdings, ob Menschen jetzt bereit sind für Nachrichten und Analysen Geld zu bezahlen, denn da sie es nicht gewesen sind, hatten sich auch diese beiden letzten großen US-Zeitungen von Bezahinhalten verabschiedet. Damit geht Hearst ein hohes Risiko ein: Die Bezahlinhalte könnten Mehreinnahmen bedeuten oder auch den Untergang einläuten. Die Wirschaftskrise wird somit zur schwersten Medienkrise in den USA. Quelle: Hearst-Gruppe will Geld für Online-Angebote verlangen via Spiegel online

Wikipedia gegen Brockhaus Online

5.12.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Wikipedia Deutschland punktet beim einem Text des 'Stern' im Bereich Aktualität und Richtigkeit gegenüber Brockhaus Online. Bei dem Test erreichte Wikipedia einen Durchschnitt von 1,7 gegenüber dem Durchschnitt von 2,7 beim Brockhaus. Bei 43 Artikeln bekam Wikipedia bessere Noten als die Konkurrenz. Nur bei sechs Stichworten lag der Brockhaus vorn, in einem Fall erhielten beide Nachschlagewerke die gleiche Note. Zweiflern sollte dies zu denken geben, wenn es um die Zitierfähigkeit von Wikipedia geht. Die Zitierfähigkeit steht immer wieder zur Diskussion. Und fast will es scheinen, als ob Wikipedia schon fast zu komplex wird. Einzig bei der Verständlichkeit liegt der Brockhaus vorn. Einige Wikipedia-Artikel sind für Laien schlicht zu kompliziert, viele zu weitschweifig, urteilten die Tester. Quelle: Wikipedia siegt im Test gegen Online-Ausgabe des Brockhaus via de.internet.com

2008: Start der Sammlung von Netzpublikationen

28.11.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Das Börsenblatt online berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek ihrem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag zur Sammlung von Netzpublikationen ab 2008 nachkommen will. Begonnen wird mit Monographien ausgewählter Partner. Gerade aus Sicht der Verleger scheinen viele Aspekt allerdings noch unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB. Die DNB möchte den Verlagen ihre Bedingungen jedoch nicht diktieren, sondern mit ihnen zusammen Lösungen finden. Quelle: Lutze, Doreen: DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen via Maikatze liest

DNB startet 2008 Sammlung von Netzpublikationen

28.11.2007 | von Doreen Thiede | Comments Off |

Ab 2008 soll es nun ernst werden mit dem 2006 gesetzlich beschlossenen Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sammlung von Netzpublikationen. Zunächst soll - in einer ersten Testphase mit ausgewählten Partnern - mit Monographien begonnen werden. Allerdings sind vor allem auf Verlegerseite noch viele - nicht nur technische - Aspekte unklar. Auf der gestrigen Informationsveranstaltung, die der Verleger-Ausschuss des Börsenvereins und der DNB gemeinsam ausrichteten, standen deshalb noch einmal Fakten und Diskussionen im Mittelpunkt. Fazit: die Verlage wünschen sich endlich eindeutige Entscheidungen seitens der DNB.Den Verlagen nur etwas zu diktieren, liegt der DNB jedoch fern, wie Schwens immer wieder durchblicken ließ. Die DNB wolle einen gemeinsamen Nenner finden, agiere nach dem Motto: minimaler Aufwand bei maximaler Wirkung.via börsenblatt online

Pflichtexemplar zu viel für Online-Autoren

20.06.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Vom elektronischen Pflichtexemplar betroffen wären Unternehmen und Blog-Betreiber, die zukünftig ihre Artikel regelmäßig bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) abliefern sollen. Dies sieht BITKOM als Grund zu einer Warnung an. Die so genannte "Pflichtablieferungsverordnung" werde unverhältnismäßig weit gefasst, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Die Verordnung, die im Entwurf des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien schon vorliegt, soll noch dieses Jahr in Kraft treten. "Natürlich soll die Nationalbibliothek wichtige Internet-Publikationen archivieren können", erklärte Rohleder. Das sei etwa für die Wissenschaft und zur historischen Dokumentation nützlich. Rohleder warnt vor zu viel übertriebener Bürokratie und wirft dabei der Bundesregierung vor, über ihr ursprüngliches Ziel hinauszuschießen. Wenn der Staat bestimmte Internet-Inhalte aufbewahren wolle, müsse er den nötigen Aufwand selbst betreiben. Die Dokumente seien schließlich frei verfügbar. Die Verordnung solle nur gesetztliche Pflichten klar begrenzen, solle aber nicht zu einer Pflichtverordnung mit einer Menge teurer Pflichten für die Unternehmen werden. BITKOM rechnet, dass die deutschen Unternehmen durch die Pflichtabgabenverordnung mit rund 115 Millionen Euro jährlich belastet würden. Das hat eine Modellrechnung des BITKOM ergeben, die von einer monatlichen Pflichtablieferung der Web-Seiten ausgeht. Häufig aktualisierte Seiten wie Nachrichtenportale und Blogs könnten einer weitaus intensiveren Meldepflicht unterliegen. Zudem sind in der BITKOM-Berechnung nur Seiten mit ".de"-Endung einkalkuliert. In der Praxis dürfte die Belastung also noch höher ausfallen. Rohleder sieht dabei statt einer Förderung er Online-Autoren eine zunehmende Behinderung. Es gibt mehrere Dinge zu bedenken. Eine pauschale Belastung, wie sie die BITKOM hier mal wieder sieht, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Sicherlich wird es nicht jedem Anbieter von Online-Information möglich sein, Komplettpakete zu schnüren und ...

Freie Netze. Freies Wissen.

8.06.2007 | von Doreen Thiede | Comments Off |

Das Buch "Freie Netze. Freies Wissen." beschäftigt sich mit den verschiedenen Anwendungsbereichen von Freien Netzen und Freiem Wissen."In jedem der neun Kapitel kommen in Interviews Menschen wie Lawrence Lessig oder Richard Stallman zu Wort, die mit dem Thema als ExpertInnen, PionierInnen oder unmittelbar Betroffene zu tun hatten oder haben."Die Schreibweise ist vielleicht an manchen Stellen etwas polemisch, aber die behandelten Gegenstände wie Creative Commons, Urheberrecht, Copy Left oder Open Access werden informativ und verständlich beschrieben. Die Homepage verfügt darüber hinaus über ein Blog, in dem u.a. Ankündigungen zu Veranstaltungen im Bereich Freier Zugang zum Wissen gemacht werden.via Duftender Doppelpunkt