E-Books – Opfer von DRM?

Rob Beschizza kommt in seinem Artikel:engl: in Wired Blogs zu dem Fazit: Killed By DRM: e-Books!

Zu den Gründen:

  • Die Technologie für eBooks ist durch agressives DRM in Verruf gekommen.
  • Nutzer von eBooks möchten nicht mit tausenden mehr oder minder stabilen Formaten/Standards konfrontiert werden.
  • eBooks sind immer an einen Computer/ an eine begrenzte Anzahl von Computern gebunden durch DRM. (eingeschränkte Bewegungsfreiheit)
  • Durch die enge Bindung an den PC sollte dieser möglichst nie ausfallen, weil dann bereits vorher erworbene eBooks nicht mehr genutzt werden können. (Viel Geld für nix ausgegeben.)
  • Viele eBook-Firmen sind pleite gegangen. Für die Nutzer bedeutet dies Unsicherheiten bei den dort erworbenen eBooks. (Updates, Backfiles usw.)
  • DRM-geschützte Inhalte der public domain können nicht andersweitig verwendet werden, weil nach dem digital millenium copyright act (DMCA) das Umgehen von DRM strafbar ist.
  • Die hohe Komplexität von DRM-Schutzmaßnahmen macht sie und damit die eBooks sehr störranfällig.
  • Hit Control-C, go directly to jail? – Wer kopiert geht sofort hinter schwedische Gardinen?
  • DRM-Systeme werden immer wieder geknackt und sind daher keine wirklich wirksame Garantie dafür, dass man auch eine legale Kopie des Buches erworben hat.

Nur zu verständlich daher die Forderung:

E-books are growing, thanks to the improving simplicity and mobility of acquired content. With the masters of digital music finally relenting and offering DRM-free tracks, it’s time to kill e-book rights management once and for all: give us we want, in the file format we want, and you get our money. Once.

Quelle:
Beschizza, Rob: Killed By DRM: e-Books:engl: in Wired Blogs

[Kurz] Podcast zu einer Musik-Welt ohne DRM

Yasmin Kötter spricht über den DRM-Verzicht bei EMI mit Gerd Fuchs vom Bundesverband Digitale Wirtschaft über DRM, Nutzerfreundlichkeit und Zukunftsperspektiven. Gesprochen wird dabei über Formate, was mit DRM-freier Musik möglich ist. Genannt werden Interessen der Kunden, von Apple iTunes und Musicload, aber auch der Künstler.
In einer umfangreichen Form werden aktuelle Entwicklungen gut verständlich besprochen.

Kötter, Yasmin: Podcast: Eine Musik-Welt ohne DRM?:x: via Netwelt.de

Kein Mietabo für Musik

“Nein”, hat er Jobs nicht nur zu DRM gesagt, sondern auch zum Mietabo. Die Gründe für diese Absage sind allerdings einleuchtend. Die Nutzer möchten ihre Musik besitzen und nicht mieten. Dass sich daher das Interesse an Subskriptionsmodellen sehr in Grenzen hält, erscheint logisch. Gewachsene Besitz- und Eigentumsvorstellungen lassen sich nicht von Heute auf Morgen verändern. Ein Verkaufskonzept à la eMusic:engl: klingt da erfolgsversprechender. Hier können die Kunden für einen monatlichen Betrag eine bestimmte Anzahl von Titeln erwerben und behalten.

Ein weiterer Grund für dieses “Nein” ist die Tatsache, dass für solche Modelle zwingend DRM eingesetzt werden muss. Dies widerspricht deutlich der Politik von Herrn Jobs. Allerdings ließe sich dann hier anmerken, dass die Wahl, in dieser Form DRM zu akzeptieren, deutlich beim Kunden läge. Verträge müssten allerdings kundenfreundlich und leicht verständlich formuliert werden.

Quelle:
Jobs sagt “No” zum Mietabo für Musik, via Musikwoche.de bei Mediabiz.de

Schweizer Verbraucherschützer sehen den Informationsnutzer

Der schweizer Musikindustrieverband IFPI wurde in einem heute veröffentlichten offenen Brief von der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aufgefordert, von ihren Forderungen bezüglich der Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) umgehend abzulassen. Danach verlangt die IFPI Schweiz vom Nationalrat technische Schutzmaßnahmen Heilmittel gegen die sinkenden CD-Umsätze im Gesetz zu verankern. In der bis jetzt einschlägig geltenden Bestimmung des URG ist noch nicht verboten, dass ein Musikfan diese technische Kopiersperre umgehen darf, wenn er damit lediglich eine Kopie für den Eigenbedarf anfertigt. Sollte der Antrag im Nationalrat scheitern, fordert die SKS die IFPI Schweiz auf, darauf zu drängen, dass jegliche Software, die Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) umgeht, im neuen URG verboten wird.
Befürchtet wird, das dass die Revision des Urheberrechtsgesetzes die Balance zugunsten der milliardenschweren Unterhaltungsindustrie verschiebt.
Anders als in Deutschland sieht man jedoch ein, dass dem Konsumentennicht zugemutet werden soll, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen, d.h. das Herunterladen von Musik oder Filmen zum persönlichen Gebrauch bleibt auch nach Revision des URG uneingeschränkt zulässig.

Nach den Entscheidungen von Apple iTunes und anderen Musikanbietern, DRM abzuschaffen, würde die Schweiz, sollten die Änderungen so ins Gesetz eingehen, die Entwicklungen an sich zu Ungunsten ihrer Bürger verschlafen. DRM als reiner Kopierschutz hat in keinster Weise in einem Gesetz manifestiert zu werden. Modeerscheinungen einer sich erst findenden neuen Informationsform haben in einem Gesetz nichts verloren, wenn auch klar sein sollte, dass das Urheberrechtsgesetz sich den neuen Anforderungen im Sinne von Rechtsschutz, Interessensballance und Rechtssicherheit zu stellen hat.

Quelle:
Sperlich, Tom: Schweizer Verbraucherschützer fordern Musikindustrie zur Umkehr auf via heise online

Filmindustrie will interoperablen DRM-Standard

Dan Glicksman, seines Zeichens Chef des US-Verbandes Motion Picture Association of America (MPAA :engl: ), äußerte:engl: sich so auf einer vom Branchenblatt Variety:engl: und dem Datenbankanbieter LexisNexis organisierten Konferenz, auf der sich Industrievertreter mit dem Thema Digital Rights Management (DRM) auseinandersetzten.

Dies bedeutet bei weitem keine Abkehr von DRM, wie dies einige Musikkonzerne derzeit debattieren und umzusetzen versuchen, sondern ist weiterhin ein Bekenntnis zum Einsatz von DRM. Nur ist der Filmindustrie inzwischen klar geworden, dass dies nur mit und nicht gegen den Konsumenten geht. Der neue DRM-Standard soll dem Nutzer etwas mehr Spielraum lassen.

“Wir setzen uns dafür ein, die Interoperabilität Wirklichkeit werden zu lassen”. [so Glicksman] Interoperabilität und DRM seien miteinander vereinbar, wenn alle beteiligten Industrien es wirklich wollten.

Quelle:
US-Filmindustrie für neuen DRM-Standard mit Kopierrecht via heise online

Experteninterview: Fünf Fragen zu DRM

Das Interview fand zwischen Ron Miller:engl: und dem DRM-Experten Bill Rosenblatt statt.
Folgende Fragen waren zu beantworten:

  1. What is DRM?
  2. Do All Content Owners Insist on DRM?
  3. What’s Wrong with DRM Tecnology Today?
  4. Can Consumers Expect to Reuse Content on a Variety of Devices?
  5. Does EMI’s Decision to Go DRM-Free Help the Consumer?

Das gesamte Interview:
Ron Miller: Expert Interview: 5 Questions About Digital Rights Management:engl: in Electronic House

Norwegen: Legales Filesharing – Verbotenes DRM

In Norwegen fordert die liberale Partei Venstre eine Legalisierung von Filesharing und zugleich ein Verbot von DRM. Die Industrie ist über so eine radikale Lösung nicht erfreut. Eine entsprechende Resolution wurde am Sonntag durch die Partei veröffentlicht.

“Wir haben die einzigartige Chance, Kultur, Ideen und Wissen in einer Art und Weise zu verbreiten, die zuvor nicht möglich war”, erklärte Parteisprecher Jonas Stein Eilersten. “Wir denken, dass diese Resolution ein großer Schritt in diese Richtung ist.” Die geforderten Änderungen beim geltenden Urheberrecht sollen laut Eilersten verhindern, dass Käufer von digitalen Inhalten zu “Kriminellen” werden.

Die Entschädigung der Urheber soll durch einen Pauschalbetrag erfolgen. So wäre eine zusätzliche Abgabe, z.B. von 1,00 € pro 100 GB Speicher, denkbar, ähnlich wie dies derzeit bei Kopierern gehandhabt wird. Auch Werbung zur Finanzierung des Filesharing-Contents wäre denkbar.

(Quelle: Pilzweger, Markus, Filesharing: Norwegische Partei fordert Legalisierung via tecchannel)

Allerdings ist mir bei der Lösung einer Finanzierung durch Werbung zweifelhaft, ob die Einnahmen durch die Werbung dafür ausreichen würden. Nutzer werden zunehmend geschult, Werbung zu erkennen und auch zu meiden. Ein weiterer Punkt ist, ob Urheber sich mit einer pauschalisierten Vergütung zufrieden geben würden. Wenn die Content-Industrie hohe Gewinne verspricht, ist es zweifelhaft, ob die Urheber dann nicht lieber ihnen vertrauen würden als einer Behörde, die ihnen pauschale Cent-Beträge verspricht.
Gerade die Pauschalsysteme in Deutschland sind heftig in die Kritik gekommen.

Französische Regulierungsbehörde für Online-Content

Ziel der Regulierungsbehörde ist es, einen fairen Umgang mit Online-Inhalten zu überwachen. Die ARMT (“l’Autorité de régulation des mesures techniques”) ist eine Kommission aus sechs Personen, welche die Kompatibilität von Angeboten und das Recht auf Privatkopien kontrollieren soll. Damit soll eine ausgewogene Rechteballance im Urheberrecht gesichert werden.

Dazu gehörten im Informationszeitalter die Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen beispielsweise für die Privatkopie und für Archivierungszwecke in Bibliotheken.

Die Mitglieder sollen per Dekret von der Regierung ernannt werden. Sie dürfen nicht in Verwertungsgesellschaften oder der Medienindustrie arbeiten.
Ziel der Kommission soll sein, die Bildung monopolistischer Strukturen etwa im Online-Musikmarkt, wie sie durch den Einsatz von DRM möglich werden können, zu verhindern. Zur Durchsetzung ihrer Anordnungen kann die ARMT bei Verstößen hohe Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen.

Frankreichs Kulturminister Donnedieu de Vabres hob in einer Rede die Bedeutung einer solchen Institution hervor. Im Informationszeitalter gehörten die ” Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen – etwa für die Privatkopie und für Bibliotheken – in die Hände einer Aufsicht. Industrielle seien schließlich auch nur Kinder der Gesellschaft – und die müsse wiederum aufpassen, dass die kleinen und großen Racker nichts Böses anstellen.

Quelle:
Frankreich startet Regulierungsbehörde für Online-Content via PC Direkt
Französische DRM-Behörde nimmt Arbeit auf auf golem.de

Wie verhalte ich mich urheberrechtskonform?

Die Schweiz gibt ihren Bürgern in Form eines Ratgebers zu dieser Frage einen hilfreichen Leitfaden an die Hand.
Auf der Website der Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist die “Handlungshilfe” mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen veröffentlicht und berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Änderungen des Urheberrechtsgesetzes werden derzeit parlamentarisch beraten und sollen ggf. im vorgelegten Ratgeber durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt werden.

Privatkopien sind und bleiben in der Schweiz derzeit und zukünftig möglich. Auch das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist erlaubt.

Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: “Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen.”

Der Ratgeber weist deutlich darauf hin, dass Programme zur Konvertierung von Formaten dazu dienen, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu ermöglichen.

Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, “dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat”.

Die in dem Ratgeber erwähnten Tipps und Tricks gelten nur im Rahmen des liberalen Urheberrechts der Schweiz, nicht ausnahmslos in Deutschland, dessen Urheberrecht wesentlich restriktiver ist.

Quelle:
Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen auf golem.de

Weckruf: DRM funktioniert nicht

Mark Shuttleworth schreibt in seinem Blog über die Tatsache, dass DRM nicht funktioniert. Dabei kritisiert er auch die Rechteinhaber:

Right now the content owners need to be thinking about how they turn this networked world to their advantage, not fight the tide, and also how to restructure the costs inherent in their own businesses to make them more in line with the sorts of revenues that are possible in a totally digital world.

Seine Thesen:

  • Any DRM that involves offline key storage will be broken.
  • The alternative to offline key storage is streaming-only access, and that is equally unprotectable.
  • It only takes one crack. You cannot plug all the holes.
  • Someone will find a business model that doesn’t depend on the old way of thinking.

Sehr gelungen finde ich auch die sarkastisch nette Schlussbemerkung:

Some bad ideas are just too attractive to die, once and for all.

Für DRM-Systeme, die als reine und benutzerfeindliche Restriktionsmodelle agieren, hat Herr Shuttleworth recht.

Quelle:
Shuttleworth, Mark: Note to content owners: DRM doesn’t work:engl:
DRM doesn’t work via Infobib.de
Argumente gegen DRM auf netzpolitik.org

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