Eine weitere Session vom Montag, den 11.03., die ich teilweise besuchte, lautete “Migranten-Communities” besser kennenlernen. Im ersten Vortrag mache Martina Dannert von der Stadtbibliothek den Anwesenden Mut auf potentielle Migranten-Zielgruppen zuzugehen und dort präsent zu sein, wo sich diese aufhalten.

Susanne Schneehorst erzählte im anschließenden Vortrag von ihren Erfahrungen, wie Kontakte, Beziehungen und Freundschaften mit den entsprechenden Menschen entstehen können. Sie lieferte ein exzellentes Beispiel, wie sich über Jahre hinweg durch eine gute Beziehungs- und Kontaktarbeit ein Medienbestand und Veranstaltungen aufbauen lassen. Dabei erwähnte sie unter anderem die rumänische Community, die dem christlich-orthoxen Glauben angehört, die in Nürnberg so zahlreich vertreten ist, dass diese sogar über einen eigenen Bischof aus Rumänien verfügen. Auch die verschiendenen kulturellen Feste wie z.B. die griechischen Nationalfeiertage, den 25.03. und den 28.10. hob Schneehorst stellvertretend hervor, die ein prima Anlass sind, um als Bibliothekar_in sich zu präsentieren, für die eigene Einrichtung und deren Medien- und Veranstaltungsangebote zu werben. Ein Fest, das mir und auch Susanne Schneehorst noch gänzlich neu war, ist Masleniza (Butterwoche), das Russische Frühlingsfest, das in der Fastnachtswoche begangen wird. All diese Tipps und Vorschläge erfordern natürlich, dass sich der (die) einzelne Bibliothekar (Bibliothekarin) außerhalb seiner (ihrer) Arbeitszeit an Wochenenden und Abenden an Treffen von Kulturvereinen, dem Migrationsrat (Integrationsbeirat je nach Kommune trägt dieser eine andere Bezeichnung, in München heißt dieser immer noch Ausländerbeirat) und Stadtteilfesten einen Namen macht und seine bibliothekarische Einrichtung bekannter macht.

Der anschließende Vortrag “An Oppurtunity for Internationalization in Turkish Libraries with Retired Immigrants and International Students” von Frau Esin Sultan Oguz war sehr allgemein gehalten. Woran ich mich besonders erinnere ist, dass die Zahl der englischen Rentner, die ihren Lebensabend in der Türkei verbringen, dem der deutschen Rentner um etwa 10.000 übersteigt. Letztendlich erwähnte Oguz zwar, dass eine stattliche Anzahl an religiösen und ethnischen Minderheiten in der Türkei (z.B. Kurden, Tscherkessen, Armenier, Assyrer, Roma oder Aramäer) gibt, aber benannte die in der Klammer aufgeführten Beispiele nicht. Es scheint in der Türkei – ähnlich wie in Frankreich – keine “echte” interkulturelle Bibliotheksarbeit zu geben, wenn man von einigen touristischen Orten absieht:

In der Türkei sind derzeit ganze 18 Sprachen gefährdet, drei davon bereits ganz ausgestorben. Die Zahlen der UNESCO haben jetzt eine nicht-staatliche Gruppe in der Türkei auf den Plan gerufen. Sie beschuldigen die Regierung, die kulturelle Vielfalt des Landes mit ihrer „Nationalstaats“-Politik auszurotten.” Deutsch-Türkische Nachrichten

Dennoch war dieser Vortrag voller Optimismus und Enthusiasmus, so dass das Publikum den Eindruck hatte, in den nächsten Jahren wird es mehr Bibliotheksarbeit vor allem für Rentner aus dem Ausland, Deutsch-Türken und Touristen geben.

Der letzte Vortrag von Dr. Jan-Pieter Barbian “Eine Geschichte mit Zukunft”. Die Türkische Bibliothek in der Stadtbibliothek Duisburg”  ist nahezu identisch mit dem Artikel “Von der Türkischen Bibliothek zur Interkulturellen Bibliothek” in der Märzausgabe der Zeitschrift BuB S. 215-221.

Um nicht zu pessimistisch über die Türkei zu berichten, möchte ich noch in diesem 2. Teil auf den Artikel in der Leipziger Volkszeitung mit dem Titel “E-Books – die Türken gehen voran” von Lisa Berins eingehen. Wer sich nicht gerade in Sessions begab, die auf Englisch waren, hatte nicht unbedingt das Gefühl, dass dieser Kongress so international war, wie ihn die Leipziger Volkszeitung am 14. März betitelte. Doch es gab Bibliothekare und Bibliothekarinnen aus 25 Ländern, die Teilnehmer/-innen waren. Neben dem Direktor des amerikanischen und des italienischen Bibliotheksverbands, war auch die Präsidentin der IFLA, Ingrid Parent anwesend und es hätte die Gelegenheit gegeben sie am BIB-Stand zu besuchen. Darüber hinaus war auch eine Kollegin aus den Niederlanden zu sehen oder eine Kollegin aus Russland, die ich traf. So meinte Michael Dowling (ALA-Präsident), dass sich die US-amerikanischen Kollegen und Kolleginnen etwas vom türkischen Bibliothekswesen abschauen können, denn dort werden ab nächstem Monat E-Books für jeden Bibliotheksnutzer frei zugänglich gemacht.

Es fällt aber leider auf, dass Jahr für Jahr nahezu dieselben BibliothekarInnen zum Thema Interkulturelle Bibliotheksarbeit auf den Bibliothekartagen vertreten sind, Vorträge halten oder in der Mailingliste ÖB-Multikulturell Beiträge versenden. Leider gibt es oftmals in vielen Kommunen keine “Extratöpfe” für die entsprechende Förderung der Mehrsprachigkeit der Einwohner im Einzugsgebiet der Bibliotheken und die Guidelines for “Library Services für multikulturelle Gemeinschaften” kennen sicherlich viele politische Entscheidungsträger und Geldgeber kaum. Im Gegensatz zu Österreich oder Schweiz, wo man sein Abitur in mehreren Sprachen ablegen kann und auch in manchen Bibliotheken ein mehrsprachiger Bestand nichts Besonderes ist, scheint es hierzulande noch häufig an Rechtfertigungsgründen gegenüber den Unterhaltsträgern zu mangeln. Das Bewußtsein Mehrsprachigkeit, Diversität und die Förderung des kulturellen Pluralismus mag ja bei den meisten BibliothekarInnen sicherlich vorhanden sein, aber die Ganzheitlichkeit, die oftmals mit einer interkulturellen Öffnung verbunden ist, die von der gesamten Stadtverwaltung getragen wird, scheint eher nur in Stuttgart, München, Berlin und Frankfurt und wenigen anderen Großstädten (und wenigen Kleinstädten) vorhanden zu sein. Ist es schon eine Innovationspreis wert, wenn jemand eine Bachelorarbeit zum Thema “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” schreibt? Dennoch zeigt sich, dass die Einführung von Gesprächsgruppen für Migranten (SprachGartenInternational-Deutsch sprechen und Menschen treffen“) in der Stadtbibliothek Bremen sicherlich eine gutes Angebot der Bibliothek ist, aber warum der Defizitansatz “SiemüssendochDeutschlernen” als innovativ ausgezeichnet wurde, erschließt sich mir nicht. Ja, ich wundere mich sogar sehr, denn das Hamburger Projekt Dialog in Deutsch gibt es schon länger und “das Neue” in Bremen hat nur einen anderen Namen. Inwiefern werden die EU-Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie) und 2000/78/EG in diesen und vielen anderen Bibliotheken umgesetzt? Das “Language Café” in Nottingham bietet den Ureinwohnern (den Alteingeßenen Nicht-Migranten) die Möglichkeit die Sprachen der Herkunftsländer der Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber zu erlernen. In Nottingham gibt es auch Konversationskurse, bei den Flüchtlinge und Migranten Englisch lernen, aber das wurde nie als innovativ dargestellt bzw. niemand würde das ernsthaft als innovativ bezeichnen. Es war eher das “Language Café” oder die Themen des Konversationskurses, die innovativ und beeindruckend waren. Ein echtes “Language Café” wie das an der TU Berlin (Telquel) setzt aber vor allem Neugier der Biodeutschen voraus und macht zusätzlich Arbeit.

Ich habe im November ein Weiterbildungsseminar besucht und unter den Teilnehmern war eine Studentin mit türkischem Namen. Auf die Frage des Kursleiters, ob sie denn türkisch könne, entgegnete diese sehr schüchtern mit nein. Eine mir bekannte aus dem Iran stammende Deutsch-Kurdin kann kein Farsi (und will es gerne lernen), eine in Deutschland geboren Deutsch-Türkin schämt sich mit Türken aus der Türkei türkisch zu sprechen, da sie viele Fehler macht und die sich nicht immer verstehen. Ein Freund schämt sich zwar nicht Rumänisch zu sprechen, weiß aber das er viele Fehler macht und es langsam verlernt, obwohl es seine Muttersprache ist. Bekannte und Freunde von mir haben nie die deutsche Minderheitensprache Sorbisch gelernt, obwohl sie sorbischer Herkunft sind. Es geht viel verloren in Deutschland. Ein Bekannter, den ich letztes Jahr zufällig in der Nacht traf möchte gerne chinesisch lernen. Wollen wir Bibliothekare und Bibliothekarinnen Vielfalt erhalten oder sprachliche Homogenität fördern? Chinesisch und Türkisch erfreuen sich einem regelrechten Boom. Warum nicht voneinander und miteinander lernen anstatt gelehrt und belehrt zu werden von Mitgliedern der sogenannten Mehrheitsgesellschaft?  Mangelnde Deutschkenntnisse sind nicht allein der anderen Muttersprache geschuldet, sondern bei Deutsch-Türken und Deutsch-Deutschen gleichermaßen vorhanden, wenn diese eher einer bildungsfernen Schicht angehören und nicht aufgrund der ethnischen Herkunft zu erlären. Deshalb ist es dann ein soziales Problem. Experten des Berlin-Instituts beschreiben benannten neun Kernelemente für eine erfolgreiche Sprachförderung, darunter ist der systematische Einbezug der Erstsprache. Inwiefern können Bibliothekare und Bibliothekarinnen, deren Muttersprache meist Deutsch ist diese im Rahmen der Lese- und Sprachförderung leisten? Eine Schlagzeile Anfang des Jahres lautete: “Deutsche lernen begeistert Türkisch – die Deutschlandtürken nicht” und in der Tat besuchen derzeit mehr Deutsch-Deutsche Türkischkurse als Menschen türkischer Herkunft zur Festigung und dem besseren Erlernen deren Muttersprache:

Meine Befürchtung ist es, dass sich die Türken in Deutschland zu einer Gesellschaft entwickeln, die kein Türkisch spricht. Mit Bedauern beobachte ich eine Generation, die nicht in der Lage ist, die türkische Sprache wenigstens als Basis für das Erlernen der deutschen oder einer anderen Sprache nehmen kann [...] Die zweite Generation ist in der Umgebung von Eltern aufgewachsen, die kein Deutsch konnten und nur Türkisch gesprochen haben. Dadurch ist das Türkisch der zweiten Generation relativ besser. Doch nun sind wir mit einer Generation konfrontiert, deren Eltern entweder nicht ausreichend Türkisch sprechen oder es vorziehen, ihren Kindern zu Hause gar kein Türkisch beizubringen – ein solches soziales Phänomen können wir momentan beobachten.” Kemal Basa

Die Preisträgerin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte in ihrer Schneehorst et al. und sprach davon, dass Integration nicht die „defizit- und differenzorientierte[n] Perspektive“ einehmen soll, aber diese Gesprächsgruppen scheinen eben gerade dies zu tun. Auch von Beidseitigkeit ist in ihrer Arbeit die Rede, was Integration ausmacht, dass ich anderen auch etwas von meiner Kultur und meinem Erfahrungswissen weitergebe und nicht nur Deutsch lerne. Letzlich gibt es ja schon “Dialog in Deutsch” in Hamburg und was soll denn der “innovative” Unterschied zwischen der neuen Deutschlerngruppe in Bremen im Vergleich mit dem Hamburger Beispiel sein? Serdar Somuncu kritisiert(e) ebenso dieses quantiative Erfassung “Integration” messbar machen zu wollen und die Wortwahl des Nationalen Aktionsplans, dessen Duktus und Intention von ihm durchaus kritisch gesehen wird. Die Autorin der Bachelorarbeit “Die Bibliothek als Ort der interkulturellen Begegnung” zitierte mehrfach in ihrer Arbeit diesen Aktionsplan, der eher etwas von Aktionismus hat und 50 Jahre zu spät kommt.

Dem US-amerikanischen Soziologen Rogers Brubaker zufolge ist seit dem Jahr 2000 in vielen Ländern Europas einschließlich Deutschland ein Return on Assimilation festzustellen. Ob nun Sprachcafé Deutsch oder Dialog in Deutsch (in Hamburg), das mag soziale oder assimilative Bibliotheksarbeit sein, aber strenggenommen ist das nicht die inter-kulturelle Bibliotheksarbeit, wie sie andernorts (z.B. in den USA, Spanien oder anderswo) so genannt wird. Dialog Deutsch erinnert an ein Buch des Goethe-Instituts oder an Dialogpunkte in der arabischen Welt der Robert-Bosch-Stiftung. Das Label “Inter-kulturell scheint hier hier zwar heterogene Migranten aus verschiedenen Herkunftsländern anzusprechen, aber eigentlich hat der Rest des Ureinwohner-Bibliothekspublikums von dieser kulturellen Vielfalt herzlich wenig. Auch in vergangenen Gesprächen mit einem mir bekannten Migrationsforscher hat dieser andere ähnliche Projekte wie das eben genannte nicht als inter-kulturell und innovative Bibliotheksarbeit klassifiziert. Diese Entwicklung macht mich nachdenklich und traurig. Mit der Förderung des Interkulturellen Dialogs hat dies herzlich wenig zu tun.

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Der E-Book-Trend geht weiter. Verlage haben erkannt, dass sie auch mit ihren Lehrbüchern ins Netz müssen. Insgesamt 13 Wissenschafts- und Fachverlage der UTB-Verlagswelt werden im 2. Quartal 2013 mit einer gemeinsamen Plattform “scholars-e-library” starten. Das dort zur Verfügung gestellte E-Book-Portfolio wird dann über Bibliotheken ihren Studierenden zugänglich gemacht.

Die “scholars-e-library” wird vorwiegend Titel aus den Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften enthalten und erlaubt einheitliche Nutzungs- und Abrechnungsbedingungen für alle teilnehmenden Bibliothekare und Bibliotheksnutzer.

Den Vertrieb übernimmt koordinierend die Stuttgarter Verlagskooperation, die bereits seit 2009 Erfahrungen mit Lehrbuch-Plattform “utb-studi-e-book” sammelt, über die inzwischen trotz aller kritisch zu sehenden Einschränkungen1, mehr als 50 Hochschulbibliotheken die über 1.000 Lehrbücher ihren Nutzern zugänglich machen.

Laut UTB nutzt “scholars-e-library” die gleiche technische Infrastruktur wie “utb-studi-e-book” die CAMPUS DIGITALE BIBLIOTHEK oder University Press2 nutzen, d.h. die Plattform Content-Select (http://www.content-select.com/produkte.0.html), die von der Firma Preselect.media aus Grünwald bereit gestellt wird.

Zu Beginn werden E-Books erstmal von den folgenden zehn UTB-Verlagen angeboten:

  • Verlag Barbara Budrich – Opladen, Toronto
  • facultas.wuv und Maudrich Verlag, Wien
  • Wilhelm Fink Verlag, Paderborn
  • Narr Verlag, Francke Verlag und Attempto Verlag, Tübingen und Basel
  • Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn
  • Ernst Reinhardt Verlag, München, Basel
  • Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich
  • UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, München.
  • Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Bristol
  • vdf Hochschulverlag AG, Zürich

Wichtig für Bibliotheken: Genauso wie bei “utb-studi-e-book” können bei der verlagsübergreifen Plattform “scholars-e-library” beliebig viele Nutzer auf die Titel simultan zugreifen, ohne dass Flash für die Anzeige benötigt wird. Durch das ähnliche Profil der Verlage besteht ein passendes Titelangebot, auch dem verlagsübergreifend ab 50 Titeln per Pick & Choose ausgewählt werden kann. Zudem gibt es aber auch Fachbereichspakete (Vorauswahl) mit Titeln aus allen Verlagen. Werbung macht man auch damit, dass nur eine Ansprechpartnerin für die gemeinsame Angebotserstellung, Bestellabwicklung und Betreuung bei UTB notwendig ist.

Den Vertrieb der “scholars-e-library” bei UTB verantworten Andrea Euchner (Ansprechpartnerin für alle vertrieblichen Fragen) und Iris Vlad-Heidecker (technische Betreuung und Support).

Nach einem richtig tollen Wurf klingt das für mich nicht. Die Plattform und die Lizenzbedingungen von “utb-studi-e-book” haben sich schon verbessert im Vergleich zu meinem Bericht von 2009, aber wirklich nutzungsfreundlicher3 ist man nicht geworden. Und mit dieser Plattform will man nun auch das neue Produkt verkaufen. Naja! :confused:

[Update, 23.02.2013] Frau Euchner wies über Twitter darauf hin, dass “scholars-e-library” andere Nutzungsbedingungen haben wird als “utb-studi-e-book”. Nun, ich bin mal gespannt, inwieweit Bedürfnisse der Studierenden besser beachtet werden.[Update]

Quellen:
scholars-e-library: e-books aus 13 Verlagen, UTB
UTB: scholars-e-library – Gemeinsames E-Book-Angebot für Bibliotheken, Börsenblatt.netFußnoten

  1. Für die Möglichkeit, kleine Teile auszudrucken, als PDF abzuspeichern oder für die “umfangreiche” Zitatentnahme per Copy & Paste, müssen sich die die Bibliotheksnutzer auf dieser Plattform zusätzlich selbst registrieren. Die Einschränkungen in der Nutzung sind dabei sehr restriktiv. Ein Download auf einen E-Reader ist beispielsweise auch nicht möglich, so dass man gezwungen ist, auch lange Texte an einem Plattschirm zu lesen. Ein kurzer Test, die Seite mobil aufzurufen, ist fehlgeschlagen, obwohl ich mit den Smartphone im WLAN der Bibliothek eingeloggt war. []
  2. Der Fehler ist mir passiert, da ich die technische Plattform bereits kannte. “utb-studi-e-book” wird über die technische Plattform von Juni.com []
  3. Kundenfreundlicher ist da nicht das richtige Wort. []
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Veröffentlicht am 19.02.2013 - 18:23 · AutorIn: ·
1 Kommentar
Kategorie(n): E-Books, Online-Buchhandel · Tags: , , , , , ,

Beim Kauf von Büchern hieß es bis jetzt: “Bezahl erst – lies später”.Das Bezahlverfahren des Startup Totalboox klingt daher interessant für jeden, der öfter mal Bücher kauft, die er dann nicht zuende liest, weil sie nerven, schlecht übersetzt oder letztendlich doch uninteressant sind. Warum also nicht einfach nur das bezahlen, was man letzlich tatsächlich gelesen hat? Wenn ich eben nur 20 von vierhundert Seiten lese und dann das Buch weglege, muss ich auch nur 5% des Kaufpreises zahlen. Habe ich das Buch ausgelesen, dann ist der vollständige Kaufpreis fällig. Totalboox wirbt damit, dass man jezt sagen kann “Lies erst – zahl später”.

Wie funktioniert das System?
Man “stellt” sich das gewünschte Buch in sein Regal und zahlt erstmal gar nichts. Wenn ich dann anfange zu lesen, wird der Preis anhand der gelesenen Seiten abgerechnet. Gelöst wird die Bezahlung über ein Guthaben, das ich sozusagen langsam “ablesen” kann. Was passiert allerding, Wenn ich ein Buch mehrfach lesen möchte? Muss ich dann mehrfach für das Buch bezahlen? Zum Glück nicht, denn wenn man hundert Prozent gelesen und somit den vollen Kaufpreis bezahlt hat, gehört einem das Buch sozusagen.

Welche Vorteile und Nachteile verspricht dieses System dem Leser?

  • Ich bezahle nur das, was ich lese.
  • Die Einstiegshürde sinkt: Ich kann lesen, ohne gleich das komplette Buch kaufen zu müssen.
  • Da Risiko und Kosten gering sind, kann ich auch unbekannte Autoren entdecken und “ausprobieren”.
  • Leseproben entfallen, oder besser gesagt, mit jedem Lesefortschritt vervollständigt sich die Leseprobe zum kopletten Buch.
  • Ich kann das Buch weitergeben oder per Social Media weiterempfehlen und meine Freunde mit einem Totalboox-Account können ebenfalls sofort loslesen.
  • Ob ich allerdings möchte, dass alles mitprotokolliert wird, weiß ich nicht.
  • Unklar ist das Format der Bücher und ob ich ein Buch, das ich gekauft habe schließlich auch aus der App heraus auf ein anderes Lesegerät übertragen kann.
  • Negativ ist auch, dass ich immer mal wieder Online sein muss, um abzurechnen und dass letztlich auch mein Leseverhalten mitprotokolliert wird.

Wie sieht die Situation für den Autor/Verlag aus?

  • Der Autor/Verlag kann genau abrechnen. Totalboxx behauptet, er würde somit auch mehr verdienen.
  • Durch die geringen Hürden ist Totalboox auch ein hervorragendes Marketinginstrument, zumal neben den persönlichen Empfehlungen, der auswertbaren Lesegewohnheiten somit auch personalisierte Leseempfehlungen (Neueinnahmen) möglich sind.
  • Durch Statistik kann der Autor unter Umständen Rückschlüsse ziehen. Wenn viele Leser an einer Stelle das Buch abbrechen, stimmt vielleicht etwas mit dem Spannungsbogen nicht.
  • Noch kann ich mich nicht selber anmelden.
  • Die Social-Media-Anbindung erlaubt nicht nur eine Werbung durch den Nutzern, sondern bietet auch Autoren und Verlagen bessere Chancen zur Interaktion mit den Lesern.
  • Es gibt jedoch noch kein plattformübergreifendes Angebot, sondern momentan kann man die Bücher nur über Android-fähige Geräte lesen.

Noch ein paar Fragen
Ich schmule gerne beim lesen. Wenn ich mir den Schluss anzeigen lasse, habe ich dann den vollen Preis zu zahlen? Die App registriert allerdings nur die umgeblätterten Seiten, d.h. ich kann jederzeit überall starten. Jedoch wie sieht es dann aus, wenn ich zwischen den Seiten ständig hin und her wechsle, wie man dies beispielsweise bei wissenschaftlichen Texten häufig macht, um Dinge zu vergleichen? Muss ich dann mehr zahlen bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist?

Lesen kann man die Bücher von Totalboox über eine Android-App, die im Google-Play-Store erhältlich ist. Wie erfolgt die Abrechnung aber bei klassischen E-Book-Readern, die ich beim Lesen von E-Books bevorzuge? Da könnte ich ja das Buch runterladen, offline lesen und gleich wieder löschen. Erst danach erneut online gehen und dadurch nix bezahlen oder gibt es dann eine Cookie-Variate? Offensichtlich ist das aber im Angebot von Totalboox gar nicht vorgesehen. Ach ja, der Anbieter wirbt bei Autoren und Verlegern sogar damit, dass Raubkopien in dieser Umgebung nicht möglich seien. Das wage ich ein wenig zu bezweifeln.

Es wird abzuwarten sein, wie sich dieses Modell durchsetzt. Es hat auf den ersten Blick einige Vorteile, die gerade die Leute ansprechen wird, die sowieso gut vernetzt sind, viel online lesen und häufig Bücher nicht komplett brauchen. Verleger und Autoren können ihre Angebote besser auf den Kunden ausrichten Aber auch die Nachteile sind nicht unerheblich, wenn ich da einfach mal nur Stichworte wie Datenschutz und Plattformunabhängigkeit nennen darf. Ausgereift und bis ins letzte Detail durchdacht wirkt das Modell/Produkt auf mich noch nicht.

Quellen:
Total Boox (gesamte Homepage)
Albanese, Andrew: Total Boox Hopes to Change How We Buy E-books, Publisher Weekly
Matting, Matthias: Neues eBook-Preismodell: Zahlen nach Lesefortschritt, Selfpublisherbibel.de

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Veröffentlicht am 05.12.2012 - 12:24 · AutorIn: ·
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Kategorie(n): Bibliothek, E-Books, Statistik · Tags: , , , , ,

E-books Infographic

Bildlizenz: CC BY-NC-ND
Bildquelle: Libraries are Forever: E-books and Print Books Can Coexist, Teaching Degree

Grundlage dieser Grafik ist unter anderem die Pew-Study (Zusammenfassung).

Quelle:
Al-Greene, Bob: Can E-Books and Libraries Coexist?, Mashable

Aufmerksam geworden über:

 

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Das Amazon Kindle feierte vor wenigen Tagen seinen 5. Geburtstag. Hier ein Interviewzitat von Ray Bradbury mit seiner Meinung zum Kindle.

Ray Bradbury

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“Eine ganze Bibliothek in der Tasche” so lautete der WISO-Tipp, der Anfang Oktober diesen Jahres ausgestrahlt wurde. Im Grunde genommen geht es um die Frage, ob E-Books die Zukunft des Lesens sind. Besonders lesenswert sind die Ansichten und Meinungen der User auf der YouTube-Seite des ZDF, auf der das Video eingestellt wurde.

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Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZFußnoten

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

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Digital Rights Management (DRM) für E-Books ist ja schon etwas länger in der Diskussion. Auch Standards zum Erwerb von E-Books gibt es schon etwas länger. Doch wie eindeutig positionieren sich diese zu DRM?

Welche bibliothekarischen Standards für den Erwerb von E-Books gibt es überhaupt, die das Thema DRM thematisieren? Mir sind derzeit nur zwei bekannt.
Es gibt einerseits die E-Book-Standards der AG E-Books der Bayerischen Bibliotheken, eine Seite die seit dem 22. Januar 2007 besteht.
Dort widmet man dem Thema DRM genau einen Satz:

Technische Vorkehrungen dürfen nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken (vgl. auch oben Nutzungsfunktionalitäten).

Die einzigen betroffenen Nutzungsfunktionalitäten, die dann dort aufgezählt werden, sind:

Datendownload für Nutzer: bevorzugt komplett; falls nicht erreichbar mind. kapitelweise1

Ggf. müsste dann eine Nutzung nach § 52a UrhG hinzugezogen werden, wenn es um die Verwendbarkeit für E-Learning-Angebote geht.

Für weitere zulässige Möglickeiten müsste man an der Stelle also in das Urheberrechtsgesetz zu seinen Schranken schauen: Zitieren für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch, Anfertigen von Privatkopien, Anfertigen von Kopien für den wissenschaftlichen und lehrenden Gebrauch,… Eine Handlungsempfehlung, wie mit DRM aber ansich umzugehen ist, wird durch diese Standards nicht wirklich gegeben. Wann sind DRM-geschützte Dokumente nicht mehr erwerbenswert? Wie sieht die grundsätzliche Empfehlung aus?

Anders sieht das bei den Standards der AGMB aus, auf die auch hier im Blog bereits eingegangen wurde.

Kritisch sieht man elektronische Lehrbücher, welche durch proprietäre/flash-basierte Anzeigeprogramme massiv in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermaßen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Wie sieht jedoch die Realität häufig aus? Sie sieht genauso aus, wie bei überteuerten Zeitschriftenpreisen. Es gibt einen Druck, diese Medien anzuschaffen und daher werden sie angeschafft, ohne über die Konsequenzen für die Nutzer nachzudenken. Die Tatsache, das DRM für Bibliotheken gerade im wissenschaftlichen Bereich nicht funktioniert, wird dabei nicht beachtet.

Dr. Klaus Junkes-Kirchen schreibt auf Inetbib:

Die einschlägigen Nutzerbefragungen (Freiburg, Frankfurt) belegen, dass DRM-freie PDF-Dateien (Kapitel oder auf Buchebene) die präferierte Form des Zugriffs darstellen.
Demzufolge dürften Bibliotheken auch in keine anderen Formate investieren.

Bitte legen Sie sich dabei nicht auf das PDF-Format fest. Wir werden in kürzester Zeit erleben, dass Studierende, Forschende sich nicht mehr auf dieses Format festlegen wollen, wenn es ums Lesen geht. Durch die zunehmende Zahl mobiler Endgeräte werden wir hier auch andere Formate gefordert sehen, die erstmal ein Lesen und annotieren erlauben. Vermutlich wird es als Zwischenlösung dann eine Synchronisation mit dem PDF-Dokument geben, um eine seitengenau Zitierung zu erlauben. Dauerhaft werden sich jedoch wohl Lösungen durchsetzen, die eine Lesbarkeit auf einem (mobilen) E-Reader (E-Book-Reader, Tablett, Smartphone etc.) erlauben und eine Zitierung durch Seiteneinblendungen im Text, Absatzzählungen (Randnummern) erlauben. Ähnliches lässt sich als Lösung z.B. bereits bei den Kommentaren und Loseblattsammlungen der Juristen in gedruckter Form beobachten oder bei Zeitschriftenartikeln bei Beck-Online.

Junkes-Kirchen stellt als nächstes fest, dass das Gegenteil in den Bibliotheken der Fall ist, weil die Nutzernachfrage nach bestimmten Titeln oder Fachgebieten keine andere Wahl ließe. Man übernähme da alles, wass die Verlage anböten, ob flash-basiert, in Java-Umgebungen, mit hartem DRM (Digital Rights Enforcement)2 oder für bestimmte Betriebssysteme/Browser zugelassene Dateien.

Liebe Bibliotheken, Junkes-Kirchen hat recht, wenn er fordert:

Hier durch Kaufenthaltung eine Veränderung der Angebotssituation herbeiführen, geht nur über eine konzertierte Aktion. Solange aber von den Verlagen, Bibliothekslieferanten und auch über Konsortien, E-Book-Angebote verbreitet und von den Bibliotheken angenommen werden, die den gewünschten Standards nicht entsprechen, ist das ein vergebliches Bemühen.

Nun möchte man bei solchen Diskussionen meinen, dass es nur noch Verlage im wissenschaftlichen Bereich gibt, die ihre Dokumente mit hartem DRM schützen. Das ist nicht der Fall und damit nicht nur die großen wie Springer, Wiley, Elsevier genannt werden, hier eine kleine Aufzählung der Verlage, die E-Books anbieten (nicht nur in Paketen, sondern auch als Einzeltitelauswahl, welche nicht auf hartes DRM setzen:

  • Oldenbourg
  • De Gruyter
  • Campus-Verlag

Mehr sind mir da leider auf Anhieb nicht eingefallen, aber Ergänzungen sind herzlich Willkommen.

Als Problem jedoch bleibt bestehen, dass man diesen Anbietern gerne einen “Wettbewerbsvorteil” einräumen möchte, aber zu große Pakete, zu viel “Mindestabnahmen”, zu hohe Preise an vielen Stellen machen es auch gerade kleinen Bibliotheken schwer, hier für ihre Einrichtung passend elektronische Bücher zu kaufen.

Fazit:
Platte Standards und bloße Handlungsempfehlungen werden uns nicht in die Lage versetzen, den Verlagen den Einsatz von “DRM” abzugewöhnen. Es bedarf eines konzertierten Vorgehens aller betroffener Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken), sowie Rückendeckung und verstärkten Empfehlungen zum Boykott auch seitens gewichtiger Gremien, z.B. der DFG (allein die Empfehlung zu Open Access ist an dieser Stelle nicht ausreichend), der Hochschulrektorenkonferenz, der bibliothekarischen Verbände etc. Auf Seite der Bibliotheken braucht es den Mut zu sagen, wir können aus dem und dem Grund nur das gedruckte Exemplar anschaffen, aber ihr Bedarf ist registriert und wird mit unseren Forderungen an den entsprechenden Verlag bzw. Aggregator weitergeleitet.

Und noch etwas: Bitte werfen Sie diese Forderungen nicht mit den Forderungen für Öffentliche Bibliotheken zusammen. Sicherlich lassen sich viele Forderungen auch für diese übernehmen, jedoch ist die Situation für diese Bibliotheken eine andere als die für Wissenschaftliche Bibliotheken.

Und zu meiner Frage in der Überschrift: Ist die DRM-Diskussion in den Bibliotheken angekommen? Da gibt es von mir ein fast klares Nein. Sicherlich ist das Problem DRM vorhanden, aber es wird darüber nicht diskutiert. Es werden keine Gespräche geführt und es werden Ausreden gefunden, um nichts tun zu müssen. Der Nutzer hat Vorrang, der Zugang zur Information ist wichtiger als die Benutzbarkeit des Inhalts. Allein da, wo zu wenig Geld vorhanden ist, ist DRM bereits heute ein Ausschlusskriterium.Fußnoten

  1. In der ausformulierten Form von Schäffler heißt es dann dazu: “Die Empfehlungen zur Downloadfunktion hängen eng mit der Frage nach dem eingesetzten Digital Rights Management zusammen. Technische Vorkehrungen der Verlage gegen missbräuchliche Nutzung sind nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, dürfen aber gleichzeitig nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken.” – Schäffler, Hildegard: Qualitätsanforderungen für E-Books-Standards aus bibliothekarischer Sicht: eine Checkliste – In: Giebenhain, Sabine; Mundt, Sebastian (Hrsg., 2007): Vier Jahre E-Books … und kein bisschen weise?, Stuttgart: Hochschulverlag, S. 47-54. []
  2. Man unterscheidet verschiedene Formen des DRM. Es gibt das harte DRM oder auch Digital Rights Enformcement (DRE), welches die Nutzungsmöglichkeiten und E-Book-Funktionalitäten nach Wunsch des Rechteinhabers einschränkt. Weiches DRM hingegen wird oft auch forensisches DRM genannt. Hier wird in die Datei beispielsweise ein Wasserzeichen eingebracht – sichtbar oder unsichtbar -, welches nachträglich erlaubt, festzustellen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Nutzungsfunktionalitäten werden dabei nicht eingeschränkt. []

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