Musterverfahren zum § 52a geht weiter

Über zweieinhalb Jahre ist es her, dass ich hier im Blog zu diesem Fall geschrieben haben. “Wiedermal Krach ums Urheberrecht – Alfred Kröner Verlag vs. Fernuniversität Hagen“. Heute endlich verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Musterverfahren die Problematik des Paragrafen 52a UrhG öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten zu Bildungszwecken) (BGH I ZR 76/12 [Werkteilnutzung durch Fernuniversität])

Der Kröner-Verlag hat die Fernuniversität Hagen verklagt, das Lehrbuch “Meilensteine der Psychologie” unzulässig vervielfältigt und über ihre Lernplattform verbreitet zu haben. Die Fernuni hatte auf eine Abmahnung des Verlages reagiert und von den zunächst 91 Seiten des 533 Seiten starken Buches das PDF auf 70 Seiten verringert und zusätzlich verhindert, dass das eingescannte PDF abgespeichert und weiterverarbeitet werden konnte. Allerdings wollte man die Ausdruckmöglichkeit beibehalten. Daraufhin kamm es zur Klage des Verlages, dem das Landgericht Stuttgart teilweise stattgegebenen hatte. Bei der Berufung sah das OLG Stuttgart das Angebot in dieser Form durch den “Intranet”-Paragrafen 52a UrhG nicht als gedeckt an. Es bestimmt, dass diese Schranke nur gelte, wenn der Umfang nicht mehr als drei Seiten des jeweiligen Werks umfasse. Außerdem bemängelt der Kröner-Verlag in seiner Klage:

Die Zugänglichmachung diene auch nicht zur Veranschaulichung im Unterricht, wenn die Wiedergabe des Werkteils eine Ergänzung und Vertiefung des Unterrichtsthemas darstellt. Jedenfalls sei sie in ihrem Umfang auch nicht geboten. Da sich der Prüfungsstoff auf die auf der Lernplattform eingestellten Kapitel beschränke, sei ein Erwerb des streitgegenständlichen Buches nicht mehr erforderlich, was die Klägerin in der normalen Verwertung beeinträchtige.

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, wann eingescannte Materialien der “Veranschaulichung des Unterrichts” dient und was mit dem so angebotenen Material gemacht werden darf (nur Anzeige oder auch Download und Ausdruck).

Interessant in diesem RAhmen ist auch der Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz, bei dem es um die Festsetzung des Tarifs für Intranetnutzungen von urheberrechtsgeschützten Materialien im Rahmen des § 52a UrhG geht. Im März hatte der BGH hier einige unklare Bestimmungen präzisiert.

In einem anderen Verfahren – dem Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz um den Tarif für Intranetnutzungen durch Hochschulen unter Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz – hatte der Bundesgerichtshof bereits im März einige unklare Bestimmungen der Vorschrift definiert. In der Pressemitteilung des BGH vom März ist dazu zu lesen:

danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Bereits Ende Oktober entschied der BGH seine Begründung des am 20. März 2013 verkündeten Urteils vogelegt, wor in es heißt, dass Hochschulen nur dann ein Intranetangebot machen dürfen, sofern ein Verlag den betreffenden Inhalt nicht zu angemessenen Lizenzbedingungen anbietet. Im Gegenzug müssen die Hochschulen werkbezogen ihre Intranetangebote erfassen und den Verlagen melden. Dafür ist eine Vergütung in Anlehnung an die Kopiervergütung in Höhe von 0,8 Cent pro Seite und Teilnehmer zu entrichten. Allerdings wird auf den endgültigen Gesamtvertrag noch gewartet, der durch das OLG München ausgearbeitet werden soll.

Quellen:
Bundesgerichtshof verhandelt Musterverfahren zu Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz, Börsenblatt.net
Verlagsangebot hat Vorrang, Börsenblatt.net
Kalendarische Terminvorschau des BGH, 28.11.2013, Der Bundesgerichtshof

Weitere Informationen:
LG Stuttgart – Urteil vom 27. September 2011 – 17 O 671/10, GRUR-RR 2011, 419 = ZUM 2011, 946
OLG Stuttgart – Urteil vom 4. April 2012 – 4 U 171/11, GRUR 2012, 718 = ZUM 2012, 495

Ein Video aus der Buchhandlung Bookmans zur “Banned Books Week 2012”

Dieses Jahr findet wieder vom 22.09-28.09. die Banned Books Week in den USA statt. Bei Bookmans, einer unabgängigen Buchhandlung mit sechs Filialen in Arizon, wurde die “Banned Books Week 2012” wie in dem folgenden Video begangen.  Die Buchhandlung ist für ihren 37-jährigen Kampf gegen Zensur und ihren Einsatz für die Meinungsfreiheit bekannt. Auf der Webseite der Banned Books Week wird das oben genannte Zeitpunkt als Veranstaltungsdatum genannt. Dagegen wird vom Buchhändler Bookmans der Zeitraum vom 30. September bis zum 6. Oktober genannt.

Die Bibliothek der TH Wildau

In diesem Film stellt sich die Hochschulbibliothek der TH Wildau vor, welche die “Bibliothek des Jahres 2012” ist. Motiviert, experimentierfreudig und von alt bis jung ist das Bibliothekspersonal Träger und Initiator zukunftsweisender Serviceleistungen. Man beschäftigt sich in der Bibliothek mit der Entwicklung neuer technischer Lösungen für die Bibliotheksorganisation.

Vorstellung des Gewinnervideos des Superbowl Video Contest 2012

In the fall semester of 2012, NC State University students were challenged to create a “Super Bowl Commercial” for the NCSU Libraries, a video that “captures what the NCSU Libraries means to you, to your friends, to NC State, to North Carolina, to the world—to any or all of these.” Vann Dwiggins took first place with this challenge to “learn to fall in love all over again when the new James B. Hunt Jr. Library opens in January 2013.”

Trends im E-Learning-Bereich

Bibliotheken versuchen auch im Rahmen von E-Learning-Angeboten ihre Nutzer zu erreichen und ihre Informationen darüber weiterzugeben. Aufgaben wie die Stärkung von Informationskompetenz werden immer häufiger in Online-Lernangebote umgewandelt. Mit welchen Trends sollte man sich nun dabei auseinandersetzen?

10 key learning technology and e-learning trends 2012. A preview of key trends from the 2012 Learning Insights Report report by E-Learning Age and Kineo.

Kineo undertook interviews and meetings with over 30 leading L&D figures across a wide variety of businesses including Aviva, BT, BP, Barclays, BUPA, BBC, Vodafone, and many others to explore the trends in learning technologies, the challenges facing L&D departments and how they were responding to these issues.

You can get a copy of the full report from www.kineo.com and www.elearningage.co.uk/ from 9th November, 2012.

Ein Imagevideo zum Sommerleseprogramm der King County Library

Written, produced and staring Alex Zerbe, this is the 2012 Summer Reading Program promotional video for the King County Library System. Directed by Greg Leslie and featuring Bill Robison, Jeff Evans, Amelie Zerbe and Lisa Jensen. Visit www.AmazingSchoolAssembly.com or www.KCLS.org for more information.

[Update] Tags und Kategorie geändert

Wir wissen alles über dich

Die folgende Infografik von Statista zeigt, dass die Staaten sehr gerne bei Google anklopfen und Nutzerdaten haben müssen möchten. Die Zahlen stammen aus 3 1/2 Jahren und umso erschreckender ist die Höhe. Über 41.000 Mal hat die USA nachgfragt. Aber auch Deutschland hat mit knapp 7.500 Anfragen auf die Auskunftsfreudigkeit von Google vertraut und liegt damit auf Rang sechs.

auskunftsersuchen-zu-nutzerdaten-bei-google
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista, CC BY-NC

Ob alle Anfragen tatsächlich notwendig waren?

“A Night at a Library Hotel”: Ein Animationsfilm von Mansor Ibrahim

Katharina Lachmann hatte ja in ihrem Blogbeitrag “Hotels für Bücherfreunde” vom 22.08.2009 über die Bibliotels berichtet, die sich auch hierzulande einer großen Beliebtheit und Verbreitung erfreuen. Der folgende Kurzfilm ist die Abschlussarbeit von Mansor Ibrahim im Studiengang Innendesign an der Universität von Alexandria.

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