Archiv für die Kategorie ‘Volltext-Buchsuche’

“Libreka! ungeschminkt” bringt die Branchenplattform in die Diskussion

12.11.2009 | von Dörte Böhner | Keine Kommentare » |

Das Schreiben "Libreka! ungeschminkt" wurde anonym veröffentlicht und erschien zu einem Zeitpunkt, bei dem sich die Buchbranche und vor allem die schöne heile E-Book-Welt sich von der glänzendsten Seite zeigen wollten. Genau zur Zeit der Frankfurter Buchmesse verbreitete es sich wie ein Lauffeuer. Dieses Schreiben wurde vom Verleger-Ausschuss in der heutigen Sitzung im Frankfurter Buchhändlerhaus zum Anlass genommen, intensiv über die Branchenplattform libreka! zu diskutieren. Wohl erwartungs gemäß ist, dass MVB-Geschäftsführer Ronald Schild die Meinung vertritt, libreka! weise Erfolge vor und man hätte inzwischen auch bei den Endkunden einen größeren Bekanntheitsgrad erreicht. Ich kann mir hierbei irgendwie nicht den Gedanken verkneifen, dass schlechte Publicity immer noch besser als keine Publicity ist und so die Etablierung eines Markennamen unterstütz. Lobbyfrontmann Matthias Ulmer (stellv. Vorsitzender des VA; Ulmer Verlag) kam natürlich beim Jonglieren der Zahlen bezüglich des Soll- und Ist-Standes des Projekts - wie kaum anders zu vermuten - zum Ergebnis, dass libreka! im Marktvergleich ziemlich gut dastehe. Die Frage dabei ist immer, mit wem man sich vergleicht. Eine kritischere Stimme scheint hier Karl-Peter Winters (Vorsitzender des VA; Verlag Dr. Otto Schmidt) erhoben zu haben, der die Skepsis der eigenen Branche gegenüber libreka! beunruhigend findet. Man sei dem ursprünglichen Ziel, die beste Volltextsuche zu schaffen, bisher nicht gerecht worden. Nun vermutlich liegt das auch daran, dass kommerzielle Verlustängste dem doch erheblich entgegen standen. Statt Neugier zu wecken, kann man wohl sagen, hat es die Plattform geschafft, viele ihrer potentiellen Wiederholungstäter bei deren ersten Besuch dauerhaft abzuschrecken. Hinter den Kulissen scheint es eine mangelhafte Kommunikation zu geben und das ...

Google Books im ZDF Mittagsmagazin

16.09.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Ein kleiner Bericht über die digitale Bibliothek von Google vom 07.09.2009. Seit die Internet-Suchmaschine Google alle Bücher dieser Welt digitalisieren möchte, gibt es jede Menge Kritik an diesem ehrgeizigen Projekt. Viele Autoren und Verleger fürchten um ihre Urheberrechte.

Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

8.09.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des "Google Book US Settlement Agreement" auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind. Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:"Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung [...].Google-Books EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden. 1. Scope of the settlement 2. The quantity and status of European works covered by the Settlement 3. The Book Rights Registry 4. The notion of "commercial availability" 5. Consumer issues Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV). Geographische Grenzen Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür ...

Schutzlos der Willkür eines Giganten ausgeliefert

10.04.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Unter den seit 2004 durch Google digitalsierten Büchern befinden sich auch deutsche Bücher, die noch immer urheberrechtlich geschützt sind. Damit sind viele Betroffene nicht uneingeschränkt einverstanden. Zwar hat sich Google mit amerikanischen Autoren und Verlegerverbänden Herbst 2008 in einem noch durch Gerichte abschließend zu bestätigen Vergleich geeinigt, aber deutsche Urheber und Verlage sind damit nicht eiinverstanden, da hier ungefragt amerikanisches Recht auf deutsche Urheberwerke übertragen wird. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort möchte für die Rechteinhaber auch jene Rechte kollektiv wahrnehmen, die nach dem Google Settlement den Urhebern zustehen. Dies geht aber nur mit einer Ergänzung der Wahrnehmungsverträge. Die Zeit drängt allerdings. Bis zum 05. Mai 2009 müssen die Vergütungsansprüche für jedes in den USA durch Google digitalisierte Buch geltend gemacht werden. Google bietet eine Entschädigung in Höhe von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch an und eine pauschalisierte Verteilung von 63 Prozent der Werbeeinnahmen an. Das zweite Ziel der VG Wort ist die Entfernung von vergriffenen und lieferbaren Büchern aus dem Digitalisierungsprogramm. Urheberrechtlich geschützte Werke sollen, sofern es noch berechtigte Rechtsansprüche gibt, nicht durch Google genutzt werden dürfen. Was verspricht man sich dadurch? Die VG Wort und die Rechteinhaber gehen davon aus, dass den Urhebern Schäden dadurch entsteht, dass Google die Bücher digital zugänglich macht. Man erwartet wohl, dass mögliche Verluste höher sind, als die Einmalzahlung und die anteilig ausgezahlte Gewinnbeteiligung von Google. Wie dem auch sein wird, wird die Zeit zeigen. Ob es wirklich so günstig ist, ganz aus dem Vergleich mit Google auszuscheiden, ist fraglich, denn Google Books hat sicherlich auch eine Art Werbeeffekt für ...

Erster-Aprilente: Google wird zum Buchhändler

1.04.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Bis jetzt ist es noch niemandem aufgefallen, aber der Beitrag Google als Buchhändler stimmt nicht so ganz. Google zeigt derzeit - so weit mir bekannt ist - keine Ambitionen als Zwischenhändler im Buchhandel aufzutreten. Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden. Verlinkt wird hier nur auf das Partnerschaftsprogramm von Google, bei dem sich Verlage und Buchhändler anmelden können, um entsprechend gefundene Google-Scan-Bücher direkt an den Suchenden zu verkaufen. Dieses Programm gehört mit zum Werbeangebot, von dem letztendes die Autoren der Bücher profitieren können. Ich wünsche allen noch einen schönen 1. April

Google als Buchhändler

1.04.2009 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Die Buchsuche, die ein gutes Instrument für die bibliothekarische Auskunftsarbeit ist und die vor allem schwer zugängliche, verwaiste Werke und gemeinfreie Bücher (vor 1923) enthält, integriert umstrittener Weise auch Bücher, die derzeit nicht mehr gedruckt werden aber auch aktuelle Bücher. Die Einigung mit den Verlegern durch das "Google Settlement" ist noch nicht gerichtlich bestätigt, aber schon denkt Google weiter. Die Buchsuche und Volltextanzeige sollen als Premiumaccount in Bibliotheken zugänglich gemacht werden. Hier befürchten Bibliotheken zurecht, dass Google sein Monopol nutzen wird und die diktierten Bedingungen unerfüllbar sein werden. Um hier billigere Angebote an Bibliotheken machen zu können, will Google demnächst nicht nur Hinweise geben, wo ein Leser das bei Google Books gefundene Buch entleihen oder kaufen kann, nein Google will zunehmend auch als Vertriebsplattform für die Verlage in Erscheinung ertreten. Natürlich wird Google hier nicht das Print-Buch vertreiben, sondern einzelne benötigte Kapitel oder das gesamte wissenschaftliche Buch als E-Book. Verlage können sich bereits jetzt dafür anmelden. In dieser Form wird aus Google nicht nur ein Verlag sondern auch ein Buchhändler. Über die genauen Konditionen für die Verlage und Preise ist noch nichts nach Außen gedrungen. [Update] Aprilscherz

Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses

20.03.2009 | von Dörte Böhner | 5 Kommentare » |

Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als "Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht". Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort "Größenwahn" in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen. Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu - wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten. Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren. Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich "Google Book Settlement" eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden. Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden. So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“. Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar. Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war ...

FAZ, Google, VG Wort und irgendwo auch Bibliotheken

5.02.2009 | von Dörte Böhner | 5 Kommentare » |

Wieviel Selbstbetrug ist dabei, wenn man dem "liebenswerten" Riesen Google traut? Bunt und lässig wirkt die schnelle Suchmaschine und ihr Motto "Don't be evil" ist geradezu sympatisch. Das Versprechen, nicht mehr in Büchern blättern zu müssen, ist eine Verheißung, die Google mit "Google Books" glaubhaft werde lässt. Aus ehemaligen Gegnern dieses Projektes, den Autoren und Verlegerverbänden, wurden in den letzten drei Monaten nach der bahnbrechenden Einigung am 28. Oktober 2008:engl: „Branchenpartner“. Damit ist man bei der Sache also schon beim "Wir" angekommen. Eng wollen die Suchmaschinisten mit ihnen zusammenarbeiten, „um noch mehr Bücher dieser Welt online verfügbar zu machen“. Das utopisch Vermessene steckt in der Wendung „dieser Welt“, welche Google erneut zu erobern ausgezogen ist - und wie wohl niemand zuvor in der Geschichte über alle Kulturen, Sprachen und Religionen hinweg tatsächlich in den Griff zu bekommen scheint. Anzeige Anders ist da der Auftritt deutscher Streiter wie der VG Wort, die nun gegen das Projekt Google Books vorgehen möchten, für das Google in den USA "trotz bisheriger Rechtsunsicherheit schon sieben Millionen Bücher digitalisiert" hat.

Mobil gemacht gegen Google Books!

20.01.2009 | von Dörte Böhner | 4 Kommentare » |

Der Börsenverein, der Verband deutscher Schriftsteller (VS) und die VG WORT gehen gegen den us-amerikanischen Dienst Google Books vor. Sie wolllen damit eine ihrer Meinung nach ungenehmigte Digitalisierung ihrer Bücher durch Google in den USA beenden. Ende November 2008 einigte sich Google nach einer Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) und beendete somit einen mehrjährigen Streit zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und den US-Rechteinhabern. Danach darf Google die kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken, die der Internetkonzern gescannt hatte, auf seiner Plattform "Google Books" zugänglich machen. Für deutsche Bücher ist diese Einigung nicht gültig. Deutsche Verlage und Autoren richten sich dagegen, denn sie sehen nicht ein, warum dieses Abkommen auch für ausländische und somit deutsche Werke gelten soll. Google habe sieben Millionen Bücher ohne Genehmigung der Rechteinhaber vervielfältigt, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. [... ] Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, sind auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein. Besonders problematisch ist, dass der Onlinezugang zu geschützten Werken, die allerdings nicht mehr gedruckt werden, bei Google Books nur gegen Bezahlung möglich ist, wobei er in Bibliotheken kostenlos ist. Als ein weiteres Problem wird angesehen, dass Rechteinhaber ihre Werke nur schützen können, wenn sie diese in ein Buchrechte-Register eintragen (Opt-Out-Verfahren). Für weiterhin verlegte Titel ist die Aufnahme in Google Books nur mit der Zustimmung der Verleger und Autoren möglich. "Ein effizienter Schutz der Interessen von Urhebern und Verlagen ist in dieser Situation am besten durch ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten ...

Wenn sich Bibliotheken gemein mit Google machen…

6.03.2007 | von Dörte Böhner | 1 Kommentar » |

... ist das dann fortschrittlich oder gefährliche Dummheit. Das mag jeder Bibliothekar für sich entscheiden. Wie gestern bereits berichtet ist es heute amtlich: BSB und Google arbeiten in Sachen Buchdigitalisierung für dasGoogle Library :engl: zusammen. Jens Redmer, Leiter der Google Buchsuche für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, in der Pressemitteilung: „Die einzigartigen Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek sind ein spannender Beitrag zur Google Buchsuche, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Bücher dieser Welt entdecken zu helfen.“ In dem vorab veröffentlichten Manuskript:engl: kritisierte Thomas C. Rubin, Justiziar bei Microsoft: Google wolle sich durch systematische Urheberrechtsverletzungen bereichern. Quellen: Bayerische Staatsbibliothek macht bei Google mit in Börsenblatt online Bayerische Staatsbibliothek erster deutscher Google-Partner via Infobib Stellungnahme Bayerische Staatsbibliothek: Kooperation mit Google