Linked (Open) Data for Libraries

A short introduction to the concepts and technology behind linked data, how it works, and some benefits it brings to libraries.

Bei YouTube selbst können Sie noch ein interaktives Transkript nutzen.

Europeana erklärt hingegen, was Linked Open Data sind.

Simple animation to explain what Linked Open Data is and why it’s a good thing, both for users and for data providers.


Das Video ist unter CC BY lizensiert.

Für die englische Version gibt es ein Transkript auf YouTube.

Weitere Informationen:
Linked data at OCLC, OCLC
Europeana Linked Open Data (LOD), Europeana
Support for Open Data, Europeana

[Leseempfehlung] Perspektive Bibliothek

Perspektive Bibliothek

So, da ist sie, die zweite Ausgabe von Perspektive Bibliothek, Bd. 1, Nr. 2 (2012) [ISSN: 2194-8992].

PDF, S. 1-3.
PDF, S. 4-30.
PDF, S. 31-52.
PDF, S. 53-76.
PDF, S. 77-105.
PDF, S. 106-136.
PDF, S. 137-162.
PDF, S. 163-192.
PDF, S. 193-221.

Creative-Commons-Lizenz
Diese Artikel der Zeitschrift stehen unter einer Creative Commons Attribution 3.0 License.

BRaIn 9 ist online

Diesmal hat sich die 9. Ausgabe von BRaIn den europäischen Bibliotheken in Brüssel gewidmet. Dabei stellt Maria Fentz mit Bezug auf die 8. Ausgabe fest: “Brüssel ist nicht Amsterdam“. So konnte die “europäische” Stadt nicht den in sie gesetzten Erwartungen standhalten:

Brüssel – denkt man da nicht an eine Stadt, die opulent aussieht? Eine Stadt, eine europäische Stadt, wenn nicht sogar DIE europäische Stadt? Voller Ernüchterung stellten wir in Brüssel fest, dass es nur wenige schöne Plätze in der Stadt gibt. Das ist jetzt natürlich eine sehr subjektive Meinung.

Highlight für diese Besucher der Stadt war Tropismes, ein Buchladen oder wohl eher ein Buchtempel.

Elisbeth Segger schreibt “Von Büchern, Feuern und Glockenspielen – Die Zentralbibliothek der KU Leuven“. Neben der Geschichte der Bibliothek und Universität geht es auch um den Glockenturm, dessen Carillon zweimal die Woche für 45 Minuten gespielt wird und für das man Musikwünsche abgeben kann.

Christoph Hoewekamp schreibt einen kurzen Beitrag zu Parlamentsbibliohteken. Diese dienen “Unter Ausschluss der Öffentlichkeit” der Literaturversorgung des Parlaments. Ann Eichelbaum wagt dann auch einen Streifzug durch die Bibliothek des Europäischen Parlaments und stellt sich der Frage “Ist Schnee Abfall?“.

Auch das Thema EU wird in der Ausgabe von BRaIn beleuchtet, schließlich befindet sich man am Sitz des Europäischen Parlaments. Maria Grzeschniok gibt einen kurzen Überblick über die “Geschichte der EU“. Tom Reichelt widmet sich den “Bibliotheken der Europäischen Union – Analog und Digital“.

Die Bibliotheken des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und des Ausschuss der Regionen (beschrieben von Emanuel Ermer) sorgen für die Informationsversorgung dieser beiden Einrichtungen. Johanna Sophie Schwarze und Sarah Paatsch richten ihr Augenmerk auf “Die Zentralbibliothek – Das „institutionelle Gedächtnis“ der Europäischen Kommission“.

Und last but not least sorgt Heike Hilbert für die “Blogwatch” mit Schwerpunkt auf Dinge, welche die europäischen Bibliotheken in letzter Zeit betrafen, u.a. ACTA, Open Access und Urhberrecht sowie die Europeana. Schön, dass auch Bibliothekarisch.de wieder darin Erwähnung findet 🙂

Na, dann packen wir schon vorsichtshalber mal wieder erwartungsvoll die Koffer und schauen, wohin uns die Jubiläums-Ausgabe von BRaIn mitnimmt.

Kultureinrichtungen werden zunehmend digitaler

Die Scannbemühungen der Staatsbibliothek Berlin nehmen Formen an. Gescannt wird für die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) und die Stabi ist nicht die einzige Einrichtung, die dafür tätig wird. Insgesamt soll die DDB an die 30.000 Kunst- und Wissenschaftseinrichtungen vernetzen und mehrere Millionen Digitalisate verschiedenster Medienarten in einer Datenbank zugänglich machen.

Bereits im ersten Halbjahr 2012 soll so für jeden der Zugang zu mehreren Millionen Büchern, Musikstücken, Filmen, Fotos und 3D-Objekten über den eigenen PC möglich sein. Ein erster mehrmonatiger Test soll Oktober diesen Jahres starten. Die DDB soll dann bereits zwei bis drei Millionen Objekte enthalten.

Dies ist ein hochgestecktes Ziel, denn bereits die Europeana hat gezeigt, dass die Datenbank sehr komplex sein muss, um den Anforderungen technischer Art genauso gerecht zu werden wie denen für eine gute Benutzbarkeit. Derzeit sucht man mit einer Ausschreibung Partner, die Massendigitalisierungen stämmen können. Denkbar wäre z.B. Google. Der Internetriese hat bereits weltweit ganze Bibliotheksbestände für Google Books eingescannt und kooperiert u.a. mit der British Library, wo bis 2020 ca. 14 Millionen Bücher digitalisiert und online gestellt werden sollen.

Finanziert wird der laufende Betrieb der DDB durch die Länder und den Bund mit 1,3 Millionen Euro jährlich. Pate dieses deutschen Mammutprojektes ist die Europäische Union, deren Mitgliedsstaaten sich verpflichtet haben, ihre Kulturgüter so über das Internet zugänglich zu machen. Vorbildfunktion und Start die Europeana, die Bibliotheken, Archive und Museen vernetzt und Juli 2010 bereits 10 Millionen digitale Objekte zugänglich machte. Der deutsche Anteil war sehr gering und mit der DDB wird der deutsche Beitrag zur Europeana ausgebaut.

Die Geschäftsstelle der DDB ist in der Stabi Berlin angesiedelt, für die technische Umsetzung sorgt das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Information. Verstärkt wird hier auf die Entwicklungen des Semantic Web gesetzt, welches Informationen interpretieren und diese in Beziehungen zu anderen Daten setzen soll. Die so entstehenden Vernetzungsoptionen des DDB-Programms sind weltweit einmalig. Der Suchende kann dann entscheiden, ob er Objekte aus, in oder über eine Stadt sehen möchte. Wird man damit Google als Konkurrenten, wenn man ihn den Internetriesen so bezeichnen will, ausstechen?

Vor wenigen Tagen erst verkündeten Google und die British Library ihre Zusammenarbeit. Gemeinsam will man urheberrechtsfreie Werke, die zwischen 1700 – 1870 erschienen sind, digitalisieren:video:. Dabei übernimmt Google die Kosten und stellt die Digitalisate auch der British Library zur Verfügung.

Quellen:
Maisch, Andreas: Die Bibliothek kommt nach Hause, Tagesspiegel
Pluta, Werner: Google scannt Bücher aus der British Library, Golem.de

Eine öffentliche digitale Bibliothek für Deutschland ein Muss

So unklar wie die Zukunft der Bibliothek ist, ist doch klar, dass sie dennoch auch in digitaler Form vorliegen muss – nicht sollte und nicht könnte, sondern MUSS. Dass Texte in Zukunft digital sind, kann man sich bei dem bereits heute digitalen Texteaufkommen und dem Hype ums E-Book denken. Die Bibliothek muss sich dieser digitalen Zukunft stellen. Die digitale Zukunft heißt nicht, dass das Gebäude Bibliothek, die gemütlichen und stolzen Lesesäle oder unsere Buchkultur, wie wir sie heute kennen verschwinden, aber die Aufgaben der Bibliothek werden sich ändern. Die Bibliothek muss heute Schritt halten mit der digitalen Revolution und ihre Funktionen anpassen. Sie werden Horte des Wissens bleiben, des alten Wissens, auch des neuen Wissens. Das gelingt jedoch nur, wenn sie den Zugang zu allen Formen der Text- und Wissensproduktion gewährleisten kann. Doch momentan muss man ängstlich zuschauen, wie Bibliotheken zunehmend vom aktuellen Wissen abgehängt werden. Dies geschieht an verschiedenen Fronten.

Für Ulrich Johannes Schneider stehen die Zeichen für ein baldiges Gelingen derzeit nicht gut. Er bezeichnet das Versagen der Bibliotheken und der sie stützenden Institutionen als eklatant. Es gibt mit der “Deutschen Digitalen Bibliothek” (DDB) ein im Dezember 2009 auf höchster politischer Ebene beschlossenes Projekt, welches dieses Jahr starten soll. So richtig losgehen wird es für die DDB wohl erst 2011. Diese digitale Bibliothek soll wie “Google Books” alles Gedruckte, ob Zeitschrift oder Buch, von Gutenbergs Zeit an zugänglich machen. Ein Jahrhundertprojekt, das vor unlösbare Aufgaben oder die Quadratur des Kreises gestellt wird, wirft man einen Blick auf die Anforderungen, die zu bewältigen sind. Hier mal ein Teil der aufgestellten Forderungen/Ziele des Jahrhunderprojekts DDB1, 2:

  • Attraktives Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger
  • Komfortabler und weitestgehend kostenfreier Zugang
  • Zentraler Zugang zu Informationen aus über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen (Bibliotheken, Archive, Museen etc.)
  • Alternative für Autoren und Verlage zu “Google books”
  • Nur unter Wahrung des geltenden Urheberrechts

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  1. Über das Projekt DDB []
  2. Deutsche Digitale Bibliothek []

Europeana – Inhalte werden gebraucht

Die erste Lektion, die ich gelernt habe, als es 2000 darum ging, meine erste Homepage zu gestalten, war: Bring Inhalte auf deine Seite. Wenn du nix zu sagen hast, dann lass es. Niemand interessiert sich für deine Lebensgeschichte und deine liebe Katze, wenn du nicht Inhalte auf deiner Seite hast. Deshalb war es für mich auch wenig verwunderlich, dass die Europeana ziemlich erfolglos geblieben ist. Schon der Start lief ja alles andere als reibungslos, aber zumindest blieb der Name in der Erinnerung. Doch als dann alles lief, fehlten Inhalte, die von Otto-Normalbürger in einer digitalen Bibliothek schon mal so erwartet werden – Volltexte, Bilder, Tondateien und eher weniger irgendwelche Nachweise.

Derzeit enthält die Europeana 4,6 Millionen digitalisierte Werke, darunter Bücher, Zeitungen, Filme und Fernsehsendungen, aber auch Gemälde, Fotos und Karten sowie Musik, auf die jedoch nicht von jedem Land aus zugegriffen werden kann. Bis Ende des Jahres sollen 10 Millionen Werke sein und 2015 erwartet man eine Bibliothek mit 15 Millionen digitalen Medien. Doch bis dahin ist noch viel zu tun.
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Das Projekt Deutsche Digitale Bibliothek

Der Startschuss zur Deutschen Digitalen Bibliothek ist gegeben. Online soll die Bibliothek 2011 gehen, bleibt die Frage, ob Deutschland so ein Projekt an finanziell wirklich stemmen kann. Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen hat sich da so seine Gedanken gemacht und ich mir jetzt auch.

Zum Zeitpunkt:
In der Politik sind endlich alle auf Linie gebracht und befürworten den Ausschluss Deutschlands vom größten Digitalisierungsprojekt bisheriger Zeiten. Dass die Buchbranche die Atempause durch das neue Google Book Settlement begrüßt, ist ein Schlag ins Gesicht ihrer wissenschaftlich ausgerichteten Kunden. Das ist ein anderes Thema, denn zumindest glaubt man jetzt, erstmal Atem holen zu können. Die Deutsche Digitale Bibliothek im Rahmen der europäischen Antwort auf Google Books – sprich der Europeana – wird viel Kraft, Ausdauer und rechtliche sowie finanzielle Unterstützung benötigen. Sogleich erklingt das Lied: Wer soll das bezahlen, wer …

Politische Struktur
Wir alle bedauern inzwischen anscheinend die föderale Struktur in Bezug auf Bildung und Kultur. Bis Bund, Länder und Kommunen sich geeinigt haben, können Jahre ins Land gezogen sein und aus ehemals guten Ideen sind nur noch Minimalkonsense geworden, die an sich nur noch scheitern können. Keiner der Beteiligten wird bei den zu erwartenden Kosten zugunsten eines Allgemeininteresses, das von Fachleuten formuliert worden ist, von seinen Wünschen und Vorstellungen zurücktreten.

Finanzielle Struktur
Finanziell steht die DDB auch nicht auf sicheren Beinen. Zwar sind Infrastruktur und Betrieb gesichert, doch sind dies ja nicht die einzigen Kosten, die da auf alle zukommen. Wer finanziert die Digitalisierung, die Lösung von Archivierungsproblemen, den Zugang? Das gesamte Projekt muss zudem in Einzelprojekte zerstückelt werden, um förderwürdig durch die DFG zu werden. Sicherlich wird auch das ein oder andere Bundesland ein wenig durch Sonderprogramme zuschießen, aber die DDB ist ein langwieriges Projekt, das nachhaltig finanziert werden muss und das in Zukunft viele Mitarbeiter benötigen wird, die ihr Können (Langzeitarchivierung, Zugang, technische und fachliche Betreuung, Weiterentwicklung, etc.) beisteuern müssen. Sicherlich kann man hier auch andere Projekte gut verankern, z.B. Nestor, aber das muss dauerhaft passieren. Private Geldgeber sind sicherlich gut für Projektfinanzierungen, z.B. für die Massendigitalisierungen. Ob Google hier einsteigen wird, ist fraglich aus meiner Sicht, aber ob es besser wird mit den Abhängigkeiten, wenn Microsoft, Amazon oder andere vielleicht interessierte Großkonzerne einsteigen, ist wohl eher fraglich.

Struktur “Bibliothek”

Eine Chance ist die DDB für libreka! und die Verlage. Libreka! wäre als Volltextplattform der geeignete Partner, um über lieferbare Titel zu informieren, und die Verlage könn­ten ein Modell zur kommerziellen Nutzung digitaler Buchinhalte entwickeln, das dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit dient.

In der DDB eine Chance für libreka! zu sehen, halte ich derzeit eher für fraglich. Die Volltextplattform muss eher als Vorbild dienen, wie man die ganze Sache möglichst nicht aufzieht. Außerdem ist es aus bibliothekarischer Sicht schwierig, die DDB in eine weitere Verkaufsplattform für Verlage zu verwandeln. Bibliotheken verkaufen nichts. Ihre Aufgabe ist es nach Gisela Ewerts und Walther Umstätters Definition „unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichtspunkten publizierte Information für die Benutzer [zu] sammel[n], ordne[n] und verfügbar [zu] mach[en]“.1. Natürlich spricht nichts dagegen, Libreka! als ein weiteres Informationsmittel in die DDB zu integrieren, aber es muss hier deutlich werden, wo der Schwerpunkt der BIBLIOTHEK liegt.

Für Geschäftsmodelle könnten sich die Verlage ja ein Vorbild an PaperC nehmen, wo kostenlos online lesen auch von Zuhause aus möglich ist und der Druck aus diesen Büchern nur gegen Gebühr erlaubt ist. Doch würde bei PaperC auch niemand von einer Bibliothek sprechen. Ein Einzwängen der DDB in Leseterminals hingegen sollte am besten gleich vergessen werden, denn damit scheitert das Projekt. Um den Informationsbedürfnis der Gesellschaft Rechnung zu tragen, muss man auch die finanziellen Grenzen vieler Mitbürger beachten. Wer Geld verlangt für die Nutzung dieser Bibliothek, ohne soziale Härtefälle zu beachten, verschließt vielen die Tür zu Informationen.

Quelle:
Roesler-Graichen, Michael: Gretchenfrage Finanzierung, Börsenblatt.net

  1. Ewert, Gisela, Umstätter, Walther: Die Definition der Bibliothek, Bibliotheksdienst 33. Jg. (1999), H. 6, S. 966 []

Google-Book-Settlement und Europas Digitalisierungs-Urheberrechtsproblematik

Gestern und heute befasste sich die EU-Kommission in einer Anhörung mit der Digitalisierung der Bücher dieser Welt. Es sollte ein Überblick über die Auswirkungen des “Google Book US Settlement Agreement” auf die europäische Verlagswirtschaft, die europäischen Autoren und Konsumenten gewonnen werden sowie auf die europäische Gesellschaft als Ganzes, zumal indirekt auch europäische Autoren und Übersetzer betroffen sind.

Eines machten EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zum Thema Google Books schon vorher deutlich:

“Wenn wir zu langsam digital werden, könnte die Kultur Europas in Zukunft darunter leiden”, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung […].1

In der Anhörung konnten sich die Betroffenen zu Wort melden und ihre Beeinträchtigungen sowie Vorteile dieses Google-Book-Settlement benennen. Dabei sollten folgende Fragen beantwortet werden.

1. Scope of the settlement
2. The quantity and status of European works covered by the Settlement
3. The Book Rights Registry
4. The notion of “commercial availability”
5. Consumer issues

Im Interesse der Bibliotheken veröffentlichte der europäische Bibliotheksverband EBLIDA im Vorfeld zu dieser Problematik ein Positionspapier (Deutsche Fassung des DBV).

Geographische Grenzen
Die Urheberrechtsgesetze gelten nur innerhalb der Staatsgrenzen, d.h. das Abkommen hat den Geltungsbereich der Vereinigten Staaten von Amerika. Erweiterte Leistungsangebote, z.B. Zugang zu europäischen verwaisten Werken (d.h. Werken ohne zu ermittelnden Urheber) im Volltext, können europäische NutzerInnen derzeit nicht genießen, da sie sich außerhalb des Regelungsbereiches des Abkommens befinden. Für Europa müsste an dieser Stelle ein Abkommen zwischen Google und den jeweiligen Wahrnehmungsgesellschaften der einzelnen europäischen Länger geschlossen werden. Dafür stimmen aber häufig noch nicht die Grundlagen der Urheberrechtsgesetzgebung, z.B. sind nicht überall die erweiterte kollektive Wahrnehmungsverträge gesetzlich möglich oder es gibt keine Wahrnehmungsgesellschaften/Organisationen mit genügend weitreichender rechtlicher Befugnis für den Abschluss eines solchen Abkommens mit Google.

für Europäer besteht die Gefahr einer erheblichen Ungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu (Google-)Büchern in digitalisierter Form. Ohne europäische Google-Vereinbarung werden europäische Universitäten und Bildungseinrichtungen gegenüber Universitäten und Einrichtungen in den USA extrem benachteiligt sein. Hier ist eine schnelle Reformierung der europäischen Urheberrechtsregelungen besonders hinsichtlich verwaister Werke und Bibliotheken notwendig, sonst fehlen auf europäischer Seite Digitalsierungsprojekte mit attraktiven inhaltlichen Angeboten.

Kritik bei Archivalia, 20.11.2008

“Die Europeana verfügt über ein Jahresbudget von gerade einmal 2,5 Millionen Euro, 14 Vollzeitkräfte arbeiten daran, Europas Kulturschätze ins digitale Zeitalter zu heben.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,591570,00.html

Und dann so ein Murks!

Europeana ist derzeit nur ein europäischer Furz gegen Google.

Bei der Debatte um mögliche Urheberrechtsverletzungen geht unter, dass ein Großteil der von Google digitalisierten Werke bereits gemeinfrei sind, d.h. in Bezug auf europäische Texhte, sind die Rechteinhaber mehr als 70 Jahre tot und jeder darf inzwischen diese Werke nutzen, da die Urheberrechte erschlossen sind. In der Diskussion wird wohl des öfteren ein generelles Misstrauen gegenüber dem Geschäftsgebaren des Unternehmens mit dem Slogan “Don’t be evil” nach Außen getragen.

In dieser Kritik am Google-Buch-Projekt spiegelt sich auch die urheberrechtliche Problematik europäischer Bibliotheken wieder. Zukunftsorientierung kollidiert erheblich mit dem durch profit-orientierte Lobbyisten gestalteten Urheberrecht. Immer nur den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, ist auf Dauer keine Lösung für eine wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Bevor hier wieder jene den Finger heben, die an Belletristik denken – ich spreche hier von Voraussetzungen des Urheberrechts für Werke, die für Forschung, Lehre und lebenslanges Lernen notwendig sind. Für diese Werke muss eine Fristenlösung für die Digitalisierung gefunden werden, die der kommerziellen Verwertung nicht entgegen steht, die aber auch den notwendigen Zugang zu diesen Informationen in digitalisierter Form erlaubt.2 Gerade in Hinblick auf die geographischen Einschränkungen des Google-Abkommens ist es von größter Wichtigkeit, dass rechtliche Hürden für Abkommen dieser Art, aber auch für europäische Digitalisierungsprojekte abgebaut werden.

Für Google-Books aus Sicht der Bibliotheken heißt es:

Es sollte keine Mühe gescheut werden, den nötigen rechtlichen Rahmen zu schaffen und Abkommen in allen Ländern zu schließen, um zu gewährleisten, dass diese in ihrem Ausmaß bisher unbekannte Informationsressource in ganz Europa zugänglich gemacht wird, um gleichberechtigten Zugang zur Förderung von Lernen und menschlicher Entwicklung zu sichern.3

EBLIDA/DBV sehen einige Punkte des Settlements besonders kritisch:
————————— Weiterlesen

  1. Google-Books
    EU-Kommissarin Reding will Google nicht verteufeln
    []
  2. Denkbar wäre beispielsweise eine Beurteilung von Lehrbüchern durch ein außenstehendes Gremium mittels eines Kriterienkatalogs. So könnte für Lehrbücher, die in rascher Auflagenfolge veröffentlich werden, gelten, dass z.B. die 27. Auflage digitalisiert werden darf, wenn derzeit die 29. Auflage die Aktuellste ist und Lehrbücher mit sehr geringer Auflagenfolge nach dem 3., 5. oder siebten Jahr seit Erscheinen immer auch in Abhängigkeit davon, ob es sich um ein Standdardwerk oder ein Ladenhüter handelt. []
  3. EBLIDA-Positionspapier: Information Hearing der Europäischen Kommission zum Thema Google Book US Settlement Agreement in Brüssel, 7. September 2009 []

Open Access in Europa angekommen?

Im Rahmen des i2010-Initiative hatte die EU-Kommission bereits 2005 beschlossen, das kulturelle Erbe Gesamteuropas zu digitalisieren un allen Bürgern online zugänglich zu machen. Die erreichten Ergebnisse sind allerdings sehr dürftig.

Der Fehlstart der Europäischen Digitalen Bibliothek Europeana Ende 2008 dürfte den meisten noch lebhaft in Erinnerung sein. Sowohl die technische Ausstattung, d.h. Server,die dem ersten Ansturm nicht standhielten, als auch dürftige Inhalte. Seit ihrem Neustart im Dezember verharrt man in einem daueerhaften Beta-Status, auch wenn man das eigentlich immer von Web 2.0-Angeboten sagt 😉 Fraglich ist, ob sie das, was sie verspricht:

Das ist Europeana – ein Ort für Inspiration und Ideen. Durchsuchen Sie die kulturellen Sammlungen Europas, verbinden Sie sich mit den Suchwegen anderer und teilen Sie Ihre Entdeckungen.

Ob sie das je halten können wird?

Die EU-Kommission will endlich Forschritte sehen. Deshalb hat man das Ende 2008 abgelaufene Mandat hochrangier Experte zu Digitalen Bibliothken um ein weiteres Jahr verlängert. Die hochrangige Expertengruppe die Kommission berät, wie man von europäischer Seite den organisatorischen, rechtlichen und technischen Herausforderungen besser begegnen kann.

Die rechtliche Betrachtung ist sehr wichtig für die erfolgreiche Digitale Bibliothek.

Insbesondere geht es der EU-Kommission um Schrankenbestimmungen im Urheberrecht, um einen verbesserten Onlinezugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte auf freiwilliger Basis, um nutzergenerierte Inhalte und um Verbesserungen beim “freie[n] Zugang zu wissenschaftlichen Informationen sowie […] zu Forschungsdaten”.

Zu dieser Fragestellung zählt auch der Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken.

Die rechtliche Seite wird eine schwere Nuss für die Expertengruppe. Sie soll in einer Zeit beraten, wo in den USA und in Europa heftig über den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen (z.B.) und urheberrechtlich geschützten Büchern (z.B. Google Books) gestritten wird. Gerade die Angst vor einem Monopolisten Google für digitale Publikationen macht die Runde im Publikationswesen.

In Deutschland ist die Diskussion zur Zeit sehr aktiv. Hier ziehen Verlage und prominente Geisteswissenschaftler in den Kampf gegen Open-Access-Pläne. Man spricht gerne von Enteignung und einem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Man gibt sich nichteinmal die Mühe zwischen Open Access und Googles Vorgehen zu unterscheiden. Die Forderung, mit Steuermitteln finanzierte Forschungsergebnisse frei zugänglich zu machen, wird als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit bezeichnet.

Innerhalb kurzer Zeit haben mehr als tausend Unterzeichner sich dem vom Germanisten Roland Reuß initiierten Heidelberger Appell “Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte” angeschlossen. Erste Unterzeichner haben ihre Unterschrift aber auch bereits zurückgezogen.

Gerade heute hat der Konstanzer Bibliothekar Uwe Jochum und Unterzeichner des Heidelberg Appells noch einmal nachgelegt und die großen deutschen Forschungsorganisationen, die sich für Open Access stark machen, in der Frankfurter Rundschau scharf kritisiert:

Wenn die Allianz nun also meint, sie könne den Wissenschaftlern vorschreiben, unter welchen Bedingungen sie zu veröffentlichen haben, dann zwingt sie die Wissenschaftler zur Preisgabe eines Verfassungsrechts. Im Detail geht das so: Im ersten Schritt fordert die Allianz im Namen der Leser einen entgeltfreien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen. Im zweiten Schritt erwartet die Allianz von den Wissenschaftlern, “dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen”, indem die wissenschaftlichen Autoren ihre Veröffentlichungen auf Open-Access-Servern bereitstellen.

Ist das nun wirklich der direkte Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit? Eric Steinhauer hat sich dazu heute in seinem Blog “Wissenschaftsurheberrecht geäußert und auf die zwei Seiten der Medaille hingewiesen.

Die Publikationsfreiheit, deren genauer Inhalt – rechtswissenschaftlich jedenfalls – noch nicht in allen Facetten ausgeleuchtet ist, ist aber nur die eine Seite der Wissenschaftfreiheit. Freie Forschung heißt auch, ungehinderte Recherche. Das ist die andere Seite.

Die derzeit dürftigen Ergebnisse im Rahmen der EU-i2010-Strategie sind sicherlich auch einem sehr restriktiven und für digitale Werke unzureichend angepassten Urheberrecht geschuldet. Die politische Diskussion in Deutschland ist leider in den letzten Monaten sehr ruhig geworden. Doch das Vorgehen der EU-Kommission dürfte nun auch die deutsche Politik zu einer Stellungnahme zwingen. Die Lobbyisten bringen sich derzeit in Position und versuchen auch durch eine heftige Debatte ihren Einfluss geltend machen. Auf welche Seite sich die Politik schlägt, auf die der Verlage und Geisteswissenschaftler oder auf die der Open Access-Bewegung und den Natur- und Technikswissenschaftlern, ist derzeit nicht abzuschätzen. Verhärtete Fronten in diesem Bereich sind auf jeden Fall zu erwarten.

Ist Open Access in Europa angekommen? Das ist momentan nicht zu sagen. In Deutschland spaltet es derzeit zumindest die Lager in Bibliotheken, Verlagen und Wissenschaft.

Quelle
Gehring, Robert A.: EU-Kommission will Open Access fördern via golem.de

P.S. Lesenwert ist auch der Schwerpunkt Open Access und Geisteswissenschaften der aktuellen Ausgabe von LIBREAS

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