Causa Darmstadt geht in die zweite Runde

7.07.2009 | von Dörte Böhner | 2 Kommentare » |

Heute ist es "amtlich" geworden: Der Urheberrechtsprozess zwischen der Technischen Universität Darmstadt (TU) und dem Ulmer Verlag über das Recht der Bibliotheken, eigene Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzubieten, wird die Gerichte ein weiteres mal beschäftigen. Der Eugen Ulmer Verlag ist in Berufung gegangen. Er möchte verhindern, dass der TU Darmstadt und somit allen Bibliotheken generell eine Digitalisierung erlaubt wird. In der ersten Instanz Mai 2009 wurde das 2008 neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie (§ 52b UrhG, Bibliotheksschranke) im Wesentlichen bestätigt. Dagegen wehrt sich die Verlagsseite weiterhin. Man scheint trotz Gesprächsangeboten der TU Darmstadt und des DBV keine gemeinsame Lösung des Konflikts finden zu wollen. Ein bereits vereinbarter Gesprächstermin wurde kurzfristig abgesagt. Ganz offensichtlich ziehen Verlag und Börsenverein eine gerichtliche Entscheidung einer friedlichen Lösung vor. Die TU Darmstadt schätzt in ihrer Presseerklärung die Situation wie folgt ein: Ein Teil der Verlagswelt, zu deren Sprecher sich der Ulmer-Verlag und der Deutsche Börsenverein machen, stellt sich damit einer generellen Entwicklung entgegen, die von den großen, international tätigen Verlagen auch in Deutschland längst erfolgreich in eigene Geschäftsmodelle umgesetzt worden ist. Wenn der Dialog versagt, wird es kostspielig und man streitet sich vor Gerichten. Der Ulmer-Verlag schadet sich selbst, wenn er sich darauf einlässt. Es ist ja nicht so, dass die Bibliothek den Anspruch der Verlage auf eine angemessene Vergütung abstreitet, denn diese ist schließlich im Fall der elektronischen Leseplätze in Bibliotheken klar geregelt. Doch steht die Bibliothek auch in der Bringpflicht gegenüber ihren Studenten und Forschern, denn Wissenschaft ...