Archiv für die Kategorie ‘Persönlichkeitsrechte’

Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik

18.02.2008 | von Dörte Böhner | Comments Off |

EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy startet einen Vorstoß zur Schutzfristverlängerung für Musik. Derzeit sind Musiktitel in Europa 50 Jahre lang durch das Urheberrecht geschützt, in Amerika hingegen dauert die Frist 95 Jahre. Als Grund nennt er: "Ich kenne keinen überzeugenden Grund, warum ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sein soll, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genießen sollte – ein Zeitraum, der nicht einmal seine Lebensdauer erfasst" Die IFPI fordert bereits seit längerer Zeit eine Erhöhung der Schutzfristen. Die Musikindustrie begrüsst diesen Vorstoss. Laut dem Vorsitzenden der Musikindustrie würden die Künstler und Labels dadurch im Vergleich zu den Urhebern gleichberechtigter behandelt und auch die Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Ländern würde verstärkt. Sollte sich dieser Vorschlag durchsetzen - er soll der europäischen Kommission noch vor der Sommerpause in konkretisierter Form vorgelegt werden - wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die Filmschaffenden eine Fristverlängerung möchten und dann wieder die Urheber. Der Vorschlag würde keinerlei negative Auswirkungen auf Verbraucherpreise haben, beteuert McCreevy. Der Preis für Tonträger, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sei nicht zwangsläufig niedriger [...] als jener der geschützten Tonträger, hätten Untersuchungen ergeben. Wer's glaubt... Quellen: EU-Kommissar will Urheberrechtsschutz für Musiker verlängern via heise online Deutsche Musikindustrie begrüßt Vorstoß zur Schutzfristenverlängerung via heise online Musikindustrie begrüßt EU-Vorstoß zu Schutzfristenverlängerung via Bundesverband Musikindustrie

Schaffen Tote noch neue Werke?

13.05.2007 | von Dörte Böhner | Comments Off |

Nun, diese Frage scheint sich für die IFPI nicht zu stellen. Mehr denn je wird das Urheberrecht in ihren Händen zu einem Marktinstrument, mit dem man Monopole schaffen kann. Fünfundneunzig Jahre Schutzfrist heißen umgekehrt, immer schneller veraltendes Wissen wird immer länger geschützt und so mit immer länger zu totem "Wissenskapital". Bereits jetzt sind verwaiste Werke ein großes Problem. Die schnelllebige Medienbranche ist gar nicht in der Lage, hundertprozentig lückenlos nachzuweisen, wer welche Rechte besitzt. Das liegt unter anderem an den vielen Verlagsankäufen, -zusammenlegungen und -teilungen. Hier schaut schon verlagsintern ja niemand wirklich mehr durch, wer welche Rechte danach noch besitzt. Und wenn es darum geht, die Erben von Rechten ausfindig zu machen, wird es ganz schwer. Wer weiß denn noch, was der Vater, Großvater, geschweige denn der Urgroßvater oder auch mütterlicherseits an Werken geschaffen worden ist und wer an diesen Werken auch noch irgendwelche Rechte besitzt? Für Bibliotheken und Forscher ist doch jetzt schon nicht mehr nachvollziehbar, wann ein Werk keine Rechte besitzt. 25 Jahre mehr Schutz bedeutet 25 Jahre mehr Probleme und nicht unbedingt 25 Jahre Mehreinnahmen durch die Verwerterindustrie. Hier mag es zwar einige wenige Ausnahmen geben - denken wir an Walt Disney und Micky Mouse, doch dann wird es schon schwieriger. Was wir heutzutage in einer wissensbasiert lebenden Welt benötigen, ist ein klares, einfach verständliches Urheberrecht mit genauen Definitionen von Geltungsdauer und Umfang. Uninteressant meines Erachtens ist es da eher, die Verwerter noch weiter zu schützen, die durch ihre Monopolstellung genug Geld damit machen. Wissen und Informationen müssen nicht nur bezahlbar bleiben, sie ...