Wieviel Verbraucher gibt es noch im Verwerter-Urheberrechtsgesetz?

Am heutigen Vormittag passierte der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts den Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FDP, den Gegenstimmen der Linken und ohne Stimmen der Grünen.
Im morgigen Plenum des Bundestages ist die Verabschiedung vorgesehen. Union, SPD und FDP bekräftigten noch einmal übereinstimmend, dass das Gesetz eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode sei. Ziel wäre es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und den Interessen der Verbraucher herzustellen. Die drei Parteien waren sich einig, dass sie diesen Ausgleich geschafft hätten.

Neu geregelt werden soll die pauschale Vergütung, die Urheber als Ausgleich für die gesetzlich erlaubte Vervielfältigung, z.B die Privatkopie, erhalten. Die von der Industrie geforderte Fünf-Prozent-Klausel ist gestrichen worden. Nach der neuen Rechtslage regeln die Vergütung einschließlich der Höhe des Entgeltes die Beteiligten selbst.

In einem vom Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag machen die Koalitionsfraktion aber gleichzeitig deutlich: Sollten sich diese Erwartungen nicht erfüllen oder es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen, müsse die Regierung tätig werden. Dies gelte beispielsweise für den Fall, dass die Hersteller von Geräten ins Ausland abwanderten.

Die drei zustimmenden Parteien machten darauf aufmerksam, dass das Urheberrechtsgesetz nicht alle offenen Fragen beantworte und so noch nicht wieder weggelegt werden könnte. So steht nach Aussagen der FDP noch das Verbot des Handels mit gebrauchter Software noch aus, aber auch die automatisierte Aufnahme von Musiktiteln aus Webradio-Angeboten.

Die Grünen kämpften vergeblich um eine so genannte “Bagatellklausel” im Urheberrechtsgesetz. Ihre Sprecher machten deutlich, man “schwinge keineswegs die Fahne der Illegalität”. Aber gerade bei Jugendlichen müsse berücksichtigt werden, dass man auf Schulhöfen nicht die Keule der Justiz einsetzen könne. […] Die Union erwiderte, es wäre ein “fatales Signal”, wenn man die Bagatellklausel im Urheberrecht beibehielte.

So bleibt es der Staatsanwaltschaft überlassen zu entscheiden, ab welchem Umfang es bei Verstößen überhaupt zur Anklage kommt.

In der Frage der “Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten” haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.
Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten.

Auflage für die Verlage ist es, die Urheber vorher über entsprechende Änderungen zu informieren, um ihnen so Zeit zum Widerspruch zu geben. Nach Ablauf der Frist, erlöscht das Widerspruchsrecht. Den Verwertern ist so eine gesetzliche Zwangslizenz eingeräumt wurden, in deren Rahmen sie für eine Nutzung der Werte eine angemessene Vergütung zu zahlen haben.

Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.

Eine Verschiebung zu Gunsten der Verwerter geschieht auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. Danach dürfen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in einem 1:1-Verhältnis von Nutzung und Bestandsexemplar anbieten. Allerdings bei “Belastungsspitzen” sind Ausnahmen vorgesehen.

Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.

Golem.de vermutet, dass einzelne Artikel in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten werden. Abonnements kosten ja schon jetzt nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Problematisch ist auch, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, mit der Stärkung der Rolle von “Open Access” ein Gegengewicht zu schaffen. Der Bundesrat hatte zuerst OA befürwortet, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Mit wieviel Geld kann man eigentlich den Verlust der Forschungs- und Lebensqualität der Zukunft bezahlen?

Quellen:
Neues Urheberrecht mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen via de.internet.com
Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur via golem.de

Keine Achtung vor dem Urheberrecht

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich in ihrer “Frankfurter Mahnung” gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” gerichtet. Ihre Lösung, um das “berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben”, ist eine höhere Investition seitens des Staates in Kultur und Wissenschaft.

Mit “fehlendem Respekt für geistige Schöpfungen” könne Deutschland seine Rolle als eine der “führenden Kultur- und Bildungsnationen” verlieren.

Die Unterzeichner sehen eine hohe Gefahr im Verlust einen starken Urheberrechts. Dies sei eine Garantie, dass Deutschland auch in Zukunft mit seinen geistig-schöpferische Leistungen im Wettbewerb der Informationsgesellschaften bestehen kann. Sie sehen den Staat in der Pflicht, die nötigen Anreize dafür, “dass solche Inhalte auch im digitalen Zeitalter noch entstehen können und in ihre Veredelung und öffentliche Bereitstellung investiert wird” zu schaffen.

Quelle: Schriftsteller warnen vor “fehlendem Respekt vor geistigen Schöpfungen” via heise online

mehr dazu:
Gehring, Robert A.: Schriftsteller und Börsenverein gegen Open Access via golem.de

Artikelversand demnächst mit Brieftauben

Vermutlich ist es den Richtern entgangen, dass E-Mails zuverlässiger und schneller sind als Brieftauben und auch dass es Bibliotheken gibt, wo der Wissenschaftler schnell (!) seinen Artikel benötigt.
Gestern wurde im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenlieferservice subito durch das Oberlandesgericht München sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt.

Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht – das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils.

Zwei mögliche Folgen hätte dieses Urteil, würde subito nicht in Revision gehen und dort gewinnen:

subito und Anbieter von ähnlich agierenden Diensten wie TIBORDER stellen den Dokumentenversand komplett auf den Postweg um. Für Kunden wären damit deutliche Komforteinbußen zur bisherigen elektronischen Lieferung verbunden. Die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängert sich, zumal sich die Papierkopie nicht direkt am PC aufrufen lässt. […] [Oder:] Die Anbieter einigen sich mit den Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Wege. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen.

Eine Verteuerung dieser Dienste würden Studenten und Wissenschaftler von öffentlichen Hochschulen von der Nutzung solcher Dienstleistungen ausschließen, zumal gerade Universitäten unter einem hohen Kostendruck stehen. Denken wir hier an die immensen Spareinforderungen von Finanzminister Sarazin für die drei Berliner Universitäten 2003. Hier heißt es zu kämpfen für angemessen niedrige Preise, damit Wissenschaft auch an Deutschlands Universitäten für Wissenschaftler und Studenten möglich bleibt.

Urheberrecht [ist] existenziell für Wissenschaftsstandort Deutschland [.] Das Urteil des Oberlandesgerichtes nimmt in Teilen einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorweg, der momentan noch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags geprüft wird. Die jetzige Fassung des Regierungsentwurfs schränkt die Informationsversorgung durch öffentliche Bibliotheken massiv ein und würde de facto die elektronische Lieferung von Dokumenten stark beeinträchtigen beziehungsweise gänzlich unmöglich machen.

Quellen:
Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze: Muss Deutschland im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? ; Presseerklärung TIB
Elke: Urteil: Artikelversand per E-Mail ungesetzlichvia IB Weblog

Buchpreisbindung in Schweiz (k)ein Thema mehr

Der Schweizer Bundesrat sagt nein zur Buchpreisbindung. Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV) hält dies für eine falsche kulturpolitische Entscheidung und fürchtet einschneidende Folgen für den Buchmarkt.

Carel Halff, Vorsitzender der Weltbild-Geschäftsführung: “Wir sind nicht glücklich über die Entscheidung des Schweizer Bundesrats. Bücher sind keine reine Handelsware, sondern Kulturgüter. Die Preisbindung für Bücher leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der kulturellen Vielfalt, auf Seiten der Verlage wie des Buchhandels. Der gleiche Preis für ein Buch, egal ob man es in der Stadt oder auf dem Land kauft, ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zum Kulturgut Buch. Weltbild unterstützt die Preisbindung uneingeschränkt.”

Der Börsenverein weist nochmal ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hin, dass das Kippen der Buchpreisbindung keinerlei Einfluss auf Deutschland und Österreich hat.

Der Börsenverein hofft deshalb auf eine gesetzliche Regelung für die Schweiz in den nächsten Monaten“, so Honnefelder. Durch ein Buchpreisbindungsgesetz könnte die Schweiz – wie in Deutschland und Österreich – den Fortbestand der Buchpreisbindung sichern.

Quellen:

Schweizer Bundesrat fegt Preisbindung vom Tisch via Börsenblatt Online
Medieninformation: Der Schweizer Bundesrat fegt die Preisbindung für Bücher in der deutschsprachigen Schweiz vom Tisch auf SBVV [fälschlicher Weise datiert auf 02.05.2006]
Börsenverein hofft auf Buchpreisbindungsgesetz in der Schweiz via Börsenblatt Online

Informationen über angebotene Alternativen:

Carlo Bernasconi Breitbandmodell für Preisbindungsgesetz via Börsenblatt Online (23.04.2007)
Modell für eine gesamtschweizerische Preisbindung und Preisregelung auf SBVV

Gesamtüberblick:

Dossier Preisbindung für Bücher (SBVV)

Nur legal ist …

Die Buchmesse nächste Woche wird Kampfplatz für die “Arbeitsgruppe Piraterie” des Börsenvereins, die unter dem Motto “Nur Original ist legal” viel Aufklärungsarbeit leisten will. Hoffen wir mal, dass dies nicht solche Auswüchse annimmt wie die Kampagne der Musikindustrie “Raubkopierer sind Verbrecher”. “Hart aber Gerecht” macht Schüler zu Kriminellen.

Streit um Online-Bücher beigelegt

Heise verkündet: Verlage und Bibliotheken legen Streit um Online-Verwertung bei. Zukünftig sollen die Preise durch Gerichte für den Buchhandel und die Bibliotheken auf Angemessenheit überprüft werden.

Bildung und Wissenschaft könnten nur dann auf hohem Niveau bleiben, wenn beim Urheberrecht marktwirtschaftliche Anreize mit einem umfassenden Versorgungsangebot der Bibliotheken verbunden seien, sagte Börsenvereinsvorsteher Gottfried Honnefelder.

Die Bibliotheken versprechen, digitale Bücher zu marktgerechten Preisen zu erwerben. Dafür werden wholesale jerseys die Verlage interessante Online-Angebote für Bibliotheken entwickeln, so dass cheap jerseys deren Benutzer die Werke auch unabhängig vom Standort des Rechners verwenden können.

Die Frage ist, ob dadurch nicht noch mehr Streitigkeiten entstehen. Wird es nicht teuerer für beide Seiten, wenn immer wieder Gerichte eingeschaltet werden müssen, um die „Angemessenheit“ der Vergütung Generalversammlung und der Verwendung zu überprüfen? In welchen Zeitabschnitten soll dies geschehen? Wer regelt dies zentral für die Bibliotheken? Und cheap jerseys China wer soll eigentlich diese Mehrkosten tragen? Der Bibliotheksbenutzer, der Steuerzahler? Und wie stark sind die Rechte der Bibliotheken bei einem auf den Markt ausgerichteten System?

[Korrektur aufgrund eines technischen Problems: 03.06.2018]

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