Barrierefreiheit – eine erste Kapitulation?

Für eine bessere Barrierefreiheit empfiehlt das W3C offene Standards. Bereits Juni 2008 startete man dazu ein neues Forum. Diese “eGovernment Interest Group” hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit Experten, Bürgern und Behörden. W3C-Direktor Tim Berners-Lee spricht sich für offene Standards aus:

“Offene Standards, insbesondere Standards des semantischen Web, können helfen die Kosten von Regierungen zu senken. Zudem machen sie die Zusammenarbeit unabhängiger Behörden leichter und verbessern die Flexibilität angesichts des Wandels im Informationszeitalter.”

Bürger werden von den Ämtern immer mehr dazu angehalten, Dinge im Netz zu regeln, bspw. die Online-Steuererklärung. Hier bieten interoperable, offene Standards im E-Government wirkliche Vorteile.

So könnten sie einem breiten Personenkreis mit unterschiedlichen Möglichkeiten und Endgeräten Zugriff auf Information ermöglichen. Weiters würden Daten bei Nutzung offener Standards eher langfristig verfügbar bleiben, was den Wert entsprechender Investitionen steigere.

Das W3C hat dafür relevante Standards entwickelt, z.B. XML, das semantische Web, die Barrierefreiheit und den mobilen Zugriff. Eine barrierefreie Gestaltung von offiziellen Websites sollte also doch erreichbar und umsetzbar sein. Und heute dann dies:

Der Bundesrat hat sich in einer heute erschienenen Stellungnahme eigentlich von den Plänen der EU-Kommission für eine barrierefreie Informationsgesellschaft verabschiedet. Prinzipiell begrüßt man die Pläne der EU-Kommission, Menschen mit Behinderungen so schnell wie möglich an der digitalen Kommunikationstechnik teilhaben zu belassen. Andererseits sieht man die Vorgabe der Kommission, 100 Prozent barrierefrei zugängliche Websites bis 2010 zu machen, als unmöglich an.

Der Begriff “Barrierefreiheit” ist für Internetanwendungen weltweit noch nicht abschließend definiert. In der Bundesrepublik sind unterschiedliche Vorgaben entwickelt worden.

Der Bundesrat empfiehlt eine Modifikation des Anspruchs. Bestehende öffentliche Webseiten sollen jetzt allenfalls “schnellstmöglich” auf so barrierefrei “wie möglich” umgestellt werden.
Bei allen Neuinstallationen schlägt der Bundesrat eine Umsetzung entsprechend des für die EU vorgesehenen Ansatzes der Barrierefreiheit über die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG :engl: ) 2.0 des World Wide Web Consortium (W3C :engl: ) vor. Diese Richtlinien müssten aber weiterentwickelt werden. Die Richtlinien enthalten noch Forderungen, die derzeit nicht umsetzbar sin.

So werde darin etwa gefordert, zu jedem nicht-textlichen Inhalt alternativ eine Text-Variante zur Verfügung zu stellen. Dies sei derzeit zum Beispiel bei einer interaktiven Landkarte nicht möglich. Stattdessen müssten Geoinformationen über Ortsnamen vermittelt werden.

Grundlage zur Erreichung einer besseren Barrierefreiheit bei allen E-Government-Projeken ist ein einzuführendes Verfahren, bei dem alle Behindertenverbände ihre Belange besser einbringen können.

Quellen:
E-Government profitiert von offenen Standards via standard.at, 11.07.2008
Krempl, Stefan: Bundesrat: EU-Ziele zur Barrierefreiheit im Netz unrealistisch via heise online
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ….. der 856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009 Stellungnahme des Bundesrates, Dokument vom 23.02.2009 zum 06.03.2009

[Kurz] Das Urheberrecht ist durch

Heute ist mit den Stimmen der großen Koalition und der FDP der lange umkämpfte Regierungsentwurf eines zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit den Änderungenaus dem Rechtsausschuss im Bundestag verabschiedet worden. Die Grünen enthielten sich größtenteils und die Linke stimmte gegen den 2. Korb der Urheberrechtsnovelle. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren und könnte somit im Herbst diesen Jahres gültig werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freute sich, dass “wir ein wichtiges Projekt endlich an sein Ziel bringen” und “das Urheberrecht fit machen für das digitale Zeitalter”. Petra Sitte kritisierte dagegen für die Linken, dass die Regierungsfraktionen die “Interessen von Wissenschaft und Bildung aus den Augen verloren haben”. Sie befürchtete eine Verteuerung des Wissenszugangs.

Für Norbert Geis ist klar: Vordringlichste Aufgabe der Politik ist es ihm zufolge im Urheberrechtsbereich, “den Menschen da draußen klar zu machen, dass es um verfassungsmäßig geschützte Rechte geht”.

Übrigens, für bedenklich halte ich die Meinung von Herrn Krings, der eine “Freibier-Mentalität in der Wissenschaft” sieht, der die Politik “Einhalt gebieten” muss. Vieleicht sollte Herr Krings sich nochmal über die Grundpfeiler der Wirtschaft Gedanken machen, bevor der ihr den ein oder anderen davon absäbelt. Auch sollte man über die garantierte Informationsfreiheit im Grunggesetz (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG) nachdenken, wenn man den Leuten, die sich qualifiziert informieren möchten, diese Möglichkeit nicht mehr einräumen kann, da Bibliotheken mit ihrem Haushalt und durch ein Verbot der Fernleihe keine umfassenden Informationsmöglichkeiten mehr anbieten können.

Quelle:
Krempl, Stefan: Bundestag segnet neues Urheberrecht ab via heise online

Bundesrat gegen Open Access

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Plenarsitzung für Zurückhaltung gegenüber freien Publikationsmodellen in der Wissenschaft ausgesprochen. Es wurde einfach die Empfehlung des Ausschusses des Gremiums unverändert abgesegnet.

Das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat am gestrigen Donnerstag noch aufgefordert, weiterhin die wissenschaftliche Informationsversorgung als öffentliche Aufgabe anzusehen und nicht der Verlagswirtschaft zu überlassen. Gemäß dem Open-Access-Prinzip solle die Nutzung wissenschaftlichen Wissens für alle frei beziehungsweise kostenlos sein.

Grund für diese sehr konservative Haltung ist die Tatsache, das OA dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne. Sehr problematisch finde ich die Vorstellung, die durch die Länderchefs in Bezug auf die Finanzierung von Wissenschaft vertreten wird.

Die von der Kommission in Aussicht gestellte Ko-Finanzierung von Forschungsinfrastrukturen werfe auch die Frage auf, “inwieweit die wissenschaftliche Informationsversorgung eine öffentliche Aufgabe ist”.
Das Aktionsbündnis hatte die Länderpolitiker darauf hingewiesen, dass sich die freie Nutzung wissenschaftlichen Wissens nicht mit dem Urheberrecht beiße. Nur die Übertragung der Rechte an die private Verwertung solle eingeschränkt werden. Auch sei die Annahme falsch, dass die Qualitätssicherung wissenschaftlicher Publikationen überwiegend von Verlagen wahrgenommen werde. Wissenschaftliche Kreativität und Motivation hänge in der Wissenschaft auch nicht von der materiellen Entlohnung ab.

Kostenlos ist Open Access nicht zu verwirklichen, aber es wäre volkswirtschaftlich von größerem Nutzen. Von den hohen Einnahmen der großen, ausländischen Wissenschaftsverlage hat Deutschland nichts.

Quelle:
Bundesrat für umfassendere Volkszählung und gegen Open Access via heise online

Die Kurzsichtigkeit in diesem Fall war ja bereits nach den Entwicklungen beim Urheberrecht vorauszusehen. Hier hat die Verwertungsindustrie ihre Lobbyarbeit wieder “gut positioniert”. Der volkswirtschaftliche Schaden ist nur eine potentielle Größe, die momentan nicht fassbar und daher nicht berechenbar ist. Den Schaden bezahlen vermutlich erst nachfolgende (Wissenschaftler-)Generationen. Mögliche Verluste bei den Verlagen sind genauso hypothetisch wie die hohen, vermeintlichen Verlustsummen bei den Vertretern der Unterhaltungsindustrie, werden momentaner aber ernster genommen, als die Zukunft der Wissenschaft mit ihren potentiellen Gewinnen.

OA – Anhörung im Bundesrat

In seiner häutigen Sitzung berät der Bundesrat heute unter Top 34 “Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung”.

Die Ausschussvorlage zu diesem Thema war sehr kritisch und zurückhaltend gegenüber dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.

Quelle:
Steinhauer, Eric: Heute berät der Bundesrat über Open Access. via Bibliotheksrecht

Bundesrat: Skepsis gegenüber Open Access

Die Fachgremien des Bundesrates können durch die Mitteilung der EU-Kommission über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter nicht zufriedengestellt werden. Sie bleiben zwei bei der Forderung nach einem möglichst freien, sofortigen und offenen Zugang zu Informationen, die der Zielsetzung der EU entsprechen, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen.

Gemeinsam mit dem Rechtsauschuss betonen sie aber in den Empfehlungen für eine Stellungnahme im Plenum des Bundesrates zugleich, dass dieser Ansatz “in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums” stehe und die Verwertungsrechte der Verlage gefährden könne.

Bei den Verwertungsrechten der Verlage handlt es sich auch um ein anderes Kriterium für den Erfolg des Binnenmarkts und die Förderung von Innovation und kreativem Schaffen.

Was wissenschaftliche Artikel anbelangt, so “beobachtet die Kommission Experimente mit Open-Access-Veröffentlichungen und zieht solche in Betracht.” Beim “Open Access”-Modell geht es um die zeitnahe Publikation von Forschungsergebnissen in speziellen Online-Archiven ohne Kosten für die Nutzung durch die Allgemeinheit.

Ein großer Kritikpunkt an Open Access ist auf Seiten des Gremiums die Tatsache, dass die
Verlage und speziell die von ihnen herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschriften eine zentrale Rolle im wissenschaftlichen Informationssystem einnehmen und die Verlagswirtschaft gerade in den letzten Jahren erhebliche Investitionen im Bereich Online-Publishing getätigt habe. Sie würden damit bereits zu einer effizienteren Informationsverbreitung beigetragen.

Die Verlage stünden dabei in ständigem Wettbewerb um Autoren und Leser, was letztlich die hohe Qualität der wissenschaftlichen Veröffentlichungen sicherstelle. Einig sind sich die Fachgremien, dass Open-Access-Veröffentlichungen allein einen “ergänzenden Weg der Wissensvermittlung” bei Forschungsergebnissen darstellen könnten.

Quelle:
Krempl, Stefan: Skepsis im Bundesrat gegenüber Open-Access-Publikationen via heise online

Pro Künstler und Autoren…

Was bedeutet eigentlich diese Aussage des Bundesrates? Nun für Nutzer von urheberrechtlich geschütztem Material nichts Gutes.


Der Bundesrat hat sich gemäß den Wünschen der Musikindustrie für die Streichung des Richtervorbehaltes bei den geplanten AuskunftsAnprüchen [sic!] gegen Internetprovider über Nutzerdaten und für eine Erhöhung der Schadensersatzregelung bei Verstößen etwa gegen Urheber-, Marken- oder Patentrechte ausgesprochen.

Neben Lauschangriffen heißt dies wohl nun auch ein Ja zu einem verstärkten Einsatz von Kontrollsystemen wie DRM.

mehr dazu:
Bundesrat für leichtere Enttarnung von Urheberrechtsverletzern auf heise online