SiDiM – Schwachsinn der zur Methode wird?

DRM war diese Woche aber auch aus einem anderen Grund Thema. Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie und Forscher der TU Darmstadt testen derzeit eine automatische Personalisierung von E-Books unter dem Projekttitel “SiDiM”. SiDiM steht für “Sichere Dokumente durch individuelle Markierung” und soll digitale Texte mit einem kommerziellen Wert oder anderen Gründen, z.B. Dokumente mit Betriebsgeheimnissen, vor unkontrollierter Verbreitung schützen, da diese ein Hindernis für die Verbreitung oder besser gesagt den Vertrieb auf digitalem Wege sei. Der Kopierschutz ist ein psychologischer: Nicht die Datei sondern deren Inhalte sollen individualisiert werden. Aus “unbrauchbar” wind z.B. in einem anderen Exemplar “nicht brauchbar”. So sollen Raubkopien verhindert werden.

Das Fraunhofer Institut SIT schreibt:

Eine Lösung dieses Problems ist die Individualisierung der Dokumente durch sichtbare und unsichtbare Markierungen, die einzelne Kopien unterscheidbar machen. Benutzer werden so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Kopie angehalten und vor illegaler Weitergabe abgeschreckt, da die Kopien anhand der Markierung auf sie zurückverfolgt werden können. In SiDiM sollen daher als Kerninnovation effiziente und neuartige Individualisierungsmechanismen auf der Basis von Digitalen Wasserzeichen realisiert und als Anwendungsfall in die Wertschöpfungskette von Ebooks integriert werden.

Die Unveränderbarkeit von Text ist das derzeit größte Gut von gedruckten Büchern, wenn es um die wissenschaftliche Nutzung kennt. Über verschiedene Verfahren versuchen Bibliotheken und ihre Repositorien bei elektronsichen Werken nachweisen, das ihre Dokumente unverändert geblieben sind (Digitale Fingerprints aus einem Hashwert bestehend). Und die Buchbranche arbeitet nun daran, dies ein für alle Mal durch “Individualisierung” als Kopierschutz-Technologie zu zerstören.

Der Text wird automatisch verändert, was in der Wissenschaft, wo es darauf ankommt, gerade bei wörtlichen Zitaten, den Autor einer Aussage, Behauptung genau zu zitieren. Ein Wörtliches Zitat heißt, dass dieses Zitat Buchstabe für Buchstabe mit der Textfassung übereinstimmen muss. Da wird es schwierig, wenn in einem Exemplar im Vergleich zu einem anderen, plötzlich ein anderes Wort steht oder der Zeilenumbruch in einem Gedicht verändert wurde. Wird man zukünftig zitieren müssen “Autor, Titel des Werkes, zit. nach: Exemplar von Frau sowieso, 5. Exemplar der Bibliothek XY?”, nur damit der Wissenschaftler nicht mehr in Beweisschwierigkeiten kommt? Oder muss man das Buch mehrfach erwerben, um herauszufinden, welche Stellen dem Original entsprechen?

Kleine Textänderungen mögen auf dem ersten Blick harmlos und sicherlich auch vertragl. mit dem Autor regelbar sein. Auch Belletristik kann Gegenstand von Texteditionen, Literaturwissenschaftlichen Arbeiten etc. uns somit Teil von Forschung sein. Das verursacht Bauchschmerzen und Bibliothekare und Bibliothekarinnen sollten Stellung dazu beziehen, nicht dass dies ernsthaft wahr wird.

Haupt kommt in Bezug auf Autoren zum Fazit:

Vorweg: SiDiM ist als Entwicklung zunächst einmal kein Kurzwechsel in Sachen “hartes DRM”. Der Börsenverein beziehungsweise dessen Wirtschaftstochter MVB predigt schon seit Jahren den Verzicht auf harten Kopierschutz. Das Akezptanz-Problem liegt nicht bei Verband oder Händlern, sondern bei den Verlagen und (glaubt man Verlagsmenschen: vor allem) bei den Autoren, die teilweise ausdrücklich auf einem harten Kopierschutz bestehen sollen. Ob man diese Gruppe mit einer semantischen Veränderung ihrer Texte gewogen stimmen kann, muss doch sehr bezweifelt werden.

Auffallend ist, dass derzeit keine positiven Reaktionen auf diese Variante gibt.

Das Projekt läuft in Zusammenarbeit mit CoSee (Konsortialführung), 4Readers (EKZ), juni.com und Notos Rechtsanwälte sowie die MVB (Konzeption, Implementierung und Validierung einer Architektur). Finanziert wird die Forschung im Rahmen von KMU-innovativ durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Der Börsenverein ruft derzeit zur Evaluierung der “sichtbaren Wasserzeichen” auf.

Und hier noch eine kleine Erinnerung aus Sicht von Mela Eckenfels, einer Autorin, warum DRM sterben muss (2011):

Einige Reaktionen aus dem Netz:
Meier, Steffen: Projekt SiDiM: DRM bei E-Books und Unmut im Netz, Meier meint
Pachali, David: Kopierschutz: Forscher wollen E-Books individualisieren, irights.info
Haupt, Johannes: DRM der Zukunft: Individualisierte E-Books. Ernsthaft?, Lesen.net
Holzhauer, Steffen: Neue Posse des Börsenvereins: inhaltsverändernde Wasserzeichen in eBooks, Phantanews
Eckenfels, Mela: Kopf sucht Tischplatte: Wasserzeichen-DRM, Schreibsucht
Warner, Ansgar: “Vorsicht, Buchfälscher”: Börsenverein plant automatische Textmanipulation als DRM-Variante, E-Book-News.de
Kim: SiDiM vs. DRM: Neuartiger Kopierschutz schreibt eBooks um, E-Book-Fieber.de
Hoffelder, Nate: New DRM Promises to Ruin a Good eBook in the Name of Protecting It, The Digital Reader

Ein DRM-Unverständnis-Grummel-Posting (ein kleiner Rant)

Und gleich ein Disclaimer vorneweg: Dieses Posting ist nicht vollständig zuende durchdacht und beinhaltet nur einige Aspekte, diesmal aus der Anti-DRM-Sicht. Eine andere Sicht habe ich im ersten Teil Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting veröffentlicht. Heute gibt es mal die andere Richtung, damit Oliver Flimm nun nicht völlig entsetzt bleibem muss, dass von bibliothekarischer Seite her jemand findet, dass bei DRM alles halb so schlimm ist. Daher ziehe ich das Posting mal vor, das eigentlich für nächste Woche geplant war.

Hartes DRM, weiches DRM – vieles ist ein Risikospiel für Verlage, Bibliotheken und Nutzer.
Nur noch Lizenz statt Eigentum. Je mehr rechtlich digital festgelegt werden kann, desto eher sind Inhalteanbieter dabei, ihr Eigentum bei sich festzuhalten und eine Nutzung nur noch zu ihren Bedingungen zuzulassen. Auf Dauer besteht hier die Gefahr, dass unliebsame Kundengruppen ausgeschlossen werden, z.B. Bibliotheken, die gerne Ihren Nutzern einen Zugang zu den Inhalten gewähren wollen. Sollten hier Content-Konzerne dauerhaft über die gesamte Zeit die Art der Benutzung bestimmen können, sind Meinungsfreiheit und die Wissenschaft ernsthaft gefährdet. Open Access als Alternative wird im wissenschaftlichen Bereich dann auch immer unausweichlicher – publish oder perish, wobei es besser heißt, veröffentlichen und zugänglich bleiben. Bleiben bei Wissenschaftspublikationen dann die Verlage dauerhaft außen vor? Möchten sie durch DRM ihre eigenen Märkte topedieren?

Öffentliche Bibliotheken sollen u.a. auch all jenen Zugang zu Informationen gewähren, die aus eigenen finanziellen Mitteln diesen nicht aufrecht erhalten können. Werden Bibliotheken durch Lizenzen, DRM-Kosten und dergleichen abgehalten, dieser Aufgabe nachzukommen, ist dies ebenfalls ein großer Schaden für die Meinungsfreiheit in deutschen Landen und ein weiteres Armutszeugnis für Verleger und Bibliotheken, die häufig nichts dafür können.

Kreativ gedacht sind Angebote wie Onleihe oder Ciando wohl kaum, wenn die Benutzbarkeit nur schwer möglich ist. Warum versucht ihr krampfhaft alte Geschäftsmodelle festzuhalten mittels DRE? Ach ja, ihr müsst eure Investitionen schützen und die eurer Autoren. Aber schützt ihr die nicht besser, wenn ihr angemessene Umsätze generiert und diese vernünftig ausschüttet? Konzentriert euch vielleicht mehr auf den Service für Autoren und Leser als auf DRM.

Was passiert derzeit: DRM ermöglicht es scheinbar, alte Geschäftsmodelle zu verfeinern, z.B. keine Weggabe mehr von einem Buch, wobei der Konsument gegen die Bezahlung einer einmaligen Summe Geld das Eigentum am Träger Buch/CD erhielt. Danach galt der Erschöpfungsgrundsatz und der Käufer konnte mit dem Buch bzw. der CD machen, was er wollte (verschenken, vererben, verbrennen, ein Privatkopie anfertigen usw.). Heute bleibt das Eigentum beim Vertreiber und es geht nur noch um Zugänge, die dann durch den Contentanbieter sogar dauerhaft kontrolliert werden können (Lizenz) und für die immer wieder Geld verlangt werden kann (fürs Hosting, für die Fortführung der Lizenz, für die Archivierungsrechte, für die Aktualisierung etc.) – boah, die Entdeckung des eigenen Goldesels. Dadurch verschieben sich die rechtlichen Relationen genauso, wie die uns suggerierten, wenn es um Eigentum geht, d.h. Eigentum wird zugunsten von Zugang abgelöst. Und frecherweise wird dann besonders im privaten Bereich auch noch einfach behauptet, Eigentum sei etwas Belastendes, das man immer mit sich rumschleppen muss, das einen die Luft zum Atmen nimmt und das einschränkt. Wer heutzutage materielle Dinge sammelt ist sehr schnell ein Messi. Also, alles für die persönliche Freiheit! (Ergänzt: Die neuen Relationen im Bezug aufs Recht sind sehr gut gut erklärt bei Oliver Flimm.)

Was transportiert der DRM-Anwender nach Außen? Es sind die gleichen Argumente, die man schon im Rahmen von Musik und Videospielen gelesen hat, aber sie gelten auch hier. Lieber “Käufer”, du bist so dumm, schlecht zu nutzende und restriktiv lizensierte Ware zu kaufen. Vermutlich bist du auch ein potentieller Dieb “geistigen Eigentums” und deshalb müssen wir uns und unser Eigentum (was ja eigentlich den Autoren gehört, aber gut an dieser Stelle) vor dir schützen. Deshalb sagen wir, du bist kriminell und wir ergreifen alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen, um dir das auch zu sagen.

DRM kostet und ist häufig wenig effektiv. Schon nach kurzer Zeit gibt es umtriebige Gesellen, die die Schwachstellen in den Systemen ausfindig machen und somit eure Entwicklungskosten für DRM, selbst wenn ihr es einkauft, nach oben treiben. Dadurch werden eure digitalen Produkte teuerer als sie sein müssten. Legt lieber Wert auf gute Qualität bei Layout, Rechtschreibung und Grammatik als auf den Schutz vor Piraterie. Ein Großteil Nutzer ist bereit, für elektronische Medien zu zahlen, wenn sie dabei Zeit sparen, eine schlechte, aber immerhin bessere Qualität als DRE-kastrierten Schrott aus anderen Quellen zu beziehen, die euch kein Geld einbringen.

Lizenzen und somit auch DRM zerstören Kindheitserinnerungen. Wer heute seinen Kindern diese bunten elektronischen Bücherchen kauft, die DRM geschützt sind, verhindert, dass diese Kinder später dieses bunte E-Book mit seinen Kindern anschauen kann. Verlage werden wohl kaum die Bücher langzeitarchivieren, es sei denn es lässt sich damit Geld verdienen. Bibliotheken werden diese Bücher nur schwer auf Dauer archivieren können, wenn falsch eingesetztes DRM einen Zugriff auf die Datei verhindert, z.B. weil Nutzungszeiträume abgelaufen sind, die Datei auf zu vielen Geräten bereits installiert wurde oder schlichtweg die Formatierung in eine aktuellere Formatversion eine nicht zulässige Bearbeitung der Daten darstellt. Langzeitarchivierung ade!

DRM schafft Abhängigkeiten. Ein Trend zur Globalisierung ist da bereits seit Jahren zu beobachten. Wer bei Amazon kauft, kann seine E-Books nur mittels weiterer Amazon-Produkte lesen. Wer bei Ciando kauft, kann sein E-Book nicht auf einem Amazon-Produkt lesen usw. DRM-Server werden im großen Stil von Adobe betrieben. Man ist also an verschiedenen Stellen an riesige Anbieter gebunden. Diese erhalten zunehmend eine Monopolstellung und werden somit entscheidend bei der Wahl- und Meinungsfreiheit, die darunter erheblich leidet. Diese Anbieter können dann auch zunehmend den Autoren und kleineren Verlagen ihre Bedingungen diktieren und zuallerst natürlich den Lizenznehmern auf Konsumentenseite.

Liebe DRM-Befürworter, glaubt ihr tatsächlich mit hartem Digitalem Rechtemanagement habt ihr den Stein des Weisen gefunden? Die Lösung all eurer Probleme mit den digitalen Medien und ihren Eigenheiten? Macht ihr euch da nicht eigentlich mehr Stress als es notwendig ist (Stichwort: Vertrauen und nicht Vorverurteilung), schließlich gibt es bereits Gesetze, die euch da genug Handhabe bieten, sollte es zu Urheberrechtsverletzungen kommen. Wenn schon DRM, dann vielleicht doch eher ein forensisches, vielleicht auch gut sichtbar, dass eben auf den Seiten eingeblendet wird, wer das Ganze erworben hat ( nicht so optimal, aber besser als Restriktionen, die vom Gesetzgeber auferlegte Schranken aushebeln). Und warum nicht einfach vorneweg eine Erinnerung an den Leser, dass er eine rechtliche und moralische Verpflichtung hat, im Umgang mit dem E-Book das Urheberrecht zu wahren. Leicht verständlich ist für viele so eine Bitte auch nachvollziehbar.

Jetzt gäbe es sicherlich noch viel mehr zu sagen, aber nachdem ich nun einen halben Roman geschrieben habe, der in beide Richtungen austeilt, sollte es erstmal reichen. Beide Seiten sollten einmal drüber nachdenken, worüber sie sich schreiten. Auf der einen Seite ist nicht alles schwarz und auf der anderen auch nicht alles weiß. DRM muss in all seinen Vor- und Nachteilen betrachtet werden (wenn auch in der Ausprägung des DRE eher keine Vorteile zu finden sind). Und sicherlich bräuchte es noch eine detailliertere Betrachtung in Bezug auf wissenschaftliche Literatur und Freizeitlektüre 😉 Vielleicht ein andermal…

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Ein (kleines) DRM-Missverständnis-Grummel-Posting

DRM – “Defective by Design” – mit diesem Slogan operieren Gegner des Digital Right Mangaments (DRM) sehr gerne. Übersetzt wird DRM auch ganz gerne mit Digital Restriction Management. Ach liebe DRM-Gegner, Einfallsreichtum alleine kann das Unverständnis für das, was Digital Rights Management ist, nicht überdecken.

Manchmal möchte ich gerne fragen, wie sie denn ohne das Digitale Management von Rechten in einer digitalen Welt auskommen. Beginnen wir mit jenen, die eine eigene Homepage betreuen. Auch dort werden Rechte im digitalen Umfeld verwaltet. Das fängt damit an, dass jemand das Recht zugewiesen bekommt, für diese Homepage Texte zu erstellen. Und da nicht jeder das machen sollte, bekommt er dafür i.d.R. ein Passwort für ein Backend zugewiesen, wo er Zugang erhält. Alle anderen sind ausgesperrt, au weia oder? Digital Restriction Management? Bitte einmal laut aufschreien, DRM-Gegner!

Okay, was die Sache mit dem Login für Bearbeiter einer Homepage angeht. So ist dies sicherlich mit Sicherheitsbedenken, Datenschutz etc. zu begründen. Nicht, dass diese Dinge nicht auch auf Rechten beruhen, die in Feinjustierung dann festlegen, was der Einzelne darf, von anonymer Bearbeitung einfacher Rechtschreibfehler bis hin zur zeitlich personalisierten Festlegung spezifischer Rechte (Einsicht in Anmeldedaten etc.). Gut, gehen wir weg von diesen ganz globalen Rechten.

Argument weiter dagegen: DRM hat immer was mit Urheberrechten und ihrer Wahrung zu tun.

Stellen wir uns vor, der Editor einer Webseite darf auch Bilder hinzufügen, möglichst solche, an denen er die Rechte besitzt. Gerne werden dann auch Bilder verwendet, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen oder nachweisbar gemeinfrei sind. – Upps, da kommen wir schon in den Rechteschlamassel. Um solche verwendbaren Bilder zu finden, muss irgendwo mit den Bildern (Inhalten) verknüpft die Rechte möglichst maschinenlesbar hinterlegt werden. Und da sind wir dann schon mitten in der Aufgabe von DRM. Rechte zu verwalten. Sofern so gut und so positiv, nicht?

Ja aber, wird denn durch DRM der Konsument nicht in die Regeln des Anbieters gezwungen?
Äh, okay. Schauen wir uns das ein wenig genauer an. Assoziiert werden mit DRM häufig auch technische Schutzmaßnahmen, die die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen erzwingen und überwachen. Die DRM-Aufklärungsbroschüre der FSFE und des Digitale Gesellschaft e.V. spricht von Rechteminderung und definiert diese wie folgt:

Unter Digitaler Rechte-Minderung verstehen wir jede Technik, die in elektronische Produkte oder Dienste eingebaut wird, um deren Einsatzmöglichkeiten nach dem Kauf einzuschränken.

Und nun? Ich habe ein großes Problem mit dieser Definition, weil sie Grundsätzliches Außen vor lässt. Bin ich Käufer und damit Eigentümer der digitalen Daten oder bin ich nur Lizenznehmer? In der Regel bin ich nur noch Lizenznehmer. Dies ist ein rechtliches Konstrukt, welches in den meisten “Shops” der Inhalteanbieter, sei es iTunes oder Amazon nicht verdeutlicht wird. Dort steht Kaufen, wenn man seine Bestellung abschickt und damit bestätigt, dass das Geld für die Lizenz abgebucht wird. Hat man sich jedoch die Mühe gemacht, die AGBs der Shops zu den Download-Angeboten durchzulesen, wird klar, dass man nur die Lizenz erwirbt. Hier müssen sich die Shops vorwerfen lassen, dass sie selbst für falsche Erwartungen sorgen. Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig zu merken ist, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen.

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit seinem Eigentum gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Für eine Musikdatei z.B. hieße das, ich darf sie nicht verändern, ich darf sie nicht kompilieren, ich darf sie nicht einfach so weitergeben oder damit Geld verdienen (Verkauf digitaler Kopien). Das größte Problem, das DRM verursacht ist die Tatsache, dass ich anders als früher mein Buch (= mein Eigentum) mein elektronisches Buch nicht einfach einem Freund ausleihen oder ganz überlassen darf, denn das erlaubt die Lizenz (der Eigentümer) nicht und hat diese Daten z.B. an ein Gerät gefesselt (z.B. den speziellen E-Book-Reader oder meinen MP3-Player). Meinen E-Book-Reader (Eigentum) mit der Datei darauf darf ich aber immer noch verleihen. Dort endet das Verfügungsrecht des Dateneigentümers.

Allerdings gehen die meisten Nutzer, auch fehlgeleitet durch die Benennungen der Shops, davon aus, dass sie die Dateien kaufen und damit Eigentum erwerben. Dann ist es auch nur zu verständlich, wenn ihnen die Beschränkungen, die sich eigentlich aus der Lizenz ergeben und die durch das DRM-System umgesetzt werden, nicht passen. Eine weitere Sache muss man sich vielleicht auch klar machen. Die Buchstaben meines Buches konnte ich früher auch nicht verleihen, sondern nur den Träger als solches. Auch das “Musikstück” konnte ich nicht weitergeben, sondern nur die Kassette oder die CD. Allerdings war es einfacher, diese zu kopieren und auf einen neuen Träger zu übertragen. Eine Zeit lang war dies auch digital ohne Probleme möglich. Erlaubt sei mal dahin gestellt.

Hartes DRM oder besser gesagt Digital Rights Enforcement (DRE) verhindert also an dieser Stelle Nutzungsmöglichkeiten, die mir bei ungeschützten digitalen und analogen Daten bisher immer möglich war, z.B. die Erstellung einer Privatkopie. Die Anteile des DRM, gegen die wir eigentlich allergisch reagieren, sind die des DRE, die als lizenzrechtliche Restriktionen zwangsweise umsetzen und die uns nicht vergessen lassen, dass wir die Daten des E-Books bzw. die MP3-Datei ja eigentlich nur gemietet haben. Wasserzeichen, Gerätebindung, ebenfalls Teile des Kopierschutzes akzeptieren wir solange, so lange sie uns nicht bei der Betrachtung einer Grafik stören oder wir die Musik nur auf unserem MP3-Player/E-Book-Lesegerät konsumieren möchten. Die Teile des DRM, die uns helfen, rechtssicher und urheberrechtskonform zu handeln, mit denen können wir leben. Kein Mensch stört sich heute mehr daran, dass in den MP3s von Apple oder Amazon Wasserzeichen eingebettet sind, die das Auffinden von Urheberrechtsverletzern vereinfachen sollen.

DRM im Sinne von DRE ist jedoch gefährlich in einer ganz anderen Hinsicht. Es verleitet Verlage und Medienanbieter dazu, sich in relativer Sicherheit zu wiegen, was ihre Geschäftsmodelle angeht. Man kann hier von Besitzstandswahrung sprechen, wo es sinnvoller sein könnte, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, weil DRM nur eine Notlösung ist. Ich habe das Gefühl, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung hier überhaupt nicht funktioniert. DRM schützt vorm Benutzen, wird es zu restriktiv gestaltet. Nach einer zehnminütigen Einführung in die notwendigen Zusatzprogramme und Anmeldeprozeduren, um ein Ciando-E-Book in der Bibliothek zu nutzen bzw. von Zuhause aus, schützen besser vor der Benutzung als es die eigentlichen Schutzmaßnahmen von Ciando je könnten. Viele meiner Studierenden verzichten dann lieber … Ziel erreicht?

Das waren meine etwas unsortierten aber reflektierenden Gedanken zu DRM, DRE und der unreflektierten Auseinandersetzung mit einem Thema, das weitaus mehr beinhaltet als nur schwarz und weiß. DRM geht über Kopierschutz hinaus und kann im Zweifelsfalle für den Nutzer drm-behafteter Materialien sogar ein wenig mehr Rechtssicherheit bedeuten. Es gäbe noch einiges mehr dazu zu sagen, aber dann schreibe ich noch hundert Tage an diesem Text. Daher jetzt Schluss damit.

So, beste Grüße auch an jene, die sich ebenfalls zu DRM auslassen im Ramen der Blogparade von Ansgar Warner: Blogparade: Lesen ohne Limit – E-Publishing jenseits von DRM, e-book-news.de ein paar Gedanken niederschreiben.

Besitz ist nicht gleich Eigentum

Es ist ein schöner Beitrag von Constanze Kurz, der da im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen zu lesen war. Aufhänger war der in der Netztwelt stark berichetete Fall der Nutzerin, deren Amazon-Account geschlossen wurde1 und die dann nicht mehr auf ihre E-Books zugreifen konnte, auch wenn sich Amazon durch das durchweg negative Medienecho gezwungen sah, den Account wieder zu öffnen.

Kurz beschreibt sehr gut diesen Vorgang und wichtig finde ich auch die klar beschriebene Erkenntnis, dass aus den “hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge” – die meiner Meinung nach, kein Otto-Normal-Verbraucher versteht – hervorgeht, dass der “Käufer” nur ein Nutzungsrecht erwirbt, jedoch i.d.R. “kein Eigentum im herkömmlichen Sinne”. Juhu, jemand hat es verstanden und bringt das nun gut verständlich in die Masse der papierlesenden Menschheit, die das Eigentum an der Zeitung erworben hat.

Ach, hätte ich doch den Beitrag jetzt nach den äußerst wahren Bemerkungen zum Problem der fehlenden Erreichbarkeit von Menschen in diesem System beendet, denn nun schafft es Kurz ihre anfänglich juristisch richtigen Bemerkungen genau ins Gegenteil zu verdrehen.

Kurz schreibt:
“Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlaugsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.”

Ich habe mal die Punkte in diesem Absatz hervorgehoben, auf die ich jetzt wegen ihrer Falschheit oder falsch damit verbundenen Annahmen eingehen werde.

Wie Kurz anfangs richtig schrieb, erwirbt der Nutzer eben kein Eigentum an der digitalen Datei, sondern nur eine Lizenz, mit der er die in seinem Besitz befindlichen Daten nutzen darf. Wichtig sich zu merken ist also, dass man nur den Besitz und die Erlaubnis zur Nutzung der Daten erwirbt, jedoch die Daten selbst bzw. deren Datei nicht ins eigene Eigentum übergehen, d.h. die Daten gehen nicht in mein Eigentum über (böse juristische Feinheit, die aber bei Lizenzen immer gilt).

Wenn die Dinge nicht mein Eigentum sind, dann sind Sie noch immer im Eigentum dessen, der mir deren Besitz überlassen hat und damit kann er die Grenzen festlegen, sofern sie moralisch okay sind, was mit diesen Daten gemacht werden darf und was ist. So ist es ja auch mit der von mir gemieteten Wohnung, in der ich nicht einfach Wände wegreißen, deren Grenzen (z.B. durch Anbau eines Balkons) ich nicht verändern, die ich nicht anderen dauerhaft überlassen und die ich nicht plötzlich für Erwerbszwecke nutzen darf, ohne vorher Rücksprache mit meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung) gehalten zu haben.

Man erwirbt zudem nur eine Lizenz zur Nutzung und kauft nicht das Werk. In dieser Lizenz ist genau festgelegt, was man darf und was nicht. Anders als mit meinem Eigentum, kann ich also mit den lizentzierten Büchern nur in dem Rahmen umgehen, die durch den Lizenzgeber (i.d.R. der Rechteigentümer) erlaubt ist. Das bedeutet, dass er auch Sicherheitskopien untersagen kann, die eigentlich im Rahmen des Urheberrechts erlaubt sind. Hier gilt nämlich ein zivilrechtlicher Vertrag, den Sie akzeptieren, sobald sie das Recht zur Nutzung durch eine Lizenz erwerben. Die meisten Anbieter haben erkannt, dass die Einschränkung auf ein Gerät nicht sinnvoll ist und erlauben das Transferieren der Daten auf mehrere. Hinzu kommt, dass dabei auch häufig Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird – auf den Servern des entsprechenden Anbieters – auf dem diese als Sicherheitskopie gespeichert werden können.

Zurecht fordert Kurz ein Ende des Rechtezwangsmanagement (hartes DRM, Digital Rights Enforcement), mit dem die Buchbranche die gleichen Fehler wiederholt, wie sie der Musikindustrie teuer zu stehen gekommen ist. Sie treiben ihre eigenen (potentiellen) Käufer in die Illegalität, kriminalisieren sie bereits dann, wenn sie für die Nutzung Geld zahlen und eigentlich darauf achten, dass sie digitale Bücher legal nutzen. Die Anghängigkeit von Geräten, Software und einem Anbieter wird dafür sorgen, dass sich die Nutzer Alternativen suchen. Außerdem erschweren die Anbieter auf diese Weise die Archivierung und den zurecht dauerhaft geforderten Zugang zu den derzeit zeitlich uneingeschränkt lizenzierten Werken. Dort ist zudem vieles ungeklärt, wenn es z.B. um die Aktualisierung auf neue Auflagen bei Wissenschaftsbüchern oder dem beibehalten alter Auflagen von Büchern für die Bearbeitung von Editionen etc. geht.

Kundenrechte müssen stärker eingefordert und unterstützt werden. Bibliotheken sind hier gefordert. Sie müssen stärker an die Öffentlichkeit treten. Dass das Thema dort aber nur langsam und unsortiert ankommt, ließ sich in den Diskussionen der letzten Zeit wahrnehmen. Angebote wie die Onleihe oder von Ciando werden häufig unkritisch trotz hartem DRM ins Portfolio übernommen, damit man gerade als Öffentliche Bibliothek sich überhaupt den Button “E-Book-Bestand” anheften kann. Aber auch aufgeklärte Nutzer müssen Druck ausüben, damit sich etwas bewegt.

FAZ-Feuilleton:
Kurz, Constanze, Aus dem Maschinenraum: Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer, FAZ

  1. Eine kleine Auswahl an Berichten:
    Herb, Ulrich: DRM, Amazon, E-Books & Lizenzen: Ein Lehrstück, Scinotopica
    Beuth, Patrick: Lesen verboten, Zeit online
    King, Mark: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation, The Guardian
    Bekkelund, Martin: Outlawed by Amazon DRM, Martin Bekkelund
    Cory Doctrow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation, BoingBoing.net
    Rest, Jonas: Amazon löscht Bibliothek – und schweigt, Frankfurter Rundschau
    Phipps, Simon: Rights? You have no right to your eBooks., Computerworld.uk
    []

Ist die DRM-Diskussion in Bibliotheken angekommen?

Digital Rights Management (DRM) für E-Books ist ja schon etwas länger in der Diskussion. Auch Standards zum Erwerb von E-Books gibt es schon etwas länger. Doch wie eindeutig positionieren sich diese zu DRM?

Welche bibliothekarischen Standards für den Erwerb von E-Books gibt es überhaupt, die das Thema DRM thematisieren? Mir sind derzeit nur zwei bekannt.
Es gibt einerseits die E-Book-Standards der AG E-Books der Bayerischen Bibliotheken, eine Seite die seit dem 22. Januar 2007 besteht.
Dort widmet man dem Thema DRM genau einen Satz:

Technische Vorkehrungen dürfen nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken (vgl. auch oben Nutzungsfunktionalitäten).

Die einzigen betroffenen Nutzungsfunktionalitäten, die dann dort aufgezählt werden, sind:

Datendownload für Nutzer: bevorzugt komplett; falls nicht erreichbar mind. kapitelweise1

Ggf. müsste dann eine Nutzung nach § 52a UrhG hinzugezogen werden, wenn es um die Verwendbarkeit für E-Learning-Angebote geht.

Für weitere zulässige Möglickeiten müsste man an der Stelle also in das Urheberrechtsgesetz zu seinen Schranken schauen: Zitieren für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch, Anfertigen von Privatkopien, Anfertigen von Kopien für den wissenschaftlichen und lehrenden Gebrauch,… Eine Handlungsempfehlung, wie mit DRM aber ansich umzugehen ist, wird durch diese Standards nicht wirklich gegeben. Wann sind DRM-geschützte Dokumente nicht mehr erwerbenswert? Wie sieht die grundsätzliche Empfehlung aus?

Anders sieht das bei den Standards der AGMB aus, auf die auch hier im Blog bereits eingegangen wurde.

Kritisch sieht man elektronische Lehrbücher, welche durch proprietäre/flash-basierte Anzeigeprogramme massiv in ihrer Nutzung eingeschränkt werden.

Behinderungen durch DRM-Mechanismen werden von der AGMB gleichermaßen sehr kritisch gesehen und für Campuslizenzen von Lehrbüchern prinzipiell abgelehnt. Die AGMB empfiehlt ihren Mitgliedern mit allem Nachdruck, bei Verträgen auf den Kauf/Lizenzierung von DRM-freien Medien zu bestehen.

Wie sieht jedoch die Realität häufig aus? Sie sieht genauso aus, wie bei überteuerten Zeitschriftenpreisen. Es gibt einen Druck, diese Medien anzuschaffen und daher werden sie angeschafft, ohne über die Konsequenzen für die Nutzer nachzudenken. Die Tatsache, das DRM für Bibliotheken gerade im wissenschaftlichen Bereich nicht funktioniert, wird dabei nicht beachtet.

Dr. Klaus Junkes-Kirchen schreibt auf Inetbib:

Die einschlägigen Nutzerbefragungen (Freiburg, Frankfurt) belegen, dass DRM-freie PDF-Dateien (Kapitel oder auf Buchebene) die präferierte Form des Zugriffs darstellen.
Demzufolge dürften Bibliotheken auch in keine anderen Formate investieren.

Bitte legen Sie sich dabei nicht auf das PDF-Format fest. Wir werden in kürzester Zeit erleben, dass Studierende, Forschende sich nicht mehr auf dieses Format festlegen wollen, wenn es ums Lesen geht. Durch die zunehmende Zahl mobiler Endgeräte werden wir hier auch andere Formate gefordert sehen, die erstmal ein Lesen und annotieren erlauben. Vermutlich wird es als Zwischenlösung dann eine Synchronisation mit dem PDF-Dokument geben, um eine seitengenau Zitierung zu erlauben. Dauerhaft werden sich jedoch wohl Lösungen durchsetzen, die eine Lesbarkeit auf einem (mobilen) E-Reader (E-Book-Reader, Tablett, Smartphone etc.) erlauben und eine Zitierung durch Seiteneinblendungen im Text, Absatzzählungen (Randnummern) erlauben. Ähnliches lässt sich als Lösung z.B. bereits bei den Kommentaren und Loseblattsammlungen der Juristen in gedruckter Form beobachten oder bei Zeitschriftenartikeln bei Beck-Online.

Junkes-Kirchen stellt als nächstes fest, dass das Gegenteil in den Bibliotheken der Fall ist, weil die Nutzernachfrage nach bestimmten Titeln oder Fachgebieten keine andere Wahl ließe. Man übernähme da alles, wass die Verlage anböten, ob flash-basiert, in Java-Umgebungen, mit hartem DRM (Digital Rights Enforcement)2 oder für bestimmte Betriebssysteme/Browser zugelassene Dateien.

Liebe Bibliotheken, Junkes-Kirchen hat recht, wenn er fordert:

Hier durch Kaufenthaltung eine Veränderung der Angebotssituation herbeiführen, geht nur über eine konzertierte Aktion. Solange aber von den Verlagen, Bibliothekslieferanten und auch über Konsortien, E-Book-Angebote verbreitet und von den Bibliotheken angenommen werden, die den gewünschten Standards nicht entsprechen, ist das ein vergebliches Bemühen.

Nun möchte man bei solchen Diskussionen meinen, dass es nur noch Verlage im wissenschaftlichen Bereich gibt, die ihre Dokumente mit hartem DRM schützen. Das ist nicht der Fall und damit nicht nur die großen wie Springer, Wiley, Elsevier genannt werden, hier eine kleine Aufzählung der Verlage, die E-Books anbieten (nicht nur in Paketen, sondern auch als Einzeltitelauswahl, welche nicht auf hartes DRM setzen:

  • Oldenbourg
  • De Gruyter
  • Campus-Verlag

Mehr sind mir da leider auf Anhieb nicht eingefallen, aber Ergänzungen sind herzlich Willkommen.

Als Problem jedoch bleibt bestehen, dass man diesen Anbietern gerne einen “Wettbewerbsvorteil” einräumen möchte, aber zu große Pakete, zu viel “Mindestabnahmen”, zu hohe Preise an vielen Stellen machen es auch gerade kleinen Bibliotheken schwer, hier für ihre Einrichtung passend elektronische Bücher zu kaufen.

Fazit:
Platte Standards und bloße Handlungsempfehlungen werden uns nicht in die Lage versetzen, den Verlagen den Einsatz von “DRM” abzugewöhnen. Es bedarf eines konzertierten Vorgehens aller betroffener Einrichtungen (Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken), sowie Rückendeckung und verstärkten Empfehlungen zum Boykott auch seitens gewichtiger Gremien, z.B. der DFG (allein die Empfehlung zu Open Access ist an dieser Stelle nicht ausreichend), der Hochschulrektorenkonferenz, der bibliothekarischen Verbände etc. Auf Seite der Bibliotheken braucht es den Mut zu sagen, wir können aus dem und dem Grund nur das gedruckte Exemplar anschaffen, aber ihr Bedarf ist registriert und wird mit unseren Forderungen an den entsprechenden Verlag bzw. Aggregator weitergeleitet.

Und noch etwas: Bitte werfen Sie diese Forderungen nicht mit den Forderungen für Öffentliche Bibliotheken zusammen. Sicherlich lassen sich viele Forderungen auch für diese übernehmen, jedoch ist die Situation für diese Bibliotheken eine andere als die für Wissenschaftliche Bibliotheken.

Und zu meiner Frage in der Überschrift: Ist die DRM-Diskussion in den Bibliotheken angekommen? Da gibt es von mir ein fast klares Nein. Sicherlich ist das Problem DRM vorhanden, aber es wird darüber nicht diskutiert. Es werden keine Gespräche geführt und es werden Ausreden gefunden, um nichts tun zu müssen. Der Nutzer hat Vorrang, der Zugang zur Information ist wichtiger als die Benutzbarkeit des Inhalts. Allein da, wo zu wenig Geld vorhanden ist, ist DRM bereits heute ein Ausschlusskriterium.

  1. In der ausformulierten Form von Schäffler heißt es dann dazu: “Die Empfehlungen zur Downloadfunktion hängen eng mit der Frage nach dem eingesetzten Digital Rights Management zusammen. Technische Vorkehrungen der Verlage gegen missbräuchliche Nutzung sind nicht grundsätzlich in Frage zu stellen, dürfen aber gleichzeitig nicht die volle Ausschöpfung der urheberrechtlich zulässigen Möglichkeiten einschränken.” – Schäffler, Hildegard: Qualitätsanforderungen für E-Books-Standards aus bibliothekarischer Sicht: eine Checkliste – In: Giebenhain, Sabine; Mundt, Sebastian (Hrsg., 2007): Vier Jahre E-Books … und kein bisschen weise?, Stuttgart: Hochschulverlag, S. 47-54. []
  2. Man unterscheidet verschiedene Formen des DRM. Es gibt das harte DRM oder auch Digital Rights Enformcement (DRE), welches die Nutzungsmöglichkeiten und E-Book-Funktionalitäten nach Wunsch des Rechteinhabers einschränkt. Weiches DRM hingegen wird oft auch forensisches DRM genannt. Hier wird in die Datei beispielsweise ein Wasserzeichen eingebracht – sichtbar oder unsichtbar -, welches nachträglich erlaubt, festzustellen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Die Nutzungsfunktionalitäten werden dabei nicht eingeschränkt. []

Eine kleine Glosse: Prohibition bei E-Books

Derzeit habe ich das Gefühl, wenn es um E-Books geht und entsprechende Angebote seitens der Verlage für Endnutzer und Bibliotheken, kann man fast von einer Prohibition sprechen. Süchtigmachend sind Bücher ja schon an sich und der E-Book-Leser ist besonders süchtig, denn bei entsprechenden Angeboten liest er wesentlich mehr. Was bleibt also über, als die zunehmende Zahl süchtiger E-Book-Leser vor den schädlichen Einflüssen des Buches zu beschützen?

Andererseits führt das wie bei der alkoholischen Prohibition dazu, dass böse Piraten sich erheben und zu Schmugglern werden, die dann nicht zu fassen sind.. Sie Schmuggeln den verbotenen Stoff zu verschiedenen Quellen, von wo aus der “wissende” Leser sein Suchtmittel beschaffen kann. Und wie während der Prohibition erleben wird, dass Verbote nur dazu führen, dass der geneigte Süchtige sich seinen Stoff aus illegalen Quellen beschafft und auch nicht immer weiß, welches Viehzeug (Würmer, Viren, Trojaner) er sich da auf sein Gerät einschleppt. Auch ist die Qualität nicht immer die beste, aber zum Teil besser, als die durch Digital Rights Enforcement (hartes DRM) beschädigten Dateien.

Schauen wir uns mal an, welche Varianten es gibt, um Nutzer in die Illegalität zu treiben:

  1. Gar kein E-Book-Angebot machen, weil die Bücher könnten ja geklaut werden. – Damit bringt man findige Köpfe dazu, die interessanten Bücher einzuscannen, OCR-Software darüber laufen zu lassen und dieses dann als E-Book illegal anzubieten. Ergebnis: Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  2. Das E-Book kommt erst zeitversetzt. – Der geneigte Leser wird sich nicht E-Book und P-Buch zulegen. Er wird ggf. auf das E-Book warten, das dann vergessen, weil es andere interessante Angebote gibt, die er ja auch noch lesen könnte. Kann er nicht warten, will das Buch aber lesen, dann nutzt er Bücher der Variante 1. Ergebnis: Einnahmen weg, Nutzer verärgert und Buch und Einnahmen weg, potentielle E-Book-Leser und Kunden weg, alle unzufrieden, weil die Qualität schlecht ist und es keinen finanzielle Einnahmen für den Verlag gibt.

  3. DRE schützt das Buch bis zur Unnutzbarkeit. – Das DRE wird durch IT-Kundige beseitigt und das Buch landet auf illegalen Download-Börsen. Der geneigte Leser kauft einmal ein solches geschütztes Buch, sieht, die Qualität ist schlechter als die, die er aus illegalen Quellen bekommt. Ergebnis: Die meisten beschaffen sich die “befreiten” Bücher in besserer Qualität von illegalen Plattformen mit dem Risiko, das Lesegerät zu infizieren oder mehrere Anläufe (Zeit) zu benötigen, um ein Buch guter Qualität zu erhalten. – Ergebnis: Leser, potentieller Kunde beschafft sich so ein Buch nur einmal. Weitere Bücher bezieht er dann wieder illegal. Der zahlwillige Kunde wird mit schlechter Qualität verärgert, zumal das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmt. Der Verlag generiert geringe Einnahmen.

Zu ähnlichen Ergebnissen wie in dieser StudieStudie zu den Filesharern der Musik, gelangt auch J.K. Rowling. Sie berichtet

[… ], dass ein attraktives, legales Angebot Piraterie eindämmen kann, als sie die „Harry-Potter“-Bände in digitaler Version zur Verfügung stellte: Die Entscheidung, auf DRM zu verzichten (zu Gunsten eines digitalen Wasserzeichens), habe die Piraterie nicht beflügelt, sondern reduziert, so die Erfahrung der „Pottermore“-Betreiber. Unmittelbar nach dem Start des E-Book-Programms sei das illegale Angebot zwar größer geworden, doch die Community habe die Raubkopien abgelehnt (hier mehr).

Liebe Verlage, nur mal so ganz nebenbei:
Viele Ihrer Kunden haben ein Urheberrechtsbewusstsein. Sie möchten einen angemessenen Preis für die Schöpfung der von Ihnen vertriebenen Werke von Autoren zahlen. Dies wird sicherlich sichtbar in dem Projekt “The Humble eBook Bundle”, wo Nutzer E-Books erwerben, ganz nach dem Motto: “Pay what you want. Support charity. Read.” Also, bitte gebt uns die Möglichkeit, legal, zu fairen Preisen Bücher als E-Books zu erwerben oder kostenfrei über eine Bibliothek zu beziehen. Die Bibliotheken selbst sind ja bereit, entsprechend für die Subskription von E-Books zu bezahlen (siehe die steigenden Zahlen teilnehmender Bibliotheken bei der Onleihe) bzw. Tantiemen dafür zu entrichten.

Warum also verwehrt ihr mir und anderen, die legal an E-Books kommen wollen diese Möglichkeit bzw. kriminalisiert uns im Vornherein, indem ihr uns unterstellt, wir werden die Bösen sein, die E-Books ungehindert ins Netz schleusen wollen?

Die Prohibition ist gescheitert und das wird auch bei den E-Books passieren. Es ist noch kein DRM-System aufgebaut worden, dass nicht geknackt wurde. Die Musikindustrie zeigt, dass man mit dem psychologischen Schutz, aber Dateien guter Qualität zu angemessenen Preisen, seine Kundschaft halten kann. Ich persönlich war froh, als ich aus sicherer Quelle ohne großen Aufwand meinen Stoff beschaffen konnte. Und dafür bin ich wie viele andere bereit, etwas zu zahlen. Nutzt dieses Potential, liebe Verlage. Es ist da, aber Ihre Leser haben eine klare Vorstellung davon, was sie akzeptieren und was nicht.

Neues Angebot: Teure E-Book-Vermietung von Libreka

Auf der Frankfurter Buchemesse habe ich mir dieses Jahr unter anderem Informationen zu Leihmodellen von E-Books geholt.1 Dabei hatte ich unter anderem ein Gespräch mit Libreka, die pünktlich zur Messe ihren E-Book-Verleih mit derzeit 760 Titeln2 gestartet hat. Die entleihbaren Bücher können für 4 Wochen genutzt werden.

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Libreka auf der Frankfurter Buchmesse 2012

Die E-Books stammen vom Ulmer-Verlag, vom Hanser-Verlag, vom Engelsdorfer Verlag und vom Verlag Droschl.3

Vergleicht man die Unterschiede mit den Preisen zum gedruckten Buch, fallen bei allen Beteiligten die Rabatte zum Miet-E-Book in etwa gleich gut aus. Je teurer das Buch, desto günstiger ist es vergleichsweise, dieses zu mieten. Beim Ulmer-Verlag sind die Preise von Print-Buch zu E-Book nicht so deutlich auseinander wie z.B. bei Engelsdorfer. Dennoch drängt sich bei den Preisen für mietbare Bücher der Verdacht auf, dass man möchte, dass dieses Modell keinen Erfolg hat und man dennoch gerne weiterhin unbefriste Lizenzen verscherbeln möchte. Da die mehrfache,und zeitlich befristete Überlassung einer “digitalen Kopie” derzeit mehr Aufwand macht als die das Verscherbeln einer lebenslang gültigen Lizenz, die dann irgendwann vergessen wird, reguliert man das eben über den Preis.

Schon die Sprachwahl lässt einiges erwarten und man wird dann bitter enttäuscht. Leihe bedeutet ja eigentlich kostenlose Nutzung. Zum Verleih, bzw. der Leihe heißt es im § 598 BGB: “Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Im Fall von Librekas E-Book-Verleih kann überhaupt nicht von kostenloser Überlassung die Rede sein, wie die Zahlen oben eindrucksvoll belegen. Richtig müsste es daher wohl Vermietung von Zugangs- und Leserechten oder Einräumung einer kostenpflichtigen, zeitlich befristeten Lizenz heißen. Kompliziert! Und auch kompliziert durch das DRM.

E-Books konnten wir noch nie wirklich kaufen, sondern immer nur mit bestimmten Nutzungsrechten lizenzieren. Die derzeitigen Lizenzen lassen i.d.R. jedoch eine zeitlich unbeschränkte Nutzung zu. Um die zeitliche Einschränkung durch Digital Rights Enforcement (DRE) zu ermöglichen, bleibt nur der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen. Dies verkompliziert die Nutzung, denn neben der Plattform, wo man das E-Book runterlädt, z.B. eben Libreka, muss man sich noch bei Adobe Digital Edition4 anmelden.

Rechtlich gesehen ist der “Verleih”, wie ihn Libreka und die beteiligten Verlage planen, eine Vermietung.5 Laut § 535 BGB wird dabei ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter geschlossen, bei dem der Vermieter “dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren” hat. Im Gegenzug ist der Mieter “verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten”.

Für Öffentliche Bibliotheken (ÖB) ergibt sich aus diesen Angebot ein großes Problem. Die Verlage, die darüber relativ billig wiederkehrende Einnahmen generieren können, haben natürlich kein Interesse mehr daran, ÖBs gute Konditionen zum Verleih von E-Books zu ermöglichen. Sie sehen in den ÖBs Konkurrenz, die es kleinzuhalten geht. Dazu braucht man nur einen Blick zu den amerikanischen Bibliotheken werfen, wo sich große amerikanische Verlage weigern, mit Bibliotheken zu verhandeln und Verträge abzuschließen. ÖBs widerum, die jedem einen möglichst kostenfreien Zugang zu Informationen ermöglichen sollen, können diese Aufgabe nicht mehr im ausreichenden Maße erfüllen. Süffisant Bibliotheken darauf zu verweisen, dass sie die Bücher ja weiterhin als Printbuch zur Verfügung stellen könnten oder an hermetisch abgeschlossenen Leseplätzen6.

Die Preisgestaltung ist ebenfalls fragwürdig und meiner Meinung nach zu hoch angesetzt7. Die “verliehenen” E-Books werden nicht abgenutzt und sie können ohne Qualitätsverlust beliebig oft und zudem auch gleichzeitig durch die Verlage “verliehen” werden8. Hier würden Mehreinnahmen generiert, die dann hoffentlich auch genauso deutlich und hoch an die Autoren weitergegeben werden. Natürlich entstehen den Verlagen selbst bei diesem Verfahren Kosten für die Entwicklung und Nutzung eines passenden DRE-Repertoirs, das vermutlich genauso schnell ausgehebelt wird, wie dies bereits jetzt der Fall bei DRM ist. Dann muss das DRE angepasst, verschärft und verstärkt werden, was wieder Kosten verursacht, die Nutzung verschlechtert und das System hoffentlich irgendwann zum Scheitern bringt.

Wir haben sicherlich heutzutage mit einer starken Abgrenzungsfrage zu tun. Womit können Verlage noch so viel Geld verdienen, dass es für sie wirtschaftlich ist9 und ab wann ist es das nicht mehr, so dass an dieser Stelle dann die Bibliotheken zusehen können, was sie anbieten dürfen? Muss hier vom Gesetzgeber extra eine Schranke im Urheberrecht geschaffen werden, die es allen ermöglicht, ungehindert Zugang zu Informationen zu erhalten? Ganz kostenlos (Subskriptionskosten, Tantiemen etc.) ist dieser Zugang ja schließlich nicht, da der Zugang, den Bibliotheken derzeit gewähren, über Steuergelder refinanziert wird. Wie kann der Gesetzgeber also Bibliotheken bei ihrem Auftrag der Leseförderung, der kulturellen Arbeit und Bildungsaufgaben unterstützen? Kein Wunder, wenn Bibliotheken teuer für grottige E-Book-Angebote wie die Onleihe bezahlen müssen. Durch das E-Book wird deutlich, dass Verlage zunehmend eine Konkurrenz in Bibliotheken sehen oder sie andererseits nur noch als tolle Vertriebsplattformen wahrnehmen, um ihre Güter an den Konsumenten zu bringen.

Unbestritten ist, dass das E-Book und digitale Medien ansich Möglichkeiten bieten, für die es derzeit noch keine adäquate Lösung und es in vielen Bereichen einen immensen Regelungsbedarf gibt. Wohlwollen scheint jedoch momentan nicht mehr gegeben zu sein. Ganz deutlich wird dies in einer Mitteilung des Börsenblatts zum neuen Geschäftsfeld “E-Book-Leihe” vom 11.10.2012:

Matthias Ulmer nimmt an, dass künftig mehr E-Book-Leser dazu übergehen werden, Titel nicht dauerhaft zu speichern, sondern nach Bedarf auf sie zuzugreifen. In diesem Zusammenhang erwachse den Verlagen eine Konkurrenz aus den Onleihe-Angeboten der öffentlichen Bibliotheken, die auf Dauer das Geschäftsmodell der Verlage gefährden könnten. Längst sprächen die Bibliotheken nicht mehr ihre ursprüngliche, eher einkommensschwache Zielgruppe an, sondern einen wesentlich größeren Nutzerkreis. Hier steuere man auf einen Konflikt zu.

Dies hat zu einer heftigen Diskussion bei Inetbib geführt und kann gerne dort nachgelesen werden.

E-Books selbst waren auf der Buchmesse Teil der Gespräche. Eine Sache ist mir bei einer Diskussionsrunde hängen geblieben.

Zufällig bin ich am Freitag verspätet noch zu folgender Diskussion gekommen:

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse

Veranstaltungen auf der Frankfurter Buchemesse, Freitag 12.10.2012

Dort habe ich eine ganze Weile den vier Diskutierenden zugehört.

Diskussion zum Thema: Read me if you can!

Diskussion zum Thema: Read me if you can! – Eric Merkel-Sobotta, Thibaut Kleiner, Christina Mussinelli, Ronald Schild

Christina Mussinelli sagte sinngemäß, dass die Probleme mit E-Books nicht unbedingt urheberrechtlicher oder lizenzrechtlicher Art seien. Man müsse verstehen, dass es sich bei E-Books um Services handle. Services – Dienstleistungen also, keine Information, kein geistiges Eigentum, sondern Services – eine Darbringungsart. Müssen wir uns also zukünftig darum streiten, wer welche Services erbringen darf? Und worin besteht der Service bei E-Books? In der Gestaltung, in der Darbringung, im Einrichten eines Zugangs? Wie soll dieser Service rechtlich dann verankert werden? Ich hoffe mal, ich hab da irgendwas falsch verstanden. Eine kurze Zusammenfassung dieser Diskussion gibt es beim BuchMarkt.

Willkommen im Kampf zwischen Verlegern und Buchhandelsriesen um Marktanteile. Hoffen wir, dass die Öffentlichen Bibliotheken als schwächstes Glied nicht dazwischen zermahlen werden. Die leidtragenden werden die LeserInnen sein, die keinen Zugang zu aktueller Literatur in einer modernen Form erhalten. Und vielleicht sollten die Verlage ab und zu mal einen Blick in die “The eBook User’s Bill of Rights” werfen, um zu sehen, was sich ihre Kunden tatsächlich wünschen.

Zu den Bildern:
Die Bilder sind von mir und stehen unter einer CC BY 2.0 – Lizenz.

  1. Libreka wird als erster E-Book-Verleiher auf den Markt gehen. Amazon folgt vermutlich Ende Oktober für Prime-Kunden mit einem Verleihangebot für ein Buch im Monat und eine Jahresgebühr von 29,00 Euro. []
  2. Die Zahl der Titel ist gering und auch die Verlage gehören nicht unbedingt zu den großen Publikumsverlagen. Hier setzt man wohl eher auf Flatratemodelle wie z.B. bei Skoobe.de. []
  3. Stichprobenartig habe ich für die Verlage mal Kosten für den Erwerb einer Volllizenz ohne starkes Digital Rights Management (DRM) und einer Leihlizenz mit DRM gegenüber gestellt.
    Droschl: 6,99 zu 5,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Engelsdorfer: 4,99 zu 3,49 €; 5,99 zu 4,49 €; 6,99 zu 4,99 €; 7,99 zu 5,99 €; 8,99 zu 6,49 €; 9,99 zu 7,49 €; 14,99 zu 10,99 €;
    Hanser: 9,99 € zu 7,49 €;
    Ulmer: 5,99 zu 1,49 €; 7,99 – 9,99 zu 1,99 €; 11,99 zu 2,49 €; 12,99 – 14,99 zu 2,99 €; 18,99 zu 3,99; 22,99 zu 4,99 €; 29,99 zu 5,99 €; 33,99 zu 6,99 €; 37,49 zu 7,49 €; 44,99 zu 8,99 €; 54,99 zu 10,99 €; 74,99 zu 14,99 €; []
  4. Im Übrigen ein guter Tipp: Notieren Sie sich an einer Stelle, z.B. ihrem Papieradressbuch oder so, die E-Mail-Adresse, das Passwort und ihre Adobe-ID, weil man die sehr schnell vergessen kann. Theoretisch muss man sich nur einmal bei Adobe Digital Edition anmelden. Die ID benötigt man aber dann für die verschiedenen Geräte, auf denen man letztendlich die E-Books lesen möchte. Wenn man die nicht parat hat, kann es komplizierter werden. []
  5. Der E-Book-Verleih von Amazon ist bei der folgenden rechtlichen Betrachtung einmal außen vor. Eine Einordnung des dort gewählten Modells mit einer Jahresgebühr usw. fällt nicht so leicht. Hierbei handelt es sich eher um ein Flatrate-Modell wie z.B. Skoobe.de. []
  6. Die E-Books würden in diesem Fall tatsächlich nur an einem speziellen Rechner in der Bibliothek, natürlich ohne Speicher- und Druckmöglichkeiten, oder auf einem gesperrten E-Book-Reader lesbar sein. []
  7. Sinnvoll wäre es auf jeden Fall die Preisgestaltung am E-Book-Preis und nicht am Printbuch-Preis zu orientieren. Dass dies derzeit nicht der Fall ist, sieht man, wenn man sich bei der Libreka-Vermietung die Titel nach Preisen sortiert anzeigen lässt. []
  8. Die Verlage können beliebig viele und verlustfreie digitale Kopien anfertigen. Eine zeitliche und stückzahlenabhängige Einschränkung kann nur künstlich durch DRE erzeugt werden. []
  9. Diese Grenze sinkt, durch verbesserte und somit kostengünstigere Micropayment-Verfahren und gute bereits vorhandene personalisierte Dienste. []

Für Öffentliche Bibliotheken – keine Alternativen zur Onleihe

Die Zahl der Öffentlichen Bibliotheken, welche die Onleihe nutzen wächst und wächst. Hier ein paar Links zu Zeitungsbeiträgen der letzten Wochen:

Die Stadtbibliotheken Wernigerode und Ilsenburg freuen sich, wie derzeit viele andere Bibliotheken, über die Möglichkeit, ihren Nutzern die Onleihe anzubieten.

Noch immer gehen Öffentliche Bibliotheken sehr unkritisch (regider Kopierschutz, künstliche Verknappung von Information, althergebrachte und somit teure Geschäftsmodelle u.a.) mit den neuen Möglichkeiten der Online-E-Book-Leihangebote um, aber manchmal muss man ihnen wohl zugute halten, dass sie kaum keine Alternativen zur Onleihe haben. (Oder gibt es inzwischen Angebote von Verlagen, die speziell für öffentliche Bibliotheken geeignet sind und die nicht über die Onleihe bzw. in manchen Fällen Ciando abgewickelt werden?)

Da wird mit Dingen geworben, die dem Netzeinheimischen nachdenklich stimmen:

Und das Beste: “Das Zurückgeben kann gar nicht erst vergessen werden”, so Klaus Grünberg, Chef der Stadtbibliothek Wernigerode. “Denn nach 14 Tagen werden Bücher automatisch zurückgegeben, also ihre Daten zum Ende der festgelegten Ausleihfrist gelöscht.”

Aber so langsam möchte man bei Öffentlichen Bibliotheken von “Opfern” einer verfehlten Verlagspolitik sprechen. Hier bestehen immer noch Berührungsängste und so fehlen passende Geschäftsmodelle besonders für Bibliotheken. Dabei scheinen die Lösungen der Onleihe in Hinsicht auf das verwendete Digital Rights Management alles andere als sicher zu sein, glaubt man der Studie “Gutenberg 3.0 – Ebook-Piraterie in Deutschland“. Die technischen Schwierigkeiten, die immer wieder auftreten, sind das nächste Problem und werden häufig ebenfalls durch das restriktive DRM verursacht. Weitere Zugangsbeschränkungen zur Information gibt es auch durch die Plattformabhänigkeiten, welche durch das verwendete DRM-System entstehen, wenn auch die Onleihe-Formate inzwischen für einige E-Book-Reader (für Kindle-Leser heißt es: Draußen bleiben!) und einige Smartphones (Android, Apple) verwendet werden können.

Bei den Kosten, die für die Erstausstattung mit dem Angebot der Onleihe anfällt, ist es fraglich, ob es manchmal nicht sinnvoller ist, bei “herkömmlichen Medien” zu bleiben und vielleicht verstärkt auf kostenfreie Angebote im Netz hinzuweisen, um das Ziel, junge Leser zu den Bibliotheksangeboten zu locken, zu erreichen. Nicht immer zahlt sich die Investition aus, wie das Beispiel in Thüringen verdeutlicht.

Bei allem ist glaube unumstritten, wir brauchen eine bibliothekarische Plattform für den Zugang zu E-Books und E-Papern, aber strittig ist, ob wir eine Plattform für die Ausleihe digitaler Medien benötigen. Die Onleihe, die laut Mittrowann eine “weitgehende Alleinstellung” auf dem Markt besitzt, zeigt im Gegenzug auch, dass “eine klare Abhängigkeit vom Angebot der Verlage und ihrer Bereitschaft, diese an ein Ausleihmodell zu lizensieren” besteht. (vgl. Mittrowann, Andreas: Die Onleihe – eine Plattform zur Ausleihe digitaler Medien, Preprint der “Bibliothek Forschung und Praxis”, S. 8.) Die geforderte “ausdrückliche Befürwortung seitens der Bibliothekswelt ist so zweischneidig wie das Angebot der Onleihe selbst. Sicherlich benötigt die Onleihe und damit auch die Bibliotheken den Börsenverein als Befürworter auf ihrer Seite, um E-Medien-Angebote für Bibliotheken gängig zu machen, andererseits passiert durch die fehlende Konkurrenz und Monopolstellung der DIVIBIB wenig, was das Angebot für Bibliotheken und vor allem ihre Nutzer attraktiver macht.

PS: Auf den Beitrag von Mittrowann bin ich über das folgende Blogposting und die vielen dazugehörigen Kommentare aufmerksam geworden.
Plieninger, Jürgen: Kritisches/informatives zur Onleihe, netbib weblog, 07.01.2012
Schade nur, dass man, um es mal im “graf’schen Stil” zu sagen, meine Beiträge hier im Blog und bei Plan3t.info zur Diskussion Onleihe, DRM, Geschäftsmodell etc. so ziemlich ignoriert hat.

Onleihe-Diskussion in den Blogs (Auszug):
netbib weblog
Archivalia
Infobib
Freischwebende Aufmerksamkeit

DRM funktioniert für Bibliotheken nicht

Digital Rights Management (DRM) ist für Bibliotheken ein ganz schwieriges Thema. Das hat wenig damit zu tun, dass sie den Verlagen bewusst Paroli bieten wollen, aber verschiedene Zwänge führen dazu, dass DRM für viele Bibliotheken ein Kriterium ist, dass zum Ausschluss eines Verlagsangebotes führt.

E-Books sind ein Thema, dem gerade wissenschaftliche Bibliotheken vermehrt Aufmerksamkeit schenken und das für die Rolle der Bibliotheken in der Wissenschaftsversorgung als eines von vielen elektronischen Medien eine entscheidende Rolle spielen wird. Schon jetzt ist zu beobachten, dass die Bibliothek sich mehr denn je als Lernort etablieren muss, da die Bibliothek als Zugangsort zur Information zunehmend an Bedeutung verliert.

Bei Zeitschriften haben sich durch große Datenbankstrukturen im Hintergrund einige Zugangs- und Lizenzformen mehr oder weniger als Standards etabliert. Der Einzelzugang zu elektronischen Zeitschriften lässt sich in Bibliotheken kaum noch beobachten und ist auch kaum zu händeln, soll die Nutzung lizenzgemäß erfolgen, der Service der Bibliothek aber nicht darunter leiden.

Reinhard Trudzinski, stellvertretender Direktor der UB der TUHH spricht deutlich die Kriterien an, nach denen er und sicherlich auch viele andere Hochschulbibliotheken ihre Lieferanten auswählen. Und das sollte für Verlage deutlich machen, warum sie auf Digital Rights Management (DRM) verzichten sollten.

Die Bedeutung elektronischer Medien steigt, sieht man den zunehmenden Anteil elektronischer Medien an der Gesamtzahl der Neuerwerbungen. Die TU Hamburg-Harburg setzt bei ihren technikaffinen Kunden progressiv auf die Anschaffung von E-Books und wird in den Nutzungszahlen in ihrer Politik bestärkt. Auch eher skeptische Bibliotheken erkennen, dass sie ihren Bestand mit digitalen Medien ergänzen müssen.

Trudzinski sieht noch viel Marktpotential für eine zunehmende Umstellung auf E-Books, das derzeit durch die bestehende Preis- und Vertriebspolitik der Verlage mehr als nur gehemmt wird. Besonders im Bereich von Lehrbüchern verzeichnen Bibliotheken eine starke Nachfrage, wenn sie auch im Interesse ihrer Nutzer weiterhin Exemplare in gedruckter Form erwerben würden. Bisher sind jedoch die elektronischen Angebote der Verlage nur auf wenige ausgewählte Titel beschränkt. Trudzinski:

Meine Vermutung ist, dass die Verlage ein Wegbrechen von Printumsätzen befürchten. Letztlich geht es beim E-Book um die Vermarktung einer Datei als Wirtschaftsgut. Es bleibt spannend, welche Entwicklungen hier noch auf uns zukommen. Entscheidend wird am Ende die Kundennachfrage sein.

Bibliotheken stehen in einem Kreuzfeuer. Als Einrichtung ihrer Hochschule ist es ihr Auftrag, die Literaturversorgung ihrer Einrichtung, in einigen Fällen auch einer ganzen Region im Rahmen eines Sammelauftrages sicherzustellen. Ihre Leser erwarten dabei einen auf ihre Bedarfe abgestimmten Mix aus gedruckten und elektronischen Büchern, wobei wie oben schon erwähnt die Bibliothek als lokaler Ort mehr und mehr eine Aufgabe als Lernort übernimmt, der sowohl für Einzel als auch für Gruppenarbeit zur Verfügung steht. Informationen werden auf dabei auf sehr unterschiedliche Weise beschafft, aber auch hier ist mehr und mehr zu sehen, dass der eigene Laptop als mobiles Büro Stift und Papier ersetzt. Meine eigenen Beobachtungen in den letzten Jahren zeigen, dass manche(r) Studierende glaubt, auf diese “Accessoires” ganz verzichten zu können. Hier stehen elektronische Medien, die auf diesen mobilen Büros gelesen werden können, eine zunehmend wichtigere Rolle.

Bibliotheken sehen sich in dieser Entwicklung vor dem Problem, dass sie im Rahmen ihres Sammelauftrages alle relevante Literatur erwerben müssen, bei bestenfalls gleichbleibenden Etats, d.h. sie müssen ihren Auftrag der Literaturversorgung erfüllen trotz Preissteigerungen bei Büchern, Zeitschriften und Datenbanken, die deutlich höher ausfallen als die Budgetanpassungen.

Um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben und nicht in der Menge von Informationsanbietern im World Wide Web unterzugehen, müssen sie in der Lage sein, Literatur- und Lernressourcen zeitgemäß anbieten und zugänglich machen zu können. Das heißt natürlich, dass sich entsprechende Budgets brauchen, u.a. für Personal, Raum und Medienerwerb.

Im Hinblick auf die lizenzierten elektronischen Medien müssen die Bibliotheken sicherstellen, dass sie im Internet-Umfeld als Serviceleister wahrgenommen werden. Dafür muss deutlich werden, welche Produkte über die Bibliotheken bereitgestellt werden und welche sie finanzieren.

Derzeit speist sich der Erwerb von Print- und E-Medien aus drei Richtungen. Einmal erfolgt er über (ortsansässige) Buchhandlungen (die unterstützt werden sollen), andererseits über Agenturen oder direkt über den Verlag. Auswahlkriterien für diese Vertriebswege sind die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Servicequalität sowie die Schnelligkeit und besonders bei Informationsangeboten ohne Preisbindung spielt der Preis natürlich auch eine Rolle.

Gerade im letzteren Fall kann die Entscheidung nicht so einfach sein.

Der Handel bietet ausländische Bücher oft zu unterschiedlichen Konditionen an: Bei Anbieter A erhalte ich höhere Prozente auf die Erzeugnisse des Verlags A, bei Verlag B kann sich das Verhältnis umkehren und Anbieter B günstiger sein – entsprechend steuern wir die Bestellungen.

Im elektronischen Bereich und gerade bei dem doch noch sehr neuen Marktsegment “E-Books” sind die Anbieter noch sehr diversifiziert. Die UB der TUHH arbeitet beim Bezug elektronischer Bücher derzeit mit acht Verlagen beziehungsweise Verlagsgruppen zusammen. Große Bibliotheken haben den Vorteil, Pakete finanzieren und somit bestellen zu könne, wobei auch sie bevorzugt Einzeltitel kaufen würden, um ihren Sammelauftrag optimaler erfüllen zu können. Kleine Bibliotheken mit einem kleinen Etat können sich Pakete meist nicht leisten, obwohl sie im Einzeltitel-Preis-Leistungsverhältnis meistens am günstigsten sind. Über die Schwierigkeiten habe ich bereits Ende August bei Plan3t.info berichtet.

Für eine technisch-wissenschaftlich ausgerichtete Bibliothek kann man mit acht Anbietern den Markt für das Fachgebiet schon gut abdecken, da die Konzentration und Monopolbildung dort stark verbreitet ist. Je geisteswissenschaftlicher Bibliotheken ausgerichtet sind, desto schwieriger wird es überhaupt passende E-Book-Angebot zu finden und desto diversifizierter sind nicht nur Anbieter sondern auch Plattformen. Und das bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Jeder Verlag hat eigene Lizenzbestimmungen. Bei jedem Verlag erhält der Nutzer andere Nutzungsrechte und auch häufig Zugang zu einer auf den Verlag zugeschnittenen Plattform. Auch für die Bibliotheken bedeutet dies eine große Belastung. Dies endet nicht mit der unterschiedlichen Verwaltung der Medien im Bibliotheksbackend, sondern bedeutet auch, dass Bibliothekare sich in zig unterschiedlichen Plattformen auskennen müssen, um ihre Leser so beraten zu können, dass diese auch mit den technischen Anforderungen klarkommen. DRM verschärft diese Situation, da hier häufig zusätzliche Programme heruntergeladen werden müssen. Auf Anhieb fallen mir zu viele verschiedene Nutzungsvarianten ein:

  • Frei zugänglich innerhalb des Campusnetzes (?) und über VPN (?)
  • Frei zugänglich innerhalb des Campusnetzes und von Zuhause aus, nach persönlicher Anmeldung innerhalb des Campusnetzes, aber nicht über VPN
  • Zugänglich innerhalb des Campusnetzes nach persönlicher Anmeldung, um alle Funktionen nutzen zu können, aber keine Nutzung von Zuhause aus
  • Zugang mit der persönlichen Rechenzentrumskennung der wissenschaftlichen Einrichtung
  • Und … und … und … natürlich noch ergänzbar mit der Zahl gleichzeitiger Zugriffe…

Das dann noch in Kombination mit verschiedenen Plattformen, auf denen gesucht werden muss, unterschiedlichen Suchsyntaxen und den evtl. noch zusätzlich zu installierenden Readern ist für keinen der Beteiligten mehr nachvollzieh- und erklärbar.

Trudzinski erklärt:

Hier hoffen wir, dass sich mittelfristig die DRM-freie Nutzung der Inhalte durchsetzt. DRM-freie Nutzung bedeutet, das das lizenzierte Produkt für unsere Leser praktisch einsetzbar ist, ohne dass proprietäre Programme, zum Beispiel von Adobe, die Nutzbarkeit einschränken.

Glauben Bibliothekare wirklich daran, dass auf DRM-Schutz verzichtet werden kann? Frage ist doch eher, glauben Verlage wirklich, dass es ohne DRM oder besser gesagt die teuren Methoden des Digital Rights Enforcement, d.h. des zwangsweisen Durchsetzens von Kopierschutz, nicht geht? Diese Diskussion hatten wir hier im Blog bereits ettliche Male. Und viele Verlage setzen heute bereits bewusst auf DRM-freie Produkte. Die Erfahrungen der Musikindustrie sollten doch eigentlich dazu ermutigen.

Kleinere Verlage brauchen Mut für einen DRM-Verzicht. Den können Bibliotheken ihnen nicht machen. Doch stellt sich gerade für die kleinen Verlage die Frage, ob die Verfügbarmachung ihrer Bücher für verschiedene Plattformen nicht sinnvoller ist und durch einen Verzicht auf DRM nicht auch einfacher und somit kostengünstiger wird.

Große Aggregatoren könnten für Bibliotheken hingegen eine Erleichterung bei der Verwaltung und Vereinheitlichung der Lizenzen bedeuten. Doch Erfahrungen der UB der TUHH zeigen, dass bessere Nutzungsmöglichkeiten meistens dann möglich sind, wenn die Medien direkt über den Verlag bezogen werden. Aber auch die Aggregatoren bieten interessante Lösungen an, wie die Patron Driven Acquistion oder spezielle Just-in-Time-Dienstleistungen, die aus Sicht Trudzinskis mittelfristig – außerhalb der Kerngebiete des Erwerbungsprofils – in Betracht gezogen werden sollten. Für kleinere Bibliotheken entstehen bei Aggregatoren oft zusätzliche Kosten, die häufig in keiner Relation zum vorhandenen Erwerbungsetat für elektronische Medien stehen.

Quelle:
“Wir hoffen, dass sich die DRM-freie Nutzung von E-Books durchsetzt”, Reinhard Trudzinski im Interview mit Christian Oliver Winter, Börsenblatt.net

DRM schützt vorm Benutzen

Digital Rights Management (DRM) wird von digitalen Content-Anbietern noch immer gerne als Schutz gegen Piraterie angewendet. Dies stellen drei Ökonomen der Rice und der Duke Universität in Frage. Mit ihrer Spieletheorieforschung zeigen Sie einmal auf, dass die Beschränkungen durch DRM illegale Handlungen sogar provozieren können. In vielen Fällen ist es durch die technischen Beschränkungen schon illegal, soetwas wie das Erstellen einer Backup-Kopie heruntergeladener Musik zu erstellen. Wenn dazu noch Nachteile in der Nutzung entstehen, z.B. bei der Installation und dem Spielerlebnis von Games, kann dies die Konsumenten direkt in die Piraterie treiben.

Das besagte Paper trägt den Titel “Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection“. Darin kommen die drei Wissenschaftler zur Erkenntnis, dass unter gewissen Bedingen der Verzicht auf DRM-Restriktionen sogar zu einer Zunahme des Verkaufs legaler Downloads führen kann. Dies geht aber mit der Abnahme von Verkäufen der traditionellen CDs, aber auch der Piraterie einher. Damit widerspricht der Einsatz von DRM dem eigentlichen Ziel, Piraterie zu verhindern.

Nach einem auf der Spieltheorie beruhenden Test und den daran anschließenden Berechnungen, kommen die drei Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass durch die Einführung DRM-freier Musik ein stärkerer Wettbewerb zwischen traditionellen Formaten und legalen Downloads entstehe und dies zum Sinken der Preise der CD und später der Downloads führen würde. Die sinkenden Downloadpreise würden wiederum einige “Verbraucher” dazu bringen, vom Diebstahl abzurücken und Downloads legal zu erwerben, womit die Piraterie sinken würde. Aber ein gleiches Ergebnis würde sich ergeben, wenn Downloads mit DRM keine Nachteile gegenüber den DRM-freien hätten.

Die Vorteile für die Käufer überwiegen. Käufer traditineller CDs kaufen billiger, Konsumenten legaler Downloads erhalten die bessere Qualität der DRM-Freien Alben und jene, die Musik stehlen kommen einfacher an ihre Musik, wenn diese generell DRM-frei ist. Letzteres ist sicherlich kein Argument für die Hersteller und Verkäufer, aber zeigt, dass alle Konsumenten des Musikmarktes davon profitieren.

Im Bereich der Musik setzen die große Labels wie EMI, Universal, Warner und auch Apple inzwischen auf DRM-freie Musik (mal abgesehen von forensischen DRM-Maßnahmen wie digitalen Wasserzeichen). Andere Anbieter digitaler Inhalte sind noch nicht bereit, ihre Konsumenten darin zu unterstützen, auf gestohlene Inhalte zu verzichten.

Widerwillig beginnt die Spieleindustrie unter bestimmten Bedingungen auf zu restriktive DRM-Maßnahmen zu verzichten und dem Beispiel der Musikindustrie zu folgen. Z.B. hat EA das Installationslimit für das Spiel “Spore” angehoben, denn gerade viele Gamer sehen in DRM ein großes Problem. Dank DRM wird es immer schwieriger, sich einfach nur hinzusetzen und zu spielen.

“Game publishers of all stripes are getting greedy, and putting out games that are rushed, buggy, deliberately incomplete, and addled by bone-headed DRM schemes that serve mainly to frustrate legit players.”

Dem Paper der drei Wissenschaftler zufolge ermutigen die sehr starken Beschränkungen durch DRM im Originalspiel von Spore tausende Spieler geradezu, sich eine illegale Kopie zu besorgen.

Durch DRM kann der legale Kauf eines Produkts sehr schnell zu einer Selbstbestrafung werden, denn der Kaufende gibt noch Geld dafür aus, dass er sein Produkt nur eingeschränkt nutzen kann. Hätte er dieses illegal irgendwo herunter geladen, ginge er zwar ein kalkulierbares Risiko ein, erwischt und bestraft zu werden, aber dies ist für eine vollständig nutzbare Version nur ein geringer Preis. Diese Studie hat viele interessante Aspekte, die auch im Verlagswesen einige Punkte zum Nachdenken bieten, wenn es um den Schutz der Inhalte geht. Manche Entscheidungen der Verlage gegen DRM wirken halbherzig.

Quellen:
Removal of restrictions can decrease music piracy, Presseerklärung, Rice University
Lasar, Mathew: A game we all win: Dumping DRM can increase sales while reducing piracy, ars technica

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