Wer archiviert das Internet? Eine Diskussion auf der re:publica 2014

Wer archiviert das Internet? So lautete der Titel einer Diskussion auf der re:publica 2014. Paul Klimpel (http://www.collaboratory.de),  Alexis Rossi (http://archive.org) und Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek) diskutierten hierzu am Mittwoch, den 7. Mai auf der re:publica 2014. Hier die Kurzthese zur Diskussion und dem Video hierzu:

Trau, schau, wem: Kulturelle Gedächtniskonzepte jenseits der NSA Im Zuge der NSA-Enthüllungen entstand der Eindruck, Geheimdienste sammeln alles, speichern alles und archivieren alles, was an digitalen Informationen verfügbar ist. Während die Praxis der Geheimdienste im Verborgenen stattfindet, agieren Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken, Archive und Museen öffentlich und unterliegen Regeln und institutionellen Zuschreibungen. Doch auch nicht-staatliche Institutionen wie das Internet Archive archivieren digitale Daten in frei zugänglicher Form. Wie unterscheiden sich Konzepte, Rahmenbedingungen und Praxis, wo gibt es Überschneidungen, wo Abgrenzungen, wo Lücken?

SiDiM – Schwachsinn der zur Methode wird?

DRM war diese Woche aber auch aus einem anderen Grund Thema. Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie und Forscher der TU Darmstadt testen derzeit eine automatische Personalisierung von E-Books unter dem Projekttitel “SiDiM”. SiDiM steht für “Sichere Dokumente durch individuelle Markierung” und soll digitale Texte mit einem kommerziellen Wert oder anderen Gründen, z.B. Dokumente mit Betriebsgeheimnissen, vor unkontrollierter Verbreitung schützen, da diese ein Hindernis für die Verbreitung oder besser gesagt den Vertrieb auf digitalem Wege sei. Der Kopierschutz ist ein psychologischer: Nicht die Datei sondern deren Inhalte sollen individualisiert werden. Aus “unbrauchbar” wind z.B. in einem anderen Exemplar “nicht brauchbar”. So sollen Raubkopien verhindert werden.

Das Fraunhofer Institut SIT schreibt:

Eine Lösung dieses Problems ist die Individualisierung der Dokumente durch sichtbare und unsichtbare Markierungen, die einzelne Kopien unterscheidbar machen. Benutzer werden so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Kopie angehalten und vor illegaler Weitergabe abgeschreckt, da die Kopien anhand der Markierung auf sie zurückverfolgt werden können. In SiDiM sollen daher als Kerninnovation effiziente und neuartige Individualisierungsmechanismen auf der Basis von Digitalen Wasserzeichen realisiert und als Anwendungsfall in die Wertschöpfungskette von Ebooks integriert werden.

Die Unveränderbarkeit von Text ist das derzeit größte Gut von gedruckten Büchern, wenn es um die wissenschaftliche Nutzung kennt. Über verschiedene Verfahren versuchen Bibliotheken und ihre Repositorien bei elektronsichen Werken nachweisen, das ihre Dokumente unverändert geblieben sind (Digitale Fingerprints aus einem Hashwert bestehend). Und die Buchbranche arbeitet nun daran, dies ein für alle Mal durch “Individualisierung” als Kopierschutz-Technologie zu zerstören.

Der Text wird automatisch verändert, was in der Wissenschaft, wo es darauf ankommt, gerade bei wörtlichen Zitaten, den Autor einer Aussage, Behauptung genau zu zitieren. Ein Wörtliches Zitat heißt, dass dieses Zitat Buchstabe für Buchstabe mit der Textfassung übereinstimmen muss. Da wird es schwierig, wenn in einem Exemplar im Vergleich zu einem anderen, plötzlich ein anderes Wort steht oder der Zeilenumbruch in einem Gedicht verändert wurde. Wird man zukünftig zitieren müssen “Autor, Titel des Werkes, zit. nach: Exemplar von Frau sowieso, 5. Exemplar der Bibliothek XY?”, nur damit der Wissenschaftler nicht mehr in Beweisschwierigkeiten kommt? Oder muss man das Buch mehrfach erwerben, um herauszufinden, welche Stellen dem Original entsprechen?

Kleine Textänderungen mögen auf dem ersten Blick harmlos und sicherlich auch vertragl. mit dem Autor regelbar sein. Auch Belletristik kann Gegenstand von Texteditionen, Literaturwissenschaftlichen Arbeiten etc. uns somit Teil von Forschung sein. Das verursacht Bauchschmerzen und Bibliothekare und Bibliothekarinnen sollten Stellung dazu beziehen, nicht dass dies ernsthaft wahr wird.

Haupt kommt in Bezug auf Autoren zum Fazit:

Vorweg: SiDiM ist als Entwicklung zunächst einmal kein Kurzwechsel in Sachen “hartes DRM”. Der Börsenverein beziehungsweise dessen Wirtschaftstochter MVB predigt schon seit Jahren den Verzicht auf harten Kopierschutz. Das Akezptanz-Problem liegt nicht bei Verband oder Händlern, sondern bei den Verlagen und (glaubt man Verlagsmenschen: vor allem) bei den Autoren, die teilweise ausdrücklich auf einem harten Kopierschutz bestehen sollen. Ob man diese Gruppe mit einer semantischen Veränderung ihrer Texte gewogen stimmen kann, muss doch sehr bezweifelt werden.

Auffallend ist, dass derzeit keine positiven Reaktionen auf diese Variante gibt.

Das Projekt läuft in Zusammenarbeit mit CoSee (Konsortialführung), 4Readers (EKZ), juni.com und Notos Rechtsanwälte sowie die MVB (Konzeption, Implementierung und Validierung einer Architektur). Finanziert wird die Forschung im Rahmen von KMU-innovativ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der Börsenverein ruft derzeit zur Evaluierung der “sichtbaren Wasserzeichen” auf.

Und hier noch eine kleine Erinnerung aus Sicht von Mela Eckenfels, einer Autorin, warum DRM sterben muss (2011):

Einige Reaktionen aus dem Netz:
Meier, Steffen: Projekt SiDiM: DRM bei E-Books und Unmut im Netz, Meier meint
Pachali, David: Kopierschutz: Forscher wollen E-Books individualisieren, irights.info
Haupt, Johannes: DRM der Zukunft: Individualisierte E-Books. Ernsthaft?, Lesen.net
Holzhauer, Steffen: Neue Posse des Börsenvereins: inhaltsverändernde Wasserzeichen in eBooks, Phantanews
Eckenfels, Mela: Kopf sucht Tischplatte: Wasserzeichen-DRM, Schreibsucht
Warner, Ansgar: “Vorsicht, Buchfälscher”: Börsenverein plant automatische Textmanipulation als DRM-Variante, E-Book-News.de
Kim: SiDiM vs. DRM: Neuartiger Kopierschutz schreibt eBooks um, E-Book-Fieber.de
Hoffelder, Nate: New DRM Promises to Ruin a Good eBook in the Name of Protecting It, The Digital Reader

Vor 100 Jahren wurde die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig gegründet

Es wurde ja dieses Jahr schon mit zwei Blogbeiträgen von Dörte an den 100. Geburtstag der Deutschen Nationalbibliothek erinnert. Aufgrund des heutigen geschichtsträchtigen Datums gratuliert bibliothekarisch.de der Nationalbibliothek pünktlich zum 100. Geburtstag. Am 3. Oktober 1912 gab der Börsenverein der deutschen Buchhändler die Gründung der Deutschen Bibliothek in Leipzig bekannt, Vorläufer der DNB, der größten Universalbibliothek Deutschlands.

Im folgenden Videoclip von dctp.tv spielt Helge Schneider Walter Wöhler von altem Schrot und Korn. Bilder kann er nicht leiden. Er wird hierbei interviewt von Alexander Kluge. Das Interview ist auf sehr humorvolle Weise gestaltet und nimmt die .

Ein Nachtrag: Das Video zur Eröffnung der Peter-Sodann-Bibliothek in Staucha

Durch Zufall wurde ich gestern im niederländischen Bibliotheekblaad auf das Video zur Eröffnung aufmerksam. In dieser Bibliothekszeitschrift gibt es eine Rubrik, die sich mit Aktualitäten des Bibliothekswesens im Ausland befasst. Wie am 12.05. bereits berichtet, wurde die Peter-Sodann-Bibliothek in Staucha eröffnet. Das folgende 22-minütige Video, in dem viele Laudationes gehalten werden, machte deutlich, dass diese Bibliothek keinesfalls nur “ostalgische” Gründe hat. Ernst Röhl fragte ähnlich wie es manch einer von alten Radio-Eriwan-Witze kennt, warum in der Bildungsrepublik Deutschland so viele Bibliotheken geschlossen werden. Die Antwort lautete, weil “Lesen bildet”. Dies soll an dieser Stelle nicht weiter kommentiert werden, weil es Satire ist, welche die Gründe vereinfach darstellt. Es kommt unter anderem der Sohn von Peter Sodann zu Wort, Eberhard Gönner, Elmar Faber, Walter Niklaus und Gregor Gysi. Am deutlichsten zeigt Christoph Links vom gleichnamigen Verlag auf, was verschiedene Institutionen, Bürger und die Wissenschaft an dieser Bibliothek an Mehrwert haben. Er verweist auf die Buchwissenschaften, Historiker und der historischen Kommission des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Frankfurt, die künftig in der Peter-Sodann-Bibliothek arbeiten wird, um die Geschichte der DDR-Verlagslandschaft zu erforschen. Leider tauchen in diesem Video keine Bibliothekar_Innen als Laudatoren und Redner auf. Ob die Crème de la Crème der Bibliothekar_Innen aus Verbänden, Hochschulen und Forschungsbibliotheken aus dieser Region in Sachsen dem Ereignis fernblieb und/oder eben auch “Westdeutsche” unter den Gästen waren, geht aus dem Video nicht hervor. Mittlerweile verfügt die Bibliothek über eine eingängige URL (http://www.psb-staucha.de) und einen OPAC (http://psb.allegronet.de), der auch extern für Neugierige und potentielle Ausleiher verfügbar ist. Die zahlreichen 850 Spender werden im rechten Bereich der Webseite aufgelistet.

Unglaubwürdige Gründe für die Preisgestaltung bei E-Books

Woran merkt man, dass es kurz vor der Frankfurter Buchmesse ist? E-Books werden zu einem beliebten Gesprächsthema. Es wird in den verschiedensten Kanälen der Presse über E-Books gesprochen und immer wieder merkt man die erfolgreiche Lobby- und Meinungsarbeit des Börsenvereins dabei.

Verkrampft versucht der Börsenverein ein gutes Bild aufzubauen, sowohl für Print-Bücher als auch für E-Books. Dies zeigt zum Beispiel folgende Meldung:
“Verlage und Buchhandel sehen E-Books nicht als Konkurrenz”. Da muss man fast sagen, ein Ergebnis, das in seiner Aussage gar nicht anders hätte ausfallen dürfen/können. Hätte man Kannibalismus erwartet, so wäre dies für die Umsetzung und Durchsetzung des E-Books auf Seiten der Verlage eher hinderlich gewesen, da die Verleger stark an ihren Print-Geschäftsmodellen hängen. Die Ergebnisse der Umfrage des Börsenvereins zur Bedeutung von Optik und Haptik bei gedruckten Büchern und E-Books, an der 785 Verlage und Buchhandlungen teilgenommen haben, dürften nicht groß überraschen, wobei sicherlich interessanter wäre, zu sehen wie die Verlage geantwortet haben und wie die Buchhandlungen. Ich vermute, da gehen die Meinungen schon gut auseinander, gerade bei Lehrbuchverlagen. Ob Eigenschaften wie “wertige, schöne und ansprechende” Print-Bücher gegenüber “trendy, modernen und praktischen” E-Books überzeugend genug für den Endverbraucher sind? Dies klingt nach wunderbarer Werbesprache, aber nicht nach Argumenten für und wider das eine oder andere Medium.

Als praktisch wird daneben auch das gedruckte Buch wahrgenommen – wenngleich wohl aus anderen Gründen als das E-Book. Ein hohes Ansehen weisen beide Formate auf: Ein gedrucktes Buch halten 46 Prozent der Befragten für prestigeträchtig, beim E-Book sind es immerhin 38 Prozent.

So mögen zwar derzeit drei Millionen Deutsche mit dem Gedanken spielen, sich ein E-Book möglichst noch dieses Jahr zuzulegen, aber bei den bestehenden Preisen werden sie sich das noch ein wenig intensiver bedenken. Anders sehen die Ergebnisse der PricewaterhouseCoopers-Studie aus, die davon ausgeht, dass in Deutschland bis 2015 gerade rund 2,5 Millionen spezialisierte E-Reader verkauft werden. Doch dazu müssen die Geräte auch entsprechende Funktionen wie einen Internetzugang und eine direkte Shopanbindung besitzen und vor allem billiger werden. Die Studie schätzt auch, dass bislang 50.000 bis 80.000 Kunden einen E-Reader besitzen.

E-Reader und Bücher

E-Reader und Bücher, von Jandro S., CC BY 2.0

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Detectivin Cat Protect

cat_protect

Bringen Sie etwas Zeit mit, um das Spiel durchzuspielen… Der Börsenverein inszeniert damit die Rettung der Kreativen – Ideenschutz zum Welttag des Buches.

In Wuuzelhausen gibt es eine Ideenschule. Dort leben und arbeiten die Wuuzel: Sie schreiben Bücher, komponieren Lieder und malen Bilder. Ohne ihre Ideen wäre es in Wuuzelhausen grauenhaft langweilig.

Viel Spass beim Spiel von Cat Protect und bedauern Sie die armen, armen Wuuzel ausgiebig.


Ähnliche Beiträge

[Kurz] Digitale Marmelade nur gegen Bares

Der Börsenverein kämpft mit den Slogans von zwölf Autoren und Illustratoren gegen Internetpiraterie:
Milena Mosers “Mein Buch gehört mir!” und Keto von Waberers “Aus Früchten vom Baum des Autors sollte niemand digitale Marmelade machen dürfen, ohne dafür zu bezahlen.” stehen auf ständig wechselnden Baustellenschildern, welche die Aufmerksamkeit der Passanten auf der Frankfurter Buchmesse auf sich ziehen sollen, um so auf Internetpiraterie aufmerksam zu machen.

“Wissen ungehindert weiterzugeben, den Zugang zur Literatur zu vereinfachen und so Innovationen und Bildung zu fördern sind zentrale Anliegen der deutschen Buchbranche”, so Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis zum Auftakt der Aktion. “Die deutschen Verlage, Buchhandlungen und Autoren begrüßen ausdrücklich die Chancen der Digitalisierung, aber es darf nicht dazu führen, dass deutsche Verlage durch illegales Kopieren de facto enteignet werden.”

Im Beitrag werden Schätzungen geliefert, denen zufolge 49 Prozent aller Hörbuch-Downloads und 39 Prozent aller E-Book-Downloads illegal seien. Der wirtschafltliche Schaden der Raubkopierer sei erheblich. Die Verfolgung solll vor allem auf juristischer Ebene erfolgen. Dem rechtsverletzenden Nutzer soll durch seinen Provider zunächst rechtliche Konsequenzen angedroht werden, wenn sie im Internet ohne Erlaubnis mit geschützten Inhalten handeln(!) oder solche Inhalte von illegalen Websites herunterladen. Wenn es wiederholt zu Verstößen kommt, sollen die Nutzer abgemahnt werden.

Quelle:
Digitale Marmelade : Börsenverein positioniert sich gegen Internetpiraterie via Börsenblatt.net

Feiert der Börsenverein da nicht voreilig?

Das umstrittene Google Book Settlement ist zurückgenommen worden, denn die US-Autoren- und Verlegerverbände wollen den Vergleich grundlegend neu aushandeln. Google selbst ist grundsätzlich auch dazu bereit, Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen.

„Das ist ein guter Tag für das Urheberrecht“, sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Der Rückzug der verhandelnden Parteien bestätigt unsere Argumentation und Vorgehensweise in diesem Verfahren.“ Gleichzeitig danke der Börsenverein Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für ihr Eingreifen. „Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet“, so Honnefelder.

Scharf kritisiert wird in diesem meiner Meinung nach an das BMJ anbiedernden Artikel die Vorstellungen, der EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy, welche eine Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber billigend in Kauf genommen hätten und somit ein Monopol seitens Google akzeptiert hätten. Ich habe die Mahnung der Kommissare anders verstanden.
Ihre Hauptfrage war:

Ist Europas Urheberrechtsrahmen modern genug, um die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke zu ermöglichen?

Dabei sehen sie deutlich:

Die Digitalisierung von Büchern ist eine Herkules-Aufgabe, bei der der öffentliche Sektor zwar die Federführung übernehmen muss, für die er aber auch die Unterstützung des privaten Sektors braucht .[sic!] Jetzt muss klar sein, dass dank Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Stellen das Potenzial neuer Technologien und privater Investitionen mit den reichen, über Jahrhunderte aufgebauten Sammlungen öffentlicher Einrichtungen kombiniert werden kann. Wenn wir zu langsam in die Digitalisierung einsteigen, könnte Europas Kultur in der Zukunft Schaden nehmen.”

Hier ist jeder Verlag, jedes interessierte Unternehmen gefordert, mitzuwirken. Auch Kleinvieh macht auch Mist, nur anfangen muss man. Mit der geforderten Anpassung des europäischen Urheberrechts wird Google nicht zugespielt. Solche Behauptungen seitens des Börsenvereins zeigen eher ein Desinteresse am Erhalt kultureller Güter durch Digitalisierung. Sich darauf auszuruhen, dass der Staat hier komplett einzuspringen hätte und ihm aber beim Urheberrecht zu einem stark restriktiven Recht zu zwingen durch rein profitorientierte Gründe, zeigt eine gewisse Janusköpfigkeit.

Das US-Justizministerium machte vergangenen Freitag deutlich klar, dass das zuständige Gericht die Vereinbarung zwischen Google und der US-Buchbranche ablehnen sollte. Das Ministerium äußerte unter anderem Urheberrechts- und Wettbewerbsbedenken.

Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung, die das Einscannen von Millionen von Büchern durch Google regeln soll, sondern rief die Beteiligten auf, die Bedenken möglichst schnell auszuräumen.

Auf Grund der vom US-Justizministerium geäußerten Bedenken sind die US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbände gestern im Einverständnis mit Google an den United States District Court of the Southern District of New York herangetreten und baten, das für den 7. Oktober 2009 angesetzte Fairness-Hearing abzusagen und am 6. November in einer „Status Conference“ einen neuen Terminplan festzulegen. Man reagiert damit auch auf die Bedenken mehrerer US-Bundesstaaten, die einzelne Aspekte der Einigung mit Sorge betrachten.

Da europäische und deutsche Urheberrechtsinteressen mit betroffen sind, fordert der Börsenverein, die europäischen Verlegerverbände in den weitern Verhandlungen zu beteiligen. Ob man dieser Forderung nachkommt? Bereits im Vorfeld der ersten Verhandlungen zwischen den US-amerikanischen Verbänden und Google hatte man eine Beteiligung verlangt.

Eine Einigung zwischen Google und den US-amerikanischen Autoren- und Verlegerverbänden ist zwar wieder ein Stück in die Zukunft gerutscht, aber sie ist nicht ausgeschlossen und ob hier die europäischen Verleger davon profitieren werden, steht in den Sternen. Sicherlich hat Google signalisiert, europäische Interessen zu berücksichtigen, aber ob dazu eine direkte Beteiligung bei den Verhandlungen zählt, ist aus meiner Sicht eher fraglich.

Quellen:
Börsenverein: „Ein guter Tag für das Urheberrecht“ Pressemmitteilung Börsenverein
Books: Google bereit zu Änderungen & Verlage wollen länger Zeit via Googlewatchblog.de
Regierung schreitet ein – Süddeutsche Zeitung
US-Verleger fordern mehr Zeit zum Verhandeln via Spiegel online
„Höchste Zeit für Europa, ein neues Kapitel über digitale Bücher und Urheberrechte aufzuschlagen“ – Gemeinsame Erklärung der EU-Kommissare Reding und McCreevy anlässlich der „Google Books“-Zusammenkünfte diese Woche in Brüssel Presseerklärung auf Europa.eu

E-Book-Preisbindung

In einer Stellungnahme informiert der Börsenverein des Buchhandels über seine Sicht zur Preisbindung von E-Books.
Eindeutig mit Ja beantwortet der Börsenverein die Frage, ob E-Books Bücher sind, die gemäß § 2 Abs. 1 BuchPrG der Buchpreisbindung unterliegen.

Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
[…]
3.Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind […].

Soweit so gut. E-Books sind also an das Buchpreisbindungsgesetz gebunden, da sie ohne Probleme als verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Reproduzieren Sie aber wirklich Bücher? Momentan leider sicherlich, da innovative Ideen, was man mit E-Books weiter verwirklichen kann, noch fehlen. Eine Buchpreisbindung ist als gegeben anzusehen, aber die Frage, die sich stellt ist ja nicht, ob das E-Book einer Buchpreisbindung unterliegt, sondern ob der Preis sich an den Printbüchern orientieren muss.

Fraglich allerdings ist, ob man so das Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes, die Vielfalt der Produzenten und Anbieter von Büchern zu erhalten. Der Börsenverein beschwört einmal mehr die Gefahr oligopolistischer oder gar monopolistischer Strukturen für den E-Book-Markt, was auf der anderen Seite einen Verlust von Vielfältigkeit und Verfügbarkeit beim Angebots gedruckter Bücher bedeuten würde.

Kommen wir zum nächsten Problem. Was ist nun ein E-Book, das unter den § 2 Abs. 1 BuchPrG fällt? Der Börsenverein und diie Preisbindungstreuhänder gehen davon aus, dass eine verbindliche Entscheidung durch die Gerichte getroffen wird und dass sich eine enge und damit wohl auch konservative Interpretaion des “E-Books” durchsetzen wird. Hier klingt bereits durch, dass Verlage sich ebenfalls sehr konservativ statt innovativ mit dem Thema E-Book beschäftigen werden.

Unter die Preisbindung fallen aus Sicht des Börsenvereins die E-Bücher, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen. Dabei müssen Inhalte zum Printbuch nicht zu 100 Prozent identisch sein. Eine Preisbindungspflicht, da wo es für den Verbraucher vielleicht wünschenswert wäre, z.B. beim Handel mit einzelnen Kapiteln, kann so ausgeschlossen werden.

Als Beispieldefinition des E-Books bringt der Börsenverein folgende Definition:

E-Books im Sinne von § 2 Abs. 1 BuchPrG sind beispielsweise in ihrer Gesamtheit zum Download bestimmte oder auf Datenträgern jeglicher Art handelbare Werke, die geeignet sind, in ähnlicher Form genutzt zu werden wie gedruckte Werke.

Damit sind i.S.d. § 2 BuchPrG keine E-Books reine Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, wenn Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken vorliegen oder es sich um eine Online-Nutzung von vernetzten Inhalten handelt.

Wie eine Drohung nach Innen klingt die FRage, ob der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder die Einhaltung der Preisbindung bei elektronischen Büchern durchsetzen werden.

Ja. Sollte sich herausstellen, dass die Marktteilnehmer beim Handel mit E-Books nicht bereits von selbst mit gebundenen Preisen arbeiten, wird der Börsenverein Musterverfahren anstrengen, um die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.

Ganz so säbelrasselnd will man sich dann doch nicht geben, sondern beim Vorgehen berücksichigen, dass der Rechtsrahmen in Bezug auf den Handel mit elektronischen Verlagserzeugnissen bis jetzt nicht abschließend geregelt ist.

Der Börsenverein hat mit diesem Papier seine vorläufige Einschätzung der letzten Jahre revidiert, nach der E-Books preisbindungsrechtlich genauso wie Hörbücher zu behandeln wären, d.h. wie diese nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Da sich nun aber die Marktverhältnisse besser einschätzen lassen, kann man diese Einstellung nicht mehr vertreten.

Großzügig will man Verlagen, die bereits seit längerem mit E-Books handeln und bei der Entwicklung ihrer Marketingstrategien die Preisbindungspflicht nicht berücksichtigt haben, innerhalb einer zeitlich begrenzten Umstellungsphase Vertrauensschutz gewähren. Das gilt allerdings nur für Verlage. Die Händler, welche gerade neu in den E-Book-Handel einsteigen, sollten sich von Anfang an die Preisbindung halten.

Eine genauere Verankerung der E-Books im Buchpreisbindungsgesetz wird vom Börsenverein nicht angestrebt, sondern man verlässt sich auf die Einzelfallregelung durch Gerichte.

Grundsätzlich gibt das BuchPrG hinreichend klare Vorgaben zur Preisbindung von E-Books.

Der Verband wird jedoch eine Gesetzesänderung fordern, sollte sich im Markt nachteilige Strukturen für die Preisbindung herausbilden.

Unklar ist nach dieser Stellungnahme, ob zwangsweise eine Koppelung der Preise stattfindet, d.h. ob ein E-Book, das ein Printbuch nachbildet, wirklich genauso viel kosten muss wie das gedruckte Buch. Wie hoch ist derzeit die Gefahr, dass E-Books die Vielfalt des Printbuchs zumindest im belletristischen Bereich gefährdet? Und wie gedenkt der Buchhandel auf die Oligopolisierung bzw. Monopolisierung des E-Book-Marktes durch die Hersteller der Lesegeräte zu reagieren, die auf jeden Fall Auswirkungen auf das Geschäft und Angebot der Verlage und Buchhändler hat. Hier ist das Festhalten an der Buchpreisbindung sicherlich keine Antwort.

Quelle:
Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books vom Börsenverein des Buchhandels

Das Dilemma des Autor-Google-Verhältnisses

Die FAZ schießt gegen Google. Malerisch beschreibt man das Aufbegehren gegen Google als “Rückzugsgefecht versprengter Truppen gegen eine Übermacht”. Es fehlt bei der Einleitung nur das Wort “Größenwahn” in Bezug auf Googles Politik des Auslotens normativer Grenzen, wenn es darum geht, das Weltwissen verfügbar zu machen.

Dabei geht es nicht nur ums große Geld, sondern auch selten mit ganz legalen Mitteln zu – wie bei großen Eroberungszügen nicht anders zu erwarten.

Alles begann damit, dass Google sich vor erst fünf Jahren an das Riesenprojekt wagte, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu scannen. Neben Public-Domain-Werken, nicht mehr lieferbaren Büchern sind dort aber auch noch urheberrechtlich geschützte und lieferbare Bücher zu finden. Einen Großteil der Masse der Google-Scans betreffen die Books-out-of-Print. Europäische Bibliothekspartner lassen nur gemeinfreie Bücher digitalisieren.

Das dreijährige Mammutverfahren kostete 45 Mio Dollar und häufte eine Million Akten- und Gutachtenseiten an. Oktober letzten Jahres dann wurde der Vergleich “Google Book Settlement” eingereicht und wird seit dem auch durch eine große Anzeigenkampagne und im Internet in 36 Sprachen bekannt gemacht. Damit sollen die Autoren über die Modalitäten des Settlements aufgeklärt werden.

Der Ton wurde leider nicht sachlicher, nachdem der erste Frust niedergeschrieben war. Sicherlich muss man bemängeln, dass die Übersetzung wohl mit Hilfe von Googles hauseigener Übersetzungsmaschine durchgeführt worden war und keine deutschen Urheberrechtler herangezogen worden.

So wird schon auf der ersten Seite aus einem „Verleger“ ein „Herausgeber“ und aus einem „Autor“ ein „Unterklasse-Autor“.

Damit wird dieser Vertrag rechtlich praktisch unlesbar.

Ein zweites Leider mag vielleicht auch gelten. Um herauszufinden, ob die eigenen Werke digitalisiert wurden, hat auch Schwierigkeiten. Metadatenquelle war der Worldcat, der mit 270 Millionen Büchern aus allen Ländern doch recht unübersichtlich ist.

Der FAZ-Autor macht sich auch hier unreflektiert zum Sprachrohr eines (zumindest vom Sprachstil so wirkenden) aufgebrachten Christian Sprang,seines Zeichens Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Hinzu kommt: Wer das Settlement-Formular ausfülle, gebe schon wieder jede Menge Metadaten von sich preis.

Die Opt-out-Klausel, die es Autoren und Verlagen ermöglicht, Google mitzuteilen, dass sie aus dem Vergleich aussteigen wollen. Dies ist für den Riesen nicht verpflichtend, dass er die Bücher tatsächlich aus dem Netz nehmen muss. Erst mit einer Privatklage in den Vereinigten Staaten kann der Autor/Verlag nachweisen, dass Google amerikanisches Copyright gebrochen hat. Kleine Verlagee und einzelne Autoren können sich dies finanziell nicht leisten. Bis zum Ende der „notification period“ am 5. Mai 2009 müssen sich Autoren bzw. Verlage gemeldet haben.

Die Frage, die sich stellt, ist natürlich, welche Vorteile Autoren davon hätten, dass sie sich dieser größeren Sichtbarkeit entziehen. Muss man auf seinem Recht bestehen, nur um Recht zu behalten? Fast trotzig wirkt hier die Reaktion des deutschen Jusitziars. Welche Nachteile befürchtet man, dass man allen Autoren und Verlagen pauschal dazu rät, Google zu verlassen? Wo gibt es offizielle, sachliche Entscheidungshilfen, die ein Pro & Contra einer solchen Entscheidung klar darstellen oder abwägen?

Am 11. Juni wird das Gerichtin New York dem Vergleich mit hoher Wahrscheinlichkeit zustimmen, da sich hier in den Augen der Richter die Prozessparteien selbständig geeinigt haben.

Sollte trotz von mehreren Seiten angekündigter Einsprüche der Vergleich am 11. Juni bestätigt werden, wird der Tag als Wende in die Geschichte des Urheberrechts eingehen.

Formal gilt dieser Vergeleich nur in den USA, dennoch befürchtet der Börsenverein, dass jetzt das Urheberrecht leichter umgehbar wird. Der Autor sieht dadurch die bisherige Rechtsstaatlichkeit für Verleger und Autoren bedroht.

Google erhält durch diesen Vergleich eine andere Rolle. Die Regelungen des Settlement mit der Authors Guild sehen eine Garantiesumme von 60 Dollar pro unauthorisiert digitalisierten Buch vor. Diese Autoren können mit entscheiden, ob und in welchem Umfang Google das Werk im Zusammenhang mit Werbung nutzen darf. An die Autoren wird außerdem pauschalisiert dreiundsechzig Prozent der Werbeeinnahmen Googles ausgeschüttet.

So wird Google zum Händler und nach 2011 zum Verleger. Denn das gar nicht unrealistische Kalkül der Firma sieht vor, dass höchstens einer von zehn Copyright-Inhabern seine Ansprüche geltend machen wird. Damit fallen die Rechte im Lauf der nächsten Jahre an Google.

Mir ist Unklar, in welcher Form Google hier zum Verleger wird. Wikipedia definiert Verleger:

Früher bezeichnete man mit Verleger den Auftraggeber im Verlagssystem. Heute bezeichnet der Begriff einen Unternehmer, der einen Verlag für Bücher, Noten, Zeitschriften oder Zeitungen betreibt oder leitet. Die Branchenbezeichnung leitet sich von Vorlage ab. Der Verleger geht mit Druck- und Werbungskosten in Vorlage.

In diesem Fall wird Google nicht erst 2011 zum verleger, sondern ist es bereits seit der Verlag Scans erster Bücher der Public Domain angeboten hat.

Die Regelung des Vergleichs sichert Google, dass sollten alle sieben Millionen Rechteinhaber die 60 Dollar pro Buch verlangen, maximal 420 Millionen zahlen muss. Auch diese Rechnung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es sind etwa 7 Millionen Bücher, die digitalisiert worden, aber etwa 500.000 fallen davon unter die Public Domain. Die muss man wohl abziehen. Google scheint nicht mit einer großen Anzahl von Anträgen zu rechnen, denn man stellt 45 Millionen Dollar, d.h. knapp 11 % der Summe für die Auszahlung bereit.

Schon jetzt darf, die Zustimmung des Gerichts voraussetzend, Google alle Bücher einscannen, die bis zum 5. Januar 2009 erschienen sind. „Das ist das eigentlich Teuflische an diesem Plan“, erklärt Sprang.

Kolidieren hier die Wünsche des größten Menschheitsprojekts mit den Vorstellungen des geistigen Eigentums? Sehr schön, jetzt kommen wir zu den tapferen Männlein, die sich gegen die Übermacht stämmen. Auf dieses Bild habe ich direkt seit Beginn des Feuilletons gewartet.

Der Börsenverein hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Wort und mit dem Schriftstellerverband verbündet, die sich normalerweise um das Eintreiben von Kopier- und anderen Vervielfältigungserlösen für Autoren kümmert. Die VG Wort soll nun ihren Wahrnehmungsvertrag gegenüber 380.000 Vertragsnehmern um die elektronischen Rechte erweitern. Per Rechtsgutachten ist diese Vorgehensweise abgesichert, es wäre ein Pfund, mit dem sich wenigstens ein wenig wuchern ließe.

Und jetzt passiert was, wo ich stutzte. Bis eben war Google der Buh-Mann und auf einmal träumen nicht alle Autoren davon, Google zu enteignen? Das ist eine sehr unerwartete Wendung am Ende des Beitrages.

Sicherlich muss man Googles Tätigkeiten besser kanalisieren und den Kopf gottergeben in den Sand zu stecken oder einfach das, was Google macht, unreflektiert zu verteufeln.

So gelähmt wirkt die Branche angesichts der Chuzpe, dass viele klagen, der Kampf sei schon verloren – bevor sie ihn aufgenommen haben. Mit den Urheberrechten gäbe man, so der Schriftsteller Thomas Hettche, auf, wofür man Jahrhunderte gekämpft habe.

Etwas ungläubig las ich dann, dass der Digitalisierungskritikier und Schriftsteller Thomas Hettche sich mit einer für seine Arbeit doch so wichtigen Vereinbarung, die seit Monaten durch die Presse geistert, noch nicht auseinander gesetzt hat. Damit reiht er sich wohl in die Mehrheit der Autoren ein.

Das zeigt einmal mehr das man “dagegen” ist, ohne das Problem oder die Möglichkeiten zu beleuchten. Autoren, die sich nämlich auch mit den Chancen auseinander setzen, erkennen, dass sie als passive Nutzer nämlich sogar selbst von Google Books profitieren. Das zeigt aber auch das Dilemma in denen Autoren stecken. Einerseits haben sie nicht wirklich Einfluss auf Google, andererseits gewinnen Sie auch durch die bessere Sichtbarkeit ihrer Bücher. Ich persönlich habe schon mehrfach Fachbücher erworben, die ich in der Bibliothek nicht schnell beschaffen konnte und deren Relevanz ich über Google evaluieren konnte. Also, das ist dann wohl Google Books als die perfekte Werbeplattform.

Glücklich ist die Lösung für beide Seiten nicht, da man mit mehr Einigungsbereitschaft von beiden Seiten im vorfeld eine einvernehmlichere Lösung hätte erzielen können.

Unter den Büchern, die Google digitalisieren will, befinden sich nach Angaben es Börsenvereins allein 50.000 deutschsprachige Titel von Random House Deutschland, dem größten deutschen Publikumsverlag. Random House Vorstandsvorsitzender Joerg Pfuhl ist nicht ganz so ablehnend:

„Grundsätzlich ist der Google-Vergleich eine gute Sache. Er könnte Basis für neue Geschäftsideen sein. Und immerhin hat Google die Urheberrechte nun anerkannt.“ Aber auch er räumt ein, Google habe „viel Misstrauen gesät. Die Vorgehensweise ist bekannt: Fakten schaffen, um dann unter Druck Lösungen zu erzwingen.“

Google muss zeigen, dass es auf der finanziellen Seite wenigstens ein verlässlicher Partner ist und das Vertrauen rechtfertigt, dass Autoren in das Unternehmen einbringen.

Eine letzte Schwarzmalerei kann sich der Autor am Ende des Beitrages nicht verkneifen. Er sieht ein Grundsatzproblem, dass dieser Prozess akut werden lässt.

Werden künftig Werke der Wissenschaft, der Literatur geschrieben, wenn sie sogleich Gemeingut im Internet sind? Was, wenn die neuen Geschäftsmodelle es Urhebern nicht mehr ermöglichen, von dieser Arbeit zu leben: Verschwinden dann ganze Berufszweige und machen den Selbstausstellern Platz?

Da will ich mal ein paar genauso grundsätzliche Gegenfragen stellen. Schaffen wir den Zugang zu Wissen für eine Elite, wenn der Zugang zu Informationen immer kostenpflichtig ist? Geht nicht zu viel Wissen verloren, weil es nicht zur rechten Zeit auffindbar ist? Ist der Schaden für die Allgemeinheit nicht höher, wenn wegen fehlendem Wissenszugang die Forschung erlahmt oder es zu Doppel- und Dreifachentwicklungen kommt (mal abgesehen, dass wir damit zur Zeit sowieso schon zu kämpfen haben)?
Natürlich muss man Google im Auge behalten und verhindern, dass aus Google ein neues Elsevir wird. Google darf kein Monopolist bleiben. Und man mag meinen, die Industrie und damit auch die Content-Industrie, wüßte, dass Konkurrenz das Geschäft belebt Ich weiß, das ist ein abgedroschener Allgemeinplatz, doch die Bestrebungen mit Libreka wirken einfach nur ungeschickt. Da klingt es richtiggehend getroffen, was der Autor zum Schluss schreibt:

Früher hätte man nach der Politik gerufen und ihr erklärt, dass Wissen systemwichtig sei. Doch die Politik scheint sich für all das nicht zu interessieren.

Quelle:
Hintermeier, Hannes: Das Teuflische an diesem Plan via FAZ.Net

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