Aus aktuellem Anlass: “Toute la mémoire du monde” von Alain Resnais

Le film devait être un documentaire sur la Bibliothèque Nationale : c’est devenu une réflexion sur la culture. […] Ce lent cheminement de fichier en fichier, de service en rayonnage, orchestré en un mouvement continu, (…) aboutit à une impression d’étouffement progressif, celle d’un emprisonnement définitif.” François Porcile

Am Samstag, den 1. März starb der bekannte französische Regiesseur Alain Resnais.  Im folgenden Kurzfilm aus dem Jahr 1956 “Toute la mémoire du monde” von Resnais geht es um die Organisation und Arbeit in der Bibliothèque nationale de France. Der Film ist ein Zeitzeugnis darüber, wie damals in Bibliotheken gearbeitet wurde. Im Grunde genommen gibt es weiterhin Parallelen mit der heutigen Arbeit in großen Bibliotheken, wie etwa der Staatsbibliothek zu Berlin, was bestimmte Geschäftsgänge betrifft. Es gibt für alle nicht-frankophonen Zuseher und Zuseherinnen noch Untertitel auf Englisch.

[Bildzitat] Unkommentiert – Entstehungsjahr unbekannt

Ein Plädoyer für mehr Inklusion statt Integration in Bibliotheken

Wurden zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung Veranstaltungen in öffentlichen Bibliotheken durchgeführt? Was würde eigentlich eine echte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für öffentliche Bibliotheken bedeuten? Meist wird der Inkusionsbegriff in Bezug auf die Verwirklichung der inklusiven Schule verwendet. Wenn sich Bibliotheken als Bildungseinrichtungen definieren, müsste nicht diesbezüglich auch der Inklusionsgedanke und dessen Umsetzung eine größere Rolle spielen?

Außer der Personalpolitik im öffentlichen Dienst, die Menschen mit Behinderung fördert und der Forderung nach Barrierefreiheit, aber auch Bestände mit Büchern in leichter Sprache, sind mir bislang kaum Initiativen bekannt, die Inklusionsaspekten Rechnung tragen. Die Leiterin der Bücherei (“Treffpunkt Leichte Sprache“) für Leichte Sprache der Lebenshilfe Main-Taunus-Kreis, Annette Flegel, nennt auf der Webseite Aktion Mensch Vorschläge, wie Bibliotheken noch attraktiver für Lesefreunde mit Lernbehinderung werden können:

“Mit einigen der Besucher, die auch Prüfer für Leichte Sprache sind, würde sie gerne ein Buch übersetzen, das die Zielgruppe interessiert. “Vielleicht würden wir sogar selbst eines schreiben!”, sagt Annette Flegel. Und das wäre ja fast noch besser als Lesen!”

Inzwischen gibt es in Berlin, Erlangen, Ingolstadt und Trier, aber sicher auch in anderen kommunalen Bibliotheken in Deutschland Buchbestände in Leichter Sprache. Eine Vorreiterrolle nahm mit Sicherheit die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin ein. Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein bietet auf ihrer Webseite den Flyer Bibliotheken und Inklusion zum Download an. Darin wird begründet, weshalb Öffentlichen Büchereien einen Beitrag zur Inklusion leisten.

Das Verständnis über den Inklusionsbegriff wird durch den Flyer deutlicher. Bei einem Vergleich mit den gängigen Definitionen des Inklusionsbegriffs, sind durchaus Unterschiede mit den Erläuterungen im Flyer festzustellen, da diese sehr allgemein gehalten sind. Wie würde denn eine inklusive Bibliotheksarbeit in der Praxis aussehen? Was sollten öffentliche Bibliotheken anbieten und wie sollten sich diese verändern, damit auch dort eine echte Inklusion verwirklicht werden kann? Gebe ich auf den Suchfunktionen der Webseiten des Deutschen Bibliotheksverbands, dem Bibliotheksportal und B2i den Begriff Inklusion ein, erhalte ich jeweils 34, 3 und 8 Treffer. Bei einer genauen Analyse der Qualität der Treffer, stelle ich fest, dass die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit der Bibliotheksarbeit nur einmal vorkommt. Dabei wurde der Integrationsbegriff durch einen “/”  mit dem Inklusionsbegriff in einem Atemzug genannt. Dabei ging es aber “nur” um ein Förderprogramm der Robert-Bosch-Stiftung (“Actors of Urban Change”).  Was ist also aber genau unter Integration und Inklusion zu verstehen und weshalb werden diese Begriffe oftmals in ähnlichen/gleichen Zusammenhängen verwendet?

Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität.  […] Inklusion  ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menscherechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.”

Das folgende Video aus der Reihe “Explainity einfach erklärt” erläutert vor allem den Begriff Inklusion und macht aber auch deutlich, dass Integration eine andere Bedeutung aufweist und in vielen Publikationen als Vorstufe zur Inklusion betrachtet wird.

Im Grunde genommen geht es um die Verwirklichung von Chancengleichheit und die gleichberechtigte Anerkennung von Vielfalt im Bildungskontext.

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[Infografik] Digitale Inklusion: Das Internet muss für alle wichtig sein

Quelle: OCLC Webjunction

“The Adventures of the Special Librarian”: Ein Kurzfilm

Im folgenden Film erhält der Zuschauer einen Eindruck wie Bibliothekare in Firmen im Jahr 1964 gearbeitet habe. Das Video wurden von Grieg Aspnes, einem wissenschaftlichen Bibliothekar entwickelt. Der Film wurde an verschiedenen Orten in den USA gezeigt, zum Beispiel an Hochschulen, welche Bibliothekare und Bibliothekarinnen ausbilden und auf Veranstaltungen der Berufsbranche. Zudem wurde es auch mehrmals im Fernsehen auf WCCO TV oder auf Channel 4 gezeigt.

  • “As you watch, be sure to pay attention to the “little black bag”!

Was wünschen sich die Nutzerinnen und Nutzer von einem Neubau der Zentral- und Landesbibliothek Berlin?

Am Tempelhofer Feld ist ein Neubau der Zentral- und Landesbibliothek Berlin geplant. Doch ist das wirklich der richtige Standort? Wie lange wird es noch dauern, bis endlich mit den Bauarbeiten begonnen wird. Mehr hierzu findet sich auf der folgenden Webseite: www.zlb.de/ueber_uns/neubauprojekt

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Alternativen zu Amazon

Amazon und die Zeitarbeitsfirma Trenkwalder sind vor kurzem und auch ganz aktuell aus den bekannten Gründen in die in die Schlagzeilen geraten. Gilt für den Onlinehandel auch das von Margaret Thatcher in den 1980er Jahren “eingeführte” (und von anderen europäischen Politikern übernommene) und propagierte TINA-Prinzip? Christof Herrmann widmet sich auf seiner Webseite kostenlosen Amazon-Alternativen zur Buchbeschaffung. Er plädiert für eine Konsumreduzierung. In seiner Auflistung tauchen auch Bibliotheken als mögliche Alternativen auf. Jedenfalls sind die Kommentare zu seinen Vorschlägen teilweise anregend, realistisch und lesenwert zugleich. Der folgende Fernsehbeitrag aus der Sendung Servicezeit des WDR weist neben anderen Online-Buchhändlern auch auf Alternative Beschaffungshändler der Unterhaltungselektronik hin und macht dabei Preis-Leistungsvergleiche.

Säurefraß bei Büchern der Universitätsbibliothek Würzburg

Archivalia berichtete bereits am 13. Dezember 2012 über den Säurefraß  vieler wertvoller Bücher der Würzburger Universitätsbibliothek. Drei Millionen Bücher, Handschriften und Zeitungen besitzt die Universitätsbibliothek in Würzburg. Ein Viertel davon braucht dringend Hilfe. Die braune Färbung der Buchseiten verrät, dass hier der Säurefraß am Werk ist. Momentan fehlt der Etat zur Rettung des Kulturguts.
Nicht nur zur Weihnachtszeit ist es möglich die Restaurierungsarbeiten durch den Kauf von Karten im Online-Shop der Bibliothek zu unterstützen. Doch eigentlich wird wohl durch den Verkauf solcher Karten nur ein kleiner Bruchteil Bücher retten. Welche Lösungen wären nachhaltiger? Eigentlich gibt es viele Anna-Amalia-Bibliotheken in Deutschland – selbst wenn es dort “nur” im übertragenen Sinne brennt. Denn nicht nur der Säurefraß bedroht die Bücher und Handschriften, sondern auch der Faktor Zeit ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, der den Erhalt der Kulturgüter gefährdet.

Zugang, Sichtbarkeit und Nutzer

Ein paar Gedanken zu einem Chatgespräch, dass ich in ähnlicher Form neulich führte.

Liebevoll haben wir mühsam unsere Nutzer in den Informationskompetenzschulungen und ausführlichen Beratungsgesprächen daran gewöhnt, dass Sie nicht nur in unserem Bibliothekskatalog recherchieren sollen, sondern auch in den regional übergeordneten Katalogen. Es ist schön zu sehen, wenn sie dann tatsächlich diesem nettgemeinten Tipp nachkommen und tatsächlich das E-Book finden, das sie möchten.

Doch jetzt wird es schwierig und sie kommen nicht weiter. Zum Glück bietet meine Bibliothek einen Chat an, so dass der Nutzer oder die Nutzerin sich auch auf diese Weise Hilfe verschaffen konnte.

So kam es zu folgender Chat-Anfrage

Nutzer: Hallo, ich habe über den GVK folgendes Buch gefunden. http://gso.gbv.de/DB=2.2/PPNSET?PPN=723643253
Nutzer: Hat die HSU nicht die dafür benötigten Rechte?
Bibliothekar: Hallo einen kleinen Augenblick bitte. Ich prüfe es.
Bibliothekar: Ich habe das Buch gefunden
Bibliothekar: Dieses Buch hat, wenn Sie bei besitzende Bibliotheken schauen, keine Bibliothek angegeben, d.h. niemand besitzt dieses Buch.
Nutzer: Es ist doch eine elektronische Ressource.
Bibliothekar: d.h. auch wir können Ihnen leider keinen Zugang zu diesem Buch im Moment ermöglichen
Nutzer: Der link ganz unten führt bei mir ins Leere.
Nutzer: http://www.gbv.eblib.com/patron/Login.aspx?r=needlogin
Bibliothekar: Es ist ein E-Book, aber um Ihnen darauf einen Zugang zu ermöglichen, muss die Bibliothek eine Lizenz besitzen.
Bibliothekar: Wir besitzen momentan keine Lizenz.
Nutzer: Könnte dieses eBook denn einmalig erworben werden?
Biblothekar: Sie können gerne einen Anschaffungsvorschlag bei der Bibliothek einreichen: http://ub.hsu-hh.de/skripte/anschaffungsvorschlag/index.php
Bibliothekar: Da entscheidet dann der entsprechende Fachreferent, ob das Buch angeschafft wird oder nicht
Bibliothekar: und das ist unter anderem auch abhängig von der angebotenen Lizenz.
Bibliothekar: Ich habe noch geschaut, ob eventuell eine gedruckte Ausgabe vorhanden ist.
Bibliothekar: leider nicht, denn Sie hätten das gedruckte Exemplar dann per Fernleihe bestellen können.
Nutzer: Gut, dann werde ich den Weg des Anschaffungsvorschlages gehen…vielen Dank für Ihre Hilfe
Bibliothekar: gern geschehen –
Bibliothekar: Ich wünsche Ihnen noch einen guten Tag 🙂
Nutzer: Vielen Dank nochmal und ebenfalls einen schönen Tag 😉

Da gibt es ein Buch, das passend ist und das eigentlich wie sofort verfügbar aussieht, weil es ja elektronisch ist und dann komme ich als Nutzer nicht ran, weil keine Bibliothek über eine entsprechende Lizenz verfügt. Nun könnte man sagen, wer des Lesens mächtig ist, sieht, dass unter Besitzende Bibliothek(en) keine Bibliotheken stehen und als kleveres Kerlchen, wüsste man dann, dass man damit auch bei seiner Bibliothek keinen Zugang erhält. Das ist eigentlich eine logische Übertragunsleistung. Doch die Leistung des Nutzers geht ja weiter. Das Buch gibt es elektronisch, also müsste ich doch Zugang erhalten können, auch wenn die Bibliothek es nicht besitzt.

Diese Problem ist nicht das erste Mal aufgetaucht und dürfte auch anderen KollegInnen bekannt sein. Ich vermute mal, dass einerseits die Erwartungshaltung unserer Nutzer sehr hoch ist. Sie sehen, dass es etwas gibt, also muss man dort auch über seine Bibliothek herankommen können. Da es elektronisch vorhanden ist, sollte es kein Problem sein.

Aber gerade der Zugang zu elektronischen Medien wird zunehmend ein Problem. Immer mehr Bücher gibt es nur noch elektronisch. Hier ist eine Bestellung per Fernleihe unmöglich, sollte das Buch in der eigenen Bibliothek nicht vorhanden sein. Das heißt auf Dauer eine Verschlechterung der Informationsversorgung. So sind zwar mehr Medien sichtbar, aber sie sind nicht für die Nutzer zugänglich.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit es Sinn macht, Bücher in Katalogen nachzuweisen, die über gar keine Bibliothek zugänglich gemacht werden können. Zwar werden die Nutzer fündig, aber anders als bei gedruckten Werken, kommt er an diese Medien im Zweifelsfalle gar nicht.

Momentmal, kann man da natürlich sagen, Bibliografien erlauben ja auch nur den Nachweis von Literatur. Ich glaube, da müssen wir uns nochmal stark unterhalten, welche Aufgabe ein Katalog wie der GVK hat und welche Aufgabe vielleicht der Spezialkatalog einer Spezialbibliothek hat. Natürlich kann man jeden Katalog wie eine Bibliografie nutzen, aber zuallerst geht man zum Katalog, um darüber Literatur zu beschaffen. So werden Kataloge doch in der Regel in unserem bibliothekarischen Alltagsgeschäft an den Nutzer verkauft.

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