Internetrecht – das neue Skript Februar 2010 ist da
Kategorie(n): Netzpublikationen, Online-Recht(Oberbegriff), Urheberrecht
Weiteres:
Thomas Hoerens neues Skript zum Internetrecht ist nun in der 14. Auflage (Stand: Februar 2010) abrufbar. Bemerkenswert für alle, die sich immer noch fragen, ob so ein Skript im Internet veröffentlicht werden muss, sind die Anmerkungen, die Hoeren im Vorwort trifft:
Viele der in einem Buch getroffenen Aussagen sind gerade wegen des buchspezifischen Time Lag schon im Zeitpunkt des Erscheinens überholt. Dennoch macht es gerade auch im Zeitalter der digitalen Schnelligkeit Sinn, Bücher zu publizieren. Diese nehmen eine andere Funktion wahr. Galten sie früher als Medium für die schnelle Information, sind sie heute Archive. Es wird ein bestimmter historisch wichtiger Zeitpunkt der Diskussion für alle Zeiten festgehalten. Für eine zeitnah-aktuelle Information ist das Buch jedoch kaum noch geeignet. Wer also halbwegs up to date bleiben will, muss auch im Internet publizieren und lesen.
Auf 522 Seiten beantwortet Hoeren viele Fragen und Probleme im Bereich des Internetrechts. Doch vieles kann darin nicht beantwortet werden, was rund um IT, Software usw. an Fragen auftaucht. Dafür gibt es in erster Auflage ein 470 Seiten starkes Skript zum IT-Recht (Stand: Februar 2010).
In diesem widmet er sich umfassend Softwareverträgen und verwandten Themengebieten; im Annex werden – ebenfalls kostenlose – Musterverträge zur Verfügung gestellt.
Aufmerksam geworden über:
Krieg, Henning: Kostenlose Skripte “Internet-Recht” und “IT-Recht” von Prof. Hoeren auf kriegs-recht.de
Ähnlichen Beiträge
Weiter gegen den Abmahnwahn
Ich hatte ja bereits auf die Erste Ausgabe des kostenlosen E-Books “Wegweiser-Abmahnung” hingewiesen. Leider verschwand der Link nach einiger Zeit, aber nun gibt es ein Update zu diesem E-Book.
Der Verein gegen den Abmahnwahn e. V., die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben jetzt die 2. Auflage des eBooks “Wegweiser-Abmahnung” veröffentlicht.
Die Autoren Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße bieten Ihnen mit diesem E-Book quasi einen “Erste-Hilfe-Koffer” für den Fall der Fälle an, der als ein Leitfaden zur Orientierung dienen soll.
Das Buch kann und soll den Gang zum Fachanwalt nicht ersetzen!
Ins Buch sind alle Neuerungen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingearbeitet worden und auch die Thematik der Störerhaftung wurde inklusive der dazu passenden Gerichtsurteile aktualisiert.
Da auch Inkassofirmen durch Rechteinhaber immer öfter eingesetzt werden und so immer wichtiger im Abmahndschungel werden, gibt es nun neben der Präzisierung der modifizierten Unterlassungserklärung eine aktuelle Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man sich als Abgemahnter verhalten sollte.
Laden Sie sich das PDF mit der CC-Lizenz BY-ND herunter und veröffentlichen Sie es, wie bspw. Gulli.com , damit es nicht wieder verschwindet.
Quelle:
Update des eBooks erschienen via gulli.com
Ähnlichen Beiträge
Praxiskommentar Urheberrecht in zweiter Auflage
Kategorie(n): Online-Recht(Oberbegriff), Urheberrecht
Weiteres:
Das Urheberrecht ist für Blogger, Forenadministratoren und Websitebetreiber immer wieder mit Gefahren und Fallstricken versehen, die den Betrieb von Online-Angeboten nicht ungefährlich machen. Kompliziertes Recht mit seinen Auslegungen und Graubereichen ist für Laien meist schwer verständlich, daher bedarf es eines praxisnahen Überblicks. Mit der Loseblattsammlung “Heise Online-Recht – Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” legt Heise eine aktualisierte zweiten Auflage vor. Dort können Laien die Erfahrung von heise online und das Know-how von Experten aus Praxis und Lehre nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
- Technische Einrichtung
- Domainregistrierung: Kennzeichenrecht
Felix Zimmermann- Vertragsbeziehungen zum Provider
Nikolaus Bertermann- Inhaltliche Gestaltung
- Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Prof. Dr. Nikolaus Forgó/Fabian Schmieder- Inhalte: Urheber-, Geschmacksmuster- und Äußerungsrecht
Thorsten Feldmann- Haftung für fremde Inhalte
Jörg Wimmers/Dr. Carsten Schulz- Gewinn- und Glücksspiele
Dr. Martin Jaschinski- Jugendmedienschutz
Sabine Frank/Imme Pathe- Der Betrieb des Dienstes
- Bezahlsysteme und Risikomanagement
Dr. Tina Krügel- Datenschutz
Marian Alexander Arning/Nils Haag- Rechtsprobleme der E-Mail-Nutzung
Sven Tschoepe- Computer- und Online-Strafrecht
Dr. Ulrich Wehner- Abmahnungen und Gerichtsverfahren
Joerg Heidrich- Gesetzessammlung
Herausgeber sind Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlages und Rechtsanwalt aus Hannover, Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für IT-Recht/Rechtsinformatik an der Juristischen Fakultät der Universität Hannover, sowie Thorsten Feldmann, Rechtsanwalt aus Berlin.
Für die neue Auflage wurden alle Kapitel überarbeitet und ergänzt, z.B. durch die neuen Urteile im Bereich der Forenhaftung und Änderungen im Bereich des Computerstrafrechts.
Praxisnah erläuterte Rechtsfragen sollen helfen, rechtliche Konflikte, unnötigen Ärger und gegebenenfalls hohe Kosten zu vermeiden. Zudem erhält man anhand von Checklisten Hilfestellung und Orientierung für die Praxis. Ergänzt durch eine Auswahl der relevanten Gesetze verschafft die Loseblattsammlung Durch- und Überblick;
Bezogen werden kann dieser zweibändige Kommentar als Loseblattsammlung über den Heise online – Kiosk für 99,00 €. Vielleicht kann aber die ein oder andere Frage auch bereits kostengünstiger mit dem frei zugänglichen Script von Thomas Hoeren, welches ebenfalls gerade erst aktualisiert wurde.
Quellen:
Zweite Auflage von “Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen” via heise online
Zweite Auflage von „Heise Online-Recht: Der Leitfaden für Praktiker & Juristen“ Heise online Kiosk
Ähnlichen Beiträge
Internetrecht – das neue Skript September 2009 ist da
Kategorie(n): Netzpublikationen, Online-Recht(Oberbegriff), Open Access, Urheberrecht
Weiteres:
Thomas Hoeren weist in eigener Sache im Beck-blog darauf hin, dass sein neues Skript zum Internetrecht (Stand September 2009) abrufbar ist. Der “Klassiker” wurde umfangreich überarbeitet und zahlreiche Gesetzesvorhaben, so z.B. die Novellierungen zum BDSG und das Zugangserschwerungsgesetz eingearbeitet. Auch in Zahlen macht sich der Fleiß bemerkbar. Fast 200 neue Urteile und viele weiterführende Literaturhinweise wurden ebenfalls integriert.
Änderungen konzentrieren sich u.v.a. auf:
- die Zulässigkeit von Google-ad,
- die urheberrechtliche Zulässigkeit von Online-Videorecordern und Sound-Sampling,
- die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing,
- die Haftung von Intermediären (Links, Foren etc.).
Ähnlichen Beiträge
Wie verhalte ich mich richtig bei einer Abmahnung
Kategorie(n): Abmahnung, E-Books, Leseempfehlung, Statistik
Weiteres:
Abmahnungen scheinen zum Volkssport von Juristen geworden zu sein, glaubt man der Statistik für Juli 2008 des Vereins gegen denAbmahnwahn e.V.
Zusammen haben die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs auch deshalb einen “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht. Das E-Book umfasst 96 Seiten gibt es in drei Varianten zum Download. Kostenlos ist der Download der einfachen Variante mit eingeschränkter Nutzbarkeit (Funktionen wie: Drucken, Verändern, Speichern, Links usw. nicht abrufbar. ), aber was wichtig ist, natürlich mit dem vollen Inhalt. Diese Variante wendet sich an juristische Laien, denen in verständlicher Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen geliefert werden.
Gegen eine Gebühr, die dem Verein gegen den Abmahnwahn in Höhe von min. 5 Euro überwiesen werden kann, erhält man ein PDF mit der zusätzlichen Möglichkeiten zum Anklicken von Links und zum Ausdrucken. Rechtsanwälte, Journalisten, Vereine und sonstige Institutionen wenden sich zwecks Lizenzvertrag und für eine dritte, professionelle Variante an den Rechtsanwalt Wachs.
Hauptschwerpunkt des E-Books sind vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
Auch auf die mittlerweile zur Standardreaktion gewordene Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird ausführlich eingegangen.
Zwar kann das E-Book den Rechtsanwalt nicht ersetzen, aber es kann Betroffene und Internetnutzer allgemein mit Informationen versorgen. Es bietet dafür neben FAQs und Hinweisen auch eine Liste mit Fachjuristen, die sich auf das Gebiet spezialisiert haben.
Quelle:
Abmahnungswegweiser als kostenloses eBook via heise online
Update:Leider funktionieren die Links zum Download der Statistik und der Kurzfassung des E-Books nicht mehr.
Ähnlichen Beiträge
Hinweise zum Umgang mit der GPL
Das Software Freedom Law Center (SFLC)
hat seinen GPL Compliance”
veröffentlicht. Das SFLCenter hat bereits mehrfach Open-Source-Projekten rechtlichen Beistand geleistet Unternehmen wegen Verstößen gegen die GPL verklagt.
In SFLC-Paper werden die Bedingungen der General Public License (GPL)
gut verständlich erläutert. Es gibt außerdem Unternehmen praktische Hinweise, wie sie regelkonform mit Lizenz umgehen können, durch die Beschreibung bewährter Vorgehensweisen, so dass GPL-Verletzungen vermieden werden können oder die GPL-Software lizenzgemäß vertrieben werden kann. Außerdem gibt es Hinweise, wie man richtig damit umgeht, wenn sich Autoren einer GPL-lizenzierten Software wegen eines Verstoßes melden.
Ziel der Veröffentlichung ist es, GPL-Verstöße zu vermeiden und negative Auswirkungen eines GPL-Verstoßes zu minimieren.
Quelle:
Der Umgang mit der GPL via heise online
Ähnlichen Beiträge
DRM und Datenschutz schließen sich nicht aus
Kategorie(n): Datenschutz, Digital Rights Management
Weiteres:
… zumindest richtig angewendet. Digital Rights Managment kann als Lösung für das Identitätsmanagement und den Datenschutz dienen. Zu diesem Schluss kam man beim zweiten Internet Governance Forum (IGF)
der UN.
Simon Davies, Direktor der Organisation Privacy International (PI), sprach sich in einem von drei Treffen zum Thema Datenschutz und Privatheit dafür aus, in Zukunft auf technische Lösungen zu setzen. “Es ist klar, dass rechtliche und Marktlösungen nicht in ausreichendem Maß den individuellen Nutzer in seinen Rechten schützen können, daher müssen wir einen Weg einschlagen, der Nutzerkontrolle durch technische Infrastrukturen einbezieht”, erklärte Davies gegenüber heise online.< heise >
Unterstützt werden müssen technische Lösungen auch weiterhin durch rechtliche Maßnahmen. Technik kann nur eine Erleichterung bei der Lösung der Problematik privacy sein. Insbesondere mit Blick auf Web-2.0-Angebote, bei denen User ausführliche Profile von sich preisgeben, müssen Lösungen für mehr “Intimität” (Privatsphäre) geschaffen werden.
DRM kann die Daten nicht nur vor unberechtigten Zugriffen schützen, sondern in digitale Daten auch ein Verfallsdatum einbauen.
Hätten Daten wie Milchtüten ein Ablaufdatum, müsse der Nutzer sich automatisch mit Fragen von Gewichtung und Selektion auseinandersetzen.< PC-Welt >
DRM eigne sich sehr gut, um die Zweckbindung, das wesentliche Element des Datenschutzes, abzubilden. Als praktisches Beispiel, das sich rasch implementieren ließe, nannte Schallaböck die Vorratsdatenspeicherung. Über ein solches System ließe sich eine Löschung nach sechs Monaten absichern.< heise >
In diesem Fall würde DRM sich positiv für den Internet-Nutzer auswirken, da so ein selbstbestimmtes Handeln möglich wird. Der Nutzer wird ein wenig mündiger, was mit seinen Daten passiert.
Quellen:
Persönliches DRM als Retter von Datenschutz und Privatsphäre heise online
Medienrechtler fordert Verfallsdatum für das Internet PC Welt (06.09.2007)
Ähnlichen Beiträge
Begründung des Urteils vom LG Berlin zu MyProf.de
Kategorie(n): Bibliothek x.0, Online-Recht(Oberbegriff)
Weiteres:
Endlich ist die Urteilsbegründung zum Urteil des Berliner Landgerichtes vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07) in Sachen des Bewertunsforums Mein Prof.de da.
Die Annahme einer (generellen) Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge – unabhängig der Kenntnis konkreter rechtswidriger Beiträge Dritter – scheidet für den Betreiber eines Onlineportals aus.
Grund ist, dass man eine Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge für den Betreiber eines Onlineportals nicht annehmen kann, da diese wegen der großen Menge an Beiträgen praktisch nicht durchführbar wäre. Eine Prüfungspflicht allerdings bestände in dem Fall, dass der Betreiber auf einen Verstoß hingewiesen wird.
Eine Revision wurde vom Gericht abgelehnt, da es sich mit diesem Urteil im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sieht.
Quellen:
Heidrich, Joerg: LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber via heise online
LG Berlin, Urteil vom 31.05.2007 – Az. 27 S 2/07 via Medien, Internet und Recht
Ähnlichen Beiträge
Arte: Big Brother is watching you
Fernsehsender
veranstaltet am heutigen Dienstagabend ab 20:40 Uhr einen Themenabend zum drohenden modernen Überwachungsstaat.
Überwachungskameras, Biometrie, unter der Haut eingepflanzte RFID-Mikrochips… George Orwells Zukunftsvisionen sind längst Wirklichkeit geworden.
Nebenbei:
Wissen Sie, wie gut Sie überwacht werden?
ARTE Big Brother Quizz
Wenn Ihnen dazu die nötigen Informationen fehlten…
20.40 Uhr:
Den Anfang macht “Kontrolle total”, ein französischer Beitrag von Etienne Labroue, den Kritiker der FAZ bereits als einen “einzigen Horrortrip” durch die moderne Gesellschaft gewertet haben. In dem Beitrag kommt unter anderem die RFID-Kritikerin Katherine Albrecht zu Worte [...].
21.35 Uhr
widerstand.com
Hier kommen Stimmen zum Wort, die vor der totalen Überwachung warnen, z.B.
Big Brother Award , RFID-Zapper
des Chaos Computer Clubs, das Freenet-Projekt
und die Arbeit von Künstlergruppen, die mit verschiedenen Aktionen gegen die Überwachung protestieren.
22.05 Uhr
“Big Brother City” von Duncan Campbell
Hier geht es um die vier Millionen Überwachungskameras in Großbritannien
.
22.35 Uhr
Abschließend gibt es eine Debatte. Die Diskussionsrunde wird von Steffen Seibert moderiert.
Quellen:
Borchers, Detlef: Arte warnt vor totaler Kontrolle via heise online
Wir werden alle überwacht! arte.tv
Ähnlichen Beiträge
Urheberrecht: Jagd auf Minderjährige
Wer urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Internet lädt und verkauft, muss mit harten Strafen rechnen. Immer mehr Fälle von Filesharing werden vor Gericht gebracht und betroffen sind dabei vor allem junge Leute. Die Musikindustrie macht dabei nicht mal mehr halt vor Minderjährigen. Und die Kosten für einen Urheberrechtsverstoß summieren sich schnell auf einige tausend Euro.
Minderjährige haften für Urheberrechtsverstöße im Internet, wie eine erst kürzlich veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamburg vom 13. September 2006 ergeben hat. In diesem Fall war eine 15-Jährige, die über eine Online-Tauschbörse Bilder der Sängerin Jeanette Biedermann heruntergeladen und diese via Ebay verkauft hatte, vom Rechteinhaber der Bilder kostenpflichtig abgemahnt worden. Es entspreche “allgemeiner Kenntnis – auch einer 15-Jährigen -, dass über fremde Rechtsgüter nur dann verfügt werden darf, wenn einem hierzu die Erlaubnis erteilt worden ist”, entschieden die Richter.
Eine ähnliche Entscheidung hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Notwendig für einen Urheberrechtsverstoß ist kein schuldhaftes Handeln, sondern die Feststellung des Verstoßes, ausgenommen bei Schadensersatzforderungen, wo ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden muss. Das Mädchen habe mit dem Verkauf der Bilder bei Ebay einen erheblichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen, der nun geahndet wurde. MitGerichts- und Anwaltskosten dürfte das Verfahren das Mädchen 3000,- Euro gekostet haben.
Hier eröffnet sich natürlich ein lukrativer Markt für Anwälte.
Obwohl Urteile wie das oben genannte unter den Jugendlichen die Runde machen, habe sich das Bewusstsein, beim Download urheberrechts-geschützter Inhalte Unrecht zu begehen, noch nicht durchgesetzt. Spezielle Kanzleien – auch in Deutschland – haben sich allerdings längst auf das Aufspüren von Urheberrechtsverstößen spezialisiert. Zum Teil bedienen sie sich dabei der Unterstützung von IT-Experten, die etwa die Identität möglicher Straftäter enthüllen können. Die Anwälte machen dabei Streitwerte im fünf- bis sechsstelligen Euro-Bereich geltend, aus denen sich die Gebühren für die Kanzleien berechnen. [...]Ohne die Einschaltung eines Gerichts seien pro Abmahnung so Einnahmen von über 2.000 Euro möglich.
Quelle:
Brien, Jörn: Urheberrecht: Musikindustrie droht Minderjährigen mit hohen Geldstrafen auf medienhandbuch.de



