Urheberrecht in Russland problematisch

Russland möchte noch vor der Präsidenten-Walhl nächstes Jahr in die WTO (World Trade Organization) eintreten, teilte der russische Wirtschaftsminister German Gref hat bei einem Treffen mit seinem US-amerikanischen Kollegen Carlos Gutierrez in Moskau mit.
Eine Bedingung dafür ist die Bekämpfung der ständigen Urheberrechtsverletzungen in dem riesigen Land.

Russia should crack down on factories that produce counterfeit optical disks, better define the restrictions on imports of encryption technology and close down the music download web site Allofmp3.com, Gutierrez told reporters on the sidelines of the American Chamber of Commerce’s eighth annual conference.

Gref musste jedoch einräumen, dass dies so leicht nicht möglich wäre:

Gref said at the conference that it would be difficult to drastically improve protection of intellectual property rights this year.

Genaue Gründe blieb der Minister jedoch schuldig

Quellen:
Russland sieht Probleme bei Verschärfung des Urheberrechts via heise online
Gref Calls WTO Top Priority This Year:engl: The Moscow Times

Google und die Digitalisation

Immer wieder umstritten und doch auch geliebt, wenn man findet, was man such: Google und Google Books. Hohe Aufmerksamkeit wird dem Projekt zuteil, weil:

Some of the attention can be traced back to Google’s high recognition factor, which inevitably makes its new endeavors newsworthy. And then Google is clearly navigating some uncharted waters for fair use. The speed and scope of the effort, covering such a large amount of materials in a relatively short amount of time, also draws attention.

Diesen Problemen sind andere Projekte, wie das wesentlich ältere Project Gutenberg:engl: und das American Memory Project:engl: ausgewichen.

Folgende Bibliotheken haben ihre Bestände Google zum Scannen zur Verfügung gestellt.

– Libraries sticking with public domain (at least for now):

  • University Complutense of Madrid
  • Harvard University
  • The New York Public Library
  • Oxford University
  • Princeton University
  • University of Wisconsin-Madison
  • National Library of Catalonia and affiliates
  • – Libraries open to scanning materials regardless of copyright status (at least until the courts decide):

  • University of California
  • University of Michigan
  • Stanford University
  • University of Texas
  • University of Virginia

    Noch nicht aufgezählt in dieser Liste ist die Bayerische Staatsbibliothek.

    Auffallend ist, dass all diese Bibliotheken bereits im Vorfeld Erfahrungen mit der Digitalisierung von Büchern hatten. Michigan ist ein Vorreiter dieser Bewegung.

    University of Michigan, arguably the leader among the Google library partners, has been working on a variety of digitization initiatives since the late 1980s. Anne Karle-Zenith, special projects librarian, University Library, UM, cited the current statistics on their digitization progress prior to Google: “141 text collections with 25 million page images online, plus 3 million pages of encoded text and 89 image collections containing approximately 200,000 images.”

    Und warum machen Bibliotheken eigentlich bei diesem Projekt mit? Neben einer vermeintlichen Lösung der Archivierungsprobleme, bringt es Michael Popham, Chef der Oxford Digital Library, Oxford University Library Services, auf den Punkt: “What Google brought was an exciting vision and the resources to make that a reality.”

    Gesamter Artikel:
    Grogg, Jill E., Ashmore, Beth: Google Book Search Libraries and Their Digital Copies:engl: auf Information Today Inc.

    Informationsplattform für Open Access

    Open Access ist derzeit in jeder Munde, mal mehr oder weniger kritisch, je nachdem, welche Seite darüber spricht.
    Das CEDIS der Freien Universität Berlin, die Universität Bielefeld sowie die Universität Konstanz bauen mit der Förderung der DFG und der DINI ein Portal zum Open Access auf.

    Die Informationsplattform (IP-OA) will einen einheitlichen und komfortablen Zugang zu den wichtigsten Fragen rund um Open Access bieten und darüber hinaus praktische Hilfestellungen geben – einerseits für Publikationsmöglichkeiten, andererseits für die Implementierung von Open Access-Angeboten im Wissenschaftsbereich. Auf der Informationsplattform werden Konzepte, rechtliche, organisatorische und technische Rahmenbedingungen, konkrete Erfahrungen bei der Umsetzung, Initiativen, Dienste/Dienstleistungsanbieter und Positionspapiere an zentraler Stelle zusammengefasst. Zielgruppen des Angebots sind die Akteure des Wissenschaftsbereichs, insbesondere die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst, aber auch die Leitungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Infrastrukturdienstleister wie z. B. Bibliotheken und Rechenzentren und nicht zuletzt auch Förderorganisationen und politische Entscheidungsträger.

    Quellen:
    Neu im Netz: Informationsportal Open Access via IB.weblog
    http://openaccess-germany.de/ (IP-OA)

    LGPLv3 – zweiter Entwurf

    Kurze Zeit nach der Vorstellung des Entwurfes der dritten Version der GPL stellt die Free Software Foundation (FSF:engl: ) eine neue Fassung:engl: der LGPL (GNU Lesser General Public License) zur Diskussion. Die Lizenz wurde ursprünglich speziell für den Einsatz von Bibliotheken entwickelt und soll in Version 3 GPL um zusätzliche Regelungen erweitert werden.

    Quelle:
    Zweiter Entwurf der LGPLv3 via heise online

    Europa ist auf dem besten Wege

    Die Europäische Kommission hat zur Entwicklung der Informationsgesellschaft ihren zweiten Forschungsbericht im Rahmen der i2010-Initiative vorgelegt. Der Bericht enhält die erzielten Fortschritte sowie neue Denkanstöße und zieht eine gute Billanz für das vergangene Jahr. Weiterhin werden die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine wichtige Antriebskraft für Wirtschaft und Innovation darstellen.

    Mehr dazu:
    i2010-Jahresbericht 2007 auf Europa.eu

    Quelle:
    Schubert, Victoria: Europa am Weg zur Informationsgesellschaft via innovations report

    Nachschlag: Bye, bye DRM!

    Auf der gestern einberufenen Pressekonferenz in London hat EMI das Ende von DRM eingeläutet, zumindest für ihr Premiumangebot von 1,29 € pro Song ab Mai.

    EMI, bisher in Sachen Kopierschutz und Piraterie-Bekämpfung eine feste Stimme im Chor der Big Four, der vier großen Musikkonzerne, weicht von der bisher eisern verfolgten Linie ab und will das digitale EMI-Repertoire online künftig ohne digitale Kopierschutztechniken verkaufen.

    Und zuerst werden diese kopierschutzfreien Stücke bei Apple erhältlich sein. Ob dies ausreicht, die EU zu überzeugen ist fraglich.

    Die EU-Kommission hat gegen große europäische Online-Musikhändler ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Betroffen sind Apple, EMI, Sony BMG, die Universal Music Group und Warner Music.

    Quellen:
    Online-Musik: Die digitale Mauer fällt bei EMI und Apple via heise online
    EMI takes locks off music tracks:engl: BBC News
    EU-Kommission durchleuchtet Apple iTunes via silicon.de
    Apple Unveils Higher Quality DRM-Free Music on the iTunes Store:engl: via apple.com

    Pressetexte unterliegen Urheberrecht

    Das LG Hamburg (Az.: 308 O 793/06, Urteil vom 31.01.2007) musste entscheiden, ob die Veröffentlichung einer fremden Pressemitteilung auf der eigenen Homepage einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

    Das LG Hamburg hat bestätigt, dass ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Antragstellers vorlag.

    Das Gericht klassifizierte die Pressemitteilung als Sprachwerk. Bei solchen ist das Ausdrucksmittel der Sprache der Werkinhalt. Die erforderliche Gestaltungshöhe (Schöpfungshöhe) sei bei einer Pressemitteilung in der Regel erfüllt. Hier gilt der Grundsatz der “Kleinen Münze”. Dieser Begriff bezeichnet die unterste Grenze eines gerade noch urheberrechtlich geschützten Werkes.

    Die nicht genehmigte, sprachlich identischen und in nicht unerheblichen Übernahme von Inhalten verstößt somit gegen das Urheberrecht.

    Grundsätzlich gelte dies auf jeden Fall dann, wenn bei der Übernahme kein deutlicher Hinweis auf den Verfasser / Urheber angebracht ist und ein übernommener Text teilweise durch Eingliederung eigener Zitate in seiner Gesamtheit als eigenes Werk dargestellt wird.

    Also für jeden, der Inhalte aus dem Netz übernimmt, sollte gelten:

    1. Urheber angeben, wenn ermittelbar
    2. Quelle angeben, zumindest URL
    3. Datum angeben, wenn nicht zeitnah zitiert wurde und/oder die Quelle nicht mehr verfügbar ist,

    denn

    auch Pressemitteilungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht beliebig für eigene Inhalte verwendet oder geändert werden.

    Quelle:
    Otto, Philipp: Übernahme von Pressemitteilung kann gegen Urheberrecht verstoßen, auf eRecht24

    Bye, bye DRM!

    Die drittgrößte Plattenfirma EMI wird zukünftig einen Großteil ihrer Songs ohne DRM anbieten.

    Bereits in den letzten Wochen und Monaten gab es immer wieder Spekulationen, EMI plane DRM-freie Downloads und damit eine Abkehr vom Kopierschutz. Zudem hatte sich Apple-Chef Steve Jobs öffentlich gegen DRM-Systeme ausgesprochen, eine Partnerschaft mit EMI könnte dies nun unterstreichen.

    Sollte EMI diesen Schritt tatsächlich und vor allem konsequent wagen, fragt sich, warum dann nicht der gesamte Katalog ihres Angebots DRM-frei verkauft wird. Auf jeden Fall gäbe es jedoch eine Signalwirkung auf andere Labels.

    Der Verkauf kopierschutzfreier Musik würde auch Apple entlasten, da europäische Konsumentenschützer angekündigt haben, verstärkt gegen die Kopierschutzpolitik des iTunes Music Store vorgehen zu wollen.

    Quellen:
    Läutet EMI das Ende von DRM-Musik ein? auf golem.de
    EMI lässt Kopierschutz fallen: auf futurezone.ORF.at

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