[Kurz] Internetrecht – das neue Skript April 2014 ist da

Dieses Mal wurde das Skript zum “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren wesentlich früher als im letzten Jahr veröffentlicht und der Umfang des Skriptes ist von 558 Seiten auf 579 Seiten angewachsen. Dieses Skript, dass man wohl inzwischen ungestraft als Standardwerk zu diesem Thema bezeichnen darf, ist eine wichtige Informationsquelle für alle, die sich möglichst rechtssicher im Netz bewegen möchten, aber:

Die Verbreitung über das Internet ist natürlich kein Garant dafür, dass alle Informationen wirklich stimmig sind. Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. (S. 2)

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

Hörenswert ist auch der Podcast zur Rethorik mit Grundregeln der Rhetorik – für Examensvorträge oder Seminarvorträge, der auf der Seite von Prof. Hoeren zu finden ist. Der Professor wendet sich zwar an die Studierenden der Juristerei, die kurz vor einer Prüfung stehen, aber viele Tipps können auch andere Prüflinge für sich übernehmen.

Weitere interessante Ergänzungen des Skripts sind auch diese Podcasts:

 

[Kurz] Internetrecht – das neue Skript April 2013 ist da

Ein bisschen ungeduldig war ich ja schon. Diesmal gab es das April-Skript nicht schon Ende März, aber nun kann man sich wieder auf 558 Seiten auf dem Laufenden halten, was das “Internetrecht” angeht, denn das neue Skript von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist veröffentlicht.

Wer mag, kann auch eine “Eine Einführung in das Urheberrecht von Prof. Hoeren” bekommen (ca. 45 min):

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

[Kurz] Internetrecht – das neue Skript Oktober 2012 ist da

Es ist noch nicht ganz Oktober, aber auf den Seiten der Universität Münster lässt sich jetzt die aktuelle Bearbeitung des 559 Seiten starken, kostenlosen Skripts “Internetrecht” (Stand: Oktober 2012) von Prof. Dr. Thomas Hoeren herunterladen.

Zudem gibt es ganz aktuell ein Skript zum IT-Vertragsrecht (436 S., Stand: Oktober 2012).

Ältere Versionen und weitere Skripte finden Sie hier:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien

unglue.it – Crowdfunding für bereits publizierte Bücher

Das Portal unglue.it hat sich zum Ziel gesetzt, bereits publizierte Bücher mittels Crowdfunding als E-Books unter CC-Lizenz verfügbar zu machen:

When you buy a book, you get a copy for yourself. When you unglue it, you give a copy to yourself and everyone on earth.

Derzeit laufen auf der Plattform drei “campaigns”, haben also drei Autoren einen Preis festgelegt, der durch die Netzcommunity erreicht werden muss, damit ihr Buch als DRM-freies E-Book auf dem Portal bereitgestellt wird. Weitere Werke kann man nach Registrierung zu einer Wunschliste hinzufügen. Finden sich genügend Interessierte, kann eine campaign gestartet werde, vorausgesetzt die Rechte lassen sich klären.

Eine interessante Idee – besonders, wenn man im ZEIT ONLINE-Artikel “Unglue.it befreit Bücher” darüber hinaus liest, dass der “Geschäftsführer Eric Hellman […] zuvor Kommunikations- und Entwicklungsplattformen für Bibliotheken [entwickelte]”. Und so verwundert es auch nicht, dass viele (amerikanische) Bibliothekarinnen und Bibliothekare unter den Unterstützern der Plattform sind. Bei den deutschen Kolleginnen und Kollegen (namentlich ekz bzw. Onleihe) scheint das Konzept laut Hänßler eher auf Skepsis zu stoßen, vor allem, was die Attraktivität der Titel angeht. Allerdings muss es m.E. ja auch nicht vorrangig um Bestseller gehen, sondern ein solches Verfahren einer nachträglichen “E-Bookisierung” könnte z.B. auch für vergriffene Werke spannend sein (was derzeit ja durchaus schon von einigen Bibliotheken als Print-on-Demand Service (kostenpflichtig) angeboten wird, mit dem Unterschied, dass dann eben nur eine Person etwas davon hat).

Und noch ein anderer Aspekt ist spannend: die Autorinnen und Autoren bekommen durch die Resonanz auf die von ihnen festgelegte und zu finanzierende Summe eine Aussage über den realen Wert ihres Werks (denn es wurden auch schon campaigns wieder geschlossen, die nicht genügend Förderer fanden). Dies könnte natürlich auch manche Autorinnen und Autoren davon abhalten, sich dieser öffentlichen Bewertung zu stellen.

Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass es (nicht nur im Bereich E-Books) zunehmend mehr Versuche gibt, unterschiedliche Geschäftsmodelle auf ihre Tragfähigkeit in der digitalen Welt zu testen und zu etablieren. Welche sich durchsetzen, werden im besten Fall letztlich die Nutzer entscheiden.

Quelle: Boris Hänßler: Unglue.it befreit Bücher, ZEIT ONLINE

Internetrecht – das neue Skript Oktober 2011 ist da

Der Oktober ist vorbei und das neue Skript von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist da. Das Skript wurdes diesesmal grundlegend überarbeitet, alle Fußnoten überprüft, ergänzt und um aktuelle Belege erweitert. Auch wer aktuelle Literaturhinweise benötigt, wird diese im Skript finden. Ganze Kapitel wurden neu geschrieben und hinzugekommen sind Themen wie Social Media, die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung und die Änderungen beim internationalen Gerichtsstand sowie viele andere. Zudem wurden mehr als 300 Urteile neu eigearbeitet.

Das 579-Seiten-starke PDF kann wie gewohnt kostenlos heruntergeladen werden. Das Skript informiert in 9 Kapiteln über Information und Recht – die Kernbegriffe, Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains, das Urheberrecht (u.a. mit § 52a, § 52b, § 53a UrhG), Online-Marketing: Werberechtliche Fragen, den Vertragsschluss mit Kunden, das Datenschutzrecht sowie die Haftung von Online-Diensten, die internationalen Aspekte des Internetrechts, das Internetstrafrecht und es enthält Musterverträge.

Ebenfalls aktualisiert wurde das Skript IT-Recht (Stand Oktober 2011), welches um die aktuelle Rechtsprechung/Literatur ergänzt wurde. Hier wird der Leser auf 476 Seiten über den Rechtsschutz für EDV-Produkte, das EDV-Vertragsrecht, Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung, Softwareleasing sowie Softwarewartungs- und Pflegeverträge, Besondere Softwareverträge und Musterverträge informiert.

Vielen Dank an Prof. Hoeren, der mich gestern Abend per E-Mail über die Aktualisierung informiert hat.

YouTube unterstützt Creative Commons

Wie im GoogleWatchBlog (und diversen anderen Quellen) nachzulesen, unterstützt die Videoplattform YouTube seit neustem Creative Commons Lizenz.

Jeder der Videos hochlädt, kann entweder die normale YouTube Lizenz oder eine Creative Commons Lizenz vergeben. Des weiteren kann jeder die Videos die unter Creative Commons stehen, für eigene Projekte/Videos etc. nutzen.
Natürlich müssen die Inhalte den aktuellen Copyright Regelungen von YouTube entsprechen.

Im YouTube Helpcenter gibt es die wichtigsten Informationen nochmal zusammengefasst.

Weiterer Lesestoff zum Thema u.a. bei
Creative Commons
Giga.com
boingboing

Internetrecht – das neue Skript April 2011 ist da

“Halbjährlich grüßt der Professor” titelt RA Henning Krieg in seinem Blog und weist auf das neu erschienene Skript zum Internetrecht von Professor Hoeren hin.

Da in diesem Rechtsbereich sehr viel passiert, verwundert es nicht, wenn Prof. Hoeren im Vorwort schreibt:

Die Fülle des Rechtsgebiets „Internetrecht“ drohen auch den Verfasser dieses digitalen Buchs zu überfordern. Es fällt sehr schwer, auf die Hybris zu verfallen, auf allen Gebieten des Internetrechts zu Hause sein zu wollen. Ich bitte daher den Leser – die Leserin – um Verzeihung, wenn die eine oder andere Information nicht mehr aktuell oder gar falsch sein sollte.

Der Aufbau des Werkes richtet sich nach den Anforderungen, die an Internetanbieter gestellt werden, welche folgende Dinge brauche, um im Internet auftreten zu können:

  • eine Kennung (dies verweist auf das Domainrecht),
  • Inhalte (ein Tummelplatz für das Immaterialgüterrecht),
  • Werbung und Marketing (hier kommen die Wettbewerbsrechtler zu Wort),
  • den Kontakt zum Kunden (was zu Ausführungen zum Vertragsschluss und zum E-Commerce-Recht führt)
  • sowie Daten der Kunden (hier kontrollieren die Experten des Datenschutzrechts).

Abschließend findet sich noch ein Abschnitt zu der Frage, wer für alle diese Rechtsanforderungen haftet. Schließlich wird auch noch auf das Problem der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet eingegangen.

Wieder sind es über 550 Seiten zum Nachschlagen und sich informieren.

OPUS 4 Release veröffentlicht

Nach knapp 3 intensiven, zum Teil anstrengenden und oft diskussionsreichen Monaten ist es nun vollbracht: OPUS 4.0 steht unter http://opus4.kobv.de zum Download bereit. Dazu gibt es eine ausführliche Dokumentation, ein Screencast-Video der Installation unter Ubuntu und eine Demo-Version, um sich die neue OPUS-Version mal anschauen zu können.

Die Highlights von OPUS 4 im Überblick:

– Suchmaschinentechnologie für Suche und Browsing
– templatebasierte Veröffentlichungsformulare
– flexibel definierbare, an DNB- und DINI-Standards orientierte Dokumenttypen
– Performanzsteigerung durch Einsatz eines Caching-Layers
– einfache Verwaltung von Sammlungen (Collections)
– Bibliographiefunktion und das Modul Freischalten
– professionell gestaltetes Layout

Zum Hintergrund: OPUS ist eine Open Source-Software unter der GNU General Public License für den Betrieb von institutionellen Dokumentenservern bzw. Repositorien. OPUS steht für Online Publikationsverbund Universität Stuttgart und wurde dort Ende der 90er Jahre vom Rechenzentrum der Universitätsbibliothek entwickelt. Seitdem wird OPUS mit nationalen Partnern kooperativ weiterentwickelt. Nachdem zum Abschluss der Projektförderungsphase Anfang des Jahres keine auslieferungsfähige Version vorlag, wurde im Sommer entschieden,  OPUS 4 in Berlin vom KOBV, unterstützt vom BSZ, der Universität Stuttgart, der SULB Saarbrücken und der SLUB Dresden, fertigzustellen.

Internetrecht – das neue Skript September 2010 ist da

Das neue Skript zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren ist seit Freitag, den 09.10.2010 abrufbar. Der aktuelle Stand ist von September 2010. Das Skript, längst Standardwerk zum Thema Internetrecht, schaft einen umfassenden Überblick über die Literatur zum Thema Internetrecht und die entsprechende Rechtsprechung (mehr als 100 Urteile zu Halzband, Chefkoch, WLAN, Thumbnails, …)
. Neu hinzugekommen sind Ausführungen und Informationen

  • zum Zugangserschwerungsgesetz,
  • zur Vorratsdatenspeicherung,
  • zu DE-Mail (überarbeitete Version),
  • zur Verlängerung der Schutzfristen für Leistungschutzberechtigte
  • Leistungsschutzrecht für Verleger),
  • sowie Verbraucherschutz im Internet mit der neuen Musterwiderrufsbelehrung.

Hoeren und sein Team haben aufgrund der neuen Rom-I- und Rom-II-Verordnungen grundlegend alle Ausführungen zum anwendbaren Recht sowie die Teile zum Strafrecht/Strafverfahrensrecht und zum Datenschutzrecht überarbeitet.

Downloadlink: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_September%202010.pdf

Quellen:
Hoeren, Thomas: In eigener Sache: Skript Internetrecht neu und kostenlos zum Abruf frei, Beck Blog
Schneider, Adrian: Prof. Hoeren – aktuelles Skript Internetrecht, Telemedicus

Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da

Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:

Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.

Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).

In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt.

Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de

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