Entwurf eines Musterbibliotheksgesetzes durch den DBV

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages “Kultur in Deutschland” spricht den Ländern folgende Empfehlung aus:

“Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.” (BT Drs 16/7000, S. 132)

Augenscheinlich tun sich die Länder aber mit einer Umsetzung recht schwer.

Der DBV veröffentlichte sein “Musterbibliotheksgesetz des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vom 9. April 2008” im – und PDF-Format.

Der Entwurf wurde in enger Anlehnung an den Entwurf des Thüringischen BibliotheksgesetzesPDF entwickelt.

Man fordert für auch künftig leistungsstarke und innovative ÖBs, dass folgende Regelungen Eingang in die Bibliotheksgesetzgebung der Ländern finden müssen:

1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal.

2. Definition der Bibliothek als eigenständige und kooperierende Bildungseinrichtung.

3. Pflicht zum Angebote von Dienstleistungen und Bestandserweiterung unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt.

4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken, im gesamten Territorium des Landes Thüringen, einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken.

5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes Öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums.

6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.

Aufmerksam geworden:
DBV: Musterbibliotheksgesetz veröffentlicht via Nachrichten für öffentliche Bibliotheken in NRW

Quelle:
Der Weg zu einem Bibliotheksgesetz in Deutschland auf den Seiten des DBV

Proteste gegen gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum weiter nötig

Heute traf sich das EU-Parlament zu Beratung der Frage zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte:engl: . Diese Vorbereitung dient der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf “COM(2005)276 final” (Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights:engl: ), die am 25. April 2007 stattfinden soll.

Gerechtfertigt wird dieser Richtlinienentwurf neben dem Kampf gegen Priatierie und Organisiertes Verbrechen, dem Schutz der Verbraucher vor gefälschten Produkten auch mit der Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta, der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat.

Würde die Richtlinie in der vorliegenden Fassung, die bereits mehrfach stark in die Kritik gekommen ist, verabschiedet, wären bisher im privaten Rahmen verankerte Rechte, wie die Privatkopie, ein Verbrechen.

Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, “den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen” unter Strafe zu stellen.

Das Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen, sprich die Formulierung “in gewerbsmäßigem Umfang” (“on a commercial scale”), ist so schwammig, dass es hier nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht ankäme, um eine Verletzung des Urheberrechts zur Straftat werden zu lassen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf
hin
:engl: , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird.

Was kann man gegen diese EU-Richtlinie machen?
Die EFF Europe ruft mit dem Motto “Copy Crime” zu Protestaktionen in letzter Minute auf.
Die Bürger Europas sollen sich dabei an ihre Abgeordneten im EU-Parlament:engl: wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf eine Abfuhr zu erteilen. Eine weitere Möglichkeit, Stellung zu beziehen, soll eine Online-Petition:engl: bieten, mit dem Ziel den
Protest wirksam zu kanalisieren.

Ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband hat konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet. Die Vorschläge können auf der Copy-Crime-Website:engl: eingesehen werden können.

Quelle:
Gehring, Robert A.: EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen via golem.de