Die IFLA ist besorgt über ACTA

Gestern fand im Europäischen Parlament ein Anhörung für Interessenvertreter statt. Stuart Hamilton, der “IFLA-Director of Policy & Advocacy” brachte seine Besorgnis gegenüber der Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zum Ausdruck. Viele Bibliotheken sind ebenso in Sorge über die intransparenten ACTA-Verhandlungen, die eine Gefahr für das Gleichgewicht zu Copyright-Fragen darstellen. Die Ziele und Methoden von ACTA stehen im Widerspruch zum Bekenntnis der Bibliothekscommunity einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten zu garantieren. Derzeit wird die Entscheidung über die endgültige Abstimmung zu ACTA im Juli diesen Jahres erwartet. Im Folgenden eine Video-Nachricht von Stuart Hamilton an die IFLA-Community:

ACTA: Concerns of IFLA from IFLA HQ on Vimeo.

“IFLA is gravely concerned by the extreme secrecy surrounding the ACTA negotiations, the potentially chilling effects of targeting intermediaries, and the continuing focus on enforcement at the expense of flexibility”, he said. “We have made far less progress in creating flexibility in copyright – particularly in the digital age. ACTA compounds the problem by limiting flexibility going forward – at this point we have no ideas what technologies are going to emerge in the next decade and ACTA will lock us into an approach that is not suitable for now, let alone the future.”

Aus aktuellem Anlass: Zum heutigen Public Domain Tag 2012

Jedes Jahr laufen Urheberrechte aus und die Werke werden dann gemeinfrei. Weltweit gilt, dass der Urheberrechtsschutz 70 Jahre nach dem Tod des Autors endet.Statt den Todestag der AutorInnen hierfür heranzuziehen, gilt jedes Jahr der 1. Januar als der internationale Public Domain Tag. Mehr Informationen gibt es auf der folgenden Seite: www.publicdomainday.org/2012

Heute wurden die Werke dieser SchriftstellerInnen und AutorInn gemeinfrei:

(1) Sherwood Anderson (American novelist and short story writer)

(2) Gabriel Alomar i Villalonga (Spanish poet, essayist and educator)

(3) Elizabeth von Arnim (Australian-born British novelist)

(4) Robert Baden-Powell (Founder of the Scout Movement)

(5)  Frederick Banting (Canadian medical scientist, one of the main discoverers of insulin)

(6)  Henri Bergson (French philosopher)

(7) Raffaello Bertieri (Italian publisher, graphic and type designer)

(8)  Gutzon de la Mothe Borglum (American artist and sculptor)

(9) Louis Brandeis (Associate Justice on the Supreme Court of the United States)

(10) Frank Bridge (English composer and violist)

(11) August Cesarec (Croatian writer and left-wing politician)

(12) Louis-Joseph Chevrolet (Swiss-born American race car driver and co-founder of the Chevrolet Motor Car Company)

(13) Robert Delaunay (French artist)

(14) Simon Dubnow (Jewish historian, writer and activist)

(15) James Frazer (Scottish social anthropologist)

(16) Arkady Gaidar (Soviet writer)

(17) James Joyce (Irish novelist and poet)

(18) Alter Kacyzne (Jewish (Yiddish) writer, poet, and photographer)

(19) Gustav Gerson Kahn (German musician, songwriter and lyricist)

(20) Tullio Levi-Civita (Italian mathematician)

(21) Lazar Markovich Lissitzky (Russian artist)

(22) George Minne (Belgian artist and sculptor)

(23) Gaetano Mosca (Italian political scientist)

(24) Jelly Roll Morton (American ragtime and early jazz pianist, bandleader and composer)

(25) Kole Nedelkovski (Macedonian revolutionary and poet)

(26) Ignacy Jan Paderewski (Polish pianist and second Prime Minister of Poland)

(27) Petar Poparsov (Macedonian Revolutionary)

(28) Rabindranath Tagore (Bengali polymath)

(29) Santiago Rusiñol (Catalan post-impressionist/Symbolist painter,)

(30) Marina Ivanovna Tsvetaeva (Russian and Soviet poet)

(31) Hugh Walpole (English novelist)

(32) Wilhelm II (The last German Emperor)

(33) Virginia Woolf (English author, essayist, and publisher)

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Google Books Settlement ist gescheitert

Das kann teuer für Google werden. Wie Bob van Voris bei Bloomberg berichtet, hat der Richter Judge Denny Chin den 125-Millionen-Vergleich zwischen Google und der American Authors Guild, der Vertretung für amerikanische Autoren und Verleger, abgelehnt.

Chin begründet dies wie folgt:

While the digitization of books and the creation of a universal digital library would benefit many, the ASA would simply go too far. It would permit this class action–which was brought against defendant Google Inc. to challenge its scanning of books and display of “snippets” for on-line searching – – to implement a forward-looking business arrangement that would grant Google significant rights to exploit entire books, without permission of the copyright owners. Indeed, the ASA would give Google a significant advantage over competitors, rewarding it for engaging in wholesale copying of copyrighted works without permission, while releasing claims well beyond those presented in the case.

Problematisch für die Einigung war, dass auch Autoren und Urheber durch den Vergleich betroffen wären, die gar nicht bis jetzt in diesen Gerichtsstreit involviert sind. Durch den Vergleich würde eine Situation geschaffen, in der Google jedes Buch digitalisieren und zur Verfügungen stellen dürfte, bis jemand dies verbietet. Dies ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Bisher dürfen Digitalisierungen nur nach Erlaubnis durch den Urheber oder seinen Verteter vorgenommen werden (Opt-In). Durch das Settlement (Vergleich) würde die Erlaubnis vorausgesetzt bis der Urheber dieser widerspricht (Opt-Out). Jemand, der aber nicht dem Vergleich Zugestimmt hat, darf aber nicht davon betroffen sein.

Die Entscheidung zu diesem Settlement lässt seit Jahren auf sich warten. 2005 war Google von Autoren und Verlegern wegen massiven Urheberrechtsverletzungen (Digitalisierung großer Mengen urheberrechtsgeschützter Bücher und der Anzeige von sogenannten “Snippets” online verklagt wurden. Im Ergebnis des Vergleiches würde eine Book Rights Registry gegründet, um die Rechteinhaber für den öffentlichen Zugang zu gewissen Büchern durch Google zu vergüten. Im Gegenzug würde das Settlement Google Immunität im Bezug auf das Copyright geben, so dass die Firma Millionen Bücher im Internet anbieten kann. Die daraus generierten Einnahmen sollten dann mit den Rechteinhabern geteilt werden.

Hilary Ware, Managing Cousnsel bei Google1,äußerte sich in einer ersten Reaktion sehr enttäuscht:

“Like many others, we believe this agreement has the potential to open up access to millions of books that are currently hard to find in the U.S. today,” Ware said in a statement. “Regardless of the outcome, we’ll continue to work to make more of the world’s books discoverable online through Google Books and Google eBooks.”

Wäre das Settlement zustande gekommen, hätte so eine der größten Sammlungen der Welt von Online-Büchern entstehen können, die Zugang zu selten vorhanden Büchern hätte ermöglichen können.

Richter Chin wird dazu am 25. April eine entsprechende Pressekonferenz geben.

[Update]

“Ich rufe die Parteien dringend auf, ihren Vergleich dementsprechend zu ändern”, schloss der Richter seine 48-seitige Urteilsbegründung. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt “Google Books” erheblich zurückwerfen. Richter Chin setzte einen neuen Termin für den 25. April an.

[Update]

Quellen:
NYC Judge Rejects Google Book Settlement, ABC-News
Voris, Bob van: Google’s $125 Million Digital-Library Settlement Is Rejected by U.S. Judge, Bloomberg.com
Hoffelder, Nate: Google Books Settlement Rejected by Judge, eBooknewser
Stirland, Sara Lai: New York Judge Rejects Google Books Settlement, Broadbandbreakfast.com
[Update]Digitalisierung von Büchern : US-Gericht stoppt Google-Pläne, n-tv.de[/Update]

Mehr dazu:
Richter Chins Begründung auf Scribd.com
google.books.settlement

"The eBook User’s Bill of Rights" – Deutsche Übertragung

Die deutsche Übertragung “eBook User’s Bill of Rights” basiert auf dem Text der Librarian In Black Sarah Houghton-Jan.

Die “eBook User’s Bill of Rights” ist ein Statement zu den Grundfreiheiten, die jedem E-Book-Nutzer garantiert werden sollten.
Jeder E-Book-Nutzer sollte folgende Rechte besitzen:

  • das Recht, E-Books mit Lizenzen zu nutzen, die den Zugang über proprietäre Beschränkungen setzen
  • das Recht, E-Books auf jeder technologischen Plattform nutzen zu können, inklusive der Hard- und Software, welche die Nutzer dafür auswählen
  • das Recht, die Texte zu annotieren, Passagen zu zitieren, zu drucken und Inhalte des E-Books im Rahmen des Urheberrechts (und Fair Use) zu teilen/ zu verleihen
  • das Recht, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf den digitalen Inhalt übertragen wird, so dass es dem E-Book-Besitzer erlaubt ist, das E-Book dauerhaft zu speichern, archivieren, zu teilen/verleihen und das erworbene E-Book wieder zu verkaufen

Ich glaube an den freien Markt für Informationen und Ideen.

Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger gedeihen können, wenn ihre Arbeit in der breiten Palette an Medien verbreitet wird. Ich glaube, dass Autoren, Schriftsteller und Verleger florieren, wenn sie ihren Lesern den größtmöglichen Freiraum geben, Zugang zu ihren Werken zu erhalten und ihn mit anderen Lesern zu teilen. Dies hilft für diese Inhalte neue Zielgruppen und Märkte zu finden. Ich glaube, dass die Käufer eines E-Books das Recht des Erschöpfungsgrundsatzes genießen sollten, da E-Books Teil des größeren Eckpfeilers der Alphabetisierung, Erziehung und des Zugangs zur Information sind.

Digital Rights Management (DRM), wirkt wie der Zoll als ein Mechanismus, den freien Austausch von Ideen, Literatur und Information einzuschränken. Ebenso bedeuten die aktuellen Lizenzbestimmungen, dass der Leser niemals die vollständige Kontrolle über ihr eigenes, persönliches Lesematerial besitzen. Dies sind keine akzeptablen Bedingungen für E-Books.

Ich bin eine Leserin. Als Kunde bin ich berechtigt, mit Respekt und nicht als potentieller Krimineller behandelt zu werden. Als Verbraucher bin ich berechtigt, meine eigenen Entscheidungen zu treffen über das E-Book, welches ich kaufe oder leihe.

Ich bin besorgt über die Zukunft des Zugangs zu Literatur und Information in E-Books. Ich bitte Leser, Autoren, Verleger, Verkäufer, Bibliothekare, Software-Entwickler und Gerätehersteller, diese Rechte der E-Book-Nutzer zu unterstützen.

Diese Recht sind Eure. Nun ist es an Euch, Stellung zu beziehen. Helft, diese Inhalte zu verbreiten. Kopiert diesen ganzen Beitrag, fügt eure eigenen Kommentare hinzu, stellt es neu zusammen und verteilt es an andere. Bloggt, zwitschert es (#ebookrights), facebookt und emailt es und klebt es an Litfasssäulen, Telefonmasten und Schwarze Bretter.

Der Text steht in der englischen Fassung unter einer CC0-Lizenz, d.h. der ursprüngliche Autor verzichtet auf das Copyright und alle damit verbundenen Rechte an diesem Text. Diese Lizenz ist nach dem deutschen Urheberrecht nicht möglich, trotzdem darf jeder diese deutsche Übertragung der “eBook User’s Bill of Rights” auch ohne Namensnennung nutzen.

Text in engl. zu finden (auch) hier:
Houghton-Jan, Sarah: The eBook User’s Bill of Rights, The Librarian in Black
Newman, Bobbi L.: The eBook User’s Bill of Rights #hcod #ebookrights, Librarian by Day
Woodworth, Andy: The eBook User’s Bill of Rights, Agnostic, Maybe

Siehe zu diesem Thema auch:

Cane, Mike: The eBook Buyer’s Bill of Rights, in Mike Cane’s iPad Test, 04.08.2010

Wider das Zeitungssterben – Änderungswünsche für das US-Copyright

Sie sind sich sicher, der Hochschullehrer und der Anwalt in den USA. Ihre Schuldigen sind Google und andere News-Aggregatoren. In ihnen sehen sie den Grund für das Zeitungssterben. Ihre Lösung ist es, einmal mehr das Urheberrecht zu ändern und festzulegen, dass Dritten ein 24-stündiges Verbot auferlegt wird, über Inhalte aus Zeitungsberichten zu berichten.

Google ist schuld. Der Satz könnte langsam zu einer Generalaussage werden, wenn Dinge nicht so laufen wie sie sollen. Diesmal geht es nicht um den Datenschutz wie im Falle vom Deutschlands gehaßt-geliebten Thema bei Google Street-View. Diesmal bedroht Google mit seinem Dienst die Geschäftsmodelle der gedruckten Presse. Darin sich Professor Eric Clemons (Professur für Informationsmanagement an der Wharton School der University of Pennsylvania) und Anwalt Nehal Madhani der Kanlei Kirkland & Ellis in ihrem Beitrag für den Business Insider.

Was passiert? Durch Google News kann jeder alle wichtigen Passagen von jedem Artikel der New York Times, der Washington Post und praktisch jedes anderen Nachrichtendienstes praktisch sofort lesen.

Not surprisingly, traditional print media publications are dying, and not surprisingly their owners’ online dotcom alternatives are generating far too little revenue to pick up the slack; why pay for any content when the essence of everything is available immediately, and free, elsewhere.

Sie haben dann auch ein Lösung parat, wie man das Massensterben der traditionellen Printmedien mit einem gewissen Nachrichtenneuigkeitswert retten kann. Verschärft das US-Copyright!

Sie schlagen vor, Zeitungs- und andere journalistischen Inhalten einen besonderen Schutz einzuräumen. Danach sollen keine Teile der Geschichte einer Tageszeitung von einem Online-Aggregator wie Google wiedergegeben werden dürfen. Ausnahmen bestehen für die Kommentierung eines solchen Artikels. Für Wochenzeitungen und wöchentlich erscheinende Publikationen soll ein ähnliches Embargo für eine Woche bestehen.

Dieser Schutz seit notwendig, um den mit diesen Zeitungen verbundenen investigativen Journalismus zu schützen.

Doch was bedeutet dies? Clemons/Madhanis Vorschlag würde Zahlen und Fakten für ganze 24 Stunden urheberrechtlich schützen, denn selbst die Wiedergabe der puren Fakten wäre ein Copyright-Verstoß.

A stronger form of restriction, the “hot news doctrine”, would prevent rebroadcast not merely of the wording of the article itself, but of its essence; it’s not clear if the hot news doctrine is truly applicable or if the courts will allow the necessary extensions to make the doctrine applicable.

Neben der Durchsetzbarkeit dieser Doktrine gibt es auch noch ein anderes Problem. Diese Einschränkungen würde das grundlegende Prinzip einer ausreichenden Schöpfungshöhe betreffen und mit einer grundlegenden Copyright-Tradition der USA brechen. Auch in den USA sollen die geistigen Schöpfungen geschützt werden. Fakten sind nicht schutzwürdig. Beeinträchtigt würde auch das Recht der freien Meinungsäußerung, welches verfassungsrechtlich geschützt ist.

Nur an den News-Aggregatoren den Untergang der Pressemedien festzumachen ist zu kurz gedacht. Die Ursachen für die prekäre Wirtschaftslage der Printmedien in diesem Bereich müssen auch in der prekären Wirtschaftslage, in den fundamentalen Verschiebungen auf dem Werbemarkt und in dem Unwillen/der Unkenntnis der Zeitungsverlage gesucht werden, den Robots der Aggregatoren per robots.txt das Auslesen und den Zugan zu ihren Texten zu verbieten.

Ein wenig untergeht die Forderung der beiden nach einer generellen Revision.

We believe that copyright law needs to be revised, and made both shorter and more draconian if journalism is to survive and (2) we believe that the hot news doctrine may offer some relief to traditional media, but not in its current, 90 year old form.

Ein reiner Schwerpunkt auf Seiten des Journalismus jedoch würde dem Interessenausgleich durch ein solches Copyright zu Ungunsten der Leser/Nutzer/Kreativen verschieben. Und was mir während des Lesens auch als Frage durch den Kopf schoß:
Wird so nicht auch das Gleichgewicht zwischen den Zeitungen gestört? Sprich geschützt ist durch diese Doktrin dann nur die Zeitung, die als erstes eine Meldung veröffentlicht hat. Allen anderen ist ja durch diese Verschärfung des Copyrights eine Veröffentlichung innerhalb der nächsten 24 Stunden verboten, wenn sie keine Copyrights-Verletzung begehen möchten. Doch wie möchte man das nachweisen?

Quellen:
Clemons, Eric; Madhani, Nehal: We Need To Change Copyright Laws To Save Newspapers, Business Insider
Gehring, Robert A.: Kopierverbot für Fakten?, golem.de

Wie teuer die Jagd auf Raubkopierer ist

Raubkopierer – die größten Verbrecher der Menschheit möchte man glauben, wenn man den Aussagen der Verwerter glaubt. Nun hat die Recording Industry Association of America (RIAA) hat einmal die wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens offengelegt. Sichtbar wurde dadurch auch, welche Kosten und Einnahmen im Rahmen der Verfolgung von Raubkopierern und der Bekämpfung von Filesharing entstehen. Die Zahlen sind von 2008 und nicht taufrisch, außerdem wurde die Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im letzten Jahr noch deutlich verstärkt, aber eines deutete sich bereits mit diesen Zahlen an: Das Urteil ist vernichtend. Ein Nutzen aus ökonomischer Sicht ist nicht erkennbar.

Kosten entstehen für Rechtsanwälte und Prozeßkosten. Sie verursachen mit 17 Millionen US-Dollar den bedeutendsten Ausgabenanteil. Ein großer Teil davon wird für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen aufgebracht. Mit rund 400.000 Euro durch einen Eingang von Schadensersatzeinnamen stehen in keinem Verhältnis dazu.

If you look back to 2007 the situation is even worse. $24.5 million was spent and $515,929 recovered. 2006 was similar with $22.6 million spent and $455,000 recovered.

Diese Zahlen schockieren. Warum wird dieser deutliche Verlust in Kauf genommen?

Die nicht bezifferbaren Nebenwirkungen entschärfen diesen Verlust. Die abschreckende Wirkung verhindert einen zunehmenden Konsum von widerrrechtlich erlangten Kopien und wirkt sinkenden Absatzzahlen entgegen. Außerdem dauert es, bis Schadensersatzzahlungen eingehen, während Rechtskosten sofort anfallen. Aus der Verfolgung von Urheberrechtsverletzung resultierende Einnahmen werden wohl in vielen Fällen erst im Jahr 2009 verbucht werden, sodass momentan kein direkter Kosten-Nutzen-Vergleich möglich ist. Eindeutige Ergebnisse lassen sich daher noch nicht formulieren.

Etwas anderes zeigt jedoch das Vorgehen der RIAA: Sie setzt auf die psychologische Wirkung der Verfolgung von Raubkopierern, auch wenn der finanzielle Erfolg durch diese Maßnahmen geringfügig bleibt. Doch auf Dauer wird die RIAA diese Kosten nicht so weitertragen und sie wird versuchen, Einfluss auf die Politik zu nehmen, um dort Gesetze verabschieden zu lassen, welche die Interessen der Verwerter erheblich besser vertreten als die der Nutzer. Das bedeutet wohl noch mehr Überwachung und Reglementierung im Internet.

Quellen:
Humphries, Matthew: RIAA piracy fight costs millions, recovers thousands, geek.com
Urheberrecht: Jagd auf Raubkopierer mit hohen Kosten verbunden, petanews.de
Conneally, Tim: RIAA’s return on $58 million in lawyer fees? Two Percent, betanews.com

Google Books kann für den Suchgiganten teuer werden

Seit 2005 tobt dieser erbitterte Streit um die kostenlose Internetbibliothek. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die VG Wort haben bereits heftig gegen dieses Angebot angekämpft. Im Google Books Settlement (angestrebter Vergleich zwischen amerikanischen Verlegern und dem Konzern Google) sah man einen Freibrief zum unkontrollierbaren Digitalisieren. Im derzeit laufenden Vergleichsverfahren soll die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und mit welchen rechtlichen Hürden das Internetunternehmen vergriffene Bücher digitalisieren und online anbieten darf und ab welchem Moment die Urheberrechte der Autoren und die Verwertungsrechte der Verlage verletzt werden.

[Zu den Besonderheiten und dem bisherigen zeitlichen Ablauf des Google Books Settlement: [Bericht] Enteignung oder Infotopia – Teil 2]

Nach mehrmaligem Verschieben von Fristen hatte Google dem US-Autoren- und Verlegerverband Oktober letzten Jahres einen Kompromiss vorgeschlagen. Google will registrierte Bücher aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada einscannen dürfen und setzt diesem 125 Mio. Dollar für Vergütungen entgegen. Unterstützt wird diese Form des Google Books Settlements (GBS) z.B. durch den Unterhaltungskonzern Sony und dem weltgrößten Buchkonzern Random House.

Bisher gab sich der Internetkonzern hinsichtlich seines Google-Books-Angebotes kämpferisch und zuversichtlich. Doch nun droht dem Riesen eine Niederlage. Das New Yorker Gericht und Richter Denny Chin hatten das Verfahren mehrfach verschoben, auf Grund zahlreicher Einwände. Zahlreiche Unternehmen, Verbände und auch Regierungen, u.a. Vertreter der Bundesregierung, von VG Wort aber auch von Amazon oder Microsoft brachten zahlreiche Argumente gegen das GBS vor. Diese will Richter Chin in Ruhe durcharbeiten, um alle Aspekte und Argumente einordnen und beachten zu können.

Google selbst scheint unverwüstliche optimistisch zu sein:

“Wie wir bereits bei der Anhöhrung vor Gericht gesagt haben: wir glauben fest, dass der Vergleich angenommen wird”, sagte ein Google-Sprecher. “Wir sind überzeugt, dieser Vergleich hat das richtige Gleichgewicht. Er sollte nicht zerstört werden, um die Einzelinteressen der Gegner des Vergleichs zu befriedigen.”

Ein Scheitern wird einfach nicht in Betracht gezogen. Ob diese Vogelstrauß-Taktik funktioniert, muss sich zeigen. Sie folgen hier wohl Morgensterns Palmström, der feststellte: “Weil, […], nicht sein kann, was nicht sein darf.”

Eine Entscheidung wird frühestens in zwei Monaten erwartet und die beteiltigten Anwälte gehen davon aus, dass sich Google wohl nicht durchsetzen werden kann. Die Kritiker am GBS hoffen so, den Schutz der Urheber zu sichern, ein Monopol von Google auf dem Buchmarkt zu verhindern. Sie sehen im im Ausbleiben einer Entscheidung einen Punktsieg.

Ein Scheitern von Google kann eine globale Bibliothek, die Verfügbarkeit von vergriffenen oder verwaisten Büchern um viele Jahrzehnte verhindern. Der Zugang zu Informationen für Wissenschaftler kann so erheblich erschwert werden. Außerdem können Anreize entfallen, sich diesem Problem auf internationaler und nationaler Basis zu nähern. Ein Vorteil hatte die Diskussion um das GBS bis jetzt auf jeden Fall. Man hat die Bedeutung eines Digitalisierungs-Urheberrechts in Europa erkannt und auch die Frage um die verwaisten und vergriffenen Werke ist mehr in ein öffentliches Interesse gerutscht.

Quelle:
Google droht juristische Schlappe via Handelsblatt.de

Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern berufen

Victoria Espinel wurde zur United States Intellectual Property Enforcement Representative (USIPER = Beauftrage für die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern) durch US-Präsident Barack Obama berufen. Die Juristin und Ökonomin ist die Gründerin der gemeinnützigen Organisation “Bridging thte Innovation Divide”. Sie war Gastprofessorin an der George Mason University School of Law und im Büro des US-Handelsbeauftragten1 für immaterielle Güter und Innovation zuständig. Espinel arbeitet nun als Koodinatorin im Kampf gegen Copyright-, Patentrechts- und Markenrechtsverstöße auf nationaler und internationaler Ebene.

Die Stelle eines USIPER wurde bereits vor einem Jahr im Rahmen der Verabschiedung des ziemlich umstrittenen Gesetzes zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (“Enforcement of Intellectual Property Rights Act”) geschaffen und blieb aber bis jetzt unbesetzt. Die Stelle sollte ursprünglich dem Office of Science and Technology Policy im Weißen Haus zugeordnet werden. Dieses Office, heißt es, steht einer Copyright-Reform im Interesse von Bildung und Wissenschaft offen gegenüber. Jedoch wird dieses Amt nach kritischen Bemerkungen von Lobbyisten aus der Unterhaltungsindustrie dem Präsidenten direkt unterstehenden Office of Management & Budget unterstellt.

Noch muss Espinel durch den US-Kongress im Amt bestätigt werden, aber die ersten Reaktionen fielen größtenteils positiv aus.

Die US-Handelskammer freute sich, dass der Schutz “geistiger Eigentumsrechte” nun direkt auf der höchsten Verwaltungsebene angesiedelt werde.

Der Medienkonzerns NBC Universal verlangt, dass der USIPER gut positioniert wird, damit sichergestellt werden kann, dass “amerikanische Innovation und Kreativität Arbeitsplätze in Amerika schaffen”. Die Business Software Alliance (BSA) geht davon aus, dass die “Copyright-Zarin” aktiv auf die Regierung einwirkt, um moderne, umfassende und durchsetzbare Regeln rund um die Rechte an immateriellen Gütern zu entwickeln. Die Bürgerrechtsorganisation Public Knowledge hofft, dass Espinel neutral und ausgewogen ihre Aufgabe wahrnimmt.

Quelle:
Krempl, Stefan: Obama beruft Copyright-Koordinatorin via heise online

  1. Diese Behörde bemüht sich derzeit u.a. um die Verabschiedung des internationalen Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), welches stark in der Kritik von Bürgerrechtsorganisationen steht. []

VG Wort und das Vertretungsrecht gegenüber Google

Die VG Wort versucht derzeit von ihren Autoren das Vertretungsrecht gegen Google Books zu erhalten. Bereits Januar diesen Jahres hat VG Wort diese Aktion angekündigt, wie hier im Blog schon berichtet wurde. Die Autoren bekommen Post von der Verwertungsgesellschaft und sollen den vorgefertigten Brief der Rechteübertragung zurücksenden oder auf einer Internetseite der VG Wort diese damit beauftragen, sie in Sachen Google Books zu vertreten. Das in juristischer Sprache gehaltene Schreiben enthält einige Stolpersteine, die dem juristischen Laien nicht auffallen werden.

Was will die VG Wort? Ihr Vorgehen richtet sich gegen Google Books. Für dieses Angebot werden Bücher aus dem “Verlagsprogramm” verwendet oder aus dem “Bibliotheksprogramm”.

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Europa und Google Books

Der Bundesregierung und damit auch VG Wort und dem Börsenverein droht eine Niederlage auf europäischer Ebene, wenn es um die umstrittene Internet-Bibliothek von Google geht. Die EU-Kommission und die anderen großen Mitgliedsstaaten sind aktiv für das digitale Buchprojekt. Der Aufschrei, dass Frankreich dazu gehört, war in den letzten Tagen in der Presse zu lesen.

Die New York Times titelt Europe Divided on Google Book Deal und die FAZ sieht Der Kampf um das digitale Buch. Argwöhnisch betrachtet wird, dass die Französische Nationalbibliothek in Gesprächen mit Google ist. Kapituliert Frankreich vor Google? fragte die FAZ vor wenigen Tagen. Die Situation ist wieder in Bewegung.
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