Ein Kurzfilm gegen Kürzungsmaßnahmen an den städtischen Bibliotheken in Toronto

Im August 2011 wurde hier im Blog ausführlich über geplante Privatisierungsmaßnahmen der öffentlichen Bibliotheken Torontos berichtet.  Zuletzt geriet die Stadt Toronto wegen ihres nun (hoffentlich) entmachteten Skandalbürgermeisters Rob Ford beinahe täglich in die Schlagzeilen. 2007 hatte ich im Rahmen einer Tagung am Weiterbildungszentrum der Freien Universität Berlin die Gelegenheit per Video die fortschrittliche interkulturelle Bibliotheksarbeit der Toronto Public Library kennen zu lernen. Die Liveschaltung stand damals unter dem Titel “Bridging Cultures – Toronto Public Library’s Services and Programs to a Diverse Population“, wobei uns damals drei Mitarbeiter von ihrer Arbeit mit Einwanderergruppen/Neuankömmlingen berichteten. Deren Arbeitsweise und Programme können nach wie vor als Musterbeispiel dafür dienen, wie erfolgreiche Bibliotheksarbeit mit Menschen unterschiedlicher Herkunft aussehen kann. Die gelebte Willkommenskultur und das Bewußtsein, dass Migranten eine Bereicherung für eine Stadt(-bibliothek) sein können, ist dort viel mehr ausgeprägt als in den meisten Ländern und Städten Europa. Deren Bibliotheksarbeit für eine vielfältige Bevölkerung wird dort als selbstverständlich empfunden und nicht nur von 1-2 Mitarbeitern erledigt. Integration heißt dort nicht nur das Erlernen der englischen Sprache zu fördern, sonderen Vielfalt und Multikulturalität wertzuschätzen. Derzeit hat das städtische Bibliothekssystem von Toronto wieder mit Budgetkürzungen zu kämpfen. Der folgende Animationsfilm will aufklären und Unterstützer finden, die sich gegen weitere Sparmaßnahmen engagieren und auch zur Unterzeichnung von Online Petitionen aufrufen:

“How could it not, after 20 years of political neglect and budget cuts? More service reductions are being planned for 2014 and beyond. Toronto Council is closely divided on this issue. Major decisions will be made soon. Your voice will make a difference! Learn more and take action at: http://ourpubliclibrary.to”

Quelle und weitere Infos auf: Open Culture

Mehr (oder minder) bibliothekarische Adventskalender 2013 …

Auch dieses Jahr gibt es wieder eine Zusammenstellung von mehr oder weniger bibliothekarischen Adventskalendern. Dies ist inzwischen die 5. Ausgabe dieser Liste. Wie in jedem Jahr gibt es wieder alte Bekannte und völlig neue Kalender.

Die Liste wird auch diesesmal bis Ende der Woche immer wieder aktualisiert. Gerne natürlich können Sie auch wieder fehlende Kalender per Twitter oder hier in den Kommentaren melden :cheesy:

Bibliothekarische Adventskalender

  1. Der bibliothekarische Adventskalender” inklusive der vorweihnachtlichen Gastbeiträge auf Bibliothekarisch.de
  2. Ich freu mich ja schon wieder besonders auf Fleischmanns Library Bibliothekssoftware Adventskalender 2013, der unter Garantie wieder ein Schmunzeln in die Mundwinkel zaubert. Weiterlesen

[Adventskalender – Gastbeitrag] 01.12.2013 – Vorweihnachtliche Impressionen

Vorweihnachtliche Impressionen

Aus der lauten Stadt
Flucht in das Lesecafé
Hier im Falkenhaus

Schlitt, Fotografin: Ursula Fritzle

Schlitten, Fotografin: Ursula Fritzle

Stöbern in Büchern
Blättern in den Zeitungen
Oder ein Schwätzchen

Draußen im Garten
Ein Weihnachtsbaum mit CDs
Tanzende Flocken

Wenn es dunkel wird
Auf den Weihnachtsmarkt vorm Haus
Glänzende Augen

Gebrannte Mandeln
Nasen rot über Glühwein
Ganz Würzburg trifft sich

Si.Gi

[Kurz] Die JIM-Studie 2013 ist gestern erschienen

Gestern wurde die JIM-Studie 2013 zur Mediennutzung Jugendlicher des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest veröffentlicht und ist nun zum Download verfügbar.

Einige Erkenntnisse daraus sind:

Das Internet spielt im Alltag von Jugendlichen eine wichtige Rolle. Im Durchschnitt sind Zwölf- bis 19-Jährige in Deutschland 179 Minuten täglich (Mo-Fr) online. Der Großteil dieser Zeit wird nach Angaben der Jugendlichen für den Bereich Kommunikation verwendet, vor allem die Nutzung von Online-Communities spielt dabei für viele eine zentrale Rolle (75 % mindestens mehrmals pro Woche). […] Der Zugang zum Internet findet bei Jugendlichen insgesamt immer öfter auch über Smartphone oder Handy statt. 73 Prozent der Internetnutzer haben in den 14 Tagen vor der Befragung das Internet über ihr Smartphone genutzt. Im Vergleich zur Erhebung im Vorjahr zeigt sich dabei eine deutliche Steigerung (2012: 49 %). Somit ist die Internetnutzung über Handy ähnlich relevant wie der Zugang über Computer oder Laptop (87 %).”

 

Musterverfahren zum § 52a geht weiter

Über zweieinhalb Jahre ist es her, dass ich hier im Blog zu diesem Fall geschrieben haben. “Wiedermal Krach ums Urheberrecht – Alfred Kröner Verlag vs. Fernuniversität Hagen“. Heute endlich verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Musterverfahren die Problematik des Paragrafen 52a UrhG öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten zu Bildungszwecken) (BGH I ZR 76/12 [Werkteilnutzung durch Fernuniversität])

Der Kröner-Verlag hat die Fernuniversität Hagen verklagt, das Lehrbuch “Meilensteine der Psychologie” unzulässig vervielfältigt und über ihre Lernplattform verbreitet zu haben. Die Fernuni hatte auf eine Abmahnung des Verlages reagiert und von den zunächst 91 Seiten des 533 Seiten starken Buches das PDF auf 70 Seiten verringert und zusätzlich verhindert, dass das eingescannte PDF abgespeichert und weiterverarbeitet werden konnte. Allerdings wollte man die Ausdruckmöglichkeit beibehalten. Daraufhin kamm es zur Klage des Verlages, dem das Landgericht Stuttgart teilweise stattgegebenen hatte. Bei der Berufung sah das OLG Stuttgart das Angebot in dieser Form durch den “Intranet”-Paragrafen 52a UrhG nicht als gedeckt an. Es bestimmt, dass diese Schranke nur gelte, wenn der Umfang nicht mehr als drei Seiten des jeweiligen Werks umfasse. Außerdem bemängelt der Kröner-Verlag in seiner Klage:

Die Zugänglichmachung diene auch nicht zur Veranschaulichung im Unterricht, wenn die Wiedergabe des Werkteils eine Ergänzung und Vertiefung des Unterrichtsthemas darstellt. Jedenfalls sei sie in ihrem Umfang auch nicht geboten. Da sich der Prüfungsstoff auf die auf der Lernplattform eingestellten Kapitel beschränke, sei ein Erwerb des streitgegenständlichen Buches nicht mehr erforderlich, was die Klägerin in der normalen Verwertung beeinträchtige.

Bei der heutigen mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, wann eingescannte Materialien der “Veranschaulichung des Unterrichts” dient und was mit dem so angebotenen Material gemacht werden darf (nur Anzeige oder auch Download und Ausdruck).

Interessant in diesem RAhmen ist auch der Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz, bei dem es um die Festsetzung des Tarifs für Intranetnutzungen von urheberrechtsgeschützten Materialien im Rahmen des § 52a UrhG geht. Im März hatte der BGH hier einige unklare Bestimmungen präzisiert.

In einem anderen Verfahren – dem Rechtsstreit zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz um den Tarif für Intranetnutzungen durch Hochschulen unter Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz – hatte der Bundesgerichtshof bereits im März einige unklare Bestimmungen der Vorschrift definiert. In der Pressemitteilung des BGH vom März ist dazu zu lesen:

danach sind unter “kleine Teile eines Werkes” maximal 12% eines Werkes, “Teile eines Werkes” maximal 25% eines Werkes (jedoch nicht mehr als 100 Seiten) und “Werke geringen Umfangs” Druckwerke mit maximal 25 Seiten zu verstehen.

Bereits Ende Oktober entschied der BGH seine Begründung des am 20. März 2013 verkündeten Urteils vogelegt, wor in es heißt, dass Hochschulen nur dann ein Intranetangebot machen dürfen, sofern ein Verlag den betreffenden Inhalt nicht zu angemessenen Lizenzbedingungen anbietet. Im Gegenzug müssen die Hochschulen werkbezogen ihre Intranetangebote erfassen und den Verlagen melden. Dafür ist eine Vergütung in Anlehnung an die Kopiervergütung in Höhe von 0,8 Cent pro Seite und Teilnehmer zu entrichten. Allerdings wird auf den endgültigen Gesamtvertrag noch gewartet, der durch das OLG München ausgearbeitet werden soll.

Quellen:
Bundesgerichtshof verhandelt Musterverfahren zu Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz, Börsenblatt.net
Verlagsangebot hat Vorrang, Börsenblatt.net
Kalendarische Terminvorschau des BGH, 28.11.2013, Der Bundesgerichtshof

Weitere Informationen:
LG Stuttgart – Urteil vom 27. September 2011 – 17 O 671/10, GRUR-RR 2011, 419 = ZUM 2011, 946
OLG Stuttgart – Urteil vom 4. April 2012 – 4 U 171/11, GRUR 2012, 718 = ZUM 2012, 495

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